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Zur anstehenden Wahl: wer will den asozialsten Bundeskanzler der 2. Republik zurück?

Aktiver Admin am Di., 24.09.2019 - 10:03

Beseitigung der Notstandhilfe: Kurz würde seinen eigenen Vater in die Mindestsicherung schicken

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

liebe Freunde,

das Thema Armut und die asoziale Einstellung dazu des „you-are-so-young-that’s-good“-Bundeskanzlers (Copyright: Donald Trump) und dessen Regierung war kein wirkliches Thema im Wahlkampf.

Die politischen Konkurrenten haben auch den Vorstoß dieses Herrn Kurz zur Beseitigung der Notstandhilfe und zur Einführung des Harz IV-Systems in Österreich offensichtlich mehr oder weniger vergessen.

Der asozialste Bundeskanzler der 2. Republik zettelte Sozialschmarotzerdebatte an

Anfang 2018 zettelte der asozialste Bundeskanzler der 2. Republik eine Sozialschmarotzer-Debatte, die auch vor der Beseitigung der Notstandhilfe nicht Halt machte, an (Hintergründe dazu sehr gut zusammengefasst auf: https://www.derstandard.at/story/2000071623806/167-000-waeren-von-abschaffung-der-notstandshilfe-betroffen?ref=article ). Um diese Frage ist es etwas still geworden. Deswegen zur Erinnerung:

Der Lieblings-Schwiegersohn der Nation würde seinen eigenen Vater der Notstandhilfe berauben und diesen in die Mindestsicherung schicken:

Einem namhaften österreichischen Journalisten gegenüber habe ich für ein Gespräch mit Kurz folgendes angeregt:

Hintergrundinformation:

Verständnis bzw. Empathie für arbeitslose Menschen vorgebend, erwähnte dieser Bundeskanzler nicht nur, dass er aus bescheidenen Verhältnissen käme, sondern auch, dass sein Vater (nach einem Stellenabbau bei Philips) einmal arbeitslos gewesen sei. Der deutschen „Zeit-online“ ist zu entnehmen, dass der Vater von Herrn Kurz eineinhalb Jahre arbeitslos gewesen sei.

Damit müsste er im sogenannten „Notstand“, d. h. im Notstandshilfebezug gestanden sein. Näheres zur Dauer des Arbeitslosengeldes (bevor der „Notstand“ anschließt) siehe:  https://www.arbeitslosengeld.at/#wielange

Man müsste Herrn Kurz also fragen, ob sein Vater seinerzeit im Notstand war. Sollte er da "Herumeiern", kann man ihm vorhalten, dass ein Arbeitslosengeldbezug eineinhalb Jahre lang – von seltenen Ausnahmefällen abgesehen – ausgeschlossen ist.

Frage an Herrn Kurz vor diesem Hintergrund: Sie würden also ihren Vater und seine Familie (damals waren Sie ja Student) in die Mindestsicherung schicken, in der er, bevor er sie bekommt, zuerst allfällige Ersparnisse plündern müsste?«

Rechtlich gesehen bedeutet die Beseitigung der Notstandshilfe, dass Menschen einer Versicherungsleistung beraubt werden (was nach dem Judikat Gaygusuz gegen Österreich schon zu einer Verurteilung Österreichs durch den EGMR führte).

Angefangen damit hat allerdings die Sozialdemokratie:

Zusatzinformation: Ich habe gegen den unter der damaligen sozialdemokratischen Sozialministerin gesetzlich initiierten Raub der Notstandshilfe (man versuchte sie aufgrund einer Kampagne der damaligen FPÖ gegen Ausländer, sie Ausländern wegzunehmen) vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten. Der Verfassungsgerichtshof hat 3 unterschiedliche nacheinander gestaffelte Fassungen von Gesetzen, mit welchen Ausländer der Notstandshilfe entledigt werden sollten, als verfassungswidrig aufgehoben.

Zum Schmunzeln, trotz des traurigen Anlasses: Die 3. Variante des damals von Hostasch unterbreiteten Gesetzes sah vor, dass Menschen, die in Österreich geboren sind, einen Anspruch auf Notstandshilfe haben (so glaubte man eine Ausländerdiskriminierung, insbesondere von sogenannten Gastarbeitern verschleiern zu können). Zu dieser Variante sagte ich, dass diese ganz toll ist, weil, wenn bspw aus dem arabischen Raum Menschen nach Österreich in Geburtskliniken (bspw in das beliebte Rudolfinerhaus) kommen oder ein Kind während eines touristischen Aufenthalts in Österreich zur Welt kommt, diese Kinder auch eine Notstandshilfeanspruch in die Wiege gelegt bekommen (wohingegen österreichische Mütter, die ins Ausland fahren, aufpassen müssen, dass das Kind nicht im Ausland zur Welt kommt, in welchem Falle der Notstandshilfeanspruch verloren geht).

Ich werfe der SPÖ auch in diesem Zusammenhang vor, auch in dieser Hinsicht „Butter am Kopf zu haben“, weil sie es war, die um der Machterhaltung willen die Notstandshilfe, eine der großen Errungenschaften sozialdemokratischer Politik/Politiker, die mittlerweile Legendenstatus haben, als 1. bereit war, aufzugeben, um „den Haider zu verhindern“ (Originalton einer mir zugekommenen Insiderinformation). Gekommen ist er dann doch.

Was sagt die Schauspielerin H. zu dem Schwiegersohn der Nation, der seinen eigenen Vater der Notstandhilfe berauben und ihn in die Mindestsicherung schicken würde?

Der angesprochene Journalist hat die Information (natürlich) nicht verwertet. Es geht ja nur um Arbeitslose, nur um arme Menschen, das ist für einen großen Politik-Journalisten ich groß genug.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt

Dr. Herbert Pochieser eh.

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