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Vorlage für Antrag an die AK-Wien: NEIN zu den Verschärfungen der Wiener Mindestsicherung!

Aktive Arbeits… am Di., 06.03.2018 - 10:39

Anmerkung: Dieser Vorschlag für einen Antrag an die Vollversammlung der AK-Wien wurde von der KOMintern in  gekürzter Form bei der Vollversammlung der AK-Wien am 26.4.2018 eingebracht und dessen Behandlung soll vertagt worden sein, weil die Wiener Mindestischerung in jetziger Form durch das geplante Bundesrahmengesetz der schwarzblauen Regierung obsolet sei, Die KOMintern konnte zumindest erreichen, dass sie einen Termin beim für die Mindestsicherung zuständigen AK-Mitarbeiter Norman Wagner erhalten. Die AK-Wien  sogar eine eigene Webseite zur AK-Vollversammlung, wo allerdings nunmehr ein halbes Jahr nach der Vollversammlung diese noch immer nicht eingearbeitet sein dürften ...

Menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben für alle Menschen frei von Repression und Disziplinierung!

Die ab 1.2.2018 geltende Novelle der Wiener Mindestsicherung sieht zwar einige Verbesserungen für Teilgruppen vor, wie zum Beispiel die Ausweitung des BezieherInnenkreises und Ausweitung von nicht anzurechnendem Einkommen, dafür aber massive Verschlechterungen für fast ALLE Menschen die auf die Wiener Mindestsicherung als letztes „soziales Netz“ unfreiwillig angewiesen sind.

Nach einem viel zu kurzen Begutachtungsverfahren ohne aktive Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen (Erwerbsarbeitsloseninitativen, MigrantInnenvereine, Behindertenvereine, Selbsthilfegruppen …) haben SPÖ und Grüne die repressive Novelle mit nur kleinen, unbedingt notwendigen, Entschärfungen durchgedrückt.

Die auffallendsten Verschärfungen:

  • Ziel nur noch Existenzsicherung und fremd bestimmte Lohnarbeit um jeden Preis statt menschenwürdige und selbst bestimmte Existenz. Den arm Gemachten werden keine Menschenwürde und keine ausreichenden Rechte zugestanden!
  • Festschreibung des neoliberalen Dogmas, dass „Integration in die Gesellschaft“ nur durch Unterwerfung ALLER Menschen unter das neoliberale Aktivierungs- und Lohnarbeitszwangregime möglich sein soll, egal ob Menschen am real existierenden ArbeitsMARKT aufgrund rasanter Automatisierung (Industrie 4.0, Robotisierung) als Ware Arbeitskraft überhaupt noch eine Chance haben!
  • Massive Ausweitung des Sanktionenregimes: Immer mehr fremdbestimmte Zwangsmaßnahmen, die sogar massiv in die persönliche Sphäre der Menschen eingreifen können: Neben Kompetenzchecks (Datamining über die Persönlichkeit!), werden auch Nach- und Umschulungen, Beschäftigungsmaßnahmen (zweitklassiger „zweiter Arbeitsmarkt“ mit extrem geringer Wirkung: nur 2,8 Tage netto mehr an ungeförderter Beschäftigung pro Folgejahr !!!), Orientierungs- und Aktivierungsmaßnahmen (laut Wissenschaft völlig wirkungslos!), Beratung, Betreuung und Coaching mit Gewalt erzwungen. Wichtige Grundlagen für den Erfolg, wie das Vertrauen und die Eigenmotivation, werden zerstört!
    Sogar Sozialarbeitergespräche und psychosoziale Betreuung werden mit Sanktionen erzwungen. Berufsethos von SozialarbeiterInnen und gesetzliche Pflichten von PsychologInnen werden missachtet! „Helfer“ werden zu Mittätern gemacht.
  • Kein Ausgleich von Existenz gefährdenden AMS-Bezugssperren!
  • Sanktionen haben laut neuer wifo-Studie überhaupt keinen positiven Effekt auf die Vermittlungsquoten. Zahlreiche internationale, wissenschaftliche Untersuchungen belegen massive negative Auswirkungen der „schwarzen Padägogik“ in Form permanenter Androhung der Existenzvernichtung!
    Das Sanktionenregime ist eine gefährliche Waffe in der Hand der „Niemandsherrschaft der Bürokratie“ (Hannah Arendt), fördert das verantwortungslose SchreibtischtäterInnentum und zwingt die MitarbeiterInnen der Stadt Wien ihren Brüdern und Schwestern durch die Gewalt der Bezugssperren großen Schaden zuzufügen! Dieses Gewaltregime ist grundsätzlich zutiefst unmoralisch. Es ist mit den Werten der Demokratie und den Menschenrechten völlig unvereinbar!
  • Invalide und chronisch Kranke werden in einem Case Management auch über private Therapien überwacht und sollen offenbar in fremdbestimmte Rehabilitation (= menschenrechtswidrige Zwangsbehandlung!) gezwungen werden. Die Gesundheit wird durch teure und sinnlose Zwangsmaßnahmen weiter zerstört!
  • Von der auf (von der Bürokratie ausgeübten) Gewalt beruhenden Planwirtschaft profitieren in erster Linie „Armutsindustrie“ und parteinahe Kursinstitute.
  • Festschreibung eines patriachalen Familienbildes sowie Ausweitung der Sippenhaftung der „Bedarfsgemeinschaften“ die als Ganzes dem Zwangsregime unterworfen wird und wo jeder für die Anderen haften muss! Einkommensanrechnung, versteckter Regress usw. was vor allem Frauen diskriminiert! Pflicht auch für die anderen Mitglieder des Haushalts voll arbeiten gehen zu müssen.
  • Diskriminierung Jugendlicher: Jugendliche erhalten vollen Bezug nur, wenn sie an den Zwangsmaßnahmen teilnehmen (Abzug 25% nach 4 Monaten). Wenn sie selbständig im eigenen Haushalt leben wollen, werden sogar 50% abgezogen!
  • Altersdiskriminierung: Kein Recht auf Berufsausbildung für Meschen über 25. Das trifft besonders Flüchtlinge (= Rassismus).
  • Verschlechterungen beim Zugang zur „Dauerleistung“ für Arbeitsunfähige und Invalide. Invalide werden bereits jetzt mitunter völlig rechtswidrig von der MA 40 als „arbeitsfähig“ geschrieben um ihnen die Dauerleistung weg zu nehmen!
  • Ausweitung von Datamining durch Kompetenzenchecks, Case Management und Datengrabbing beim AMS. Während die teure und disziplinierende Bürokratie über die Reichen und Superreichen gar nichts weiß, will die Stadt Wien nun alles über das Leben der von Kapital und Staat künstlich arm gemachten Menschen wissen!
  • Weiterhin keine demokratische Mitsprache obwohl diese in ILO Übereinkommen 122 und ILO Empfehlung 202 über den nationalen Basisschutz vorgesehen ist.
  • Völlige Missachtung des Menschenrechts auf FREI gewählte, existenzsichernd entlohnte Erwerbsarbeit, in der die eigenen Interessen und Fähigkeiten weiter entwickelt werden können. Österreich hat sich in 5 internationalen Konventionen zum Menschenrecht auf frei gewählte Erwerbsarbeit verpflichtet!

Menschenrechte werden so in der Menschenrechtsstadt Wien noch stärker mit Füßen getreten in dem der Druck auf die Ärmsten und die Fremdbestimmung deren Lebens durch eine entfesselte und wild wuchernde Bürokratie erhöht werden, während die Reichen und Superreichen ungeniert immer mehr die Gesellschaft ausbeuten!

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert daher den sofortigen Stopp der Verschlechterungen der Wiener Mindestsicherung und einen Neustart unter Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen und von MenschenrechtsexpertInnen.

Diese Neuregelung soll auf jeden Fall folgende Punkte umfassen:

  • Menschenrechts- und demokratiekonforme Definition der Ziele der Wiener Mindestsicherung: Menschenwürdige Existenz und ein selbst bestimmtes Leben. Menschenrecht auf frei gewählte, Existenz sichernde Arbeit entsprechend eigenen Interessen und Fähigkeiten (ILO Übereinkommen 122, Europäische Sozialcharta, UNO WSK-Pakt, EU Grundrechtecharta u.a.)! Umsetzung aller Menschenrechte! Demokratische Mitsprache Betroffener bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der Umsetzung der Wiener Mindestsicherung (ILO Empfehlung 202 + UNHCHR „Dignity-Note“).
  • Freiwilligkeit aller Maßnahmen bei der Wiener Mindestsicherung, denn die freiwillige Teilnahme bei transparenter Information ist die einfachste und wirkungsvollste Qualitätssicherung.
  • Schluss mit der massiven Gewalt gegen die Unterschicht, keine Existenz gefährdenden Sanktionen mehr!
  • Festschreibung durchsetzbarer Rechte:
  • Durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Sicherung vom realen, Lebensunterhalt, vollen Wohnbedarf inklusive realer Heizkosten (der Heizkostenzuschuss wurde 2011 abgeschafft!) sowie Bedarf in besonderen Lebenslagen.
  • Recht auf proaktive Information in verständlicher Sprache über die eigenen Rechte, den Gang des Verfahrens und der Rechtsmittel. Auch mehrsprachig! Volle Akteneinsicht, Veröffentlichung aller Durchführungs- und allgemeiner Dienstanweisungen: Informationsfreiheitsgesetz!
  • Recht auf frei wählbare Angebote und individuelle Beratung;
  • Recht auf frei gewählte Bildung und Berufsausbildung sowie Umschulung; 
  • Recht auf frei gewählte Arbeit entsprechend ILO Übereinkommen 122. Kein permanenter Zwang für „AufstockerInnen“ (Niedriglohnarbeit, Teilzeitarbeit) sich eine andere, volle Arbeit zu suchen! (... die es nicht gibt!)
  • Recht auf Begleitperson bei allen Kontakten mit der Behörden und der für diese arbeitenden Dienstleistern;
  • Recht auf Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Individualität. Volle Vertraulichkeit von Beratung usw.!
  • Recht auf unabhängige Rechtsberatung und Hilfe zur Rechtsdurchsetzung;
  • Wahl von ErwerbslosenrätInnen, ArbeitslosenbetriebsrätInnen in Arbeitsprojekten sowie KurssprecherInnen in Kursen, die in Form der Erwerbslosen- und Sozialanwaltschaft Ressourcen und Mitspracherechte haben!
  • Recht auf ein menschenwürdiges Begräbnis statt Armengrab! Keine Anrechnung von Begräbnisversicherungen!
  • Schutz des Menschenrechts auf EIGENtum und Wohnen: Anhebung der Freigrenzen für Geldvermögen auf 10.000 Euro pro Person (entspricht etwa Hartz IV), keine „Vermögensverwertung“ von Gütern des Lebensbedarfes wie Auto und Wohnung/Haus für den eigenen Bedarf!
  • Abschaffung der „Sippenhaftung“ und versteckter Regresse (z.B. Grundbucheintrag).
  • Keine Disziplinierung von Jugendlichen durch Strafabschläge!
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Ortsbezug