Bürgermeister Herbert Pregartner <gemeinde@st.ruprecht.at>
Gottfried Walter <gottfried.walter@ams.at>
AMS - Karl Glanzer <karl.glanzer@ams.at>
Wirtschaftskammer Stmk-Vertreter Peter Schmerda mail@schmerda.at
Wirtschaftskammer Stmk-Vertreter Mag. Andreas Schlemmer andreas.schlemmer@wkstmk.at
Industriellenvereinigung-Vertreterin Petra Gauster <petra.gauster@wollsdorf-leder.co.at> Industriellenvereinigung-Vertreter Mag. Andreas Kindermann <andreas.kindermann@wollsdorf-leder.co.at>
AMS Steiermark - Karl-Heinz Snobe <karl-heinz.snobe@ams.at>
AMS Österreich – Herbert Buchinger <herbert.buchinger@ams.at>
Sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
wir wenden uns an Sie als Mitglied des Regionalbeirates des AMS Gleisdorf bzw. als Dienstaufsichtsbehörde.
Am 23.3.2010 wurde der Arbeit suchende Maschinenschlosser Michael Mitiszek von Gottfried Walter, Leiter des AMS-Gleisdorf angerufen, er solle sich beim Bürgermeister von St. Ruprecht/Raab, Herrn Herbert Pregartner, wegen eines nicht näher spezifizierten Jobs, der über GEGKO laufe, melden..
Am gleichen Tag meldete sich Michael Mitiszek telefonisch bei Herbert Pregartner an, um sich einen Vorstellungstermin auszumachen, um dem Bürgermeister seine Zeugnisse vorzulegen sowie die Möglichkeiten für ein längerfristiges Arbeitsverhältnis auszuhandeln. Ein Vorstellungstermin wurde aber von Bürgermeister Pregartner abgelehnt: „Sie kommen einfach am l. April zum Freibad und dann gehen wir einmal durch das Bad, schauen uns die Arbeiten an und, ob sie überhaupt arbeiten wollen!“ Beim AMS Gleisdorf erfuhr Michael Mitiszek, dass Bürgermeister Pregartner mitgeteilt habe, das AMS solle jemanden anderen schicken, der auch „arbeiten wolle“ und dass deshalb ein Verfahren wegen Bezugeinstellung laufe.
Das AMS Gleisdorf hat bei dieser nur mündlich erfolgten „Zuweisung“ das geltende Recht unserer Meinung nach in mehrfacher Hinsicht gebrochen und durch irreführende Informationen die missglückte Kommunikation vorprogrammiert:
- Das AMS Gleisdorf hat seine nur mündliche Zuweisung nicht ausreichend spezifiziert. Nach Arbeitsmarktfördergesetz sind „schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.“
- Es handelte sich offenbar nicht um ein normales Arbeitsverhältnis, sondern um die Wiedereingliederungsmaßnahme „Aktion Gemeinde“ die laut Arbeitslosenversicherungsgesetz einer Begründung nach der Ermittlung von „Vermittlungshindernissen“ bedarf. Langzeitsarbeitslosigkeit alleine reicht nicht aus. Michael Mitiszek erhielt auch keine Zuweisung zu GEGKO.
- Laut Verwaltungsgericht dürfen Details von Arbeitsverträgen ausgehandelt werden (GZ 2004-08-0148) bzw. die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses ausgehandelt werden (GZ 2003-08-0039)
- Laut Verwaltungsgerichtshof ist es unerheblich, ob ein Arbeit Suchender eine Stelle gerne oder ungerne annimmt (GZ 98-08-0175).
Durch seine laufenden Bewerbungen zeigt Michael Mitiszek, dass er prinzipiell arbeitswillig ist.
Bei den über GEGKO nach der Transitarbeitskräfteregelung des BAGS-Kollektivvertrags angebotenen Arbeitsverhältnis handelt es sich, da Arbeitanweisungen, Arbeitsort und Arbeitsmittel von der Gemeinde kämen, um Personalüberlassung. Diese ist nach dem Gehaltsschema der Gemeinde zu entlohnen und nicht nach BAGS-KV, weshalb vermutlich die gebotene Bezahlung unzumutbar gewesen wäre.
Wir fordern daher:
- Keine Existenz gefährdende– und daher menschenrechtswidrige - AMS-Bezugsperre bei Michel Mitiszek!
- Rücknahme der Behauptung von Bürgermeister Herbert Pregartner, Michael Mitiszek sei arbeitsunwillig, weil er seine Arbeitnehmerrechte geltend machte.
- Keine Umgehung regulär bezahlter Arbeitsverhältnisse bei Gemeinden durch die „Aktion Gemeinde“ und die Transitarbeitsregelung nach BAGS-KV.
- Kein Ersatz regulärer Arbeitsverhältnisse bei Gemeinden bzw. deren privatwirtschaftlichen Dienstleisterinnen durch vom AMS unter Androhung des Existenzentzuges zugewiesene prekäre "Transitarbeitsplätze" auf Kosten aller Arbeitnehmer (= Arbeitslosenversicherungszahler).
- Arbeit suchende Menschen sind keine Rechtelosen, die nach Belieben herumkommandiert werden können – Schluss mit den rechtswidrigen und in der Steiermark offenbar verbreiteten, mündlichen, unspezifischen und oft irreführenden ad-hoc-Zuweisungen!
Mit freundlichen Grüssen
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