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Geister-NGO-Forum in der Volksanwaltschaft: Mauscheln über sozialer Grundrechte ohne Betroffenenselbstorganisationen?

Soumis par Aktiver Admin le sam, 14.05.2022 - 14:27

Aktive Arbeitslose Österreich fordert angesichts explodierender Preise transparente und ernsthafte Einbeziehung der Zivilgesellschaft

(Wien, 13.5.2022) „Eine ernsthafte Einbeziehung der von der Sozialpolitik betroffenen Menschen bei der auch im Regierungsprogramm verankerten Diskussion über die Aufnahme sozialer Grundrechte in die Verfassung schaut jedenfalls anders aus“ zeigt sich Martin Mair, Obmann der größten Erwerbslosenselbstorganisation Österreichs, über die seltsame Mauschelpolitik der Volksanwaltschaft empört.

Via APA-OTS „erinnerte“ Volksanwalt Bernhard Achitz am 12. Mai 2022 an eine Präsentation der Ergebnisse der Arbeitsgruppen eines „NGO-Forums“ der Volksanwaltschaft zu „Soziale Grundrechte – Verankerung in der österreichischen Verfassung“. Die „Verankerung der sozialen Grundrechte in der Verfassung“ werde schon seit Jahren diskutiert mit „Mitgliedern des Menschenrechtsbeirats sowie mit Vertreter*innen der Armutskonferenz sowie zahlreicher NGOs und zivilgesellschaftlicher Gruppen anhand der Themen Armutsvermeidung, Gesundheit, soziale Absicherung (Arbeitslosigkeit, Alter, Unfall), Wohnen/Obdachlosigkeit, Daseinsvorsorge sowie Bildung.“

Auf der Homepage der Volksanwaltschaft sind allerdings – bislang - außer dem Video der Diskussion mit Nationalrät*innen KEINE weiteren Informationen zu finden. Nicht einmal eine Präsentationsunterlage, schon gar nicht wann welche Organisationen in welcher Form mit welchen Beiträgen diskutiert worden sein soll. Eine Nachfrage beim Pressesprecher der Volksanwaltschaft blieb vorerst ohne Antwort.

Die Vereinten Nationen haben bereits im Herbst 2013 regelmäßige, offene Gespräche mit Langzeitarbeitslosen gefordert. Via runder Tisch in der Volksanwaltschaft kam die Bundesregierung erst zwei Jahre später dieser auch durch ILO Empfehlung 202 von Österreich eingegangenen Verpflichtung zur Einbeziehung von Betroffenenselbstorganisationen nur für kurze Zeit ohne erkennbare ernsthafte Bemühungen um konkrete Ergebnisse nach. Ein offener Brief mit Vorschlägen zur Verbesserungen der Arbeitsweise dieses „runden Tisches“ in der Volksanwaltschaft blieben unbeantwortet.

Obwohl wir schon einmal bei einem „NGO-Forum“ aus Anlass der Universellen Menschenrechtsprüfung dabei waren, wurden wir nicht einmal über das diesjährige „NGO-Forum“ informiert, obwohl dessen Thema uns sehr wohl zentral betrifft.

Aktive Arbeitslose Österreich werden daher nochmals bei Volksanwalt Bernhard Achitz direkt nachfragen und protestieren und dabei folgende Punkte einfordern:

  • Leicht auffindbare Veröffentlichung aller Unterlagen zum „NGO-Forum“ der Volksanwaltschaft.

  • Leicht auffindbare Veröffentlichung aller Unterlagen über die Bestrebungen zur Verankerung sozialer Grundrechte in der Verfassung.

  • Konsequente und transparente Einbeziehung von Betroffenenselbstorganisationen bei der Planung, Umsetzung und Überprüfung der Sozialpolitik entsprechend ILO Empfehlung 202.

  • Wiederaufnahme des Runden Tisches der Volksanwaltschaft mit den Erwerbsloseninitiativen entsprechend den Verbesserungsvorschlägen von Aktive Arbeitslose Österreich

Gerade in Zeiten massiver sozialer Verwerfungen durch die verfehlte Pandemiepolitik und der den Krieg in der Ukraine weiter antreibenden Politik von EU, USA und NATO, die unter Verletzung der Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität auch von der österreichischen Bundesregierung mitgetragen wird, bedeuten für die Opfer der verfehlten Politik der Bundesregierung Scheinaktivitäten ohne konkrete Ergebnisse zur Sicherung der sozialen Grundrechte nur eine weitere Verhöhnung. Für Pseudoaktivitäten sind wir als ressourcenschwache, an den gesellschaftlichen Rand gedrängte Gruppe angesichts einer im Korruptionssumpf versinkenden und sozial inkompetenten Regierung jedenfalls nicht mehr zu haben!

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