Antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
mit großer Besorgnis stellen wir fest, dass die Mindestsicherung nun in der von Anbeginn an menschenrechtswidrigen und rechtsstaatlich inakzeptabler Form durchgezogen werden soll. Grundsätzlich sei festgestellt, dass die Mindestsicherung das Parlament und die Regierung nicht von der Pflicht enthebt, alles zu tun, damit endlich das grundlegende Menschenrecht auf fair bezahlte Arbeit für alle endlich umsetzt.
Die "Aktiven Arbeitslosen" sehen sich veranlasst, aufgrund grundlegender menschenrechtlicher Mängel die Mindestsicherung in unseren Bericht an die Vereinten Nationen zur Universellen Menschenrechtsprüfung Österreichs aufzunehmen.
Angesichts folgender schwerwiegender Mängel fordern wir Sie auf, die Mindestsicherung in der bestehenden Form nicht zu beschließen bzw. diese möglichst rasch in eine menschenrechtskonforme Form zu bringen:
1. Durchlöcherung des Rechts auf Existenz bzw. Schutz bei Erwerbsarbeitslosigkeit:
Die Mindestsicherung liegt sehr deutlich der von EUSILC 2008 festgelegten Armutsgefährdungsschwelle von 950 Euro, ermöglicht daher kein menschenwürdiges Leben und wird daher der internationalen Verpflichtung aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ("UN-Sozialcharta") nicht gerecht.
Kinder wird nur 18% (=134 Euro) zuzugestehen heißt Kinderarmut per Gesetz festschrieben.
Die Mindestsicherung als "letztes soziales Netz" wird im Gegensatz zur Sozialhilfe nicht mehr nur von der "Bedürftigkeit" abhängig gemacht, sondern auch von einer durch Behörden festgelegte und überwachte "Arbeitswilligkeit. Die "Mindestsicherung" kann auf unbestimmte Zeit bis zu 100% gekürzt werden. Vom menschenrechtswidrigen Existenzentzug Betroffene können sich dagegen nicht wirksam wehren: Einsprüchen oder Berufungen wird keine aufschiebende Wirkung zugestanden!
Eine aktuelle deutsche Studie zur Auswirkung von Sanktionen stellt fest: "Häufiger als eine aktivierende ist eine lähmende Wirkung auf das Verhalten der Sanktionierten erkennbar. Nur in wenigen Fällen erhöhen Sanktionen die resignative Anpassungsbereitschaft an behördliche Erwartungen, die jedoch keine Hoffnungen auf verbesserte Arbeitsmarktchancen wecken." (1)
Bereits jetzt haben 30 % der Arbeitslosen Angst vor dem AMS und 21 % bekommen physische oder psychische Beschwerden, wenn sie einen Kurs machen müssen, den sie nicht selber ausgesucht haben. (Zwischenauswertung Umfrage Gesundheitsprojekt "Würde statt Stress")
Bereits die Androhung von Bezugsperren hat negative Auswirkungen! Weiters leidet die Qualität der Maßnahmen unter der planwirtschaftlichen Zwangswirtschaft, denn nur am freien Markt ausgewählte Maßnahmen bieten den Kursanbietern ausreichend Anreiz sich um die wirklichen Bedrüfnisse der Kursteilnehmer zu kümmern und entsprechende Qualität zu bieten.
2. Zu geringe Ausweitung klar durchsetzbarer Rechte:
Die Auszahlung des realen Wohnbedarfs und von andern Zusatzbedarf (z.B. Reparaturen der Heizung u.a.) bleibt weiterhin der Willkür der Behörden überlassen.
Unterstützungs- und Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen können nicht von den Betroffenen nach deren Bedürfnissen eingefordert und ausgewählt werden, sondern hängen rein von der Willkür der Behörden ab.
3. Verschlechterungen durch Angleichung an die Arbeitslosenversicherung:
Durch die Übernahme der Zumutbarkeitsregeln der Notstandshilfe wird keine Rücksicht auf die oft mehrfachen Benachteiligungen und erschwerten Lebensumstände der betroffenen Menschen genommen und die in jahrelangem Kampf beim Verwaltungsgerichtshof erkämpften Rechte werden mit einem Federstrich zunichte gemacht.
Das Recht auf freie Berufswahl wird negiert. Der Druck, auch schlecht bezahlte, nicht der eigenen Ausbildung/Berufserfahrung halbwegs entsprechende Arbeit anzunehmen wird massiv erhöht.
4. Keine Berücksichtigung besonderer Lebenslagen Arbeitskraft":
AlleinerzieherInnen wird die Erziehungspflicht nur bis zum 3. Lebensjahr berücksichtigt, auch wenn keine Kinderbetreuung verfügbar ist!
Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen haben oder die falsche begonnen haben, erhalten keine zweite Chance und dürfen weder ihre abgebrochene Ausbildung abschließen noch eine neue beginnen. Das Menschenrecht auf (Berufs)Ausbildung wird ihnen vorenthalten! In Österreich gelten 100.000 Jugendliche bzw. 10% als Schulabbrecher!
Pflegebedürftige Angehören werden erst ab Pflegestufe 3, die 30 Wochenstunden entspricht, von der Arbeitspflicht befreit. Bei einer Mindestverfügbarkeit von 25 Stunden laut AlVG entspricht das einer 55 Stunden Woche!
Schwerstkranke Kinder dürfen gepflegt werden aber nicht schwerkranke"
Auch sonst wird bei der Zumutbarkeit von Arbeit und von Wiedereingliederungsmaßnahmen keine Rücksicht auf die wirklichen Bedürfnisse der Betroffenen genommen, was nicht nur Gesundheit und Lebenslage der Betroffenen verschlechtern kann, sondern auch eine Verschwednung von Mittel darstellt!
5. Verstärkte Überwachung und Abbau des Datenschutzes bzw. der Privatsphäre:
Behörden können eine "Sozialanamnese", eine "Kompetenzbilanz" und eine "Perspektivenklärung" sowie zahlreiche andere Daten über die Betroffenen und deren Lebensumfeld (!) erheben. Diese Daten können auch gegen den Willen der Betroffenen zwischen Land, Bund (AMS) und Sozialversicherungen ausgetauscht werden!
Die automatische Weitergabe von Daten über die Einstellungen des AMS-Bezugs, die bereits aufgrund unüberprüfter Behauptungen Dritter ohne Gewährung des Parteiengehörs erfolgt, bedeutet eine Ausweitung der repressiven AMS-Politik auf die Mindestsicherung und Missachtung des Datenschutzes.
6. Verstärkte Repressionen gegen Armutsbetroffene durch das Dogma der "Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt":
Nach jeder Krise steigt die Sockelarbeitslosigkeit und damit die Zahl jener Menschen, die dauerhaft von der Wirtschaft vom Erwerbsleben ausgeschlossen werden. Die unter Sperrdrohung aufgenötigten "Wiedereingliederungsmaßnahmen" des AMS ermöglichen immer seltener einen Einstieg in den "ersten Arbeitsmarkt" und werden daher immer öfter als demütigend und stigmatisierend erlebt.
Mit "Transitarbeitsplätzen" werden dank Transitarbeitsregelung in BAGS- und BABE-Kollektivvertrag (keine Anrechnung von Vordienstzeiten und von Qualifikationen, keine Gehaltssteigerungen) reguläre Kollektivverträge und das Recht auf gerechten Lohn (Artikel 7.3 UN-Sozialcharta) bzw. auf angemessenen Lebensunterhalt durch Arbeit (Artikel 7.4 UN-Sozialcharta) wird umgangen. Diese unter Existenzentzug aufgezwungenen "Arbeitsverhältnisse" kommen der Zwangsarbeit nahe und können reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzen wie die "1 Euro Jobs" in Deutschland.
Das Recht auf Streik (Artikel 8.4 UN-Sozialcharta) wird vorenthalten, weil ein solcher als "Vereitelung" der Zwangsmaßnahme gewertet werden würde.
Im Gegensatz zum Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht die Mindestsicherung kein Recht auf Ablehnung von "Wiedereingliederungsmaßnahmen" bei "Vorliegen wichtiger Gründe" vor, so können auch gegen den Willen der Betroffenen unpassende und sogar kontraproduktive Maßnahmen aufgezwungen werden wodurch Versicherungs- und Steuergeldern verschwendet werden und der Anreiz, passende und effektive Massnahmen anzubieten, genommen wird.
Selbst Beratungs- und Betreuungsangebote können unter Sanktionsdrohung gestellt werden. Das ist besonders kontraproduktiv, denn erfolgreiche Sozialarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis voraus und muss daher freiwillig sein!
Der verstärkte Druck bedeutet eine große psychische Belastung und missachtet das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit (Artikel 12.1. UN-Sozialcharta).
7. Mangelnde Einbeziehung der Betroffenen:
Nirgends ist die Rede von den Rechten der betroffenen Menschen. Die Betroffenen haben weiterhin keine gesetzlich geregelte Interessensvertretung und keinerlei Mitsprache bei der Vollziehung des Gesetzes, womit die Mindestsicherung den Anforderungen einer modernen Demokratie keinesfalls gerecht wird.
Daher und aufgrund zahlreicher weiterer Mängel sagen wir NEIN zur Mindestsicherung in der derzeitigen Form und fordern eine neue, menschenrechtskonforme Mindestsicherung, die diese Bezeichnung auch wirklich verdient!
Wir hoffen, einen Anstoss gegeben zu haben, an der Verbesserung der Mindestsicherung zu arbeiten und auch die Menschenrechte jener Menschen vermehrt zu achten, die auf Mindestsicherung angewiesen sind.
Ein noch detaillierte Analyse/Kritik der Mindestsicherung entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Mit freundlichen Grüssen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose"
http://www.aktive-arbeitslose.at
http://www.facebook.com/aktivearbeitslose
Quellenhinweis:
(1) Ames, Anne: Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II http://www.boeckler.de/show_product_hbs.html"productfile=HBS-004573.xml
Anworten
1. Dialogbüro des grünen Parlamentsklub
Liebe aktive Arbeitslose, lieber Martin,
wir bedanken uns für euer ausführliches Mail. Bitte entschuldigt, dass ihr eine Antwort für alle Abgeordneten erhält. Es ist bei uns schon üblich, dass die zuständigen Fachabgeordneten selbst auf Mails antworten. Angesichts der Tatsache, dass nunmehr drei Sitzungstage sind, ist dies jedoch derzeit nicht möglich.
Grundsätzlich stimmen wir mit eurer Kritik überein: Die Mindestsicherung ist zu niedrig, sehr repressiv und in der von der Regierung vorgelegten Form kein geeignetes Mittel,um Armut zu verhindern.
Stellt sich die berechtigte Frage, warum wir der 15a-Vereinbarung dennoch zustimmen (wobei: ganz wichtig: Den Umsetzungsgesetzen in den Ländern stimmen die Grünen nicht zu, wenn nicht zumindest eine 14-malige Auszahlung des gesamten Betrags vorgesehen wird. Das wird – leider – nirgends passieren).
Obwohl wir fast allen eurer Kritikpunkte ohne Abstriche zustimmen können (aber dazu später), sind wir zum Schluss gelangt, dass die Mindestsicherung in der Fassung der 15a-Vereinbarung – wenn auch bei Weitem nicht ausreichende - Verbesserungen für eine nicht unbeträchtliche Zahl von Menschen bringt. Diese Verbesserungen sind:
- Der Versicherungsschutz;
- Der weitgehende Wegfall der Regressmöglichkeiten (die bisher eine Hauptursache für die Nichtinanspruchnahme der Sozialhilfe war) und damit die erhebliche Ausweitung des potentiellen BezieherInnenkreises;
- Die Verrechtlichung der Verfahren;
- Die Einkommensanrechnungsregelung;
- Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Überwindung der Ursachen einer Problemsituation. Auch wenn dies derzeit nicht praktische Administration darstellt, schafft die 15a-Vereinbarung zumindest Grundlagen, nach denen Ansprüche auf Zugang zu Bildung, zu gesundheitlichen Rehabilitationsleistungen usw. durchgesetzt werden können. Zugegeben, der Weg wird ein Steiniger sein…
Dem gegenüber sehen wir keine aus der Vereinbarung resultierenden Verschlechterungen gegenüber dem derzeitigen Vollzug. Wenn es diese gibt – und in finanzieller Hinsicht gibt es da ein paar KandidatInnen wie etwa Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg – so liegen diese in den Landesgesetzgebungen und sind nicht der 15a-Vereinbarung zuzuschreiben, sondern dem Sozialneid der Politik, der auch ohne 15a-Vereinbarung zum Durchbruch gekommen wäre (Bspl.: Kärnten, aber auch Salzburg mit der Gesetzesänderung hinsichtlich Partnerschaften). Hier meinen wir aber auch, dass die 15a-Vereinbarung zumindest die Chancen auf Rechtsdurchsetzung und Schaffung politischen Drucks gegen diese Länder verbessert.
Das ist alles nicht sehr visionär, aber – wie wir meinen – eine realistische Einschätzung der Situation.
Ein paar Anmerkungen noch zu eurer Kritik:
Ad 1. Wir sehen die Mindestsicherung nicht als „Durchlöcherung des Rechts auf Existenz“, da die bisherige Sozialhilfe dieses Recht nicht anerkannt hat. Die Mindestsicherung ist eben unzureichend. Sehr unzureichend. Dennoch ist sie ein bisserl besser als das, was bisher war.
Ad 3. Die Übernahme der AlVG-Bestimmungen ist nicht besonders intelligent oder zielführend, in der Praxis aber keine Verschlechterung. Wir sehen es sogar eher als Möglichkeit, Menschen in Verfahren vor Willkür besser zu schützen als bisher. Der Beweis für diese Annahme muss zugegebenerweise erst erbracht werden.
Ad 4. Stimmt. Die 15a-Vereinbatrung ist hier nicht präzise genug und es steht zu befürchten, dass die Länder ihre bisherige schikanöse Praxis fortsetzen. Wir sehen jedoch erstmals die Chance, über das in der 15a-Vereinbarung enthaltene Sachlichkeitsgebot und die Judikatur Verbesserungen zu erreichen, die in der bisherigen Sozialhilfe nicht möglich gewesen wären.
Ad 5. Da stimmen wir uneingeschränkt zu. Das wird ein Minenfeld…
Ad 6. Tatsächlich wird die Repression stärker. Dies hat aber nichts mit der Mindestsicherung zu tun. Sie ist Folge der derzeit herrschenden Politik. Auch in diesem Fall sind wir der Ansicht, dass die 15a-Vereinbarung die rechtliche Position der von Willkür und Repression Betroffenen eher stärkt, jedenfalls aber nicht schwächt. Was die Zuweisung zu Maßnahmen betrifft, müssen wir euch etwa widersprechen: Im Bereich der Mindestsicherung tritt jene Rechtslage in Kraft, die vor der letzten AlVG-Änderung auch im AlVG bestanden hat und zu Judikaten geführt haben, die den Spielraum des AMS deutlich eingeschränkt haben.
Die grundsätzliche Kritik an den Maßnahmen, ihrer Ausgestaltung und der Rahmenbedingungen, in denen sie durchgeführt werden, teilen wir uneingeschränkt.
Ad 7. Ja stimmt… 100%ig.
Uns ist klar, dass ihr unsere Einschätzung nicht teilt. Wir ersuchen euch aber, in Erwägung zu ziehen, dass wir bei unserer Entscheidung, der 15a-Vereinbarung zuzustimmen, uns einzig von der Frage haben leiten lassen, ob die neuen Rahmenbedingungen die Chancen der Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessern oder nicht. Wir lassen uns kritisieren und werden auch Fehleinschätzungen eingestehen, wenn es wirklich eine war: Wir sind zum Schluss gekommen, dass die 15a-Vereinbarung die Situation der Betroffenen nicht verschlechtert und allenfalls Chancen für Verbesserungen eröffnet.
Das ändert nichts daran, dass sie zynisch, unmenschlich und in vieler Hinsicht bösartig ist; dass sie Menschen in Armut zwingt und dort betoniert. Wir haben uns für unsere Zustimmung entschieden, weil sie trotz allem ein ganz wenig weniger unmenschlich und bösartig ist als die bisherigen Regelungen und Verwaltungspraktiken.
Mit besten Grüßen
Das Dialogbüro der Grünen
A M S B R E N N T

M E H R B I L D U N G , J O B S U N D H U M A N I T Ä T |
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