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Parteipolitische AMS-Willkür: Mehr Bezugssperren wegen AMS-Kurse, vor allem in ÖVP-regierten Bundesländern

Aktive Arbeits… am Mi., 20.06.2018 - 10:12

(Wien, 20.6.2018) 2017 hat das AMS trotz sinkender Erwerbsarbeitslosenzahl mit insgesamt 111.451 verhängten Bezugssperren (2016: 103.804), viele davon Existenz bedrohend, einen neuen Rekord bei der Repression gegen die Versicherten gesetzt: Die Zahl der Bezugssperren wegen Vereitelung eines Kurses oder einer Arbeit (§ 10 AlVG) stiegen aufgrund erstmaliger Einberechnung der tageweisen Bezugssperren wegen versäumter Kurstag von 16.557 im Jahr 2016 auf 25.407 Sperren im Jahr 2017, Bezugssperren wegen versäumter Kontrolltermine hingegen sanken leicht von 58.2770 auf 55.227 bzw. , wegen Selbstkündigung (§ 11 AlVG) ließ das AMS 2017 30.583 Arbeitslose 4 Wochen auf den Erstbezug warten (2016: 28.741), wegen vorgeworfener „allgemeiner Arbeitsunwilligkeit“ (§ 9 AlVG) hat das AMS 237 Arbeitslosen den Bezug generell eingestellt nach 236 im Vorjahr.

Die Zahlen der Bundesländer zeigen klar, dass das AMS der Stimmungsmache von ÖVP und FPÖ sowie von Wirtschaftskammer gegen Arbeit Suchende willfährig nachgekommen: Während in den SPÖ-regierten, die Sanktionenquoten (Sperren je 1.000 beim AMS arbeitslos gezählter Personen) zum Teil sogar zurück gehen, steigen diese vornehmlich in den ÖVP-regierten Bundesländern.

Parteipolitik prägt die Unterschiede in den Bundesländern

Unsere Bundesländer Auswertung zeigt nicht nur, dass im Zeitverlauf die Entwicklung in den Bundesländern, aber auch zwischen den einzelnen Arbeitsämtern, sehr unterschiedlich sind und auf Willkür schließen lassen, sondern dass im Vorjahr das AMS tendenziell in jenen Bundesländern die Sanktionenpeitsche härter schwingt, wo die ÖVP die Landesregierung anführt bzw. wo die Wirtschaftskammer Hetz-Kampagnen gegen angeblich „arbeitsunwillige“ Erwerbsarbeitslose macht:

Bei der Sanktionenquote – Sperren je 1.000 Erwerbsarbeitslos gezählte (inkl. AMS-Kurse) – liegen das tiefschwarze Niederösterreich und die Steiermark – wo auch die Wirtschaftskammer immer wieder Stimmung gegen Erwerbsarbeitslose macht – bei den § 10 AlVG Sperren („Vereitelung“) mit 114 und 100 Sperren je 1.000 Erwerbsarbeitslose klar vorne, während Kärnten sich mit 48 und das „rote Wien“ gar mit nur 25 Sperren je 1.000 Erwerbsarbeitslose klar am wenigsten repressiv agiert.

Auch beim Anstieg der Sperren ergibt sich ein ähnliches Bild: Absolut gesehen hat das AMS in der Steiermark bei den § 10 AlVG Sperren um 59 Sperren je 1.000 Arbeitslose und Niederösterreich um 56 Sperren je 1000 Arbeitslose am meisten zusätzlichen Sperren verhängt. Das rote Wien weist trotz neu eingerechneter Tagessperren nur ein Plus von 2,6 Sperren je 1.000 Arbeitslose bei tageweise Sperren wegen Fehltage bei AMS-Maßnahmen aus, Vorarlberg, wo Grün mitregiert, weist ein Minus von 6,9 Sperren pro 1000 Arbeitslose auf und Salzburg sogar 14,7 Sperren pro 1000 Arbeitslose.

Unbekannt bleibt weiterhin, wieviele Sperren das AMS auf reinen Verdacht hin – ohne Anhörung der betroffenen Person – ausgesprochen und dann nach oft mühsamen Kampf der Betroffenen um ihr Recht, wieder aufgehoben hat.

Mythos „Arbeitsunwilligkeit“: Hetze gegen Erwerbsarbeitslose

In geradezu sozialrassistischer Manier wird vor allem von ÖVP und Wirtschaftskammer das Bild der angeblich arbeitsunwilligen und in der sozialen Hängematte liegenden Arbeitslose geschürt und vermehrt sogar – in Anlehnung an die „Staatsverweigerer“? – pauschal von „Arbeitsverweigerern“ gesprochen. Damit wollen Wirtschaft und Regierung offenbar davon ablenken, dass es vor allem Unternehmer sind, die ältere bzw. länger Lohnarbeitslose massiv diskriminieren, obwohl Altersdiskriminierung gesetzlich verboten ist. Verschwiegen wird, dass in der Zahl der Bezugssperren nach § 10 AlVG neben der behaupteten „Vereitelung einer Arbeitsaufnahme“ noch 3 weitere Sperrgründe zusammen gezählt werden:

  • Vereitelung einer AMS-Maßnahme,

  • zu geringe Eigenbewerbungen,

  • sowie seit 1.1.2014 auch das nur tageweise Fehlen bei AMS-Kursen.

Von den 2017 laut Medien und der Politik oft pauschal als wegen „Arbeitsverweigerung“ exekutierten 25.404 Bezugssperren werden fast ein Viertel der Bezugssperren, nämlich 6.157 bloß wegen tageweises Fehlen bei den oft als sinnlos erlebten AMS-Zwangsmaßnahmen ausgesprochen. Unter den Beratungsanfragen an Aktive Arbeitslose dominieren Sperren wegen AMS-Kurse jedenfalls klar mit über 70%.

Der starke Anstieg in der Sanktionenstatistik im Vorjahr ergibt sich laut AMS daraus, dass „seit 2017 erstmals die Sanktionen bei tageweisen unentschuldigtem Fernbleiben bei Schulungsmaßnahmen statistisch korrekt erhoben werden können“.

Mythos „Rechtsstaat“: Gerichte greifen die Rechte aller ArbeiterInnen an!

Ein Blick in die Rechtsprechung der Gerichte zeigt, dass Sperren nach § 10 AlVG entgegen der pauschal diskriminierenden Sprache von Parteifunktionären und Lohnschreibern der Massenmedien Existenz vernichtende Bezugssperren nicht nur bei kompletter Verweigerung einer Arbeit ausgesprochen werden, sondern bereits dann, wenn mensch unvorsichtigerweise bessere Arbeitsbedingungen wie höheren Lohn oder andere Arbeitszeiten wünscht, eine Arbeit als Zwischenlösung betrachtet (was unser gutes Recht ist), oder sich sonst nicht unterwürfig genug zeigt1. Die Rechtsprechung zielt daher klar darauf ab, die ArbeitnehmerInnen noch mehr unter Druck zu setzen, Arbeit zu immer schlechteren Bedingungen anzunehmen und die laut Menschenrechten allen Menschen zustehende Wahlfreiheit weiter einzugrenzen!

Verschärft wurde das Sanktionenregime durch schrittweise Verschlechterungen der Mindestsicherung in den Bundesländern, wo per Gesetzesänderungen nicht nur die Verwarnungen vor Bezugssperren wegfielen, sondern auch der teilweise Ausgleich von AMS-Bezugssperren durch die (nicht rückwirkend beziehbare) Mindestsicherung. Zuletzt zog sogar das angeblich so soziale Rotgrüne Wien massiv die Schrauben an und lässt Arbeitslose, die vom AMS gesperrt werden, potentiell verhungern.

Sozialrassismus zur Ablenkung von der Herrschaft von Kapital und (Obrigkeits)Staat wieder im Kommen?

Obwohl laut wifo-Studie Bezugssperren keinerlei positiven Effekt in Form von schnellerer Arbeitsaufnahme erkennen lassen, gibt es nach wie vor keine einzige Studie in Österreich, die die zahlreichen negativen Auswirkungen der massiven Gewalt durch das Sanktionenregime untersuchen. Die grundlegende Gewalt des „inneren Festungsregime“, das die erwerbslos und arm gemachten Menschen permanent mit Obdachlosigkeit und dem Verhungern lassen bedroht, ist im Gegensatz zu vielen anderen Staaten überhaupt kein Thema in Politik und Medien!

Zahlreiche internationale Studien belegen die vielfältigen Schäden, die unseren Mitmenschen angetan werden und dass die Sanktionenpeitsche vor allem jene trifft, die sowieso schon am meisten unter der Erwerbslosigkeit und Armut leiden2. Selbst das IAB der deutschen Arbeitsagentur aber auch das wifo stellen die Wirkungs- und Sinnlosigkeit der „schwarzen Pädagogik“ fest!3 Dennoch schüren abgehobene, rechtspopulistische BerufsfunktionärInnen in ÖVP, FPÖ und Wirtschaftskammer, aber auch willfährige LohnschreiberInnen in den Redaktionen, die Vorurteile und die Missgunst gegen die wirtschaftlich schwach gemachten und an den Rand gedrängten Menschen.

Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor keine Existenz bedrohenden Sanktionen und keine wirksamen Rechtsmittel gegen UnternehmerInnen, die Arbeit Suchende aufgrund ihres Alters, Dauer der Arbeitssuche, des Geschlechts, der Herkunft etc. diskriminieren und sich beschäftigungsunwillig zeigen. Schwarzblau will nun sogar Strafen für kriminelle Unternehmen, die ArbeiterInnenrechte und ArbeiterInnenschutz missachten, drastisch reduzieren und weitere Steuergeschenke verteilen.

Aktive Arbeitslose Österreich fordern alle Menschen guten Willens auf, die Gewalt die tagtäglich mitten unter uns in einem der reichsten Staaten dieses Planeten unseren Brüdern und Schwestern angetan wird, nicht mehr zu verdrängen und endlich gegen dieses administrative Massenverbrechen aufzustehen. Das Sanktionenregime ist eine gefährliche Waffe und macht die Angestellten im AMS am „Sozialamt“, in der Kurs- und Armutsbranche und am „zweiten Arbeitsmarkt“ zu GewalttäterInnen im Dienste von Obrigkeitsstaat und Kapital.

Nur durch die Abschaffung der Gewalt durch die permanente Bedrohung von Menschen mit Bezugssperren kann erst die Menschenwürde und die Rechte aller ArbeiterInnen und den Aufbau echter Demokratie ermöglichen.

Weitere Informationen:

Siehe auch:

 


2 Wenig gebildet, viel sanktioniert? Zur Selektivität von Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II
https://www.degruyter.com/view/j/zsr.2016.62.issue-2/zsr-2016-0009/zsr-2016-0009.xml

3 Rainer Eppel, M. Fink, Helmut Mahringer, Die Wirkung zentraler Interventionen des AMS im Prozess der Vermittlung von Arbeitslosen
https://www.wifo.ac.at/publikationen?detail-view=yes&publikation_id=59029
Studien zeigen: Hartz-IV-Sanktionen verfehlen ihr Ziel
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/studien-zeigen-hartz-iv-sanktionen-verfehlen-ihr-ziel

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