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Big Brother Awards 2015: Nominierung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer für einen Big Brother Livelong Award

Aktive Arbeits… am Mi., 14.10.2015 - 12:02

Aufruf: Wenn wer noch Material/Infos über Verantwortung für bzw. Verharmlosung von Datenschutzverletzung durch Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat bitte diese schicken an kontaktataktive-arbeitslose.at (natürlich auch Infos über weitere Datenschutzverletzungen im Sozialbereich!)

Sozialmister Rudolf Hundstorfer ist jener Sozialminister der zweiten Republik, der in Sachen Menschenrecht und Datenschutz die meisten und grundlegendsten Verschlechterungen zu verantworten hat. In seine Amtszeit fällt die Vollendung des neoliberalen Aktivierungsregime, das sich durch die Verzahnung der großen Teilbereich des Sozialsystems (Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe/Mindestsicherung, Invaliditätspension, Krankenkassa) zu einem eng miteinander auf regen Datenerhebungen und noch regeren Datenaustausch beruhenden Systems mit totalitären Tendenzen auszeichnet, da einerseits den Zugang zu Sozialleistungen immer schwer macht, andererseits Menschen mit aller Gewalt auf einen Arbeitsmarkt drängt, wo diese keine Chance haben und wo besonders gesundheitlich beeinträchtigte Menschen Gefahr laufen, weiter in ihrer Gesundheit geschädigt, wenn nicht sogar in den Tod getrieben zu werden (siehe Extrembeispiel Grossbritannien).

Die massiven Datensammlungen dienen auch der Steuerung bzw. Befüllung von auf Existenz gefährdender Sanktionen beruhenden Zwangskurs- und Zwangsarbeitsprogrammen mit dem Menschenmaterial der von der Wirtschaft als „überflüssige“ ausgeschiedenen Menschen. Dabei werden tendenziell immer mehr Automatismen eingeführt sodass letzten Endes die Gefahr besteht, dass Computeralgorithmen darüber entscheiden, welche Menschen ökonomisch überleben können und welche nicht. Musste früher noch der Mensch in die Gaskammer getrieben und der Gashahn aufgedreht werden, so wird in Zukunft – erst recht wenn einmal das Bargeld abgeschafft wird! - der Computer den Geldhahn abdrehen und mensch darf verhungern, ohne dass es wer merkt …

Folgende Elemente dieses System fallen unter die Verantwortung von Rudolf Hundstorfer:

2010/2011: Einführung der Mindestsicherung durch eine Artikel 15a Vereinbarung

Sammlung einiger Infos zur BMS unter http://www.mindestsicherung-wien.at/

Schon beim Antrag „darf“ mensch der Datenübermittlung zahlreicher Behörden an die Mindestsicherungsbehörde (Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft) zustimmen, was insbesondere im Falle der Gemeinden (Wien!) eine ideale Gelegenheit zum Data-Mining bietet.

Weiter werden automatisiert Daten vom AMS über Beginn und Ende einer Sanktion (10, 11, 49 AlVG) an die Mindestsicherungsbehörde weiter geben (z.B. § 28 Abs. 5 Ziff. 6 WMG), wo dann in der Regel automatisch ohne jedes weitere Ermittlungsverfahren der Bezug gekürzt wird, obwohl entsprechend der Artikel 15a.Vereinbarung vor Bezugskürzung eigentlich eine Verwarnung ausgesprochen werden muss. Bereits 2007 freute sich AMS-Chef Johannes Kopf1, dass dann bei der Mindestsicherung die Regeln des AMS gelten und die Umsetzung von Bezugssperren nicht vom gute (richtiger: bösen) Willen der Gemeinde abhängt. Das AMS verhängt übrigens „vorläufige Bezugssperren“ auf reinen Verdacht ohne vorherigem Parteiengehör …

Für BezieherInnen der BMS wurden zudem spezielle Betreuungsprogramme (in Wien: step2jobs) vereinbart, wo auch eine Menge an Daten erhoben wird und Case-Management geübt wird …

2011: Einführung Ethnic Profiling beim AMS

Arbeits- und Gesundheitsgesetz (AGG) + Novelle dazu

Als Beratungseinrichtung eingerichtet, werden dort auch viele Gesundheitsdaten gesammelt. War in der ursprünglichen Fassung des AGG die Datenweitergabe an die Träger des Projekts (Hauptverband der Sozialversicherungsträger / GKK, AMS, Bundessozialamt, PVA) noch an eine ausdrückliche Zustimmung gebunden, wurde gleich in der ersten Novelle das Erfordernis der Zustimmung gestrichen. Dennoch bewirbt das Sozialministerium die Beratung bei fit2work groß angelegten Werbekampagnen als „vertraulich“.

Besonders bedenklich: Die GKK sind angehalten, ihren Datenbestand nach Menschen zu screenen, die aufgrund von Krankenstandsverläufen als mögliche „Kunden“ der „vertraulichen“ und „freiwilligen“ Beratung gesehen werden. Zwischen fit2work und GKK wurde per Gesetz ein Datenaustausch festgelegt damit jene, die nicht das Beratungsangebot von fit2work nach der ersten Einladung annehmen noch einmal (mit Nachdruck?) dazu eingeladen werden können. Sprich: Die GKK erfährt wer zur „vertraulichen“ Beratung geht und wer nicht …

2014: Abschaffung der befristeten Invaliditätspension:

Befristete Invaliditätspensionen, die alleine von der PVA betreut wurden, wurden abgeschafft, stattdessen gibt es für Menschen, die von der PVA zwar als (befristet) invalide aber als rehabilitationsfäig eingestuft werden, ein „Rehabilitationsgeld“ das mit der Pflicht zu einem „Case Management“ bei der Krankenkassa verbunden ist, oder der Bezug wird gestrichen. Beim „Case Management“ dürfen die betreuten Menschen einen ziemlich vage definierten „Rehabilitationsplan“ mit der GKK ausarbeiten, in den alle gesundheitlichen Tätigkeiten, auch solche, die nicht über die verpflichtende Rehab bei der PVA gemacht werden, aufgenommen und überwacht werden. Es liegt uns ein „Rehab-Plan“ vor wo auch der Besuch einer Selbsthilfegruppe für Mobbingopfer aufgenommen wurde. Die Krankenkassa erhält so nicht nur neue Daten, sondern wird auch in die Rolle einer Überwachungs- und Disziplinierungseinrichtung umgebaut. Aus dem Menschenrecht auf Gesundheit wird die Bürgerpflicht, sich gerade noch als „arbeitsfähig“ zu halten.

Da es bei der Abstimmung Probleme gibt, gibt es natürlich einen informellen Informations.- bzw. Datenaustausch zwischen Case-Managern der GKK und anderen Einrichtungen (PVA, ASG, BMS-Behörden, …) um die gröbsten Probleme und Ungereimtheiten zu lösen (z.B. in der Frage der Existenzsicherung wo eine Stelle auf die andere verweist, wer sich beim AMS als „arbeitsunfähig“ erklärt kann nämlich von niemanden mehr ein Geld beziehen) (eigene Erfahrung!).

Wer als wieder „gesundheitsfähig“ erklärt und zum AMS abgeschoben wird, wird von diesem oft in Zwangsprogramme beim BBRZ, bfi, pro mente usw. zur „Reha-Planung“ unter Androhung des Existenzentzuges geschickt, wo ebenfalls zum Teil völlig rechtswidrig ärztliche Untersuchungen und umfangreiche Datensammlungen (Psychotests etc.) durchgeführt werden.

Siehe:

Selbst bei der Mindestsicherung werden die Menschen in gesetzlich nicht geregelt ärztliche Untersuchungen unter Sanktionsandrohung eingewiesen (in Wien schickt die MA 40 zur Sigmund Freud Universität und verlangt Zustimmungserklärungen zur Datenübermittlungen die gesetzlich nicht gedeckt bzw. notwendig sind (für das AMS siehe VwGH 2007/08/0242 Rechtssatz 1, VwGH 2013/08/0280) und auch sachlich falsch sind (Zustimmungserklärungen können nachgereicht werden bzw. werden extra unter MA 40 eingereicht)

Schmankerl: Im Zuge der Reformen (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 - SRÄG 2012) wurde auch die Zusammensetzung der „Kommission zur langfristigen Pensionssicherung“, die den ganzen Prozess der Änderungen bei der IP koordiniert, geändert: Die VertreterInnen der Parlamentsparteien wurden vom Sozialminister einfach hinausnovelliert womit nun keine VertreterInnen der Opposition , SPÖ und ÖVP bleiben unter sich. Bislang waren die Mitglieder auch im Internet zu finden, bei einer Anfrage im Sozialministerium wurden wir nur auf den Amtskalender verwiesen, wo die Mitglieder veröffentlicht worden seien …

2015: Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, Ausweispflicht beim Arzt (aber noch kein Ariernachweis)

Zukunftsmusik: Skills-Matching

Für die Zukunft plant das AMS eine automatische Vermittlung via Matching, wobei neben der vermehrten Erfassung von Daten für das Matching auch die rechtlich heikle Frage der automatisierten Stellenzuweisung interessant werden wird … Auch hier wird eine politische Mitverantwortung des Sozialministers anzunehmen sein.

Schmankerln:

Erst neulich sprach sich ausgerechnet der Sozialminister für Smart-Meter aus und hält die Datenschutzprobleme für gelöst. Mit Smart-Metern könnte leicht überprüft werden, ob BezieherInnen von Sozialleistungen wirklich an der Adresse wohlen, wann sie da sind (also verfügbar für die Arbeitsvermittlung) und ob da vielleicht ein nicht gemeldeter Partner wohnt, dessen Einkommen bei der NotstandshilfebezieherIn angerechnet werden kann. (siehe Ende der Meldung der Parlamentskorrespondenz!)

(Vermutlich) Auch in die Zuständigkeit des Sozialministers gehört die Jagd nach Arbeitslosen im Krankenstand

PS: Es wird vermutlich noch jede Menge an Datenschmutz aus dem Sozialressort geben, insbesondere auf der Ebene der Durchführung. Aus dem Behinderten- und Pflegebereich gäbe es sicher auch einiges zu berichten. Der Sozialbereich zeichnet sich dadurch aus, dass dieser zersplittert ist und die verschiedenen Betroffenengruppen eben nicht die Ressourcen und die Aufmerksamkeit bekommen, um die vielen Puzzelteile zusammen zu führen. So klagen beispielsweise SozialarbeiterInnen über die zunehmenden Berichtspflichten und reflektieren kaum noch, dass sie massiv die Privatsphäre bzw. das Recht auf Datenschutz ihrer KlientInnen verletzen (hier ist vieles auf Länderebene) ...

1http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/57840/AMSChef-Kopf_Menschen-sind-keine-Packerln

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