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M E N S C H E N R E C H T S P R E I S - S K A N D A L  -  P R E S S E A U S S E N D U N G



      Wien, 14. Februar 2010

      Menschenrechtspreisskandal: Land Steiermark zeichnete AMS-Zwangsmaßnahme ErfA aus - Aktive Arbeitslose verlangen in einer Online-Petition Rückzahlung des Preisgeldes.

      Die Verleihung des Menschenrechtspreises des Landes Steiermark 2009 an den Verein
      ErfA – Erfahrung für Alles, der auch menschenrechtswidrige AMS-Zwangsmaßnahmen durchführt, stellt nach Meinung der „Aktiven Arbeitslosen“ eine Verhöhnung der Menschenrechte dar. Trotz Kritik an dieser Preisverleihung hat weder ErfA den Menschrechtspreis zurück gelegt, noch hat die Jury des Menschenrechtspreises reagiert. Daher startet der Verein „Aktive Arbeitslose“ aus Anlass der nahenden Verleihung des Preises eine Online-Petition gegen die Verleihung.

      Die Jury begründete den Menschenrechtspreis an ErfA damit, dass dieser Verein das „Recht auf Arbeit“ fördere, in dem er Punks und anderen Randgruppen Arbeitsmöglichkeiten organisiere.
      Diese ehrenwerten Initiativen beruhen auf Freiwilligkeit aber nicht die gleichzeitig im Auftrag des AMS durchgeführten (Zwangs-)Arbeitsprogramme, die schon aufgrund der gesetzlichen und vom AMS vorgegebenen organisatorischen Rahmenbedingung menschenrechtswidrig sind:


        Das AMS weist unter menschenrechtswidriger Androhung des Entzugs der Existenzgrundlage (6 oder 8 Wochen Bezugssperren)
      zu ErfA zu.

      Mit „vorläufigen Bezugssperren“ umgeht das AMS Vorschriften des Verwaltungsgesetzes, die zuerst ein Ermittlungsverfahren verlangen.
      Betroffene können sich daher nicht unmittelbar gegen den Existenzentzug wehren.

        ErfA nötig den zugewiesenen Arbeit suchenden Arbeitnehmer-Innen Praktika auf, die an sich nicht mit Bezugssperre bedroht werden dürfen.
      Bei den zweiwöchigen Praktika wird das Arbeitslosengeld in Form einer Beihilfe („Deckung des Lebensunterhalts“ - DLU) gewährt, die laut Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes privatrechtlicher Natur ist und die darauf beruhenden Maßnahmen daher freiwillig sein müssen.

        ErfA überlässt/überließ auch im Rahmen der AMS-Programme „Schritt für Schritt“ und „Aktion Gemeinde“ Arbeitsuchende an dritte Firmen und umgeht dabei das Arbeitsüberlassungsgesetz:
      Statt wie im Gesetz gefordert, eine Entlohnung wie im Beschäftigerbetrieb,
      (z.B. eine Gemeinde) zu gewähren, wird lediglich nach der Transit-arbeitskräfteregelung des BAGS-Kollektivvertrags (Bundesarbeitsgemeinschaft Gesundheits- und Sozialberufe) entlohnt, die weder eine Einstufung nach Verwendung vorsieht, noch eine Anrechnung von Vordienstzeiten oder Qualifikationen, noch eine Vorrückung bei längerer Beschäftigung bzw. mehrmaliger Zuweisung.

        ErfA war aktiv daran beteiligt, dass der Arbeit suchenden Frau Brigitte Zöllner im Herbst 2008 der Bezug für 6 Wochen gesperrt wurde, weil sie sich an der Teilnahme an der „Wiedereingliederungs-maßnahme“ „Schritt für Schritt“ geweigert hatte, ohne dass diese Frau, trotz mehrmaliger Urgenz, eine rechtskonforme Zuweisung erhalten hatte. Eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist noch anhängig.


      Politisch brisant ist, dass der SPÖ-nahe geltende ErfA-Projektleiter Otmar Pfeifer jahrelang im Sozialamt der Stadt Graz gearbeitet hat, von Sozialstadträtin Elke Edlinger (SPÖ) zum Menschenrechtspreis vorgeschlagen wurde und der Preis von Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) verliehen wurde.

      Fragwürdig ist die Zusammensetzung der Jury, die zu einem großen Teil aus VertreterInnen der politischen Landtagsparteien, sowie staatlichen Institutionen besteht.

      Amnesty International
      ist in dieser vorwiegend partei- und staatspolitisch besetzten Jury vertreten, was eigentlich mit dem Ideal der politischen Unabhängigkeit von Amnesty nicht vereinbar ist. Auch eine Anfrage an Amnesty International über die Haltung zur Verleihung des Menschenrechtspreises an einen Verein, der letztlich davon lebt, dass das AMS im Auftrag der Politik die Menschenrechte arbeitsuchender ArbeitnehmerInnen missachtet, blieb leider unbeantwortet.

      Daher startete nun der Verein „Aktive Arbeitslose“ eine Online Petition,
      die fordert, dass der aus Steuergeldern finanzierte Menschenrechtspreis des Landes Steiermark ErfA aberkannt wird und das Preisgeld stattdessen dem steirischen Arbeitslosenverein AMSEL zugesprochen wird. Schließlich haben die SteuerzahlerInnen ein Recht darauf, dass ein Menschenrechtspreis nur jenen zugutekommt, die die Menschenrechte auch in vollem Umfang achten und fördern.


      URL der Petition: http://www.petitiononline.com/erfa


      Weitere Informationen zum Fall ErfA und zur Petition:

      [ 1]  Auszeichnung für menschenrechtswidrige AMS-Zwangsmaßnahme ErfA >>>

      [ 2Menschenrechte ade - in Richtung Zwangsarbeit mit Erfa >>>

      [ 3Die Jury des Steirischen Menschenrechtspreises: Politsumpf lässt grüßen >>>

      [ 4Der Fall Gitta Zöllner: Spießrutenlauf auf österreichisch >>>



      Rückfragehinweis:

      Mag. Ing. Martin Mair
      Obmann Verein „Aktive Arbeitslose“
      +43-676-3548310
      kontakt@aktive-arbeitslose.at

       


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