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Offener Brief an Johannes Kopf wegen neuen 3G Anordnungen von Arbeitsminister Martin Kocher

Aktive Arbeits… am Di., 09.11.2021 - 10:07
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrter Herr Mag. Johannes Kopf,

wie wir aus den Medien entnehmen müssen, sorgt Arbeitsminister Martin Kocher wieder einmal für große Verunsicherung mit neuen Anweisungen.

Bitte schicken Sie uns diese Anweisungen! [aktuell ist nur die Presseaussendung des Arbeitsministerium mit AUflistung der Vorschriften uns bekannt]

Wir ersuchen Sie, eine AMS-Anweisung zu machen, die Bezugssperren vermeiden hilft durch entsprechende PROAKTIVE Information wie z.B. dass die Pflicht zur Bewerbung um Stellen mit Impfvoraussetzung nicht heißt, sich impfen lassen zu müssen und dass beim Bewerbungsgespräch der Impfstatus nicht zwingend bekannt gegeben werden muss, wenn es keine RECHTLICHE Verpflichtung für eine Impfung gibt wie z.B. im Gesundheits- und Pflegebereich, wo direkter Kontakt mit Patient*innen besteht.

Für Vorstellungsgespräche werden wohl gleiche gesetzliche Voraussetzungen wie für Kundengespräche gelten und dort gilt auch keine 3G-Pflicht!

Die Manuduktionspflicht nach § 13a AVG sollte daher kund*innenfreundlich ausgelegt und proaktiv umgesetzt werden!

Bitte stellen Sie sicher, dass keine Stellenausschreibungen mit rechtlich nicht gedeckter Impfvoraussetzung in das AMS-System aufgenommen werden. Eine derartige Diskriminierung von Arbeit Suchenden durch Unternehmen darf das AMS nicht hinnehmen, weil es laut §§ 29 und 31 AMSG dazu verpflichtet ist, jeder Diskriminierung entgegen zu wirken und den Ausgleich zwischen Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*inneninteressen zu suchen.

Hier wären nicht nur die AMS-Mitarbeiter*innen, sondern auch die Unternehmen aufzuklären!

Eine Deeskalation wäre dringend notwendig. Die Zahl der Infektionsfälle ist vor 2 Tagen deutlich runter gegangen. Auch gestern hat sich die sinkenden Tendenz fortgeschrieben!

Es gibt also keinerlei sachlichen Grund Arbeit Suchende Menschen, die sowieso schon oft psychisch schwer angeschlagen sind, künstlich weiter in Bedrängnis zu bringen und so künstlich weitere Vermittlungshindernisse zu schaffen! Das autoritäre und repressive Coronaregime ist schon jetzt eine große Belastung für viele Menschen (nicht nur Erwerbsarbeitslose) und hat auch schon viel Schaden angerichtet, der dringend untersucht, beseitigt und ersetzt gehört!

Das AMS ist nach § 29 AMSG zur Vermittlung in eine möglichst den eigenen Wünschen entsprechende Arbeit und zur Existenzsicherung von Arbeit Suchenden und nicht zur Bestrafung von Menschen da, die eine andere Meinung bezüglich Strategien der Epidemiebekämpfung haben!

Im Sinne der Schadensbegrenzung bitten wir um rasche, öffentliche Klarstellung!

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

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