BVwG - Bundesverwaltungsgericht http://www.aktive-arbeitslose.at/ de AMS Linz - Bescheidbeschwerde http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/mindestsicherung_bms_arbeitssuche_arbeit_am_ersten_arbeitsmarkt/ams_linz_bescheidbeschwerde.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">AMS Linz - Bescheidbeschwerde</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/ludoph11/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">ludoph11</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mo., 22.05.2023 - 10:07</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p><span><span><em><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Christoph Ludwig, BEd</span></em></span></span></p> <p><span><span><em><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Ferihumerstraße 62</span></em></span></span></p> <p><span><span><em><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">4040 Linz</span></em></span></span></p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p><span><span>Christoph Ludwig <span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">ì</span> Ferihumerstraße 62 <span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">ì</span> A-4040 Linz</span></span></p> <p><span><span><strong><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE"><span>(</span></span></strong></span></span></p> <p><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">-</span></span></span></p> <p><span><span><strong><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE"><span>6</span></span></strong></span></span></p> <p><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">-</span></span></span></p> <p><span><span><strong><span lang="IT" xml:lang="IT" xml:lang="IT"><span>(</span></span></strong></span></span></p> <p><span><span><strong><span lang="IT" xml:lang="IT" xml:lang="IT">0664/2803189</span></strong></span></span></p> <p><span><span><strong><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE"><span>,</span></span></strong></span></span></p> <p><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE"><a href="mailto:josludchris@gmail.com">josludchris@gmail.com</a></span></span></span></p> <p><span><span><strong><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE"><span>:</span></span></strong></span></span></p> <p><span><span><span lang="EN-GB" xml:lang="EN-GB" xml:lang="EN-GB">-</span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span>AMS 409</span></span></p> <p><span><span>Linz Bulgariplatz 17-19 </span></span></p> <p><span><span>4021 Linz </span></span></p> <p><span><span>Telefon: 0732/6903</span></span></p> <p><span><span><span><span>                                                                                                                      </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">EINSCHREIBEN und via E-Mail: <a href="mailto:ams.linz@ams.at">ams.linz@ams.at</a></span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span>29.11.2022</span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><strong><span>Bescheidbeschwerde</span></strong></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><strong><span><span>Bezeichnung des Bescheides:</span></span></strong> </span></span></p> <p><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image002.jpg" /></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><strong><span><span>Belangte Behörde:</span></span></strong><span><span> AMS 409, Linz Bulgariplatz 17-19, 4021 Linz</span></span></span></span></p> <p><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image004.jpg" /></span></span></p> <p><span><span><strong><span><span>Rechtzeitigkeit:</span></span></strong><span><span> Der Bescheid wurde am 22.11.2022 persönlich übernommen, daher erfolgt die Beschwerde innerhalb der offenen vierwöchigen Beschwerdefrist rechtzeitig.</span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><strong><span><span>Umfang der Anfechtung:</span></span></strong><span><span> Vollinhaltlich</span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><strong><span><span>Begründung der Rechtswidrigkeit: </span></span></strong></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image006.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Ich teile mit, dass ich zu jeder Zeit dem AMS Linz zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand und stehe, womit ich im Sinne des § 9 ALVG „arbeitswillig“ bin. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Diese Aussage im gegenständlichen Bescheid entspricht nicht der Realität, ist demnach rechtswidrig und wird bekämpft. Das AMS Linz hat zu diesem Einwand auch nie eine Stellungnahme mir gegenüber abgegeben, es gibt kein Gespräch, keinen Parteinverkehr, keine Rückmeldung, wo das AMS Linz ein Problem sieht, dass ich, sollte mir eine Maßnahme angeboten werden, dem AMS Linz nicht sofort und bereitwillig zur Verfügung stehen würde.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Rühmlich vernimmt man aber in den Medien, dass für die Langzeitarbeitslosen wieder einmal „besondere Hilfe“ gesetzt wird, so wie aktuell heute in den nachrichten.at:</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Zitat:</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span><span>Diese Gruppe von rund 10.300 Menschen (die LANGZEITARBEITSLOSEN) nehmen die Wirtschaftskammer (WKOÖ) und die Arbeiterkammer (AKOÖ) nun gemeinsam ins Visier. Bei einem Pressegespräch in Linz präsentierten die beiden Sozialpartner heute, Montag, ihre Pläne. Demnach soll es sich nicht um eine, sondern um <strong>mehrere Maßnahmen handeln, mit denen Betroffene wieder in Beschäftigung gebracht werden sollen</strong>. „Man kann nicht ein Förderprogramm darüberstülpen, sondern muss jeden Fall individuell angehen. Das werden wir tun“, sagte Wirtschaftskammerpräsidentin Doris Hummer. <strong>Häufig hätten Langzeitarbeitslose gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende Qualifikationen.</strong> </span></span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Es ist also „rechtswidrig“ mir so einen Gesetzestext wie oben vor die Nase zu setzen, wo über Jahre bekannt ist, dass ich arbeitswillig bin, gesund bin, zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehe und darüber hinaus meine selbsttätigen Bemühungen wieder in meinem Beruf als Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion Oö. in Linz Arbeit zu finden ungebrochen sind.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Rechtswidrig und in sich unschlüssig ist also die Aussage des AMS Linz in seinem Bescheid ich sei „NICHT BEREIT“ eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, einer Maßnahme zur Wiedereingliederung Folge zu leisten, Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span>Berufsverbot bei der Bildungsdirektion Oö. als Volksschullehrer</span></span></strong></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Ich sitze jeden im Wachzustand 12 h zuhause, denke darüber nach, wie ich es mit meinem Berufsverbot als Volksschullehrer anstellen könnte, bei der Bildungsdirektion Oö. einen Job als Volksschullehrer bekommen zu können. Leider habe ich dort ein Berufsverbot wegen meiner grundlosen und rechtswidrigen Entlassung basierend auf einer Lüge des Präsidenten des Landesschulrates Oö. Friedrich Enzenhofers. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Berufsverbote wurden generell bereits im späten Mittelalter abgeschafft, eventuell noch „zeitlich begrenzt“ verhängt, mich jedoch aufgrund meiner Entlassung als Volksschuldirektor der VS 2 Linz, ohne Schuld wohlgemerkt, aufgrund einer Lüge des eh. Präsidenten des Landesschulrates Friedrich Enzenhofers, von meinem Beruf als Volksschullehrer zur Gänze auszugrenzen, stellt ein Verbrechen dar, was aber niemanden bislang kümmert.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Für die Anstellung als Volksschullehrer bringe ich die Voraussetzungen mit, mir ist nichts Gegenteiliges bekannt gemacht worden, meine Zeugnisse sind allesamt gültig und ich fühle mich auch persönlich in der Lage, meinen einzigen und gewünschten Beruf sofort auszuüben. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Daher habe ich mich in den letzten Monaten mehrfach um frei Volksschullehrerposten in Linz beworben, was ich auch im eams Konto dokumentiert habe. Es ist daher rechtswidrig, mich als arbeitsunwillig zu deklarieren und somit auch aktiv meine Psyche anzugreifen und mich mit einer derartigen Falschdarstellung zu diskriminieren.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span>Darstellung meiner persönlichen Fähigkeiten</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Alle nachstehenden Zeugnisse sind gültig!</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span>Lehramtsprüfung Volksschule</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image008.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image010.jpg" /></span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span>Ausbildung zum Schulleiter</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image012.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image014.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image016.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image018.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image020.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image022.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Weitere Kurse und Fortbildungen</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image024.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image026.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image028.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image030.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image032.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image034.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image036.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image038.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image040.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image042.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image044.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image046.jpg" /></span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image048.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image050.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image052.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image054.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image056.jpg" /></span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image058.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image060.jpg" /></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Da ich keinerlei weitere Ausblildung habe als Volksschullehrer und Volksschuldirektor fehlen mir Qualifikationen für einen „anderen“ Job der mir laut Gesetz zumutbar wäre. Meine Zeugnisse sind rechtsgültig, Jobs für Volksschullehrer sind in Linz ausreihend vorhanden, ja sogar gesucht und aus meiner Sicht rein gar nichts spricht dagegen, dass ich diesen Beruf nicht weiterhin ausüben könnte, leider nur das rechtswidrige Bossing durch die Bildungsdirektion Oö., sowie die mafiösen Netzwerke der Türkis-ÖVP Lehrervertretung CLV, die mir eine Berufsausübung als Volksschullehrer hier weiterhin völlig unbegründet, wie man gleich sehen wird, verwehren.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image062.jpg" /></span></span></strong><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image064.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image066.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image068.jpg" /></span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Ablehnung der Bewerbungen</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Begründung: „Da Sie die Anforderungen für diese Stelle nicht erfüllen……..! Beachten Sie bitte unsere weiteren Ausschreibungen auf der Homepage!</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image070.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image072.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image074.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image076.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image078.jpg" /></span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span>2. Versuch – neuerliche Bewerbung</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image080.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image082.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image084.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image086.jpg" /></span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image088.jpg" /></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image090.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image092.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image094.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Fazit: Es besteht weiterhin ein Berufsverbot gegen meine Person bei der Bildungsdirektion Oö. – genaueres ist unbekannt, eine verständliche Begründung wird nicht mitgeliefert. Ich werde mich jetzt wöchentlich weiterhin bewerben bis zu meiner Pensionierung.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span><span>Einen Versuch einer Klärung des Sachverhaltes habe ich noch gestartet, eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft.<strong> </strong></span></span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><strong><span><span>Beschwerdeverfahren Volksanwaltschaft</span></span></strong></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image096.jpg" /></span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image098.jpg" /></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image100.jpg" /></span></span></strong></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image102.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image104.jpg" /></span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Offensichtlich glaubt man auch dort, ich hätte ein „schweres Vergehen“ begangen, was ja nicht der Fall ist. Damit ist auch die Volksanwaltschaft aus dem Schneider und muss sich nicht für meine Sache einsetzen und bei der Bildungsdirektion Oö. „anecken“. Fall erledigt. Ludwig bleibt also ohne Antwort zurück, recht geschieht ihn.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span><span>Arbeitsunwilligkeit NEIN!!!</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Schuldirektor Christoph Ludwig war nie und wird auch nie „arbeitsunwillig“ sein!</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Der Begriff „Arbeitsunwilligkeit“ wird von Gesetzes wegen hier also „fälschlich“ auf mich angewendet, da eine grundsätzliche „Arbeitswilligkeit“ vorerst auch von dem „Gelingen der Bemühungen“ zu unterscheiden ist, dem nicht gleichzusetzen sein kann, wenn man sich einerseits bemüht, andererseits aber keinen Erfolg der Bemühungen vorweisen kann, diese Gesetzesauslegung und Anwendung ich solange ich lebe bekämpfe. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Arbeitsunwillig ist jemand, der „nicht arbeiten will“</span></span></strong><span><span> und sich auch darum nicht bemüht. Beides trifft auf mich nicht zu, es liegen andere Gründe vor, warum ich keine zumutbare Beschäftigung mehr finden kann, was dem AMS Linz aus Erfahrung sehr wohl bekannt ist, was auch die Zahlen der Langzeitarbeitslosen ja zeigt, wobei sicher auch mein Alter und meine einseitige Ausbildung ein Grund dafür sind. Mich für meinen Misserfolg bei der Arbeitssuche auch noch als „arbeitsunwillig“ zu bezeichnen empfinde ich als Diskriminierung und Beleidigung und diese ist es auch.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Faktum ist, ich bin seit Jahren arbeitswillig im Sinne des Wortes, wurde von meinem ehemaligen Dienstgeber Landesschulratspräsident Friedriche Enzenhofer als Volksschullehrer mit einem „ewigen Berufsverbot“ belegt, Grund, „Entlassung als Volksschuldirektor“, obwohl ich weder straffällig, noch meinem Dienstgeber irgendeinen nachvollziehbaren Grund gegeben habe, mich als Volksschuldirektor der VS 2 Linz mit der Höchststrafe der Entlassung zu verurteilen, der Entlassungsgrund basiert aufgrund einer öffentlichen Lüge durch den Präsidenten Enzenhofer über mein Nichterscheinen zum Dienst am 12.9.2016, was heute bereits jeder weiß, letztendlich marginalisiert und nun vom Arbeitsmarkt gänzlich und widerrechtlich ausgeschlossen. Wir erinnern uns daran, dass ich von meinem ehemaligen Dienstgeber Bildungsdirektion Oö. im Mai 2018 daran gehindert wurde, mich für zwei freie Volksschullehrerposten zu bewerben, die Vorgänge sind akten- und gerichtskundig. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Das Landesgericht Linz als Sozial- und Arbeitsgericht konnte nach meiner Klage den Sachverhalt zumindest so weit klären, dass ich Opfer von Behördenfehlern im Aufnahmeverfahren als Volksschullehrer geworden bin, was mir ca. 2 Jahre der Nichtausübung meines Berufes gekostet hat, von den Verfahrensaufwändung nicht zu reden. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Aufgrund meiner erfolglosen aktuellen Bewerbungen sieht man aber deutlich, dass diese „Feststellung“ durch das Landesgericht Linz gar nichts bewirkt hat, keinerlei Sinn gehabt hat, was man ja offensichtlich der Nachwelt auch spiegeln möchte. „Haltet das Maul!“ – vor Gericht erreicht ihr nichts, so die Botschaft!</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Das Amtshaftungsgesetz in Österreich ist so angelegt, dass für diese widerrechtliche Vorgehensweise der Bildungsdirektion Oberösterreich, mir ein unermesslicher finanzieller und beruflicher Schaden entstanden ist, für den der Staat nicht haftet. Als Folge dieser Vorgänge verarmte ich zusehends, weil mir vom AMS Linz auch jegliche Geldhifle seit dem März 2019 versagt wird, nicht nur die Geldhilfe, sondern auch permanente Schläge gegen meine Gesundheit durch Nichthelfen und Diskriminieren.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>In „privaten Fällen“ werden solche Handlungen strafrechtlich verfolgt, im öffentlichen Bereich ist so eine Vorgehensweise „hoffähig“. Auch Menschenrechtsorganisationen kümmern sich darum nicht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sowieso nicht.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Eine Anstellung ist ja nicht erfolgt, damit mir auch kein Schaden entstanden, so die kranke Logik der Begründung der Abweisung meiner Amtshaftungsklage, womit das Gericht einer Entscheidung zu meinen Gunsten einfach „ausweicht“.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Die bereits im Mai 2018 gültigen Gesetze wurden zwischenzeitlich abgeändert und von der Bildungsdirektion Oö. damals falsch angewendet, meine Bewerbung wurde also widerrechtlich einfach zurückgewiesen, ohne das vorgeschriebene Prozedere für die Einstellung eines Volksschullehrers rechtskonform durchzuführen. Ich hätte zu einem Vorstellungsgespräch an die Direktion der jeweiligen Schule gesendet werden müssen um dort mit der Schulleitung meine Aufnahmekriterien zu besprechen, was nicht geschah. Mit wurde einfach mitgeteilt, ich sei aus dem Vormerksystem der Bildungsdirektion Oö. gelöscht, nicht mehr vorhanden und könnte mich daher für eine Reihung als Jobsuchender auch nicht bewerben.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Wir wissen also bereits, dass die Entlassung, also die Begründung der Bildungsdirektion Oö., für meine Entfernung aus dem Reihungssystem für arbeitssuchende Volksschullehrer, aufgrund einer Falschdarstellung des Sachverhaltes durch den ehemaligen Präsidenten des Landesschulrates Friedrich Enzenhofer widerrechtlich vollzogen wurde. Meinen Schaden, den ich durch diese Verzögerung erlitten habe ersetzt mir niemand.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Jetzt stellt sich aktuell heraus, dass die Bildungsdirektion Oö. offensichtlich „intern“ wieder eine Möglichkeit gefunden hat, mich weiterhin auszugrenzen und meine Jobbewerbungen einfach unbegründet zurückzuweisen, was möglich ist und keinerlei Folgen hat, außer den bleibenden Totalschaden und die Sackgasse für meine Person.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Tatsache ist auch, dass ich nach wie vor gültige Zeugnisse für die Ausübung der Volksschullehrertätigkeit besitze, auch eine positiv abgeschlossene Schulleitermanagementausbildung, also gültige Zeugnisse für diese Berufsausübung und einen tadellosen Leumund, also keinerlei gerichtliche Verurteilungen, die eine Einstellung begründet verhindern könnten, außerdem bin ich völlig gesund, auch grundsätzlich psychisch gesund, was nach einer Geldhilfe auch von einem Arzt abgeklärt werden könnte. Derzeit ist das nicht möglich, da ich keinerlei Geldmittel noch eine Krankenversicherung habe.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Aufgrund meines Alters und meiner einschlägigen Vorbildung <strong>und aufgrund jeglicher fehlender Hilfe durch das AMS Linz</strong> ist es seit mehr als zwei Jahren für mich aussichtslos einen zumutbaren Job, wie in das Gesetz für mich als ehemaliger Volksschuldirektor definiert, zu finden. Zumutbar wird ja von der ständigen Rechtsprechung auch erklärt und bedingt ein angemessenes Einkommen von 75% des Gehaltes des Volksschuldirektors von 3600 Euro Netto monatlich.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Daher habe ich auch die erweiterte Überbrückungshilfe beantragt, meine Berufssituation ist trotz aller meiner Bemühungen derzeit immer noch so wie im März 2018 aussichtslos, was aber keinesfalls etwas mit „Arbeitsunwilligkeit“ meiner Person zu tun hat. <strong>Das AMS Linz verschärft meine mittlerweile aussichtslose Arbeitssuche mit 100 % iger Sperre jeglicher Geldhilfe</strong>, so ich mittlerweile derart verarmt bin, dass ein Neustart in die Arbeitswelt unmöglich geworden ist, es fehlt bereits an allem, einen „Sandler“ nimmt niemand mehr für eine zumutbare Arbeitsleistung für meine Person, mehr auf.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Zur angeblichen Argbeitsunwilligkeit</span></span></span></p> <p><span><span><strong><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image106.png" /></span></span></strong></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Ich beziehe alle meine getätigten Meldungen und Nachweise auf meinem e-AMS Konto, über meine Bemühungen zur Dokumentation meiner Arbeitswilligkeit in meine Begründung in diese Bescheid - Beschwerde ein. Mein Zugang zum AMS Linz ist also aufrecht und auch mein hoffnugsvolles Warten auf eine Maßnahme, die es mir mögich macht, wieder in meinem ehemaligen Beruf als Volksschullehrer einzugsteigen. Ab Mai 2018 habe ich mich bei 6 Landesschulräten Österreichweit um einen Volksschullehrerposten beworben, was zweifelsfrei als Arbeitswilligkeit zu werten ist. Es ist widerrechtlich nicht geglückte Bewerbungen als „Arbeitsunwilligkeit“ auszulegen. Die Aussage ich sei „arbeitsunwillig“ ist daher rechtswidrig und wird von mir beeinsprucht, ich bin arbeitswillig, aber die Arbeitsmarktsituation, die Bildungsdirektion Oö., vereitelt es mir eine zumutbare Tätigkeit zu finden. Eine Jobsuche ist mir derzeit aufgrund meiner Mittellosigkeit nicht mehr möglich, schon die äußeren Umstände, so auch alle Bedürfnisse des täglichen Lebens nur durch Betteln und Almosen zu bestreiten sind, macht diese unmöglich. Es fehlt mir an allem, wodurch auch ein Bewerbungsgespräch bei einer Firma derzeit gar nichtmöglich ist, schon aufgrund meiner „unhygienischen Erscheinung“. Es liegt also nicht „Arbeitsunwilligkeit“ vor sondern vollständige Mittellosigkeit, die die Aufnahme einer Tätigkeit derzeit unmöglich macht. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Darüberhinaus ist es mir unmöglich, meinen Wohnsitz in Linz zu verlassen. Die Wohnung meiner Wohngemeinschaft wird derzeit zur Gänze von meinem Mitbewohner der Wohngemeinschaft bezahlt, womit ich noch nicht obdachlos geworden bin.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Die Bearbeiter am AMS Linz wissen darüber hinaus, dass niemand einen 60 jährigen in Vollzeit aufnimmt und einstellt, so ist die Vermittlungslage in der Realität. Daher kommen von dort auch keinerlei Vorschläge für meine Person. <strong>Von besonderen Bemühungen des AMS Linz Langzeitarbeitslosen zu helfen ist immer wieder die Rede auch in der Politik hört man solche Ansagen vom Arbeitsminister Kocher,  ich selbst merke davon aber rein gar nichts.</strong> </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Die aktuelle Initiative von Frau Hummer wird wieder spurlos an mir vorübergehen – keine Frage, leere Versprechungen, wie immer.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Meine Person existiert scheinbar gar nicht mehr, niemanden interessiert mein Schicksal oder denkt jemand der Behörde daran mir weiterzuhelfen. Den Sozialstaat Österreich gibt es daher in der Realität für mich nicht. Darüber hinaus habe ich seit März 2019 auch keine Krankenversicherung, Gesundenuntersuchung und Durchchecken meines gesundheitlichen Zustandes müssten vor Antritt einer Dienststelle unbedingt durchgeführt und bezahlt werden.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Auch diverse gesonderte Hilfsmaßnahmen anlässlich der sogenannte Corona Pandemie gehen an mir fruchtlos vorbei, keinerlei Geldhilfe zur Erleichterung meiner Lebenssituation sind erkennbar. Null Euro wurden mir als Unterstützung gewährt, somit auch keine Krankenversicherung! Das Sozialsystem in Oberösterreich ist so ausgelegt, dass die Ärmsten, die keinen Job mehr haben, KEINERLEI Anspruch auf irgendeine Sozialleistung haben, weder auf Wohnbeihilfe, noch auf Heizkostenzuschuss oder Grundsicherung in irgendeiner Form. Das gilt hier in Oberösterreich nur für Asylanten und Zuwanderer, denen man alles zur Verfügung stellt – ohne Gegenleistung. Passt für mich „armen vertriebenen Menschen“ soll man helfen! ABER: Warum bekämpft die öffentliche Hand die eigenen ehrbaren und gedienten Bürger, die über Jahrzehnte Sozialbeiträge und Steuern einbezahlt haben – ein Vermögen, das ich einbezahlt habe – jedenfalls.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Es ist hinlänglich bekannt, dass nur deutlich jüngere Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt noch zum Zug kommen, so auch die Bearbeiterin des AMS Linz zu mir in meinem ersten Gespräch vor drei Jahren. Ein sechzigjähriger hat real keinerlei Aussicht auf einen Job in Konkurrenz zu den Jüngeren Bewerbern.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Schon im März 2018 teilte mir die Bearbeiterin am AMS Linz mit, <strong>dass es für mich „keinen passenden oder zumutbaren Job“ geben würde.</strong> Daher setze ich meine Bemühungen seither ausschließlich darauf, wieder als Volksschullehrer oder Volksschuldirektor arbeiten zu können, alle gültigen Zeugnisse sind ja vorhanden. Scheinbar ist die Zeit dafür noch nicht reif, es sind noch zu viele Lehrer am Arbeitsmarkt und in den Schulen vorhanden. Die Situation der fehlenden Lehrkräfte verschlechtert sich jedoch von Tag zu Tag, was meine Chancen für die Zukunft steigern würden, so war mein Glaube bis vor zwei Monaten. </span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Jetzt zeigen sich wieder neue undurchschaubare Repressalien gegen meine Person durch meinen ehemaligen Dienstgeber, die Bildungsdirektion Oö.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span>Der Anteil des AMS Linz an meiner ausweglosen Situation ist klar erkennbar, gesetzeswidrig und wird von mir bekämpft:</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Keinerlei Maßnahmen, Umschulungen, Jobvorschläge, wie es das Gesetz fordert, wurden mir zu irgendeiner Zeit vom AMS Linz vorgeschlagen. </span></span></strong><span><span>Nachweislich keine Unterstützung oder Geldhilfe, was in Verbindung mit der Totalsperre der Geldhilfe einen eklatanten Gesetzesbruch darstellt, nicht vorgesehen ist und von mir bekämpft wird. Eine Totalsperre der Geldhilfe ist nur in besonderen Fällen möglich, keine dieser Bedingungen dafür wurden von mir jemals erfüllt. Ich stehe dem AMS Linz zu einer Jobvermittlung jederzeit zur Verfügung, zu Maßnahmen und Umschulungen. Nichts ist bislang geschehen, nicht einmal ein Versuch!</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Beweis: e-konto</span></span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span>Ablehnung durch den LSR für OÖ aufgrund meiner Entlassung als Volksschuldirektor</span></span></span></p> <p> </p> <p> </p> <p><span><span><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image108.png" /></span></span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Ein zeitlich unbegrenztes BERUFSVERBOT bei der Bildungsdirektion Oberösterreich wurde also ausgesprochen und scheint nun immer mehr klar zu werden, dass dem tatsächlich so ist. Ein „lebenslanges Berufsverbot“ für Schuldirektor Christoph Ludwig.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Richterin Frau Mag. Claudia Promberger-Wieser teilte bei der Verhandlung mit, das wäre so in Ordnung wie die Behörde das formulierte und sie sieht keinen Feststellungsbedarf laut Antrag. Die „Schwere“ meines Vergehens, der Nichtantritt als Volksschuldirektor (Anmerkung: nämlich keines!) würde dieses Urteil ihrer Meinung nach rechtfertigen. Gegen das Urteil des Erstgerichtes wurde Beschwerde eingebracht. Das Oberlandesgericht Linz gab dem Erstgericht Recht, <strong>es besteht keinerlei Veranlassung für das Gericht einer Feststellungsklage nachzukommen, zu entscheiden, dass ein ewiges Berufsverbot für mich als Volksschullehrer zu unrecht ausgesprochen wurde.</strong> Gegen dieses Urteil wurde nun von meinem Verfahrenshelfer, der Kanzlei Schönherr im Rahmen der Verfahrenshilfe, eine außerordentliche Revision eingebracht. Auch das Höchstgericht weicht aus und bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung. Letztendlich möchte ich wissen, ob ich aufgrund meiner Entlassung als Volksschuldirektor auch nicht mehr Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion Oö. sein darf, was wohl jeder denkende Mensch verstehen wird. Ich möchte ja wieder als Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion Oö. arbeiten, Jobs sind ja in Hülle und Fülle frei und ich habe bis zur Pension scheinbar noch 5 Jahre oder mehr Zeit, meinen Beruf auszuüben. So weit ich die Entscheidung des Höchstgerichtes verstanden habe besteht kein Feststellungsbedarf, die Aussage der Bildungsdirektion Oö., mein Berufsverbot ist also „in Ordnung“!</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Daraus ergibt sich objektiv schlüssig die rechtswidrige Auffassung des AMS Linz, ich sei arbeitsunwillig und es würde mir kein Anspruch auf eine Überbrückungshilfe und Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt zustehen, obwohl derartige verpflichtende Vorgehensweisen für einen arbeitslos gemeldeten Bürger einen Rechtsanspruch darstellen. Es wäre höchst an der Zeit, dass das AMS Linz Interventionshandlungen zu Gunsten meiner Person bei der Bildungsdirektion Oö. in Angriff nimmt.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Ich verlange vom AMS Linz bei mir bei der Bildungsdirektion Oö. zu intervenieren und herauszufinden, warum ich meinen Job als Volksschullehrer heute nicht antreten kann und andauernd unbegründet abgewiesen werde.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Die Bescheidbegründung spricht „Maßnahmen“ an</span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Leider wurden mir vom AMS Linz keinerlei Maßnahmen oder Jobvorschläge zu irgendeiner Zeit vorgeschlagen, womit neuerlich ein rechtswidriges Vorgehen seitens des AMS Linz vorliegt, die Unterlassung des gesetzlichen Auftrages mir Hilfe zu gewähren und geeignete Maßnahmen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorzuschlagen.</span></span></strong><span><span> Somit fehlte mir bis heute auch die Möglichkeit eine Maßnahme nicht wahrzunehmen oder zu verweigern, was ja eine Teilsperre der Geldhilfe berechtigen würde.</span></span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span> Bescheidbegründung – Feststellungs- und Begründungsmangel liegen vor</span></span></span></p> <p><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image110.jpg" /></span></span></p> <p><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image112.jpg" /></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Den Umstand, dass ich trotz Bemühungen keinerlei Arbeit finden konnte als Arbeitsunwilligkeit zu interpretieren, entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage und verbrieft dem AMS Linz nicht das Recht, mir eine Geldhilfe zu 100 % zu sperren, eine Totalsperre der Geldhilfe zu verhängen. Damit wird mir jegliche Chance genommen einen zumutbaren Job nach meinen Fähigkeiten anzunehmen, oder ein vollversichertes Dienstverhältnis auch nur anzudenken. Diesen Beweis kann ich als langjähriger Mittelloser, der ich seit Jahren in völliger Armut lebe, nicht antreten. Eine Totalsperre der Geldhilfe auf null Euro schließt die Aufnahme eines Dienstverhältnisses per se aus. Die Rechtsanwendung durch das AMS Linz ist rechtswidrig.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Gesetzeswidrigkeit – Arbeitswilligkeit durch ein „vollversichertes Dienstverhältnis“ beweisen</span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Darüber hinaus liegt ein eklatanter Feststellungs- und Begründungsmangel im Bescheid vor. <strong>Mit keinem Wort kann das AMS Linz hier anführen, welche Maßnahmen ich verweigert hätte</strong>, welchen Job, der mir vom AMS Linz angeboten wurde, ich vereitelt hätte, wo ich nicht willig den Anweisungen des AMS Linz gefolgt wäre. Die Bescheidbegründung ist mangelhaft.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Wie meine weiteren Darstellungen beweisen werden liegt das nicht in meiner Schuld, da ich zu jederzeit das mir Mögliche unternommen haben, <strong>das AMS Linz kann hingegen keine einzige Maßnahme vorweisen, wie sie mich in den Arbeitsprozess wiedereingliedern hätte wollen. </strong>Im Gegenteil, durch die widerrechtliche Sperre meiner erweiterten Überbrückungshilfe ab dem 1.4.2018 auf null EURO von einem Tag auf den anderen, wurden meine weiteren Bemühungen einen Job zu finden „behindert“ und am heutigen Tage vollständig vereitelt, letztlich wie die beiden Lehrerjobs, die ich annehmen hätte können, wegen Geldmangel nicht, beweisen. Schuldhafter Rechtsbruch durch die Mitarbeiter des AMS Linz liegt hier vor, die gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise bei der Handhabung der „Sperre von Unterstützungsgeld“ wurde grob fahrlässig missachtet.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span>Ich werfe dem AMS Linz vor, dass mir von einem Tag auf den anderen keinerlei Unterstützung, Beratung oder Geldhilfe entgegengebracht wurde und mir aus diesem Grund die Aufnahme einer Tätigkeit als Volksschullehrer unter anderem nicht möglich war.</span></span></strong><span><span> Hinlänglich ist auch bekannt, dass es keinerlei Chancen gibt, als Langzeitloser mit 59 Jahren überhaupt irgendeinen Job zu bekommen. Mich als „Arbeitsunwillig“ abzustempeln ist nur eine unqualifizierte Beleidigung, mehr nicht. Der Staat sieht sich in der Pflicht einem über Jahrzehnte treuen Steuerzahler effektiv unter die Arme zu greifen, um ihm die Möglichkeit zu geben, einen neuen Job zu finden.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>In keiner Weise erfolgte seitens des AMS Linz eine mich unterstützende Intervention bei der Bildungsdirektion Oö., womit sich das AMS Linz für die Erlangungung eines Jobs als Volksschullehrer für „nicht zuständig“ erklärt, was widerrechtlich ist. Eine Intervention, förderliche Gespräche, hätten vieles bewirken können. Nichts in diese Richtung wurde vom AMS Linz unternommen.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Ich stand und stehe dem AMS Linz zu jeder Zeit zur Vermittlung zur Verfügung</span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Ich stand und stehe dem AMS gem. § 7 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 AIVG, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, da ich tatsächlich arbeitslos gem. § 12 AIVG bin. (Mein Beruf: "Volksschuldirektor", Volksschullehrer)</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Die Unterstützungshandlungen und Bemühungen mir bei der Vermittlung der Erlangung eines Lehrerjobs behilflich zu sein, die derzeit offensichtlich in Form eines           „BERUFSVERBOTES“ als Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion OÖ, so die letzte schriftliche Meldung der Bildungsdirektion OÖ, existieren, sind für mich nicht erkennbar, das AMS Linz schweigt dazu beharrlich und handelt nicht, was widerrechtlich ist und von mir bekämpft wird. Erfahrungsgemäß schaltet sich das AMS Linz bei der Jobsuche mit Hilfestellungen ein, bei mir nicht, keinerlei Hilfe, es liegt scheinbar auch Mobbing vor.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><span>Über meine Anschreiben und Bitten um Unterstützung und Intervention bei der Bildungsdirektion OÖ, ergingen keinerlei schriftliche Hinweise des AMS Linz an mich. Offensichtlich wird mir von dort her keinerlei Unterstützung geboten, was unverständlich ist. Als Lehrer werde ich vom AMS Linz so behandelt, als würde meine Person gar nicht in ihre Zuständigkeit fallen, nicht existieren, lediglich die Bezeichnung als arbeitsunwillig und die Totalsperre von Geldhilfe entfallen in deren Kompetenzbereich. Dazu wurden zu jeder Zeit vollautomatisierte Bescheide ausgestellt. Die völlig haltlosen Anschuldigungen meines ehemaligen Dienstgebers, die dann durch einen „befangenen Senat von Bediensteten des Landesschulrates“ in einer einstimmigen Entlassung mündeten, sowie die Entscheidung des befangenen Richters Herrn Mag. Dr. Pree des Landesverwaltungsgerichtes Oö., der sich selbst für unbefangen erklärte, ich hätte „schwere Dienstverfehlungen“ begangen, wurden zu keinerzeit wahrgenommen und hinterfragt. Es wäre in dieser Phase der Arbeitssuche höchste Zeit gewesen, diese Fehlentscheidungen anzusprechen und die Fakten auf den Tisch zu bringen und mich bei der Arbeitssuche und Rehabilitierung zu unterstützen. Nichts davon ist geschehe. Die Hilfe zur „Wiedereingliederung“ in den Arbeitsmarkt wurde vom AMS Linz schlichtweg rechtswidrig verweigert durch völlige Tatenlosigkeit.</span></span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Arbeitswilligkeit liegt vor – nicht nachvollziehbar – eine Arbeitsunwilligkeit!</span></span></span></p> <p><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image114.png" /></span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Kein Vermittlungsversuch, keine Umschulung, kein Jobvorschlag, keinerlei „Maßnahme“ seitens des AMS Linz</span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Das AMS Linz hat bislang kein einziges Mal versucht, mir eine „zumutbare Beschäftigung“ zu vermitteln, daher konnte ich meinen Arbeitswillen auch nicht zeigen und unter Beweis stellen, indem ich diese Arbeitszuweisung angenommen hätte. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Ich verlange von der Berufungsbehörde, dem Bundesverwaltungsgericht, dass in deren ablehnenden Berufungsentscheidungen einmal auf diesen Sachverhalt erörternd eingegangen wird. Ich gehe davon aus, das die hohen Verwaltungsrichter die ständige Rechtsprechung zu meinem Vorwurf kennen. Zu keiner Zeit bis zum heutigen Tage wurde dazu Stellung genommen, dass mir die Geldhilfe durch das AMS Linz widerrechtlich auf „Null Euro“ gestellt wurde, ohne irgendwelche Maßnahmen zu meiner Hilfe vorzuschreiben, die ich ja somit gar nicht ablehnen konnte, damit eine Teilsperre der Geldhilfe rechtmäßig durchgeführt werden hätte dürfen. Ich verwehre mich hier zum wiederholten Male gegen die Totalsperre der Überbrückungshilfe und somit meiner existentiellen Vernichtung meiner Berufschancen. Ohne Geld kann niemand einen Neustart in einen Beruf durchführen, auch ich nicht!</span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span>Ich vermute Absicht und das Nichthandeln ist rechtswidrig, da es außerdem gegen den gesetzlichen Auftrag des AMS Linz verstößt, Arbeitssuchenden Hilfe angedeihen zu lassen, nicht deren Vernichtung voran zu treiben.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Auch ein Vorschlag für eine Umschulung, oder eine Maßnahme zur Wiedereingliederung meiner Person seitens des AMS wurde mir zu keiner Zeit je vorgeschlagen.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Keinerlei Vorschläge durch das AMS Linz für Maßnahmen einer Umschulung </span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Es wurden seitens des AMS also nachweislich bis Dato keinerlei Vorschläge oder Maßnahmen für meine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unternommen oder an mich herangetragen. Rechtswidrigkeit liegt vor, da diese Maßnahmen vor einer Teilsperre der Notstandshilfe, wie das Gesetz besagt, zu tätigen sind. <strong>Ich bekam sofort eine Totalsperre des Geldes von einem Tag auf den anderen</strong>, ohne jeglichen Vorschlag, was rechtswidrig ist und sich nun mit diesem Bescheid wiederholt. Neuerlich und zum wiederholten Male liegt Rechtswidrigkeit vor.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Verletzung in einfach gesetzlich gewährleisteten Rechten:</span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Durch die Anwendung des § 7 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm § 9 Abs. 1 AIVG iVm § 2 Abs. 2 Überbrückungshilfegesetz wird der Beschwerdeführer in einfach gewährleistetem Recht verletzt, dass die Verwaltung nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden darf (Art. 18 B-VG) verletzt.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span>In der ständigen Rechtsprechung sind zahlreiche Bestimmungen festgelegt, wie das AMS Linz bei einer Teilsperre oder Totalsperre von Geldleistungen im Zusammenhang mit den genannten Gesetzen vorzugehen hat. Diese wurden willkürlich für den Beschwerdeführer vom AMS nicht eingehalten.</span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Die Bestimmung des Art. 18 B-VG definiert, dass die gesamte Verwaltung ausschließlich auf Basis der Gesetze ausgeübt werden darf.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Vorgehensweisen gegenüber Antragstellern müssen Deckung im anwendbaren Gesetz finden. Die Handlungen der Behörde müssen soweit determiniert sein, dass der Rechtsunterworfenen sein Verhalten danach richten kann. Die Anforderungen der Gesetze müssen für den Rechtsunterworfenen aber auch für die Verwaltungsbehörde klar und umsetzbar sein.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Durch die Nichtanwendung von gebotenen Vorgehensweisen, wie die Anwendung jeglicher Hilfen und Maßnahmen, wird jedoch dem Bestimmtheitsgebot sowie Folge dessen dem Legalitätsprinzip widersprochen. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Von Beruf Volksschullehrer</span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Ich bin Volksschuldirektor und Volksschullehrer. <strong>Tatsache ist, dass ich arbeitswillig bin</strong>, was ich einerseits durch meine Bestrebungen die Rechtswidrigkeit meiner Entlassung im Disziplinarverfahren bis zu den Höchstgerichten durchzufechten und nun durch meine Eingabe an den EGMR in Straßburg als Beweis vorgelegt habe. Als weiteren Beweis meiner Arbeitswilligkeit, meinen Job als Voksschullehrer in Linz wieder erlangen zu können, sehe ich meine Feststellungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht in Linz. Wie erwähnt ist dieses Verfahren derzeit unter dem Aktenzeichen 28 Cga 17/20i-8, Protokoll der Verhandlung vom 4.8.2020.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Das Verfahren wurde wie oben erwähnt gerichtlich abgeschlossen, der Rechtsweg ausgeschöpft, <strong>eine positive Lösung meines Berufsverbotes bei der Bildungsdirektion Oö. konnte ich leider bislang noch nicht erwirken.</strong> Derzeit berate ich mich mit Rechtsexperten, wie ein nächster sinnvoller Schritt aussehen könnte. Neuerlich muss ich erkennen, dass das AMS Linz sich für eine Beratung meiner Person für meine berufliche Zukunft mit keiner einzigen Aktion für zuständig hält.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image116.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image118.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image120.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image122.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image124.jpg" /></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Mit aller mir zur Verfügung stehenden Kraft und all meinen finanziellen Möglichkeiten <strong>habe ich versucht, meinen Job als Volksschullehrer wieder zu erlangen. Arbeitswilligkeit liegt für meine Person also absolut vor, ich war und bin nach wie vor bestrebt, meinen einzigen Job, den ich gelernt habe, nämlich Volksschullehrer, wieder zu erlangen.</strong> Jemand der „arbeitsunwillig“ ist versucht so etwas nicht, sondern legt sich in der Sonne an den Strand und tut nichts!</span></span></span></span></p> <h3><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Als Volksschullehrer beworben – Lehrerposten sind frei</span></span></span></span></h3> <p><span><span><span><span>Wie oben dargestellt habe ich mich im Oktober 2022 und November 2022 neuerlich um Volksschullehrerposten beworben. Wiederrum liegt eindeutig Arbeitswilligkeit vor.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Ich habe also versucht, mich als Volksschullehrer beim Landesschulrat für Oberösterreich für zehn offene Lehrerposten in Linz zu bewerben. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Sachlich unbegründet wurden diese Bewerbungen zurückgewiesen. Diese Aussage kommt einem Berufsverbot gleich, was ich wegen Rechtswidrigkeit so nicht hinnehmen werde.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Wiederrum liegt also meine Arbeitswilligkeit bewiesener Maßen vor, ein rechtswidriges Berufsverbot verhindert meine sofortige Aufnahme der Tätigkeit derzeit.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Derzeit habe ich keinerlei Geld um mich bei einem etwaigen Dienstgespräch standesgemäß zu kleiden und mich herzurichten. Es fehlt an allem, was die Hygiene für diesen Beruf vorschreibt! Ein Friseurbesuch und ein Arztbesuch wäre das Mindeste, kann aber von mir nicht bezahlt werden. Außerdem fehlt zeitgerechte Kleidung um nicht gleich beim ersten Erscheinen „verlacht“ zu werden. Möglicherweise ist ja das auch der Grund und meine Schulden, die ich nicht bezahlen kann.</span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span>Hilfe beim EGMR</span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image126.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image128.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image130.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image132.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image134.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image136.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image138.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image140.jpg" /><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image141.jpg" /></span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Eine Antwort ist noch ausständig.</span></span></span></span></p> <h3><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Umfangreicher einschlägiger Erwerb von Kompetenzen als Lehrer</span></span></span></span></h3> <p><span><span><span><span>Zum Verständnis, seit 25 Jahren bin ich Lehrer und habe alle meine Bestrebungen daran gesetzt, mich in diesem Beruf ständig weiterzubilden. Es war und ist mein Traumberuf Volksschullehrer zu sein, es werden Lehrer gesucht, also gehen meine Bestrebung in diese Richtung auch den Beruf des Volksschullehrers weiterhin ausüben zu können. Ich werde jedenfalls nicht aufgeben, bis ich wieder als Lehrer in Oberösterreich arbeiten kann.</span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><strong><span>Arbeitswilligkeit liegt demnach vor</span></strong><span>, <strong>da ich ständig und täglich bestrebt bin, alles zu unternehmen, um wieder in meinem Beruf als Volksschullehrer tätig werden zu können.</strong> </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Derzeit geht das leider nur mehr bei der Bildungsdirektion Oö., ich habe keinerlei Geldmittel mit in einem anderen Bundesland eine neue Existenz aufzubauen.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Die aufliegende Rechtsfrage des widerrechtlichen Berufsverbotes als Volksschullehrer wurde jedoch bis zum Höchstgericht geklärt:</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Auszug aus dem Text</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image143.jpg" /></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span>Die außerordentliche Revision wurde also zurückgewiesen. Es besteht also nach wie vor eine lebenslanges Berufsverbot für mich bei der Bildungsdirektion Oö., als letzte Möglichkeit gegen diese Nichtentscheidung habe ich wie oben dargestellt nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht.</span></span></span></span></p> <h3><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Ausmaß des Arbeitslosengeldes - Voraussetzungen</span></span></span></span></h3> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image145.png" /></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span>Mein letzter Gehaltszettel war der eines Volksschuldirektors. Die Bemessungsgrundlage für die Überbrückungshilfe liegt mit dem Bescheid des AMS Linz vor, der aktenkundig ist. Daran hat sich bis Dato nichts geändert. Eine „Neubemessung“ mit 0 Euro wird beeinsprucht, wegen Rechtswidrigkeit.</span></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span>Vorweg wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Dienstaufsichtsbeschwerde mein Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof betreffend der Rehabilitierung als Volkschuldirektor noch anhängig war. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Es fand auch im Ermittlungsverfahren am 5.4.2019 folgendes Gespräch am AMS Linz statt. Der Aktenvermerk liegt vor:</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><img alt="" src="///C:/Users/dulst/AppData/Local/Temp/msohtmlclip1/01/clip_image147.jpg" /></span></span></span></p> <p> </p> <p><span><span><span><span>Erläutert wurde ja nichts, belehrt und informiert sehr wenig. Ein „Beratungsgespräch“ im Sinne einer sinnvollen Vorgangsweise im Kontext mit meiner Situation zu finden, fand demnach in keiner Weise statt. Bis heute wurde dem auch nichts mehr hinzugefügt, man hat mich eben dort „für tot erklärt“, wie es aussieht.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span>Das AMS Linz hat offensichtlich von sich aus keine Pläne und Vorstellungen von meiner Zukunft und konnte dazu nichts äußern. </span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Es ging damals dem Abteilungsleiter nur darum, den Termin „hinter sich zu bringen“ und „ihren Belangen“ genüge zu tun. Das wird von mir beeinsprucht – die Art und Weise des Dienstleisters im Kundenverkehr sowie das Ergebnis, lag völlig neben meinen Bedürfnissen.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Ein weiterer Beweis liegt also vor, dass das AMS Linz für meine Person „völlig untätig“ ist.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Der Abteilungsleiter wies mich darauf hin, dass er in meiner Angelegenheit gar keine Aussagen machen könnte und wollte, das sei Sache von Herrn Straßer beim AMS Oberösterreich, Landesleitung, was keinerlei Hilfe für mich darstellte.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Neuerlich wird mir hier im gegenständlichen Bescheid widerrechtlich eine „Arbeitsunwilligkeit“ hineininterpretiert. Die Leistung für meine Person ist gleich null, obwohl ich bereits 32 Jahre Volleinzahler in die Arbeitslosenversicherung war, ich also 100.000 Euro in die „Kasse“ einbezahlt habe. Nichts kommt für mich als Hilfe seit Jahren zurück, das ist rechtswidrig.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Ein Berufsverbot wegen der Entlassung im Disziplinarverfahren beim Landesschulrat für OÖ aufgrund von „erfundenen Anschuldigungen“ und „Verdrehungen“ der Fakten durch das Landesverwaltungsgericht Oö., dem parteilichen Richter Mag. Dr. Pree, der sich überdies selbst für unbefangen erklärt hat, ein „Du Freund“ von Friedrich Enzenhofer, ist rechtswidrig, was ich noch beweisen werde, mittels einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da ich real keinerlei Vergehen begangen habe, Dienstrecht zu jeder Zeit eingehalten und diese Fehlentscheidung meiner Entlassung aus dem Schuldienst einzig und alleine auf Lügen des ehemaligen Präsidenten des Landesschulrates Oö., Friedrich Enzenhofers und seines Gefolges beruht.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Darüber hinaus ist derzeit rechtlich nicht geklärt, ob das Berufsverbot als Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion Oö. auch für die anderen österreichischen Bundesländer gilt. Es besteht also derzeit überhaupt kein Anlass für mich, meinen Beruf als Volksschullehrer grundsätzlich aufzugeben und endgültig zu Grabe zu tragen oder gegen einen anderen Beruf zu tauschen, da es ja auch keinerlei zumutbaren Job gibt, wie das AMS Linz durch keinerlei Jobvorschlag beweist.  <strong>Die Zeitabläufe, wie lange meine Wiedereinstellung als Volksschullehrer dauern wird, entzieht sich meiner Möglichkeit diese zu beschleunigen! Diese Abläufe brauchen Zeit und ich brauche in dieser Zeit die finanzielle Unterstützung aus der erweiterten Überbrückungshilfe!</strong> Rein gar nichts hat diese Aussage ich sei „Arbeitsunwilligkeit“, die nachweislich gar nicht vorliegt, mit meiner tatsächlichen Lebenssituation zu tun.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span>Ludwig will sich weiterhin auf seinen Wiedereinstieg, seinen Job als VS Lehrer vorbereiten!</span></strong></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Unmissverständlich habe ich den Bearbeitern mitgeteilt, dass ich mit allen meinen Kräften und Bestrebungen <strong>täglich daran arbeite</strong>, meinen Wiedereinstieg als Volksschullehrer zu schaffen. Warum kann das AMS Linz meine Bestrebungen nicht als „Weiterbildung“, „Fortbildung“ , „Schulung“ werten und mich finanziell unterstützen? Unverständlich! </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Die AMS Mitarbeiter können das nicht hören, warum!? Was ist daran falsch!? Es wäre darum gegangen, dass ich nach 32 jähriger ununterbrochenen Tätigkeit und Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung weiterhin die finanzielle Unterstützung des AMS erhalte, eine geringe „Grundsicherung“, um meinen Wiedereinstieg als Volksschullehrer zu bewältigen, die damit verbundenen Rechtsfragen, die offensichtlich vorliegen, zu klären! Warum ist das nicht möglich? Mit keiner Handlung versucht das AMS Linz mich zu unterstützen oder auch nur ein konstruktives verständliches Gespräch mit mir zu führen. Unmissverständlich und mehrfach habe ich den Sachbearbeitern zu verstehen gegeben, dass ich täglich alles unternehme um meine Kompetenzen und meinen Beruf als VS Lehrer zu erhalten und rechtlich auch meine Rehabilitation zu erlangen. Die Möglichkeiten des AMS Linz reichen offensichtlich nicht aus, auf mein Vorbringen auch nur in irgendeiner nachvollziehbaren Form einzugehen und mich zu unterstützen. Totalsperre jeglicher Geldleistung und Hilfe war die einzige mögliche Anwort der BearbeiterInnen des AMS Linz. Dieser Prozess dauert nach wie vor an, wie man dem aktuellen Bescheid entnehmen kann, ich habe alle Bemühungen immer sauber dokumentiert, dass auch das AMS Linz nachvollziehen kann, was ich anstrebe und wie der Stand der Dinge aktuell ist, also wahrheitsgetreu berichtet. Arbeitsunwilligkeit liegt nicht vor und ist eine völlig unpassende und unzulässige Formulierung in diesem Bescheid, weil die Aussage unrichtig ist, wie ich mehrfach bewiesen habe. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Ein Antritt einer Vollbeschäftigung als Volksschullehrer wurde nur durch die widerrechtliche Totalsperre der erweiterten Überbrückungshilfe ab 1.4.2018 verursacht und verhindert. Hätte ich die vorgeschriebenen 95 % der 1600 Euro bekommen, wäre ich jetzt bereits längst Volksschullehrer in Puch bei Weiz oder Gaal in der Steiermark, wie aktenkundig vorliegt. Damals hätte ich einen Umzug in die Steiermark finanziell auch noch schaffen können.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span>Konkrete Vorschläge des AMS Linz für einen anderweitigen Vollzeitjob wurden nicht gemacht. Man teilte mir nur mit, dass auch eine Tätigkeit als Leiter eines Hotels oder Restaurants aus deren Sicht nicht in Frage komme. Arbeitsunwilligkeit meiner Person wird mir daher in diesem Bescheid einfach unterstellt, ohne Jobvorschlag, ohne jegliche Beweise dafür, unterstellt, was rechtswidrig ist. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span>Unvertretbare Rechtsansicht der Organe liegt vor</span></span></span></p> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Aufgrund meiner nachweislichen Bemühungen ab April 2018 einen Volksschullehrerjob zu erlangen, fußte das Organverhalten, mich trotz gegenteiliger Fakten aufgrund meiner Bemühungen um einen Volksschullehrerjob, als „arbeitsunwillig“ zu bezeichnen, darüber hinaus eine Totalsperre der Geldleistungen von einem Tag auf den anderen widerrechtlich vorzunehmen, noch dazu ohne von sich aus auch nur eine einzige Wiedereingliederungsmaßnahme oder einen Jobvorschlag gemacht zu haben, wie das Gesetz es vorschreibt, auf einer unvertretbaren Rechtsansicht. Das Verhalten der Organe wich daher von einer klaren Rechtslage ab, was mit der Nichtbefassung mit der Rechtsmaterie und der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe des AMS Linz, nämlich Arbeitssuchende bei der Wiedereingliederung unterstützen zu müssen, begründet ist, da darüber hinaus auf die Rechtslage (konkret das oben dargestellte Erkenntnis des BVwG!) und meine Bemühungen von mir auch immer wieder unmissverständlich hingewiesen wurde. Vorsätzliches widerrechtliches Handeln und Nichthandeln der Organe liegt vor, was auch in Verdrehungen und missverständlichen Auffassungen meiner Aussagen augenscheinlich wird. Auch Mobbing kommt mitlerweile in Frage, da diese Zustände unverändert nach wie vor vorliegen, also bereits über Jahre, was den Mobbingtatbestand erhärtet. Es wäre höchst an der Zeit, dass das Berufungsgericht der Bundesverfassungsgerichtshof in seinen Entscheidungen in meiner Angelegenheit auch einmal „sachlich“ auf meine Vorwürfe gegenüber der Behörde eingeht und Stellung nimmt.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Durch die verfahrensgegenständliche Entscheidung wird der Beschwerdeführer im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz im Sinne des Art. 2 StGG sowie Art 7 B-VG verletzt.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Die Art. 2 StGG sowie Art. 7 Absatz 2 B-VG schützen den Rechtsunterworfenen insbesondere auch vor behördlicher Willkür. Willkür liegt nach Lehre und Rechtsprechung nicht nur dann vor, wenn eine Behörde absichtlich rechtswidrig handelt sondern auch dann, wenn sie leichtfertig entscheidet, sie sich etwa dem Gesetz gegenüber völlig gleichgültig verhält. Dem ist gleichzusetzen, wenn die Behörde trotz Erkennbarkeit der beabsichtigten Darlegung eines Sachverhaltes zur „Arbeitswilligkeit“ (wie es der Beschwerdeführer vorgebracht hat) die entsprechenden „Maßnahmen“ wie im Gesetz vorgegeben, unterlässt. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Die Organe des AMS Linz haben durch diese Unterlassung und eine daraufhin folgende zum wiederholten Male durchgeführte Totalsperre der Geldleistungen in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte des Beschwerdeführers eingegriffen. Auch wurden vom Arbeitsminister Kocher angesprochene „Programme“ insbesondere für „Langzeitarbeitslose“, auf meine Person in keiner Weise angewendet. Durch diese Mangelhaftigkeit im Gesetzesvollzug sind die Grenzen zum Bruch der Verfassung im Sinne der Ausübung von Willkür gegenüber meiner Person auf jeden Fall überschritten.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Zusammenfassend dargestellt weist das bis dato abgeführte Verfahren hinsichtlich meiner geforderten erweiterten Überbrückungshilfe massive Mängel auf, in dem der für die Entscheidung relevante Sachverhalt in wesentlichen Punkten gar nicht festgestellt wurde, eine massiv mangelhafte Beweiswürdigung durchgeführt wurde, und jegliche relevante Begründung der Entscheidung fehlt, weswegen diese gegen das Willkürverbot des Art. 2 StGG und des Artikel 7 B-VG verstößt. </span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Die Beweise für meine Arbeitswilligkeit und meine täglichen Bemühungen eine zumutbare Arbeit zu finden sind seit Jahren aktenkundig!</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Durch keinerlei Ermittlungsverfahren wurde diese im Bescheid formulierten unrichtigen Behauptung zu einer Zeit durch das AMS Linz belegt. Der Bescheid wurde durch einen Computer und Gesetzesbausteine ausgefertigt also „vollautomatisiert“ ohne auch nur im Geringsten auf meine persönliche Situation einzugehen. Es liegt für den gegenständlichen Bescheid somit ein schwerwiegender Begründungs- und Feststellungsmangel vor.</span></span></span></span></p> <p><span><span><span><strong><span><span><span>ANTRÄGE</span></span></span></strong></span></span></span></p> <ol> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Der gegenständliche Bescheid soll wegen Nichtigkeit und Themaverfehlung als vollinhaltlich aufgehoben erklärt werden. Die Begründung für die Nichtgewährung einer Totalsperre der Geldleistung entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage, da auch Arbeitsunwilligkeit im eigentlichen Sinne gar nicht vorliegt, was meine neuerlichen Bewerbungen als Volksschullehrer auf zehn freie Posten in Linz beweisen.</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Es möge mir die erweiterte Überbrückungshilfe gewährt werden, bis ich mich wieder als Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion Oö. bewerben kann, die Klärung dieser widerrechtlichen Vorgehensweise wird durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach meinem Antrag vorgenommen werden. In eventu mögen nun auch meine weiteren Begründungen als Bescheidbeschwerde in Erwägung gezogen werden, vor allem auch mein „Berufsverbot“ als Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion Oö., was real nicht geklärt ist, vom Gericht nicht geklärt wurde.</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Vollinhaltliche Aufhebung des/der rechtswidrigen hier angefochtenen Bescheide des AMS Linz, vor allem auch wegen einer Totalsperre der Geldleistungen ohne Maßnahmen für eine Wiedereingliederung vorzuschreiben, Jobvorschläge durch das AMS Linz zu machen, Maßnahmen für eine Umschulung für meine Person einzuleiten um es mir zu ermöglichen einen zumutbaren Job zu finden, Kursangebote zur Weiterbildung vorzuschlagen u.v.m., wie es das Gesetz vorschreibt. Rechtswidrige Totalsperre der Geldleistung liegt vor, da meinerseits keinerlei Ablehnung irgendwelcher Angebote des AMS Linz zu irgendeiner Zeit stattgefunden haben, <strong>mangels überhaupt vorgeschlagener Maßnahmen durch das AMS Linz, eine Ablehnung oder Teilablehnung von Maßnahmen gar nicht stattfinden konnte</strong>, keine Verweigerung oder ein Nichtmitwirken an der Jobsuche meinerseits vorliegt, die lediglich eine zeitlich begrenzte „Teilsperre“ der Geldhilfe begründen könnte. Die vorliegende Totalsperre jeglicher Geldhilfe verstößt gegen ständige Rechtsprechung und soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Feststellung der grundsätzlichen Arbeitswilligkeit meiner Person aufgrund meiner aktuell dargestellten Bestrebungen meinen Job als Volksschullehrer bei der Bildungsdirektion Oö. ausüben zu können, meine unaufhörlichen Bestrebungen einen Job als Volksschullehrer zu finden anzuerkennen und zu unterstützen, nicht zu bekämpfen und als „Arbeitsunwilligkeit“ abzukanzeln, was entmutigend wirkt! </span></span></span></span></li> <li><span><span><span><strong><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Interventionsmaßnahmen bei der Bildungsdirektion Oö. vornehmen, um zu klären, wie eine Wiedereingliederung meiner Person als Volksschullehrer konkret ausschauen könnte.</span></strong><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE"> Es herrscht Lehrermangel und es ist aufgrund meines tadellosen Leumundes völlig unverständlich, wie ein „Berufsverbot“ für meine Person derzeit und in Zukunft erklärbar ist.</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Feststellung der grundsätzlichen Arbeitswilligkeit auch weil das AMS Linz nicht in der Lage ist mir auch nur einen zumutbaren Job im Hinblick auf mein Ausbildungsniveau anzubieten.</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Die Gewährung einer erweiterten Überbrückungshilfe auf Grundlage der unveränderten Bemessungsgrundlage wie bisher (95 % des vorhergehenden Bescheides der Zuerkennung der Überbrückungshilfe) mindestens auf ein weiteres Jahr um mir einen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Ungeklärt ist gleichermaßen warum mir keine „Mindestsicherung“ oder „Notstandshilfe“ gewährt wird.</span></span></span></span></li> <li><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Nachzahlung der Überbrückungsilfe ab dem 1.3.2018, aufgrund der widerrechtlichen Totalsperre der Geldleistungen ohne Rechtsgrundlage, samt Zinsen in der Höhe von 4 %</span></span></span></span></li> </ol> <p><span><span><span><span lang="DE" xml:lang="DE" xml:lang="DE">Linz am, 29.11.2022, Christoph Ludwig</span></span></span></span></p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/mindestsicherung_bms/index.html" hreflang="de">Mindestsicherung (BMS)</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitssuche/index.html" hreflang="de">Arbeitssuche</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeit_am_ersten_arbeitsmarkt/index.html" hreflang="de">Arbeit am "ersten Arbeitsmarkt"</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/aus_und_weiterbildungskurse/index.html" hreflang="de">Aus- und Weiterbildungskurse</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/arbeitstraining/index.html" hreflang="de">Arbeitstraining</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/ams_beihilfen/index.html" hreflang="de">AMS-Beihilfen</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/mindestsicherung_bms_arbeitssuche_arbeit_am_ersten_arbeitsmarkt/ams_linz_bescheidbeschwerde.html" data-a2a-title="AMS Linz - Bescheidbeschwerde"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fmindestsicherung_bms_arbeitssuche_arbeit_am_ersten_arbeitsmarkt%2Fams_linz_bescheidbeschwerde.html&title=AMS%20Linz%20-%20Bescheidbeschwerde"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_oesterreich.html" hreflang="de">AMS Österreich</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/diskriminierung.html" hreflang="de">Diskriminierung</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/altersdiskriminierung.html" hreflang="de">Altersdiskriminierung</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/langzeitarbeitslosigkeit.html" hreflang="de">Langzeitarbeitslosigkeit</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/mobbing.html" hreflang="de">Mobbing</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-personen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Personen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/strasser.html" hreflang="de">Strasser</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/kocher.html" hreflang="de">Kocher</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/geldhilfe.html" hreflang="de">Geldhilfe</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/hoehe_von_bezugsskuerzungen_bei_der_mindestsicherung.html" hreflang="de">Höhe von Bezugsskürzungen bei der Mindestsicherung</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/missachtung_des_vermittlungswunsches_nach_ss_29_amsg.html" hreflang="de">Mißachtung des Vermittlungswunsches nach § 29 AMSG</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/ams_oberoesterreich.html" hreflang="de">AMS Oberösterreich</a></div> </div> </div> Mon, 22 May 2023 08:07:58 +0000 ludoph11 6385 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/mindestsicherung_bms_arbeitssuche_arbeit_am_ersten_arbeitsmarkt/ams_linz_bescheidbeschwerde.html#comments Schikanöse AMS-Sperre wegen dubiosen Pleiteunternehmen endlich durch BVwG aufgehoben! http://www.aktive-arbeitslose.at/pressemitteilungen/schikanoese_ams_sperre_wegen_dubiosen_pleiteunternehmen_endlich_durch_bvwg_aufgehoben.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Schikanöse AMS-Sperre wegen dubiosen Pleiteunternehmen endlich durch BVwG aufgehoben!</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 27.11.2019 - 19:30</span> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/pressemitteilungen/schikanoese_ams_sperre_wegen_dubiosen_pleiteunternehmen_endlich_durch_bvwg_aufgehoben.html" data-a2a-title="Schikanöse AMS-Sperre wegen dubiosen Pleiteunternehmen endlich durch BVwG aufgehoben!"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Fpressemitteilungen%2Fschikanoese_ams_sperre_wegen_dubiosen_pleiteunternehmen_endlich_durch_bvwg_aufgehoben.html&title=Schikan%C3%B6se%20AMS-Sperre%20wegen%20dubiosen%20Pleiteunternehmen%20endlich%20durch%20BVwG%20aufgehoben%21"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> Wed, 27 Nov 2019 18:30:00 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 4986 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/pressemitteilungen/schikanoese_ams_sperre_wegen_dubiosen_pleiteunternehmen_endlich_durch_bvwg_aufgehoben.html#comments Vorlageantrag gegen Bezugssperre des AMS Mistelbach wegen angeblicher Vereitelung bei Pleitefirma Optima Gastro GmbH http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/stellenzuweisungen_arbeitsvermittlung_ams/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_des_ams_mistelbach_wegen_angeblicher_vereitelung_bei <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Vorlageantrag gegen Bezugssperre des AMS Mistelbach wegen angeblicher Vereitelung bei Pleitefirma Optima Gastro GmbH</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mo., 25.11.2019 - 18:28</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>An das Arbeitsmarktservice Mistelbach<br /> für die Leiterin des AMS Mistelbach - Marianne Bauer<br /> Oserstraße 29<br /> 2130 Mistelbach</p> <p>E., 27.06.2018</p> <p><strong>Vorlageantrag zu GZ: RAG/05661/2018</strong></p> <p><strong>Persönlich am 27.06.2018 beim AMS Mistelbach abgegeben.</strong></p> <p>Fristgerecht stelle ich, M. K. (Sv-Nr.), hiermit den Antrag, dass die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.</p> <h3>Einwendungen</h3> <p>gegen den abgewiesenen AMS Bescheid vom 12.6. 2018 des Arbeitsmarktservice Mistelbach – Poststempel 13.6.2018-, erhalten am 14.6.2018 per RSb Post</p> <p>AMS Service Niederösterreich<br /> Mag. Petra K.<br /> Hohenstaufengasse 2<br /> 1010 Wien</p> <p>Darstellung und Begründung warum der abgewiesene AMS Bescheid vom 12.6.2018 (lt. Poststempel) 13.6.2018 dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird:</p> <p>Den maßgeblichen Sachverhalt habe ich in meiner Beschwerde vom 04.04.18 Frau R. F. ausführlich geschildert, mit der Bitte um interne AMS Prüfung und einer mündlichen Verhandlung.</p> <p>Im Ermittlungsverfahren durch Fr. Mag. Petra K. (AMS Mistelbach 1010 Wien) wurde meiner Meinung nach, entweder gar nicht, oder sehr einseitig, die Gründe für die Bezugssperre im negativen Bescheid vom 13.6.2018, bewertet und kommentiert.</p> <p>In meinem Einwandsschreiben (vom 21.03.2018) gegen die Niederschrift vom 20.03.2018 habe ich u.a. angeführt, dass die Niederschrift unter Voraussetzungen aufgenommen wurde, die so nicht akzeptiert werden können.</p> <p>Frau B. konnte, bei der „Amtshandlung?“ (Niederschrift vom 20.03.2018) meine wahren Einwendungen (wohl aus Zeitgründen) gar nicht eruieren. Mehrfach wies sie während der Niederschrift auf Zeitmangel hin und fertigte diese Niederschrift schlampig und nicht rechtskonform aus. Zur Unterschrift wurde ich mit den Worten: 'Wenn sie es nicht unterschreiben, dann unterschreibt es eben eine andere Person' getrieben und mein Anliegen auf Richtigstellung dieser Niederschrift in wesentlichen Punkten wurde mit dem Hinweis von Frau B., 'Dies würde sowieso unter sonstigen Gründen stehen' nicht angenommen.</p> <p>Der „Regionalbeirat“ hat also auf Grund sehr merkwürdig anmutenden Ausführungen in dieser Niederschrift vom 20.03.2018 entschieden. Ob mein Einwandschreiben vom 21.3.2018 bei der Regionalbeiratssitzung überhaupt berücksichtigt wurde ist nicht belegt.</p> <h3><span><span>ANTRAGSTELLUNG</span></span></h3> <p>über die Erbringung des schriftlichen Beweises durch das AMS-Mistelbach über die rechtskonform durchgeführte Zuweisung eines Arbeitstrainings an die Fa. Optima Gastro GmbH. bezüglich der angeblichen vereitelten Beschäftigung.</p> <p>Zur weiteren Beweisermittlung ergänze ich meine Beschwerde vom 4.4.2018 wiefolgt und bringe zu den neuen Anschuldigungen folgendes vor:</p> <p>Nachweislich (lt. Anhang A1 und A2) wusste ich bereits Mitte Januar d.J., daß ich <strong>NICHT </strong>als Selbstständiger arbeiten kann. In Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens am BG Mistelbach wurde ich von der Rechtspflegerin, M., darauf hingewiesen, daß ich noch immer alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter der Firma K. & Partner Werbe- und Marketing O.E.G. (gegründet 1992) sei. Nach der Sitzung am 30.01.2018 im BG Mistelbach (Anhang A1) habe ich dann, am 12.2.2018, die Löschung der Firma beim LG Korneuburg beantragt (s. Anhang A2).</p> <p>Dies habe ich auch Frau B., bei dem Gespräch am 20.3.2018, mitgeteilt. Allerdings hat Frau B. dies nicht als Argument in die Niederschrift detailiert aufgenommen. Somit ist vollkommen ausgeschlossen, daß ich dann Ende Februar auf einen Werksvertrag auf selbstständiger Basis, bei der Firma Optima Gastro bestanden haben soll, weil dies zu diesem Zeitpunkt gar nicht möglich war. Die Aussage von Frau K., ist somit unrichtig.</p> <p>Es war auch nie von mir ein Arbeitsverhältnis auf dieser Basis gewünscht und nach dem mir dadurch, nebst finanzieller Nachteile auch noch versicherungstechnische Nachteile entstanden wären (Pensionsanspruch, Versicherungsschutz etc.) ist es absolut absurd zu behaupten, daß ich einen Werkvertrag angestrebt hätte.</p> <p>Ein weiteres Indiz dafür, daß der Werkvertrag von der Firma Optima Gastro erstellt wurde, ergibt sich aus der Art des vorgelegten Werkvertrages (Anhang B1), der zwar die Firma fix schriftlich anführt, den 'Selbstständigen' aber, in den dafür vorgesehenen Zeilen frei zur Eintragung, offen lässt. In dem Text dieses Werkvertrag 'Neuer Selbstständiger' wird in der letzten Zeile des Absatzes 7 noch zusätzlich auf eine Firma Optima Gastro e.U (also ein Einzelunternehmen) verwiesen.</p> <p>Meinen Recherchen nach handelt sich dabei um ein ehemaliges Unternehmen, welches augenscheinlich von den Gesellschaftern früher geführt wurde und anscheinend mit dem Verkauf von Gastronomiezubehör nur bedingt erfolgreich war. Man darf damit annehmen, daß Optima Gastro noch weitere Mitarbeiter auf Basis dieses Werksvertrages beschäftigt hatte oder in Zukunft beschäftigen will.</p> <p>Des weiteren sind die Provisionsangaben in diesem 'Vertrag' für den Inseratenverkauf einer Onlineplattform nicht marktkonform. Normalerweise werden mind. 30% Provision an freie Handelsvertreter bezahlt, daß dem 'freiem Mitarbeiter' auch noch 5% für Werbekosten abgezogen werden ist unüblich.</p> <p>Ich habe die Beschäftigung basierend auf Werksvertragsbasis nicht aufgrund meiner laufenden Schuldenregulierung abgelehnt, sondern weil es es keine mir zumutbare Arbeitsmöglichkeit darstellt, die sämtliche Kriterien nach § 9 Abs. 2 AIVG entspricht.</p> <h3><span><span>ANTRAGSTELLUNG:</span></span></h3> <p>Zum Nachweis und zur Bekräftigung meiner Aussage beantrage ich hiermit als Zeugin, <strong>Fr. M.</strong>, Diplomrechtspflegerin der Gerichtsabteilung 2 am BG Mistelbach zu befragen. Zusätzlich ist <strong>Hr. Mag. H. </strong>von der Nö. Schuldnerberatung Hollabrunn mit dem ganzen Schuldenregulierungsverfahren vertraut und auch er wird mein Vorgehen bestätigen und verdeutlichen, daß es mir unmöglich war eine selbständige Tätigkeit auszuführen.</p> <p>Dieser Werkvertrag wurde mir von Frau K. vorgelegt und es liegt auf der Hand warum sich das Unternehmen keine Angestellten leisten will oder kann.</p> <p>Die anteiligen Arbeitgeberkosten sowie der angebotene Lohn von 1800 € stellt für die Unternehmerin einen finanziellen Mehraufwand dar, selbst wenn eine AMS Förderung in Höhe von 40% der Lohnnebenkosten, für de ersten 3 Monate gefördert worden wäre.</p> <p>Bei einem Arbeitstraining bezahlt das AMS das 'Gehalt'. Warum das AMS diesen finanziellen Vorteil für das Unternehmen nicht als Grund anerkennt bleibt fraglich. Somit hatte Optima Gastro sehr wohl einen Grund da der Firma ein finanzieller Vorteil auf Kosten der Allgemeinheit entsteht.</p> <p>Ebenfalls führt sich das Argument absurdum nachdem ich auf das Gehalt von 1800 € plus möglicher Provisionsanteile zzgl. Kilometergeld und eventueller Diäten, so wie der Kollektivvertrag dies vorsieht, freiwillig verzichten hätte sollen und den AMS Bezug bevorzugen sollte, liegt dieser doch lediglich bei knapp 1050€ (ohne Kinderzuschläge) monatlich. Im Hinblick auf Pendlerpauschale, Steuervorteile sowie Pensionsanspruch hätte sich meine finanziell angespannte Situation ja wesentlich verbessert.</p> <p>Zur Gänze ignoriert wurde Ihrerseits die in der Niederschrift vom 20.3.2018 und im schriftlichen Einspruch zur Niederschrift vom 21.3. 2018 (ANLAGE C1) angeführten Einwände, in der sehr wohl von mir bestritten wird, daß die Stelle sämtlichen Kriterien nach §9 Abs. 2. AIVG entspricht.</p> <p>Da ein rein auf Provisionsbasis basierender Werkvertrag in keinster Weise ein Arbeitsverhältnis nach Kollektivvertrag gleichstellt. Jegliche Betreuungsvereinbarung, auch in der vom 24.10.2017, wird angeführt, daß ich ein Angestelltenverhältnis suche schon alleine aus dem Grund, daß ich finanzielle und soziale Absicherung als Lebensgrundlage benötige und als Alleinerzieher auch für meine Tochter verantwortlich bin. Die 'Anstellung' auf Basis eines Arbeitstrainings ist rechtlich, auf Grund der in der Beschwerde von mir vorgebrachten Argumente gar nicht möglich und war, logischerweise, auf Grund der geringeren Einkunftsmöglichkeiten, von mir auch nicht gewünscht.</p> <p>Der von Ihnen angeführte Onlineantrag war von mir ursprünglich, laut Frau B., nicht richtig ausgefüllt und Frau B. bestand darauf, daß ich einen anderen Zweck einsetze und sandte mir postalisch einen Originalantrag für Aus und Weiterbildungsbeihilfen zu, den ich dann allerdings nicht abgab, da es nicht mehr zu dem Arbeitstraining, welches am 15.3.2018 beginne hätte sollen, kam.</p> <p>Den Förderantrag habe ich Online nur deswegen eingebracht, weil mir Frau B. mitgeteilt hat, daß ich dies tun müsse. Wie in anderen Schreiben angeführt war nicht klar erkenntlich in welchen Bereich das Arbeitstraining (AMS Eingabe S1 Anhang C2) hätte fallen sollen und es bleibt zu überprüfen, welche Kenntnisse mir die ehemalige (Aushilfs-) Kellnerin im Bereich Verkauf und Neukundenakquisition hätte beibringen sollen. Tatsächlich fand ein Gespräch in der KW7 zwischen Frau B. und Frau K. statt, in dem die Geschäftsführerin den Antrag auf Arbeitstraining bei Frau B. direkt anforderte und schon zu diesem Zeitpunkt die bewilligte Eingliederungshilfe gestoppt wurde und nicht wie von ihnen, auf Seite 4 angegeben, am 28.02.2018. Wie bereits ausgeführt war ich zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Begriff Arbeitstraining vertraut und verweise auf das Beschwerdeschreiben vom 04.04.2018.</p> <p>Die Behauptung des AMS meine Aussagen, in Bezug auf den möglichen Arbeitseintritt per 01.03.18, seien unglaubwürdig und als Schutzbehauptung zu qualifizieren sind schon daher falsch, daß mir von Optima Gastro weder ein Dienstvertragsentwurf noch ein etwaiger Dienstzettel in der Zeit vom 22.01 bis zum 05.03.2018 vorgelegt wurde. Eine Anmeldung erfolgte nicht da, die Firma gar nicht interessiert daran war, lohnsteuerpflichtige Arbeitskräfte zu beschäftigen.</p> <p>Ein Widerspruch an sich stellt schon die Aussage der Geschäftsführerin dar in dem diese, in einer Mail vom 8.3. behauptet; 'es gäbe engagierte ganz normal angemeldete Mitarbeiter in dem Unternehmen ' und dann aber am 28.3.2018 schriftlich bekannt gibt, daß in dem Unternehmen nur sie und ihr Neffe beschäftigt sind. Warum das AMS solche gegenteilige Aussagen als glaubwürdig ansieht, verschließt sich mir zur Gänze.</p> <h3><span><span>ANTRAGSTELLUNG:</span></span></h3> <p>Auf Grund der widersprüchlichen Aussagen von Frau K. stelle ich somit den Antrag beim Sozialversicherungsträger zu prüfen, wieviele Mitarbeiter im Namen der Optima Gastro GmbH, ordnungsgemäß angemeldet waren bzw. sind.</p> <p>Zusätzlich beantrage ich die Befragung der AMS MitarbeiterIn vom <strong>AMS Dresdnerstraße</strong>. Als zuständige Firmenbetreuerin kann diese/r zu Protokoll geben, wieviele mögliche Mitarbeiter um Arbeitstrainings angesucht haben und wieviele Angestelltenverhältnisse dann tatsächlich daraus entstanden sind.</p> <p>Unrichtig ist auch die Aussage ich hätte auf ein Firmenauto bestanden. Auf Grund meines letzten Dienstverhältnisses, bei der Fa. M-Pen, Wien 1130, ist dem AMS Mistelbach bekannt, daß mir, eingeschränkt, das Auto meiner Mutter zur Verfügung steht, insbesondere dann wenn ich es beruflich benötige und die Firma die mich beschäftigt auch das mir zustehende Kilometergeld bezahlt und ich somit auch in der Lage bin, selbiges auf meine Kosten zu betanken kann ich dieses nutzen. Somit ist der Beweis erbracht, daß ich durchaus bereit bin das KFZ meiner Mutter für meine berufliche Tätigkeit im Außendienst einzusetzen.</p> <p>Unrichtig ist auch der Hinweis über ein explizites Spesenkonto. Ein von der Firma bezahlter Privatparkplatz stand nie zur Diskussion. Lediglich habe ich Frau K. gebeten sich bei der Hausverwaltung zu erkundigen wieviel ein Parkplatz kosten würde, da die Hausverwaltung der Sozialbauwohnanlage ein Schild bei der Garageneinfahrt angebracht hatte, welches auf freie Parkplätze verwies und die Parksituation im direkten Umfeld des Büros auf Grund von Bauarbeiten als prekär zu bezeichnen ist. Mit dem Gehalt als angestellter Außendienstmitarbeiter wäre ich durchaus in der Lage und auch dazu bereit gewesen, diesen, bei Bedarf und Verfügbarkeit, selbst zu bezahlen. Auch dies habe ich Frau B. bei dem Gespräch am 20.3. ausführlich mitgeteilt.</p> <p>Als Außendienstmitarbeiter mit Erfahrung ist mir durchaus bewusst welche Kostenersätze von der Firma zu tragen sind. Die gesetzlichen Regelungen sind in diesem Bereich nach Kollektivvertrag genau festgelegt. Schon auf Grund der Lage des Büros, in einer Sozialbauwohnung, war mir durchaus bewusst, dass es aus betriebswirtschaftlicher Sicht für dieses Unternehmen keine Option darstellt ein Auto zu leasen. Warum das AMS diese unwahre Behauptung als Vereitelungsgrund anerkennt wird zu prüfen sein.</p> <p>Zum besseren Verständnis lege ich diesem Antrag als Beweismaterial die E-Mail Korrespondenz zwischen Frau K. und mir, vom 6.3.18 – 8.3.2018, als Anhang D1 bei. Frau K. hatte anscheinend nie die Absicht festangestellte Mitarbeiter zu beschäftigen, verlangte aber Dienstberichte wie es im Außendienst üblich ist.</p> <p>Sie forderte mich bereits am 7.3.2018 via Whatsapp (Anhang D2) auf ihr zu berichten welche Kunden ich an diesem Tage besuchen werde bzw. ob ich schon Kunden kontaktiert habe, obwohl die Arbeitserprobung erst mit 15.3. beginnen hätte sollen. Tatsächlich hatte ich an diesem Tag zu Mittag noch einen Termin bei Frau Z. von fit2work in Korneuburg. Dokumentiert ist dieser Besuch auch durch die ärztliche Untersuchung die an diesem Tag statt gefunden hat. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist auch im AMS EDV-System gespeichert.</p> <h3><span><span>ANTRAGSTELLUNG:</span></span></h3> <p>Ich stelle somit den Antrag <strong>Fr. </strong><strong>Z.</strong><strong> </strong>von <strong>fit2work </strong>aus Korneuburg als Zeugin zu befragen.</p> <p>Nach Analyse der Webseite war klar, daß der eigentliche Geschäftszweck des Unternehmens, und der damit verbundene Aufgabenbereich im Verkauf, die Akquise von Restaurants und Gastronomiebetrieben, in der Form nicht realisierbar war, weil sich auf Grund des nicht vorhandenen Traffic's kein Mehrwert beim Kunden einstellen konnte und die von den Gesellschaftern vorgebrachten Verkaufsargumente als unlauter angesehen werden können.</p> <p>Bei meinem Besuch im AMS Mistelbach beim Service Leiter Christoph Steiner, hat dieser meine Angaben überprüft und selbst nach 'Lokalführer Wien' und 'Lokalführer Österreich' gegoogelt und keinen Eintrag von Optima Gastro festgestellt. Gerne lade ich jeden ein z.B. Alexa Rank Traffic die Domain dieser Online Plattform zu überprüfen. Sie wird dort mit 0 ausgewiesen. Auch bei google Trends gibt es keinerlei Eintrag zu optimagastro.com.</p> <p>Es wurde zwar ursprünglich von der Geschäftsführung zugesagt durch Neustrukturierung der Webseite, TV-Werbung (lt. Hrn. W. auf Puls 4) sowie einer aggressiven Ad Words Kampagne bei Google um den Traffic und den Bekanntheitsgrad der Webseite anzuheben. Frau K. hat aus diesem Grund auch ein deutsches Unternehmen, welches sich auf Online Marketing spezialisiert ist, kontaktiert.</p> <p>Zu einem Vertrag mit dieser (oder einer anderen) Firma kam es allerdings nicht und ich gehe davon aus, daß die Firma nicht interessiert daran war, Geld in das Online Marketing zu investieren. Mit dem ursprünglichem beauftragtem steirischen Unternehmen, einer Werbeagentur, steht das Unternehmen in einem Rechtsstreit.</p> <p>Gerne verglich die Geschäftsführerin die Plattform mit der eingeführten Domain lokaltipp.at, die allerdings bei Alexa zwischen 800K und 1 Mio. Hits pro Monat ( 06/17-01/18) bescheinigt.</p> <h3><span><span>ANTRAGSTELLUNG:</span></span></h3> <p>Hiermit stelle ich den Antrag als Zeugen, <strong>Herrn Dipl. Ing. M. </strong><strong>S.</strong>, zu befragen der im Rahmen einer Antragsstellung zur Förderung über das Programm KMU Digital durch die WKO am Vormittag des 2. März 2018 in den Geschäftsräumen von Optima Gastro GmbH eine detaillierte Analyse der Webseite ausarbeitete. Ob die Optima Gastro GmbH danach mit WKO Geldern gefördert wurde oder nicht, weiß ich allerdings nicht.</p> <p>Zusätzlich stelle ich den Antrag den Mistelbacher AMS Serviceleiter, <strong>C. </strong><strong>S.</strong>, zu der mündlichen Verhandlung vorzuladen. Als durchaus internetversierter Mitarbeiter des AMS Mistelbach kann er meine Aussage, in Bezug auf Internetpräsenz von optimagastro.com, bestätigen.</p> <p>Ebenfalls gänzlich unbeantwortet blieb seitens des AMS Mistelbach mein mündlich vorgetragener Nachtrag zur Beschwerde vom 12.04.2018, welcher von C. S. schriftlich erfasst wurde (ANLAGE E1), in dem es vorrangig darum ging, wieso die Sanktion bereits per 01.03.2018 verhängt wurde obwohl das Arbeitstraining erst mit 15.3.2018 beginnen hätte sollen und Frau K. erst am 08.03.2018 Fr. B. mitgeteilt hat, daß das Arbeitstraining nicht stattfinden wird.</p> <p>Mehr als verwunderlich erscheint mir allerdings die Argumentation des AMS in Bezug auf mein Bewerbungsschreiben an die Optima Gastro vom 17.01.2018. Wie aus dem Eintrag meines E-AMS Kontos ersichtlich ist habe ich mit der Bearbeitung dieser Bewerbung am 15.01.2018 begonnen und dies ist im Datensatz unter 'Eigenbewerbungen' auch gespeichert.</p> <p>Ich bestreite nicht, daß die Stellenausschreibung am 28.12.2017 auf mein Mailkonto eingegangen sein kann. Allerdings sollte eine fachlich versierte Jobberaterin auch an den zeitlich unmittelbar naheliegenden anderen Einträgen sehen, daß ich an diesem Tag nach Deutschland geflogen bin, um am 29.12.2018 den, ebenfalls eingetragenen Termin zur Verkaufseinschulung</p> <p>für die Produktlinie von Dipster Gewürzen persönlich wahr zu nehmen. Überprüfbar eingetragen ist, daß der Termin PERSÖNLICH und in NÜRNBERG stattfand. Diese Eigenbewerbung nebst 4 weiterer wurden am 20.3.2018 von Frau B. (F048) geprüft (ANHANG F1) und auch dementsprechend im AMS EDV-System vermerkt.</p> <p>Nun beruft sich das AMS in dem Bescheid auf ein VwGH Urteil Zi. 2008/08/0184 bei dem es darum ging, daß eine Anstellung nicht zustande kam, weil der Arbeitsuchende nicht zu einem Vorstellungstermin erschienen ist.</p> <p>Wie ja bereits bekannt wurde ich als angestellt, bei der Optima Gastro GmbH vorgemerkt und zwar aus dem Grund, weil ich zu meinem Vorstellungstermin pünktlich erschien und mich auch dementsprechend präsentierte.</p> <p>Zum anderen ist, aus den mir vorliegenden Unterlagen auch beweisbar, daß ich in dem Zeitraum KW 1, 2 und 3 des Jahres 2018 ganze 14 (<strong>vierzehn</strong>) Stellenangebote abgearbeitet habe. Nachweislich kam ich mit dem Flug EW 5973 am 4.1.18 knapp vor 18.00 Uhr in Wien an.</p> <p>Somit steht fest, daß es mir unmöglich war vor dem 5.01.2018 Stellenangebote zu bearbeiten. Neben der Firma Dipster und der Firma Optima Gastro sind noch die Unternehmen Kotanyi (09.01.18), Obstgroßhandel Neumeister (12.01.) sowie die Stadtgemeinde Mistelbach (05.01.) unter Eigenbewerbungen festgehalten.</p> <p>Alle anderen vom AMS zugeteilten Stellenangebote, die sich auf diesen Zeitraum beziehen sind auf meiner Datenschutzauskunft auf den Seiten 57 bis 60 (ANLAGE F2) angeführt. Im Detail handelt es sich um die Firmen: 1090 Dr. Schuhf, 1230 MCFN Handelsges.m.b.H., Elin Gmbh., Elite Power, 2291 ALPHA pers., IWETEC GmbH, Manpower (2 mal angeführt ?), 1070 Hotel Sans Souci und eine Jet Tankstelle in Korneuburg.</p> <p>Ich habe somit innerhalb von nur 8 Werktagen insgesamt 13 Stellenangebote ausgesandt bzw. abgearbeitet. Ich denke hiermit ist bewiesen, daß ich mich durchaus unverzüglich und als aktiv handelnder Arbeitsloser mit den Stellenangeboten, und zwar allen, befasst habe.</p> <p>Zu einigen Stellenangeboten fand auch ein reger Schriftverkehr via E-Mail mit den jeweiligen AMS Beratern statt.</p> <p>Fakt ist, daß die Bewerbung für Optima Gastro eine besondere war, handelte es sich der Stellenbeschreibung nach, doch um ein Onlineportal und es fanden sich kaum Referenzen oder Informationen zu dem besagtem Unternehmen im Internet, was angesichts der Tatsache, daß es sich um eine internetbasierende Firma handelte doch recht ungewöhnlich war.</p> <p>Ich bin somit allen Erfordernissen aus der Betreuungsvereinbarung nachgekommen und habe mich rechtskonform verhalten. Der Hinweis auf das VwGh Urteil 2008/08/0184 greift somit ins Leere.</p> <h3><span><span>ANTRAGSTELLUNG</span></span></h3> <p>Ich beantrage bei der mündlichen Verhandlung <strong>Herrn R. </strong><strong>F.</strong>, seines Zeichens Verkaufsleiter der Vacanda GmbH. zu befragen, der bestätigen wird, daß ich vom 29.12.2017 bis zum 3.1.2018 in Nürnberg war und dort auf Dipster Produkte geschult wurde bzw. wir gemeinsam eine Marketingstrategie ausarbeiteten wie der Vertrieb von Dipster in Österreich zukünftig funktionieren könnte.</p> <p>In der Stellungnahme von Frau K. vom 28.3.2018 behauptet diese, daß ich keine Einstellungsgespräche geführt haben soll. Schon in meiner Beschwerde vom 4.4. d.J. habe ich als Zeugen die Herren <strong>J. G. </strong>und <strong>S. F. </strong>angegeben, die beide vom AMS an die Optima Gastro entsandt wurden und die können sehr wohl bestätigen, daß ich die Einstellungsgespräche mit Ihnen geführt habe. Ich habe nie auf eine Position eines Verkaufsleiters bestanden und diese war auch ursprünglich nicht ausgeschrieben, dennoch hat Frau K. mich diversen Personen als Verkaufsleiter vorgestellt, unter anderen auch diesen beiden Arbeitssuchenden. Diese Aussage von Frau K. ist somit nachweislich unrichtig.</p> <h3><span><span>ANTRAGSTELLUNG</span></span></h3> <p>Ich beantrage die Herren <strong>J. G. </strong>und <strong>S. F. </strong>zu befragen<strong>.</strong></p> <p>In Ihrem Bescheid wurde auf Seite 10 angeführt, daß sie Zeugen als Beweismittel nicht heranziehen, weil diese für das Ermittlungsverfahren irrelevant seien, da ich mit den Personen nur über Firmeninhalte gesprochen hätte.</p> <p>Offensichtlich hat Fr. Mag Kaiser, meine eher kurz gehaltene Beschwerde nicht gewissenhaft gelesen. Explizit habe ich angeführt, daß ich mit beiden letzt genannten Herren EINSTELLUNGSGESPRÄCHE geführt habe und den Kandidaten auch als Verkaufsleiter vorgestellt wurde. Diese Tatsache bestreitet die Geschäftsführerin und veranlasst das AMS meine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Ich bin der festen Überzeugung, daß Zeugen die bestätigen können, daß diese von mir über die ausgeschriebene Position und den Aufgabenbereich informiert wurden sehr wohl relevant sind.</p> <p>Desweiteren war ich schon vor dem vereinbarten Dienstantritt zum 1.3.2018 ebenfalls mit anderen Tätigkeiten innerhalb der Firma Optima Gastro betraut die nicht in den Aufgabenbereich eines Verkäufers im Außendienst fallen. Z.B. wurde bei einem Meeting (Ende Januar) zwischen Herrn W. und mir, im Beisein von Frau K., die Notwendigkeit eines zusätzlichen Web Developers besprochen. Frau K. hat mich dann in den Bewerbungsprozess des arbeitslosen, S. H. (AMS Auftragsnummer: 10087282) bereits am 30.1.2018 miteinbezogen.</p> <p>Desweiteren wurden sämtliche Stellenbewerbungen die andere mögliche Verkäufer in Betracht zogen, vorgelegt die allesamt vom AMS kamen. Z.B. am 23.02. von Herrn W. U., 2401 Fischamend, am 15.02. von S. F. 1220, zeitgleich Bewerbungen von D. G. und G. J., nebst anderer.</p> <p>Zusätzlich habe ich dann noch eine Kooperation zwischen Optima Gastro und dem Vertriebsapparat von Dipster angestrebt. Aufgrund der geplanten Vetriebsstruktur von Optima Gastro wurde in Betracht gezogen, daß die freien Verkäufer von Optima Gastro die Dipster Gewürze mit in den Vertrieb nehmen und sich somit zusätzliche Provision verdienen hätten können. Mitte Februar habe ich zu Präsentationszwecken auch einen kompletten großen Gewürzständer von Dipster (Wert 249€) in das Büro mitgebracht. Dieser wurde aber, trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits (u.a. am 08.03.2018), weder an mich retourniert noch von Optima Gastro bezahlt.</p> <p>Ebenfalls im Februar habe ich dann auch noch gemeinsam mit dem EDV-Verantwortlichen, T. L. , die Problematik der Internetpräsenz erörtert und es wurde eine Schlüsselwortliste angefertigt und u.a. eine Änderung der Datenbankstruktur auf dem Server besprochen und die Wichtigkeit von Grafik-Tags eingebracht. Am 31.1.2018 habe ich den kompletten Facebookprofiltext der Firma bearbeitet und die Rechtschreib- und Grammatikfehler verbessert. Diesen hat Frau K. auch sofort übernommen und dieser ist bis heute Online.</p> <p>Alles in allem keine üblichen Tätigkeiten für einen Verkäufer im Außendienst.</p> <p>Aus welchem Grund Frau K. nun behauptet ich sei nicht 'Teamfähig' erschließt sich mir nicht, umso mehr sie mich, Anfang März noch gebeten hat ihrem Neffen, Patrick, auch in das Verkaufsteam zu integrieren und mit ihm gemeinsam Kundenbesuche zu absolvieren, da dieser augenscheinlich keinerlei Erfahrung im Verkauf hat.</p> <p>Eine weitere unwahre Behauptung von Frau K. ergibt sich aus der Mail vom 8.3.2018 (im Bescheid auf Seite Nr. 5), in der diese angibt, daß nur ein zweimaliger Kontakt stattgefunden hat.</p> <p>Nachweislich war ich nebst des eigentlichen Vorstellungsgespräches am 19.1, in den KW 4/18, 6/18, 8/18, sowie am 02.03 und am 05.03.2018 auf ihre Aufforderung hin im Büro zu gegen.</p> <p>Der einzige Grund warum ich eigentlich nicht schon per 01.02.2018 eingestellt wurde, war schlichtweg, daß der Gesellschafter Herr W., bereits seinen Thailandurlaub für den Monat Februar gebucht hatte. Auch dies habe ich Frau B. mitgeteilt.</p> <p>Die falschen Aussagen wegen angeblicher Vereitelung sind widerlegbar und ich bestehe ausdrücklich auf eine gesetzeskonforme Einvernahme der beiden Gesellschafter der Optima Gastro GmbH, <strong>Alexandra K. </strong>und <strong>Erwin W. </strong>als Zeugen. Da widersprechende Beweisergebnisse vorliegen und der Beweiswürdigung</p> <p>besondere Bedeutung zukommt, ist es im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit nicht zulässig sich mit derartigen formlosen Befragungen (E-Mail und Telefonaten) zu begnügen. Vielmehr ist die Behörde in einem solchen Fall gem. §39 Abs 2 AVG 1950 zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung der betreffenden Person verhalten“ (VwGH 85/18/0351 RS 1 sowie VwGH 2010/08/0034)</p> <h3><span><span>Beantragung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung:</span></span></h3> <p>Da es bei einer „Vereitelung“ einer Arbeitsstelle um ein vorsätzliches Handeln geht, also ein zumindest fahrlässiges schuldhaftes Verhalten mir vorgeworfen wird, handelt es sich bei der hier zu klärenden Rechtsfrage nicht um eine einfache technische bzw. versicherungsrechtliche Frage die keiner öffentlichen Verhandlung bedarf und alleine aufgrund der Aktenlage beurteilt werden kann. Da zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Beteiligten vorliegen, das AMS offensichtlich kein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durchgeführt hat, beantrage ich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.</p> <p>Verweisend auf den direkt anwendbaren Artikel 47 Absatz 3 Europäische Grundrechtecharta, beantrage ich die Beistellung einer Verfahrenshilfe. Aufgrund der zahlreichen Beteiligten und widersprüchlichen Aussagen bzw. fehlenden Informationen kommt diesem Fall eine ausreichende Komplexität zu, die einer anwaltlichen Unterstützung bedarf aufgrund des geringen AMS-Bezugs bin ich nicht in der Lage mir eine anwaltliche Vertretung zu leisten und aufgrund des massiven Machtungleichgewichts beim AMS, das seiner gesetzlichen Pflicht der Neutralität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht nachkommt, bin ich in der Durchsetzung meiner Rechte schwer im Nachteil.</p> <p>Bei vollinhaltlicher Kenntnisnahme dieser Judikatur, bitte ich nun um eine unparteiische und nachvollziehbare Rechtsentscheidung seitens des Bundesverwaltungsgericht und um die Aufhebung des abgewiesenen AMS Bescheides vom 12.6.2018.</p> <p>Sämtliche Beantragungen wurden fristgerecht eingebracht.</p> <p>M. K.</p> <h3>Beilagen:</h3> <p>Anhang A1: Ladung des BG Mistelbach vom 17.01.2018</p> <p>Anhang A2: Beschluss vom LG Korneuburg / Firmenlöschung vom 12.02.2018</p> <p>Anhang B1:Werkvertrag Seite 1 & 2</p> <p>Anhang C1: Einspruch zur Niederschrift vom 21.03.2018</p> <p>Anhang C2: Antragskopie Aus-und Weiterbildungshilfen vom 28.02.2018</p> <p>Anhang D1: E-Mail Korrespondenz (3 Seiten) vom 06.03. - 8.03.2018</p> <p>Anhang D2: Whatsapp – Verlaufsprotokoll vom 07.03 – 09.03.2018</p> <p>Anhang E1: Schriftliche Eingabe vom 12.04.2018</p> <p>Anhang F1: Dokumentation AMS Eigenbewerbung (4 Seiten) Zeitraum KW 1,2,3 2018</p> <p>Anhang F2: Dokumentation AMS zugeteilter Stellen (4 Seiten) Zeitraum KW 1,2,3 2018</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/stellenzuweisungen_arbeitsvermittlung_ams/index.html" hreflang="de">Stellenzuweisungen - Arbeitsvermittlung AMS</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/stellenzuweisungen_arbeitsvermittlung_ams/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_des_ams_mistelbach_wegen_angeblicher_vereitelung_bei" data-a2a-title="Vorlageantrag gegen Bezugssperre des AMS Mistelbach wegen angeblicher Vereitelung bei Pleitefirma Optima Gastro GmbH"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fstellenzuweisungen_arbeitsvermittlung_ams%2Fvorlageantrag_gegen_bezugssperre_des_ams_mistelbach_wegen_angeblicher_vereitelung_bei&title=Vorlageantrag%20gegen%20Bezugssperre%20des%20AMS%20Mistelbach%20wegen%20angeblicher%20Vereitelung%20bei%20Pleitefirma%20Optima%20Gastro%20GmbH"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_mistelbach.html" hreflang="de">AMS Mistelbach</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> Mon, 25 Nov 2019 17:28:18 +0000 Aktiver Admin 4984 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/stellenzuweisungen_arbeitsvermittlung_ams/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_des_ams_mistelbach_wegen_angeblicher_vereitelung_bei#comments BVwG-Gerichtstermin 11.10.2019: Schützt AMS NÖ dubioses Pleiteunternehmen und bestraft dafür Arbeit Suchenden? http://www.aktive-arbeitslose.at/pressemitteilungen/bvwg_gerichtstermin_11102019_schuetzt_ams_noe_dubioses_pleiteunternehmen_und_bestraft_dafuer_arbeit_suchenden.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">BVwG-Gerichtstermin 11.10.2019: Schützt AMS NÖ dubioses Pleiteunternehmen und bestraft dafür Arbeit Suchenden?</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 09.10.2019 - 16:56</span> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/pressemitteilungen/bvwg_gerichtstermin_11102019_schuetzt_ams_noe_dubioses_pleiteunternehmen_und_bestraft_dafuer_arbeit_suchenden.html" data-a2a-title="BVwG-Gerichtstermin 11.10.2019: Schützt AMS NÖ dubioses Pleiteunternehmen und bestraft dafür Arbeit Suchenden?"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Fpressemitteilungen%2Fbvwg_gerichtstermin_11102019_schuetzt_ams_noe_dubioses_pleiteunternehmen_und_bestraft_dafuer_arbeit_suchenden.html&title=BVwG-Gerichtstermin%2011.10.2019%3A%20Sch%C3%BCtzt%20AMS%20N%C3%96%20dubioses%20Pleiteunternehmen%20und%20bestraft%20daf%C3%BCr%20Arbeit%20Suchenden%3F"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> Wed, 09 Oct 2019 14:56:19 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 4860 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/pressemitteilungen/bvwg_gerichtstermin_11102019_schuetzt_ams_noe_dubioses_pleiteunternehmen_und_bestraft_dafuer_arbeit_suchenden.html#comments AMS Mistelbach glaubt unhinterfragt dubiosen Pleiteunternehmen Optima Gastro GmbH und sperrt wegen Verweigerung von Gratisarbeit http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitssuche/ams_mistelbach_glaubt_unhinterfragt_dubiosen_pleiteunternehmen_optima_gastro_gmbh_und_sperrt_wegen_verweigerung_von <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">AMS Mistelbach glaubt unhinterfragt dubiosen Pleiteunternehmen Optima Gastro GmbH und sperrt wegen Verweigerung von Gratisarbeit</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Sa., 05.10.2019 - 13:52</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Arbeitsmarktservice Mistelbach</p> <p>1010 Wien, Hohenstaufengasse 2<br /> Telefon (+43 1) 531 36-0, Telefax (+43 1) 531 36-477<br /> E-Mail <span class="spamspan"><span class="u">ams.niederoesterreich</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span><span class="e"><!--rel="noreferrer"--></span></span><br /> UID Nr ATU38908009<br /> GZ.: RAG/05661/2018</p> <p>Wien, 12.06.2018</p> <p>Auskunft: Mag.a P. K.<br /> Telefon: (01) 531 36-xxx<br /> Fax: (01) 531 36-xxx<br /> <span class="spamspan"><span class="u">p***.k***</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span></span></p> <p>Herrn</p> <p>M. K.</p> <h2>Bescheid</h2> <p>Ihre Beschwerde vom 04.04.2018 gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Mistelbach vom 30.03.2018 wird im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz 2013), BGBl. I Nr. 33/2013, in geltender Fassung, iVm § 56 Abs 2 und § 58 AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977), BGBl. Nr. 609/1977. in geltender Fassung.</p> <p>abgewiesen.</p> <p>1. Der Tatbestand gemäß § 10 iVm § 38 AlVG wurde erfüllt.</p> <p>2. Nachsichtsgründe gemäß § 10 Abs 3 iVm § 38 AlVG liegen nicht vor.</p> <h3>Begründung</h3> <p>Gemäß § 14 Abs 1 VwGVG und § 56 Abs 2 AlVG steht es der Behörde frei. den angefochtenen Bescheid innerhalb von 10 Wochen aufzuheben, abzuändern oder die Beschwerde zurückzuweisen oder abzuweisen (Beschwerdevorentscheidung).</p> <p>Gemäß § 10 Abs 1 AlVG verliert die arbeitslose Person, die</p> <p>1. sich weigert. eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, oder</p> <p>2. sich ohne wichtigen Grund weigert, einem Auftrag zur Nach(Um)schulung zu entsprechen oder durch ihr Verschulden den Erfolg der Nach(Um)schulung vereitelt, oder</p> <p>3. ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, oder</p> <p>4. auf Aufforderung durch die regionale Geschäftsstelle nicht bereit oder in der Lage ist. Ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen,</p> <p>für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung gemäß Z 1 bis 4 folgenden sechs Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Mindestdauer des Anspruchsverlustes erhöht sich mit jeder weiteren Pflichtverletzung gemäß Z 1 bis 4 um weitere zwei Wochen auf acht Wochen. Die Erhöhung der Mindestdauer des Anspruchsverlustes gilt jeweils bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft. Die Zeiten des Anspruchsverlustes verlängern sich um die in ihnen liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen wurde.</p> <p>Gemäß § 10 Abs 3 AlVG ist der Verlust des Anspruches gemäß Abs. l in berücksichtigungswürdigen Fällen wie z.B. bei Aufnahme einer anderen Beschäftigung nach Anhörung des Regionalbeirates ganz oder teilweise nachzusehen.</p> <p>Gemäß § 9 Abs 2 AlVG ist eine Beschäftigung zumutbar, wenn sie den körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessen ist, ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet. angemessen entlohnt ist. in einem nicht von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb erfolgen soll, in angemessener Zeit erreichbar ist oder eine entsprechende Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung steht sowie gesetzliche Betreuungsverpflichtungen eingehalten werden können. Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich eine zumindest den jeweils anzuwendenden Nonnen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung. Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar.</p> <p>Gemäß § 38 und § 58 AlVG sind die materiell- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen über das Arbeitslosengeld sinngemäß auf die Notstandshilfe anzuwenden.</p> <p>Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30.03.2018 wurde festgestellt, dass Sie gemäß § 10 iVm § 38 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe für die Zeit vom 01.03.2018 bis 11.04.2018 verloren haben, da Sie eine mögliche Arbeitsaufnahme bei der Fa. Optima Gastro vereitelt haben. Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor bzw. können nicht berücksichtigt werden.</p> <p>Die von Ihnen eingebrachte Beschwerde wird im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben.</p> <p>„<em><strong>BESCHWERDE</strong></em></p> <p><em>Hiermit erhebe ich, fristgerecht, Beschwerde gegen den Bescheid (ohne GZ) Anspruch auf Notstandshilfe§ 38 in Verbindung §10 des AI VG 1977 vom 3 0. 3. 201 8, ausgestellt durch das AMS Mistelbach.</em></p> <p><em><strong>Begründung:</strong></em></p> <p><em>Laut Bundesrichtlinie für Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (AMF/2-201 7) sind Arbeitserprobungen und Arbeitstrainings nur im Rahmen einer All/[S Maßnahme erlaubt. Eine Arbeitserprobung ist laut <strong>VwGH Urteil 2009/08/0294</strong> nur in Farm einer Wiedereingliederungsmaßnahme gestattet: „Als eigenständige und nach §10 Abs.1 AlVG sanktionierbare Wiedereingliederungsmaßnahme ist eine (bloße) Arbeitserprobung hingegen nicht zulässig“.</em></p> <p><em>Desweiteren ist laut <strong>VwGH Urteil 2009/08/0105</strong> aber „keine durch eine Sanktion nach § 10 Al VG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar“.</em></p> <p><em>Der Rechtssatz 3 dazu lautet:</em></p> <p><em>Geschäffszahl 2009/08/0105 / Entscheidungsdatum: 20.10.2010</em></p> <p><em>AlVG 1977 § 10; AlVG 1977 §9 Abs 8 idF 2007/1/104;</em></p> <p><em>Im Zuge voll Maßnahmen können zwar - nach 9 Abs. 8 Al VG - auch Arbeitserprobııngen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden. Im Übrigen ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar. Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt vielmehr voraus. dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäftigung notwendig (oder nützlich) sind. fehlen. Dies ist aber vom Arbeitsmarktservice zu prüfen.“ Berater des AMS sind als Experten auf diesem Gebiet anzusehen. Eine Beiziehung von Dritten in diesem Zusammenhang erscheint zwar nicht ausgeschlossen, eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zum Zwecke der Feststellung einer allfälligen „Problemlage“ durch einen Arbeitslosen ist aber nicht nach § 10 AlVG sanktionierbar. Die Ermittlung der für die Zuweisung einer Maßnahme erforderlichen Sachverhaltsvoraussetzungen kann auch nach der Novelle BGBl. I Nr. 10-1/2007 nicht selbst Gegenstand einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein (vgl. - zur Rechtslage vor BGBl. 1 Nr. 104/2007 - das hg. Erkenntnis vom 1. April 2009, Z1. 2006/08/0161).</em></p> <p><em>Der Ihnen vorliegende Werksvertrag auf Provisonsbasis, entspricht in keinster Weise dem beim AMS ausgeschriebenen Konditionen, der ein Angestelltenverhältnis nach KV und ein Fixum von 1800 Euro vorsah. (AMS Auftragsnummer 1008 7246. Kundennummer: 1865451) Ein Dienstvertrag, der das mögliche Anstellungsverhältnis dokumentieren hätte können, wurde seitens des Dienstgebers im Zeitraum vom 30.1. - 5.3.2018 nicht vorgelegt, obwohl die Einstellungszusage seitens des Unternehmens bereits per 19.1.2018 vorlag. Seitens der Firma Optima Gastro wurde sogar an das AMS Wien eine Einstellungshilfe beantragt, die ca. 40% meiner Lohnnebenkosten gedeckt hätte. Meinen Informationen zufolge wurde diese auch seitens des AMS sogar bewilligt.</em></p> <p><em>Da Ihr Ermittlungsverfahren offensichtlich auf falschen Angaben beruht ersuche ich um eine ehebaldigst stattfindende mündliche Verhandlung und bitte Sie höflichst.die beiden Gesellschafter der Firma Optima Gastro GmbH, Frau A. K. und Herrn E. W., vorzuladen. Als Zeugen wären die Herren D. G., R. Z., meiner Kenntnis nach auch beide in Arbeitserprobung bei der Firma Optima Gastro GmbH. sowie der externe EDV-Beauftragte. T. L.. zu befragen. All diese Personen werden Ihnen bestätigen, daß ich mehrmals, noch vor Antritt meines Dienstverhältnisses. in der Firma zugegen war und stets über Firmeninhalte gesprochen wurde. Bei Bedarf können Ihnen auch, u. a.. die Herren J. G. und S. F., beides Personen mit denen ich die Einstellungsgespräche geführt habe, und denen ich von Frau K. als Verkaufsleiter vorgestellt wurde, meinen Arbeitseinsatz bezeugen, obwohl noch gar kein Dienstverhältnis (Mitte Februar) bestand. Es gab da noch 2 oder 3 mögliche Mitarbeiter die allesamt vom AMS an Optima Gastro gesandt wurden. Es wird dem AMS recht leicht fallen. Diese Angaben zu überprüfen.</em></p> <p><em>Das Nichtzustandekommen dieses Arbeitsverhältnisses lag sicher nicht an mir und ich weise den Vorwurf der Vereitelung auf das Schärfste zurück. Desweiteren behalte mir vor. weitere Anträge, Ausführungen, sowie Kopien der E-Mail Korrespondenz, etc.. diese Beschwerde betreffend nachzureichen.</em></p> <p><em>Ich gehe davon aus, daß diese Beschwerde zeitnah bearbeitet wird. da nicht nur meine Existenz auf dem Spiel steht sondern auch die meiner mj. Tochter. Die Notstandshilfe stellt die Existenzgrundlage für meine Tochter und mich dar.</em></p> <p><em>Aufgrund der aufschiebenden Wirkung dieser Beschwerde (gemäß §13 VWG VG hat eine rechtzeitig eingebrachte und zulässige Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. Z 1 B- VG aufschiebende Wirkung) und im Falle der Verweigerung der aufschiebenden Wirkung greift das erst im Verfahren zu fällende Urteil vor und verletzt somit das in Verfassungsrang stehende Menschenrecht auf die Unschuldsvermutung nach Artikel 6 EMRK, erwarte ich auch diesen Monat die pünktliche Auszahlung der mir gesetzlich zustehenden Notstandshilfe und verbleibe.</em></p> <p><em>Mit freundlichen Grüßen.</em></p> <p><em>M. K. (********)“</em></p> <p><strong>Folgender entscheidungsrelevanter Sachverhalt wurde festgestellt und rechtlich beurteilt:</strong></p> <p>Sie waren zuletzt als Außendienstmitarbeiter bis 31.03.2016 anwartschaftsbegründend beschäftigt und beziehen seither Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei einem Tagsatz von zuletzt E 37,27.</p> <p>Am 24.10.2017 wurde zwischen Ihnen und dem Arbeitsmarktservice Mistelbach eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, in welcher im Wesentlichen festgehalten wurde, dass Sie das Arbeitsmarktservice bei der Suche nach einer Stelle als Außendienstmitarbeiter bzw. Servicetechniker in den Bezirken Mistelbach, Korneuburg, Gänserndorf und in ganz Wien im Vollzeitausmaß unterstützt. Zur Erreichung Ihres zukünftigen Arbeitsplatzes steht Ihnen ein Privat-Pkw zur Verfügung. Ausdrücklich festgehalten ist, dass die Betreuungspflichten Ihrer 2007 geborenen Tochter gegenüber geregelt sind.</p> <p>Sie wurden darüber informiert, dass das Arbeitsmarktservice von Ihnen erwartet. sich umgehend auf Stellenangebote zu bewerben und innerhalb von acht Tagen Rückmeldung über die Bewerbungsergebnisse zu geben.</p> <p>Am 28.12.2017 wurde Ihnen der beschwerdegegenständliche Stellenvorschlag als Außendienstmitarbeiter für die Fa. Optima Gastro, eine Onlinegastronomieplattform in 1220 Wien, in Vollzeit bei Überzahlung des geltenden Kollektivvertrages angeboten. Festgestellt werden konnte, dass Sie sich für die angebotene Stelle per Mail erst am 17.01.2018, cirka drei Wochen nach Erhalt des Stellenangebotes, beworben haben. Da das Vorstellungsgespräch bei der Fa. Optima Gastro trotzdem erfolgreich verlaufen ist, stellte die Fa. Optima Gastro am 22.01.2018 eine Förderanfrage an das Arbeitsmarktservice Mistelbach, welche aufgrund des fixierten Dienstverhältnisses mit Ihnen ab 01.03.2018 positiv erledigt wurde. Zwischen der Fa. Optima Gastro und dem Arbeitsmarktservice wurde eine Eingliederungsbeihilfe (40% der Lohnkosten) im Zeitraum vom 01.03.2018 bis 30.06.2018 vereinbart.</p> <p>Am 28.02.2018 haben Sie in der Folge über Ihr aktiviertes eAMS-Konto den Förderantrag für ein Arbeitstraining ab 15.03.2018 bei der Fa. Optima Gastro beim Arbeitsmarktservice eingebracht, weshalb die bereits bewilligte Eingliederungsbeihilfe gestoppt wurde.</p> <p>Am 08.03.2018 erreichte das Arbeitsmarktservice eine Rückmeldung der Geschäftsleitung der Fa. Optima Gastro, welche im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben wird:</p> <p><em>Von: <a. k***@optimagastro. com><br /> An: <<span class="spamspan"><span class="u">ams.mistelbach</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span><span class="e"><!--rel="noreferrer"--></span></span>><br /> Datum: 08.03.2018 11:48</em></p> <p><em>Betreff* Arbeitstraining M. K* 4177 ******</em></p> <p><em>Sehr geehrte Frau I. B..</em></p> <p><em>wie telefonisch mit Ihnen besprochen kommt auf Grund des Verhaltens von Herrn K. - für uns auf keinen Fall ein Arbeitstraining in Frage.</em></p> <p><em>Aufgrund seiner Wankelmütigkeit und da Herr K. scheinbar denkt die Firma Optima Gastro gehöre Ihm, er absolut nicht teamfähig ist, unsere Firma laut Herrn K. wie ein Auto ohne Motor ist und er aus diesem Grund nicht arbeiten kann oder will und das Produkt auch nicht verkaufsfähig für Herrn K. ist.</em></p> <p><em>Ich denke Herr K. möchte nur Zeit schinden denn wirklich arbeiten möchte er gewiss nicht an Ausreden mangelt es dem guten Herrn nicht.</em></p> <p><em>Herr K. wünschte zuerst eine Fixanstellung diesen Wunsch kamen wir nach und reichten beginnend mit 01.03.2018 die Förderung bei Ihnen ein, anschließend kam Herr K. jedoch zu dem Entschluss er möchte doch zuerst die Arbeitserprobung/Arbeitstraining beginnend zuerst mit 01. 03.2018 dann mit 15. 03.2018 und jetzt möchte Herr K. dies auch nicht er möchte auf Werkvertragsbasis arbeiten. wobei wir gesagt haben das er hierfür eine Steuernummer benötigt das kommt aber jetzt für Herrn K. auch nicht in Frage da er ein Insolvenzverfahren hat und das AMS Geld nicht verlieren möchte.</em></p> <p><em>Die Forderungen von Herrn K. sind an den Haaren herbeigezogen (Fixgehalt-Spesenkonto-Kilometergeld. Provision, ein Privat Parkplatz nur für Herrn K. sollte natürlich auch sein infolge natürlich auch ein Firmen Auto).</em></p> <p><em>Separat stellten wir leider fest das Herr K. viel redet jedoch leider nichts dahinter steckt und mit der Wahrheit nimmt er es leider auch nicht sehr genau da er unsere Firma als Druckmittel beim AMS (Schriftverkehr E-Mail) genommen hat, welches wir als bodenlose Frechheit empfinden.</em></p> <p><em>Wir kommen somit zu dem Entschluss das ein zweimaliger Kontakt mit Herrn K. genug ist und hoffen erfindet eine Firma wo er sein ganzes Potenzial an Wissen bei seinen neuen Arbeitgeber(n) einbringen kann wir verzichten jedoch auf diesen Genuss.</em></p> <p><em>Wir benötigen Mitarbeiter welche eine Leistung erbringen und nicht nur plaudern, denn andere Mitarbeiter welche wir ebenfalls über das AMS bekommen haben sind hervorragende Mitarbeiter engagiert und auch ganz normal angemeldet.</em></p> <p><em>Ich habe leider nicht die Geduld und möchte diese auch nicht für einen Mitarbeiter investieren welche meine Zeit verschwendet und nichts produktives leistet.</em></p> <p><em>Da Herr K. sowieso auf jedem Gebiet scheinbar ein Profi ist wird er sicherlich kein Problem haben einen neuen Arbeitgeber zu finden.</em></p> <p><em>Ich bedanke mich trotz allem für Ihre Unterstützung von Ihnen Frau B.</em></p> <p><em>Mit freundlichen Grüßen</em></p> <p><em>OPTIMA GASTRO</em></p> <p><em>A. K.</em></p> <p><em>Geschäftsführung<br /> Handy: +43 676 ****<br /> Büro: +43 1 210 69 30<br /> c.k***@opt imagastro.com<br /> <a href="http://www.optimagastro.at" rel="noreferrer">www.optimagastro.at</a></em></p> <p>Aufgrund dieser Rückmeldung wurde mit Ihnen am 20.03.2018 beim Arbeitsmarktservice Mistelbach eine Niederschrift aufgenommen, in welcher Sie keine die Zumutbarkeit der angebotenen Beschäftigung in Frage stellenden Einwendungen erheben, lediglich angeben, dass Sie am 19.01.2018 einen Vorstelltermin bei der Firma Optima Gastro hatten, bei dem vereinbart wurde, dass Sie ab 01.03.2018 als Verkaufsleiter eingestellt werden. Sie seien im Februar von der Geschäftsführerin mehrmals ins Büro gebeten worden und es seien Gespräche über die zukünftige Firmenstruktur geführt worden.</p> <p>immer mit Hinblick darauf, dass Sie ab 01.03.2018 als Verkaufsleiter beschäftigt werden. Sie werden die Termine, wo Sie bei der Firma Optima waren und bereits auch mit zukünftigen Mitarbeitern Einstellungsgespräche geführt haben, bis 23.03.2018 dem Arbeitsmarktservice vorlegen.</p> <p>Sie geben niederschriftlich weiter an, dass Ihnen die Geschäftsführung der Firma Optima Gastro eine Arbeitserprobung vorgeschlagen hätte. Diese Arbeitserprobung sollte vom 15.03.2018 bis 14.04.2018 erfolgen. Allerdings sei Ihnen Ende Februar von Frau K. ein Werkvertrag vorgelegt worden, welchen Sie nach Beendigung der Arbeitserprobung unterzeichnen sollen. Dies hätten Sie verweigert, da Sie aufgrund Ihrer Schuldenregulierung keine selbständige Tätigkeit ausüben können. Sie benötigen eine Fixanstellung, welche Ihnen anfänglich zugesagt worden sei. Sie bekräftigen niederschriftlich, dass die Arbeitserprobung nicht von Ihnen vorgeschlagen worden sei, sondern von der Firma Optima Gastro. Sie hätten der Arbeitserprobung aber ursprünglich zugestimmt, welche aber schlussendlich nicht zustande gekommen sei, weil Sie danach nur auf Werkvertragsbasis ohne Fixgehalt und auch nicht in der zugesagten Position als Verkaufsleiter beschäftigt worden wären. Eine solche Beschäftigung auf Werkvertragsbasis kommt für Sie aufgrund der laufenden Schuldenregulierung nicht in Frage.</p> <p>Im Folgenden wird der weitere E-Mailverkehr im ergänzenden Ermittlungsverfahren zwischen der Firma Optima Gastro und dem Arbeitsmarktservice Mistelbach vom 20.03.2018, beginnend unten, wiedergegeben:</p> <p><em>AW: Antwort: AW: Arbeitstraining Hr.K. a. k. An: 'i*** b***' 20.03.2018 10:35<br /> Von: <a.k***@optimagastro. com><br /> An: “i. b.”' <i*** <span class="spamspan"><span class="u">b***</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span></span>></em></p> <p><em>Sehr geehrte Frau B.,</em></p> <p><em>selbstverständlich hätte Herr K. bei Eignung der Arbeitserprobung ein Dienstverhältnis erhalten.</em></p> <p><em>Das Problem bei Herrn K. ist leider nur das er ständig wechselnde Forderungen stellt und seinem zukünftigen Arbeitgeber erklärt wie blöd er ist, uns kam es wie gesagt so vor als hätte Herr K. bewusst darauf hingearbeitet sich von seiner schlechtesten Seite zu zeigen, in der Hoffnung er müsse nicht arbeiten was Herrn K. dadurch auch gelang.</em></p> <p><em>Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung</em></p> <p><em>Mit freundlichen Grüßen</em></p> <p><em>OPTIMA GASTRO<br /> A. K.<br /> Geschäftsführung</em></p> <p> </p> <p><em>Von: <i***. <span class="spamspan"><span class="u">b***</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span></span>><br /> Gesendet: Dienstag. 20. März 2018 10.'19<br /> An: <span class="spamspan"><span class="u">a.k***</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">optimagastro.com</span></span><br /> Betreff: Antwort: AW: Arbeitstraining Hr. K.</em></p> <p><em>Sehr geehrte Frau K.;</em></p> <p><em>dass heisst, Hr. K. hätte können nach der bereits vereinbarten Arbeitserprobung vom 15.3.18 - 14.4.18. spätestens am 15.4.18 in ein Dienstverhältnis eintreten können?</em></p> <p><em>Mit freundlichen Grüßen</em></p> <p><em>Arbeitsmarktservice Mistelbach</em></p> <p><em>I. B.</em></p> <p><em>Stv. Abteilungsleiterin<br /> Tel: 025 72/2 721-0<br /> Fax: 025 72/2 721-1 77</em></p> <p><em>Von: <<span class="spamspan"><span class="u">a.k***</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">optimagastra.com</span></span>><br /> An: <i***. <span class="spamspan"><span class="u">b***</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span></span>><br /> Datum: 20. 03.2018 10:05><br /> Betreff: A W: Arbeitstraining Hr. K.</em></p> <p><em>Sehr geehrte Frau B..</em></p> <p><em>wie telefonisch mit Ihnen besprochen sende ich Ihnen die Mitteilung, dass Herr K. seine</em></p> <p><em>Arbeitserprobung/Arbeitstraining nicht angetreten hat (wollte).</em></p> <p><em>Von unserer Seite hatte Herr K. dies ohne weiteres wie vereinbart beginnen können. jedoch auf Grund seiner ständigen Änderungen und Wankelmütigkeit hat Herr K. richtig darauf hingearbeitet diese nicht antreten zu müssen.</em></p> <p><em>Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung</em></p> <p><em>Mit freundlichen Grüßen</em></p> <p><em>OPTIMA GASTRO</em></p> <p><em>A. K.</em></p> <p> </p> <p>Im folgenden die abschließende Stellungnahme der Fa. Optima Gastro vom 28.3.2018 im Wortlaut:</p> <p>Stellungnahme bezüglich M. K.</p> <p><em>a. k*** An." 'i*** b***' 28. 03.2018 16:20<br /> Von: <a.k******@optimagastro. c0m><br /> An: ”'i*** b***"' <<span class="spamspan"><span class="u">i***.b***</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="http://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span></span>></em></p> <p><em>Sehr geehrte Frau B.,</em></p> <p><em>wie telefonisch besprochen teile ich Ihnen mit, dass Herr K. nach der Arbeitserprobung als normaler Angestellter beschäftigt gewesen wäre. (Dienstverhältnis wäre somit mit 15. 0-1.2018) gewesen.</em></p> <p><em>Da wir ein kleines Unternehmen sind mit gerade mal 2 Mitarbeiter (einer davon ist mein Neffe) benötigen wir und suchten auch keinen Verkaufsleiter dies ist ja wiedersinnig.</em></p> <p><em>Mit Herrn K. war beim Vorstellungsgespräch ausgemacht er beginnt als Angestellter (Außendienstmitarbeiter für Neukundengewinnung wie im Inserat zu ersehen ist) mit 01.03.2018.</em></p> <p><em>Wie Sie sicher ersehen können reichten wir diesbezüglich die Förderung ein.</em></p> <p><em>Da Herr K. es mit der Wahrheit jedoch nicht so genau nimmt und sehr wankelmütig ist wollte Herr K. dann auf einmal doch keine Anstellung sondern eine Arbeitserprobung zuerst beginnend mit 01.03.2018 dann mit I5. 03. 2018 und auch da sagten wir ja ok und reichten die Arbeitserprobung ein.</em></p> <p><em>Es ist richtig das Herr K. nochmals im Büro war Vorstellungsgespräche bzw. Einstellungsgespräche machte er sicherlich nicht dazu bin schon ich selbst alt genug da ich auch die Geschäftsführerin und Inhaberin der Firma bin.</em></p> <p><em>Das Herr K. dies vielleicht gerne gehabt hätte trifft sicher zu aber dann soll sich Herr K. bitte selbst eine Firma gründen.</em></p> <p><em>Fakt ist das Herr K. scheinbar nie vorgehabt hat zu arbeiten.</em></p> <p><em>Bezüglich des Werkvertrages habe ich ebenfalls Herrn K. mitgeteilt das diese Variante möglich wäre es aber dann einen Gewerbeschein benötigt und dies dem Finanzamt melden muss.</em></p> <p><em>Eigentlich dachten wir beim Erstgespräch mit Herrn K., da er älter ist, dass er schon vernünftiger und klar bei Verstand ist dies war scheinbar ein gewaltiger Irrtum.</em></p> <p><em>Ich hoffe dass nun die Causa K. beendet ist</em></p> <p><em>Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung</em></p> <p><em>Mit freundlichen Grüßen</em></p> <p><em>OPTIMA GASTRO<br /> A. K.<br /> Geschäftsführung</em></p> <p>Im Zuge des ergänzenden Ermittlungsverfahrens wurde vom Arbeitsmarktservice am 06.06.2018 neuerlich telefonisch Kontakt mit der Fa. Optima Gastro aufgenommen, und diese bestätigt. dass Sie sich am 17.01.2018 per Mail beworben haben und man Sie ab 01.03.2018 beschäftigten wollte. Allerdings hätten Sie danach ein Arbeitstraining vereinbaren wollen und auch auf Werksvertragsbasis beschäftigt sein wollen. <strong>Die Fa. Optima Gastro bekräftigt, dass sowohl das Arbeitstraining als auch die Beschäftigung auf Werksvertragsbasis auf Ihren Wunsch hin eingeleitet worden sind.</strong> Allerdings seien Ihre nachfolgenden Forderungen für die Fa. Optima Gastro inakzeptabel gewesen, weshalb man Ihnen abgesagt habe. Sie wollten eine fixe Provision und ein Firmenauto.</p> <p>Der dem gesamten Arbeitslosenversicherungsrecht zu Grunde liegende Gesetzeszweck ist es, den arbeitslos gewordenen Versicherten, der trotz Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keine neue Beschäftigung gefunden hat, möglichst wieder durch Vermittlung einer ihm zumutbaren Beschäftigung in den Arbeitsmarkt einzugliedem und ihn so wieder in die Lage zu versetzen, seinen Lebensunterhalt ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel zu bestreiten. Wer eine Leistung der Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich daher einstellen, eine ihm angebotene, zumutbare Beschäftigung auch anzunehmen, d.h. bezogen auf eben diesen Arbeitsplatz arbeitswillig zu sein (so u.a. das Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof vom 18.10.2000, Zl. 99/08/0056).</p> <p>Das Nichtzustandekommen eines den Zustand der Arbeitslosigkeit beendenden zumutbaren Beschäftigungsverhältnisses kann vom Arbeitslosen somit auf unterschiedliche Art verschuldet (das heißt, dessen Zustandekommen vereitelt) werden, nämlich dadurch, dass der Arbeitslose ein auf die Erlangung des Arbeitsplatzes ausgerichtetes Handeln erst gar nicht entfaltet oder aber, dass er den Erfolg seiner nach außen zu Tage getretenen Bemühungen durch ein Verhalten. das nach allgemeiner Erfahrung geeignet ist, den potentiellen Arbeitgeber von der Einstellung des Arbeitslosen abzubringen, zunichtemacht.</p> <p>Wie der Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang mehrmals in seinen Entscheidungen festgestellt hat (so schon das VwGH-Erkenntnis vom 18.04.1989, Z1. 88/08/0065 mit weiteren Judikatur hinweisen) ist unter dem Begriff "Vereitelung" im Sinne des § 10 AlVG ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei gegebener Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt.</p> <p>Die angebotene Stelle entspricht sämtlichen Kriterien der nach § 9 Abs 2 AlVG geforderten Zumutbarkeit. was Sie auch nicht bestreiten.</p> <p>Außer Streit steht, dass Sie sich am 17.01.2018 per E-Mail bei der Fa. Optima Gastro GmbH beworben haben. Der bezughabende Stellenvorschlag ist Ihnen am 28.12.2017 zugestellt worden. Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (beispielsweise VwGH vom 07.09.2011, Zl.</p> <p>2008/08/0184) bedarf es, um sich in Bezug auf eine vom Arbeitsmarktservice vermittelte zumutbare Beschäftigung arbeitswillig zu zeigen, einerseits eines auf die Erlangung dieses Arbeitsplatzes ausgerichteten, unverzüglich zu entfaltenden aktiven Handelns des Arbeitslosen und andererseits auf der Unterlassung jedes Verhaltens, das objektiv geeignet ist, das Zustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern. Eine Kontaktaufnahme erst eine Woche nach Zuweisung der Stellenausschreibung genügt dieser Voraussetzung jedenfalls nicht.</p> <p>Sie wurden nachweislich darauf aufmerksam gemacht, dass das Arbeitsmarktservice von Ihnen eine</p> <p>unverzügliche Bewerbung auf übermittelte Stellenangebote erwartet. Das Erfordernis einer solchen unverzüglichen Bewerbung ist Ihnen somit bekannt. Wie festgestellt, wurde Ihnen der beschwerdegegenständliche Stellenvorschlag am 28.12.2017 übermittelt, Sie haben sich jedoch erst am 17.01.2018 für die angebotene Stelle beworben. Ihre Bewerbung ist somit in Übereinstimmung mit der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls als verspätet zu qualifizieren.</p> <p>Außer Streit steht, dass zwischen Ihnen und der Fa. Optima Gastro GmbH ein Dienstverhältnis ab 01.03.2018 bereits vereinbart war. Die Fa. Optima Gastro GmbH hat dazu einen Förderantrag an das Arbeitsmarktservice gestellt, welcher bereits bewilligt war.</p> <p>Sie geben niederschriftlich an, dass der Vorschlag zu einer Beschäftigung auf Werkvertragsbasis mit vorheriger Arbeitserprobung auf Vorschlag der Fa. Optima Gastro GmbH besprochen wurde. Sie hätten jedoch eine Beschäftigung auf Werkvertragsbasis aufgrund Ihrer laufenden Schuldenregulierung abgelehnt.</p> <p>Hingegen gibt die Fa. Optima Gastro durchgängig an, dass eine Veränderung der rechtlichen Basis des bereits fixierten Dienstverhältnisses ab 01.03.2018 auf Ihre Initiative hin erfolgte. Das Arbeitsmarktservice sieht diesbezüglich keinen Grund, an der widerspruchsfreien und glaubwürdigen Angabe der Fa. Optima Gastro GmbH zu zweifeln. Wie festgestellt, wäre das Dienstverhältnis mit Ihnen vom Arbeitsmarktservice gefördert worden, weshalb die Fa. Optima Gastro keinen Grund hatte, Ihnen eine Beschäftigung auf Werkvertragsbasis anzubieten.</p> <p>Als unglaubwürdig qualifiziert das Arbeitsmarktservice Ihre Angaben, wonach das Dienstverhältnis bzw. die Arbeitserprobung nicht zustande gekommen ist, weil Sie ohne Fixgehalt, ohne Kilometergeld und nicht in der zugesagten Position als Verkaufsleiter beschäftigt worden wären. Die Fa. Optima Gastro GmbH verweist im Hinblick auf die Unglaubwürdigkeit einer Beschäftigung als Verkaufsleiter auf die einzigen beiden beschäftigten Mitarbeiter. Es ist evident, dass eine Leitungsfunktion im Hinblick auf die Anzahl der insgesamt im Unternehmen beschäftigten MitarbeiterInnen betriebswirtschaftlich nicht angezeigt wäre. Weiters geht aus dem zugrundeliegenden Stelleninserat hervor, dass ein Außendienstmitarbeiter und kein Verkaufsleiter gesucht wird.</p> <p>Ihre Angaben sind somit als unglaubwürdig und als Schutzbehauptung zu qualifizieren, weshalb das Arbeitsmarktservice davon ausgeht, dass Sie durch Ihr Verhalten im Laufe des Bewerbungsprozesses den bereits vereinbarten Arbeitsantritt per 01.03.2018 vereitelt haben und somit in subjektiver und objektiver Hinsicht den Tatbestand des § 10 AlVG erfüllten, welcher den Ausschluss vom Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung für die gegebene Zeit rechtfertigt.</p> <p>Die von Ihnen in der Beschwerde angeführten Zeugen werden vom Arbeitsmarktservice als Beweismittel nicht herangezogen, da diese laut Ihren eigenen Angaben bezeugen sollen, dass Sie mehrmals bei der Fa. Optima Gastro über Firmeninhalte gesprochen haben. Dieser Umstand ist jedoch für das beschwerdegegenständliche Ermittlungsverfahren irrelevant.</p> <p>Laut Auszug aus dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom 06.06.2018 nahmen Sie bis dato keine neue vollversicherte Beschäftigung auf, weshalb keine berücksichtigungswürdigen Gründe für eine Nachsicht im Sinne des § 10 Abs 3 AlVG vorliegen. Sie befinden sich seit 02.05.2018 in Familienhospizkarenz.</p> <p>Somit war spruchgemäß zu entscheiden.</p> <h3>Rechtsmittelbelehrung</h3> <p>Sie können binnen zwei Wochen nach Zustellung dieser Beschwerdevorentscheidung bei der oben angeführten regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice den Antrag stellen, dass die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird.</p> <p>Für die Leiterin</p> <p>Drin Doris Fözö-Mychalko</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitssuche/index.html" hreflang="de">Arbeitssuche</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-siehe-auch field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Siehe auch</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/recht/gerichtsurteile/bvwg_bundesverwaltungsgericht/w198_2200658_17e_bvwg_richter_karl_sattler_glaubt_unhinterfragt_pleiteunternehmen_optima_gastro.html" hreflang="de">W198 2200658-1/7E: BVwG Richter glaubt unhinterfragt einem Pleiteunternehmen, wirft Betroffenen Schutzbehauptungen vor und verweigert eine mündliche Verhandlung</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/recht/gerichtsurteile/vwgh_verwaltungsgerichtshof/ra_2018080254_8/bvwg_muss_bei_widersprechender_aussagen_muendliche_verhandlung_machen.html" hreflang="de">Ra 2018/08/0254-8: BVwG Urteil aufgehoben, weil trotz widersprechender Aussagen BVwG-Richter Antrag auf mündliche Verhandlung ablehnte</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitssuche/ams_mistelbach_glaubt_unhinterfragt_dubiosen_pleiteunternehmen_optima_gastro_gmbh_und_sperrt_wegen_verweigerung_von" data-a2a-title="AMS Mistelbach glaubt unhinterfragt dubiosen Pleiteunternehmen Optima Gastro GmbH und sperrt wegen Verweigerung von Gratisarbeit"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Farbeitssuche%2Fams_mistelbach_glaubt_unhinterfragt_dubiosen_pleiteunternehmen_optima_gastro_gmbh_und_sperrt_wegen_verweigerung_von&title=AMS%20Mistelbach%20glaubt%20unhinterfragt%20dubiosen%20Pleiteunternehmen%20Optima%20Gastro%20GmbH%20und%20sperrt%20wegen%20Verweigerung%20von%20Gratisarbeit"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_mistelbach.html" hreflang="de">AMS Mistelbach</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/umgehung_von_arbeitsverhaeltnissen_durch_arbeitstrainings.html" hreflang="de">Umgehung von Arbeitsverhältnissen durch Arbeitstrainings</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/bezugssperren.html" hreflang="de">Bezugssperren</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/ams_niederoesterreich.html" hreflang="de">AMS Niederösterreich</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BvWG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/optima_gastro_gmbh.html" hreflang="de">Optima Gastro GmbH</a></div> </div> </div> Sat, 05 Oct 2019 11:52:00 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 4842 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitssuche/ams_mistelbach_glaubt_unhinterfragt_dubiosen_pleiteunternehmen_optima_gastro_gmbh_und_sperrt_wegen_verweigerung_von#comments Zusammenfassung der Verhandlung vom 22.05.2017 am Bundesverwaltungsgericht: Übergriffiges Case Management stiftet nur Verwirrung http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/casemanagement_ams/zusammenfassung_der_verhandlung_vom_22052017_am_bundesverwaltungsgericht_uebergriffiges_case_management.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Zusammenfassung der Verhandlung vom 22.05.2017 am Bundesverwaltungsgericht: Übergriffiges Case Management stiftet nur Verwirrung</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Fr., 02.06.2017 - 17:56</span> <div class="field field--name-field-dateien-zum-download field--type-file field--label-above"> <div class="field__label">Dateien zum Download</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"> <span class="file file--mime-application-pdf file--application-pdf"> <a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/sites/aktive-arbeitslose.at/files/download/erfahrungsberichte/bezugssperre_case_management_wien_eigenbewerbungen.pdf" type="application/pdf; length=1172590" title="bezugssperre_case_management_wien_eigenbewerbungen.pdf" rel="noreferrer">Urteil des Bundesverwaltungsgericht</a></span> </div> </div> </div> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p><span><strong>Zusammenfassung der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Wien</strong></span></p> <p><span><strong>Verhandlungsgrund: </strong>§ 10 AIVG AMS-Sperre<br /> <strong>Verhandlungstag: </strong>22.05.2017</span><br /> <span><strong>Verhandlungsort: </strong>Erdbergstraße 192-196, 1030 Wien</span><br /> <span><strong>Verhandlungsbeginn: </strong>8 Uhr.</span></p> <p><span><strong>Begriffsbestimmungen:</strong></span></p> <p><span>1. „<strong>Kläger</strong>“: Der-oder diejenige Beschwerdeführer/in.</span></p> <p><span>2. „<strong>Beklagte</strong>“: Verwaltungsbehörde (AMS) welche dem Arbeitslosen das Geld gesperrt hat.</span></p> <p><span>3. „<strong>Dreier Senat</strong>“: Zusammensetzung des Gerichts. Bestehend aus einem Richter als Vorsitzenden, einem Laienrichter von der Arbeitgeberseite (Wirtschaftskammer) rechts vom Richter sitzend und einem Laienrichter von der Arbeitnehmerseite (Arbeiterkammer) links vom Richter sitzend.</span></p> <p><span>4. „<strong>Schriftführerin</strong>“: Nimmt die Aussage der zum Wort kommenden Beteiligten mittels Computermittschrift zu Protokoll.</span></p> <p><span>5. „<strong>bevollmächtigter Klagevertreter</strong>“: Der Kläger wurde durch mündliche Vollmachterteilung vor Beginn der Verhandlung durch den Obmann der Aktiven Arbeitslosen vertreten.</span></p> <p><span>6. „<strong>Ort und Frist der Beschwerdeeinbringung</strong>“: Ist die Bescheid ausstellende oder in der Entscheidung säumig gewordene Behörde. Also jene AMS-Geschäftsstelle bei, welcher der oder die Arbeitslose gemeldet ist. Die Frist beträgt in der Regel vier Wochen.</span></p> <p><span>7. „<strong>Zeuge</strong>“: Ist jene Person, die unter Wahrheitspflicht zur Wahrheitsfindung beitragen muss. </span></p> <h3><span>Vorbemerkung</span></h3> <p><span>Auf ein schriftliches Wort für Wort Diktat und eine Namensnennung der Beteiligten wurde bewusst verzichtet, weil das gesprochene Wort oftmals akustisch schlecht oder nicht verstanden, das Wort schneller als die Feder des Schreibers war und keine erkennbare Chronologie in der Abfolge vorherrschte, sowie im Verhandlungsprotokoll, welches durch beide Parteien unterzeichnet wird, nachgelesen werden kann. Vielmehr wirkte die Verhandlung geleitet durch den Vorsitzenden Richter eher wie ein Small Talk, mal Harsch mal freundlich, dann beschwichtigend und zum Schluss der Verhandlung kumpelhaft und gut gelaunt. Zur Erleichterung wurde die obige Begriffsbestimmung zur Benennung verwendet. Die Zusammenfassung ist die kollektive Sichtweise des Beobachters und stellt keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit dar. </span></p> <h3><span>Bericht</span></h3> <p><span>Die Perlustrierung am Eingang des BVwG war gekennzeichnet durch die Abnahme der Ausweise aller Teilnehmer und die Eintragung von Namen und Ausweisnummern in ein vorgedrucktes Raster auf einem Blatt Papier, welches durch das private Sicherheitspersonal durchgeführt wurde. Danach ging es zum Scanner. Man wurde aufgefordert diverse Utensilien aus den Taschen in ein Plastik Behältnis zu legen, das sogleich durch ein Förderband angetrieben in einen Metallkasten verschwand, um am anderen Ende wieder zu erscheinen. Der darüber hängende Bildschirm zeigte den Inhalt der Taschen und deren Gegenstände, an welche durch das private Sicherheitspersonal begutachtet wurde. Danach musste man selbst einen im Raum stehenden Türrahmen durchschreiten, welcher durch einen lauten Ton eventuell versteckte Gegenstände verrät. Es wurde beobachtet, wie ein Postmitarbeiter mit einem Schubkarren voller Pakete zur Tür hereinkam, alle Pakete auf das Förderband des Scanners legte, sich selbst aber der Kontrolle entzog, indem er nicht durch den im Raum stehenden Türrahmen ging, sondern außen um ihn herum. Er wurde dann zwar von einem Sicherheitspersonal wie ein Hündchen begleitet, trotzdem kamen mir die laschen Maßstäbe, welche man bei diesem Postboten an den Tag legte, eher wie eine Sicherheitslücke vor.</span></p> <p><span>Nach etwa 10 Minuten vor dem Saal 9 wartend wurden wir eingelassen. Vorher wurden wieder die Ausweise von allen Teilnehmern durch die Urkundsbeamtin abgesammelt. Rechtliche Begründung oder gar hinweise, weshalb dieser eher ungewöhnliche Vorgang notwendig sei, wurden nicht gegeben, auch durch nachfrage wurde stillschweigend darüber hinweggegangen. Jedoch war auf die Frage nach dem wozu, bei den Handelnden eine gewisse Nervosität erkennbar, so als ob es dazu keine wirklich gerechtfertigte gesetzliche Grundlage gab und man Angst davor hatte dies auch zugeben zu müssen. Im Saal 9 angekommen wurden alle Teilnehmer von der Urkundsbeamtin durch die eingesammelten Ausweise nach der Reihe aufgerufen. Während Sie die Namen in den Computer tippt, wird einer nach dem anderen gefragt, wer sie seien und in Zeuge oder Beobachter gemustert. Einer der Beobachter gab auf Nachfrage an, die Öffentlichkeit zu sein. Aufgrund dieser Aussage fühlte sich der Vorsitzende Richter offensichtlich in seiner juristischen Ehre gekränkt und ließ sich auf ein sehr emotionales Niveau herab, indem er im tiefsten Dialekt harsch, wie aus der Pistole geschossen und territorialnarzisstisch meinte, dass wir das noch sehen werden, wer hier die Öffentlichkeit ist, und ob wir das auch so beibehalten, denn er ist es, der hier das sagen habe. </span></p> <p><span><em><strong>Notiz in eigener Sache:</strong></em><em> </em><em>Ein offizieller Vertreter in höherem gesellschaftlichem Range gab durch diese Aussage tiefe Einblicke in sein wahres juristisches, demokratisches, geistiges und hierarchisches Innenleben. </em></span></p> <p><span>Ca. 10 Minuten später bestätigte er aber die Aussage des Beobachters, er sei die Öffentlichkeit, indem er selbstsicher und mit stolzer Brust sagte: Diese Verhandlung ist gem. §25 öffentlich. </span></p> <p><span>Der Kläger wurde gefragt, ob er Einwände bezüglich der Öffentlichkeit habe, der Kläger verneinte dies. Die Zeugen wurden gebeten, den Saal zu verlassen.</span></p> <p><span>Der Kläger erteilte mündlich gegenüber dem Gericht, dem Obmann der Aktiven Arbeitslosen ausschließlich für diese Verhandlung die Vertretungsvollmacht. Nach Abschluss der Formalitäten wurde mit der Verhandlung begonnen. Der Vorsitzende Richter verkündete das entschuldigte Fernbleiben der Beklagten (AMS). Fasste in subjektiver und kurzer Weise den vor ihm liegenden Akt zusammen, und fragte den Kläger ober er auf die Vorlesung des Aktes verzichten wolle, weil dieser sehr umfangreich sei und dieser Zeitaufwand eher ungewöhnlich ist. Außerdem habe er noch andere Verhandlungen an diesem Tag. Dem Kläger war dieser Aufwand bewusst und er verneinte. Der Kläger sprach sogleich für ihn wichtige Aspekte an, worauf der Richter ihn darauf hinwies, dass er nur aufgrund des vor ihm liegenden Aktes handeln kann, mehr steht ihm nicht zur Verfügung. Weiters wies er Mehrmahls darauf hin, dass es keinen Hinweis gäbe, dass der Kläger Akteneinsicht tätigte, obwohl er das Recht dazu hat. Der Kläger gab an, er habe mehrmals Akteneinsicht beantragt, was der Richter abermals kopfschüttelnd verneinte, und das ihm eine Akteneinsicht des Klägers nicht vorliege. </span></p> <p><span><em><strong>Notiz in eigener Sache:</strong></em><em> Akteneinsicht ist die Grundvoraussetzung für das Führen eines Verfahrens. Akteneinsicht ist eine Hohlschuld, die Behörde ist nicht verpflichtet, von sich aus Akten zuzuschicken. Ein Termin bei der zuständigen Behörde, (Sachbearbeiter/in) das man an diesem Tag Akteneinsicht begehrt, mehr ist nicht notwendig.</em></span></p> <p><span>Es wurde die Beantragung der Akteneinsicht in der sehr umfangreich vorliegenden Stellungnahme des Klägers gesucht. Weites führte der Richter aus, dass wenn man arbeitslos ist und Notstandshilfe, also Gelder der Öffentlichkeit in Anspruch nimmt sich sehr wohl darum bemühen muss eine Arbeit zu finden. Diese Arbeitssuche fügte er weiter hinzu, kann sich auch auf Hilfstätigkeiten ausdehnen, denn ab einer gewissen Arbeitslosigkeit fällt der Berufsschutz weg. In weiterer Folge warf der Richter dem Kläger vor die letzte Zeit seiner AMS-Sperre nur eingeschränkte Arbeitssuche betrieben zu haben, wie dies aus den Akten hervorginge. Dies verneinte der Kläger, er habe sich in vielfältiger Weise und quantitativ sehr umfangreich beworben. Abermals lies der Richter seine Aversion gegenüber dem von der Öffentlichkeit finanzierten Arbeitslosen freien Lauf. Daraufhin meldete der Kläger zum ersten Mal die Befangenheit des Richters an. Trotzig bemühte sich der Richter seine Unbekümmertheit darüber erscheinen zu lassen und meinte lapidar dazu, dann solle der Kläger doch einen Befangenheitsantrag beim Gerichtspräsidenten einbringen, es sei ihm egal. Der Kläger überlegte wohl, wollte aber diese Angelegenheit sichtlich hinter sich bringen. Wieder beharrte der Richter auf die aus seiner Sicht zu geringen Anstrengungen des Klägers Bewerbungen vorgenommen zu haben, und dass er seine einseitigen Bewerbungen im Bereich Lehrtätigkeiten unternommen habe, obwohl ihm die pädagogischen Voraussetzungen fehlen. Es folgten Erklärungen des Klägers über seine Ausbildung den Bewerbungen und die dazu geforderten Voraussetzungen. Der Richter fragte, weshalb der Kläger die fehlende pädagogische Ausbildung nicht während der Arbeitslosigkeit gemacht habe, um die fehlenden Qualifikationen zu erlangen. Der Kläger klärte den Richter darüber auf, dass dies ein Studium sei, und dass es einem Arbeitslosen nicht gestattet ist, während der Arbeitslosigkeit zu studieren, da er jederzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. </span></p> <p><span>Abermals schwadronierte der Richter über die unangenehme Situation von Arbeitslosen und welche gesellschaftlichen Belastungen doch bestünden und schilderte Situationen wie Arbeitslose es anstellen könnten sich vor einer Arbeitsstelle zu drücken, indem man Nachweistätigkeitsformulare des AMS ausfüllt, aber keinen Kontakt aufnimmt usw. Wieder bekam der Kläger die Bestätigung für die voreingenommene Befangenheit des Richters gegenüber Arbeitslosen Menschen. Diesmal meldeten sowohl Kläger als auch Klagevertreter lautstark diese Bedenken an. Das Ergebnis war, dass der Richter Erklärungsversuche unternahm, was Befangenheit sei. Er meinte, ich kenne den Kläger ja nicht, ich sehe in heute zum ersten Mal. Gleichzeitig erkannte er aber das dieses Mal die Befangenheitsbekundungen des Klägers und seines Stellvertreters mit mehr Entschlossenheit und Nachdruck vorgetragen wurde, und er versuchte zu beschwichtigen und zu retten, was noch zu retten ist, wohlbedacht sein Gesicht dabei nicht zu verlieren, indem er beteuerte doch nur darauf bedacht zu sein, die Wahrheit herauszufinden. </span></p> <p><span>Die Verhandlung ging mit der Aufrufung des ersten Zeugen (<em>Leiter der Landesgeschäftsstelle für Kunden und Case Management</em>) weiter. Nach Abhandlung der Formalitäten wurde der Zeuge zum Bewerbungsverhalten des Klägers befragt und der Richter fasste für den Zeugen kurz das bisherige Geschehen zusammen. Diesmal dem Arbeitslosen Kläger etwas positiver eingestellt, indem er meinte, dass dem Kläger vorgeworfen wurde keine Bewerbungen getätigt zu haben, oder seine Aktivitäten lächerlich gemacht wurden. Der Kläger sei aber sehr bewerbungsfreudig unterwegs gewesen, und der Zeuge solle sich dazu äußern. Dieser gab an, was zuvor schon der Richter aufgrund der Aktenlage bemängelt hat (einseitige Bewerbung in Lehrtätigkeiten ohne entsprechende pädagogische Ausbildung usw.), was der Kläger mit Kopfschütteln verneinte, und meinte, dass keine begründeten Argumente vonseiten des AMS abgegeben wurden, warum er sich nicht als Lehrer bewerben soll und außerdem habe er die pädagogische Ausbildung für Land und Forstwirtschaft, lediglich die Voraussetzung als Lehrer fehle, und die Bewerbungen waren nicht nur als Lehrer, sondern sehr vielfältig und breit gefächert. Der Richter stellte fest: Das AMS in Vertretung des Zeugen legte keine Bewerbungen des Klägers vor. Der Kläger las aus seinen Unterlagen vor, dass der Kläger 18 Bewerbungen an Schulen als Lehrer getätigt habe. Er sei mit Kostenvoranschlägen gekommen, die das AMS nicht finanziert, den Schulungen ohne einen potenziellen Dienstgeber bezahlt das AMS nicht. </span></p> <p><span>Der Zeuge gab an, dass er mit der Verantwortlichen AMS Leiterin für Wien Frau Draxl zusammen mit dem Kläger in einem Gespräch vereinbarte, dass er für ihn eine Trainertätigkeit beim BFI Wien organisiert habe. Wie sich im gerichtlichen Gesprächsverlauf herausstellte, war es eine Trainerausbildung, welche der Trainertätigkeit vorgeschaltet wurde, um für beide Seiten herauszufinden, ob es passt, wie der Zeuge sagte. Der Kläger gab an, sich nach diesem Gespräch sicher zu sein, das lediglich die Trainerausbildung für die Verantwortlichen im Vordergrund stand, und eine spätere Einsetzung als Trainer von vornherein nicht beabsichtigt war. Weiter gab der Kläger an, dass die AMS – Betreuer immer etwas anderes sagten, als dann vollzogen wurde. Der Zeuge führe aus, dass die Bemühungen des AMS so breit gefächert sein sollen, dass der Kunde auch vermittelt wird. </span></p> <p><span><em><strong>Notiz in eigener Sache:</strong></em><em> </em><em>Was auch die Vermittlung in branchenferne Hilfstätigkeiten mit einschließt.</em> <em>Der Zeuge wirkte strotzend vor Narzissmus, und unnahbarer Überlegenheit nicht angegriffen werden zu können, und mit der überzeugten Sicherheit eine kräftige von den Gerichten anerkannte Organisation (AMS) helfend zur Seite zu haben. Dem Kläger kann in sehr hohem Maße Glauben geschenkt werden, das der Zeuge diese Verhaltenseigenschaften unter vier Augen und in Beisein einer Vorgesetzten zwecks Profilierung in noch exzessiverer Ausgestaltung zur Anwendung bringt.</em></span></p> <p><span>Der Zeuge wurde noch durch den Laienrichter der Arbeitgeberseite, bezüglich der möglichen Notwendigkeit einer pädagogischen Ausbildung befragt, dessen Grund dieser Frage nur der fragende selbst kennt. Danach wurde der Zeuge entlassen, und musste den Saal verlassen. </span></p> <p><span>Zeuge zwei wurde aufgerufen und formell abgehandelt. Er gab an, jener Betreuer zu sein, bei dessen AMS-Geschäftsstelle der Kläger gemeldet ist. Auch er wurde nach dem Bewerbungsverhalten des Klägers gefragt und wie die Betreuer diese Bewerbungslisten abarbeiten. Es wird sehr wohl nachgefragt, bei jenem Arbeitgeber die in der Bewerbungsliste stehen, und ob der Arbeitgeber sich daran erinnern und den Grund darlegen kann, weshalb er nicht genommen wird, oder ob es eine potenzielle Chance gegeben hat, dass der Bewerber die Arbeit bekommt. Denn die Arbeitsaufnahme bringt nichts, wenn man keine Chance auf einen Job hat, gab der Zeuge zu Protokoll. Auf die Frage über das Bewerbungsverhalten des Klägers gab er dieselben Argumente an wie der Zeuge zuvor. </span></p> <p><span><em><strong>Notiz in eigener Sache:</strong></em><em> </em><em>Eine eventuelle Absprache liegt der Vermutung nahe.</em></span></p> <p><span>Nach Entlassung dieses Zeugen erfolgte der Versuch des Klagevertreters, eine allgemeine Grundsatzdiskussion über Eigenbewerbung und den damit zusammenhängenden AMS-Sperren dem Richter darzulegen. Er führte aus, dass die Eigenbewerbung ein zusätzlicher Bereich sei und das Hauptaugenmerk nicht so darauf zu richten sei, wie dies vom AMS gehandhabt wird. Das AMS ist hauptverpflichtend für die Jobvermittlung, die Selbstinitiative ist nur ein kleiner Teil. Der Richter blockte sofort ab und meinte, dass er sich <strong>nur</strong> mit diesem Fall beschäftigen werde und allgemeine Grundsatzdiskussionen nicht mache. </span></p> <p><span><em><strong>Notiz in eigener Sache:</strong></em><em> Es mag sein, dass die Richter in der einzeln zu entscheidenden Sache unabhängig und weisungsungebunden sind. In der Schaffung von Judikatur sind sie es nicht. Es ist unübersehbar, wenn man mehrere Verhandlungen dieser Art schon besucht hat, dass Richter es tunlichst vermeiden Judikatur im Zusammenhang von kollektivvertraglichen Bestimmungen oder eben die schon erwähnten Grundsatzfragen abzuhandeln. Wäre der Richter in diesen Angelegenheiten Politisch weisungsfrei könnte er Kraft seiner Stellung einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Den Wo, wenn nicht im Gericht und wer, wenn nicht der Richter könnte das in unserem Rechtssystem erledigen.</em></span></p> <p><span>Trotzdem gelang es dem Klagevertreter dem Richter ein Plädoyer über die gesellschaftlichen Zusammenhänge der Arbeitslosigkeit und der enge Maßstab, welcher bei Eigenbewerbungen des Klägers und die Hauptaufgabe welche das AMS diesbezüglich habe, zu erörtern. </span></p> <p><span>Der Richter hörte sich die Ausführungen geduldig an, wohl noch die Befangenheitsbekundungen des Klägers und seines Klagevertreters im Hinterkopf habend, und schloss dann mit der Frage, ob es noch irgendetwas gäbe, was der Kläger anbringen wolle, ansonsten werde er die Verhandlung schließen. Alle waren einverstanden. </span></p> <p><span>Das Protokoll wurde ausgedruckt und der klagenden Partei zur Durchsicht und eventuellen Verbesserung gegeben. Die Verbesserungen wurden von der Urkundsbeamtin korrigiert und von den Parteien unterschrieben. Die Urteilsverkündung erfolgt schriftlich und wird auf der Homepage der Aktiven Arbeitslosen veröffentlicht.</span></p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/casemanagement_ams/index.html" hreflang="de">Casemanagement AMS</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/ams_wien.html" hreflang="de">AMS Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/case_management.html" hreflang="de">Case Management</a></div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/sonstiges/index.html" hreflang="de">Sonstiges</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/casemanagement_ams/zusammenfassung_der_verhandlung_vom_22052017_am_bundesverwaltungsgericht_uebergriffiges_case_management.html" data-a2a-title="Zusammenfassung der Verhandlung vom 22.05.2017 am Bundesverwaltungsgericht: Übergriffiges Case Management stiftet nur Verwirrung"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fcasemanagement_ams%2Fzusammenfassung_der_verhandlung_vom_22052017_am_bundesverwaltungsgericht_uebergriffiges_case_management.html&title=Zusammenfassung%20der%20Verhandlung%20vom%2022.05.2017%20am%20Bundesverwaltungsgericht%3A%20%C3%9Cbergriffiges%20Case%20Management%20stiftet%20nur%20Verwirrung"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_dresdnerstrasse.html" hreflang="de">AMS Dresdnerstrasse</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> Fri, 02 Jun 2017 15:56:52 +0000 Aktiver Admin 2696 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/casemanagement_ams/zusammenfassung_der_verhandlung_vom_22052017_am_bundesverwaltungsgericht_uebergriffiges_case_management.html#comments Auch so kann es sein, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/auch_so_kann_es_sein_beim_bundesverwaltungsgericht_bvwg.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Auch so kann es sein, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_vorarlberg/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Vorarlberg" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 15.03.2017 - 22:39</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><h2>Verhandlung wegen Bezugssperre durch AMS-Bregenz wegen angebliche Vereitelung nach §10 AlVG einer CARITAS-Stelle/“gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt“</h2> <p>Aufregende Anreise 3,5 h per Bus, Bahn und Taxi:</p> <p>W. von Aktive Arbeitslose/Tirol wollte mich vom Bahnhof abholen und dann ging mein Handy nicht, damit wir uns hätten zusammenrufen können. Da nicht mehr viel Zeit bis zum Verhandlungsbeginn war, fiel mir nichts anderes ein, als mich in ein Taxi zu setzen. Beim BVwG angekommen ging das Handy wieder und W. kam dann auch nach. Der Arme trotz Grippe als Protokollführer und Bestärkung für mich unterwegs und dann sowas.</p> <p>Beim BVwG war auch Chaos, weil die Zeugin (Fr. H. von der Caritas), die der Richter auch geladen hatte, nicht erschienen ist, bis sich herausgestellt hat, dass sie am Tag zuvor wegen Krankheit abgesagt hat.</p> <p>Es war ALLES so anders, als bei R., auf deren Verhandlung ich im Sommer als Protokollantin mit dabei war. (Das Protokoll bei R. hieß dann auch „Vom Ungleichgewicht der Macht“.) Vom AMS, war diesmal nur die Rechtsvertretung Frau Mag. A. da. Die Frau ist nicht viel jünger als wir und ziemlich gehbehindert. Der Richter (Mag. Dr. Mumelter) auch ein älterer, sehr feiner Mann.</p> <p>Fr. Mag. A. hat in der Bank bei der Türe Platz genommen, weshalb ich mich dahin gesetzt habe, wo im Sommer 2016 bei R. die AMS-Rechtsvertretung und AMS-Beraterin saß. Der Richter hat uns dann gebeten die Plätze zu tauschen. Nachdem ich mich dort "eingerichtet" hatte, bat mich der Richter auf den Sessel vor ihm in der Mitte des Raumes. Ich habe gefragt, ob ich nicht hier sitzen bleiben darf, neben meiner, vom Gericht nicht bewilligten Rechtsvertretung (-; Der Stuhl neben mir war leer, aber auf dem Tisch hatte ich einen Kartonsteher platziert mit Logo und Schriftzug von Aktive Arbeitslose. Auf der Rückseite des Stehers für mich zur Erinnerung:</p> <blockquote><p> <b>1. VwGH-Rechtsatz GZ 2004/08/0148 - Details von Arbeitsverträgen dürfen ausgehandelt werden.<br /> 2. Qualitätskriterien SÖB/GBP 2014 – Soz.-päd.- Betreuung muß von Beschäftigungsprojektpartner tunlichst mit Arbeitnehmer einvernehmlich festgelegt werden.<br /> 3. Die Zumutbarkeitskriterien müssen vom AMS vor Verhängung einer §10-Bezugssperre überprüft werden.</b></p></blockquote> <p>Ich meinte auch, ich hätte so viele Seitenhiebe in dieser Sache vom AMS bekommen, dass ich das AMS jetzt lieber im Blick hätte und schaute zu Fr. Mag. A. mir gegenüber....Ich muß aber zugeben, es fühlte sich ein bisschen paradox an, da Fr. Mag. A. nun wirklich sichtbar für alle nicht wirklich bedrohlich wirkte. (Ganz im Gegensatz zur Verhandlung bei R., saß jetzt auch keine Verstärkung vom AMS hinten im Zuschauerraum und vor allem schien der Richter diesmal integer und nicht unter Frontalbeobachtung (und Einschüchterung?) eines Herrn von der Arbeitslosenversicherung.)</p> <p>Der Richter bat mich sehr lieb, doch bitte auf diesem Sessel in der Mitte Platz zu nehmen. Ich habe meine Aufregung mit ein paar mal "Luft rauspusten" kundgetan und bin in die Mitte gewandert.</p> <p>20 Min. wurde ich dann vom Richter zum Kontakt und zum (Bewerbungs-)gespräch mit der CARITAS befragt. Er fragte sehr genau nach – vor allem als es darum ging, ob mir von der Caritas das genaue Datum für den Arbeitsbeginn der Stelle, die ich angeblich vereitelt hätte, genannt wurde. Auch ein Laienrichter stellte eine gute klärende Frage…......Die Fr. Mag. Arming hatte keine Fragen mehr an mich…..</p> <p>Uns wurde das Protokoll zum Durchlesen überreicht, das wir unterschreiben mussten….. Der Richter fragte mich, ob es denn jetzt so schlimm gewesen sei. (Ich denke, „Nein“, aber es ist ja auch noch nichts entschieden. Ich hatte im Sommer bei R. auch geglaubt, Recht und Gerechtigkeit hätten evtl. eine Chance sich durchzusetzen.</p> <p><b>Bei AMS und Beschäftigungsprojektpartnern passieren jede Menge Fehler, die leider immer alle auf uns Arbeitslosen ausgetragen werden</b>.)</p> <p>Verhandlung wird am 15.3./10.30h fortgesetzt – um v.a. die heute kranke Zeugin von der Caritas zu befragen.</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/caritas_vorarlberg.html" hreflang="de">Caritas Vorarlberg</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-siehe-auch field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Siehe auch</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/bundesverwaltungsgericht_innsbruck_vom_massiven_ungleichgewicht_der_macht.html" hreflang="de">Bundesverwaltungsgericht Innsbruck: Vom massiven Ungleichgewicht der Macht im Kampf gegen eine Bezugssperre verursacht von der Caritas Feldkirch</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetzige_beschaeftigungsprojekte_gbp/index.html" hreflang="de">Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/auch_so_kann_es_sein_beim_bundesverwaltungsgericht_bvwg.html" data-a2a-title="Auch so kann es sein, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG)"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fzweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings%2Fauch_so_kann_es_sein_beim_bundesverwaltungsgericht_bvwg.html&title=Auch%20so%20kann%20es%20sein%2C%20beim%20Bundesverwaltungsgericht%20%28BVwG%29"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_bregenz.html" hreflang="de">AMS Bregenz</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> Wed, 15 Mar 2017 21:39:20 +0000 Aktive Arbeitslose Vorarlberg 2480 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/auch_so_kann_es_sein_beim_bundesverwaltungsgericht_bvwg.html#comments Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Götzis Vorarlberg http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb_0 <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Götzis Vorarlberg</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 09.03.2016 - 19:50</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Dornbirn, am 16.2.2016</p> <p>Arbeitsmarktservice Dornbirn<br /> Wifi-Campus Trakt E<br /> Bahnhofstraße 24<br /> 6850 Dornbirn</p> <p>GZ: RGS 804 RP XXXXXXX</p> <p>SVNR:</p> <p>Vorlageantrag</p> <p>am 17.2. 2016 persönlich beim AMS Dornbirn abgegeben.</p> <p>1.</p> <p>Einwendungen</p> <p>gegen den abgewiesenen und abgeänderten AMS Bescheid vom 3.2. 2016 des Arbeitsmarktservice Dornbirn - erhalten am 5.2.2016 per Rsb Post</p> <p>Wifi-Campus Trakt E<br /> (für den Leiter des AMS Dornbirn)- MMag. Ulrich Patak<br /> Bahnhofstraße 24<br /> 6850 Dornbirn</p> <p>vom 3.2.2016</p> <p>Beilage:</p> <p>Kopie der Niederschrift vom 24.11.2015</p> <p>Involvierte Personen bei den Ermittlungen:</p> <ul> <li> <p>Zeugin Frau K. B., Caritas Götzis</p> </li> <li> <p>Zeuge Herr E. G., Caritas Hohenems</p> </li> <li> <p>Herr Anton Strini / Landesgeschäftsführer /AMS Bregenz</p> </li> <li> <p>Frau A. L., AMS Dornbirn</p> </li> <li> <p>Frau S. S. , AMS Dornbirn</p> </li> <li> <p>Frau G. G., Ombudsfrau AMS Vorarlberg</p> </li> <li> <p>Regionalbeirat / (Namen der Personen mir nicht bekannt)</p> </li> <li> <p>Frau Dr. B., Arbeiterkammer Dornbirn</p> </li> </ul> <p>Darstellung und Begründung warum der abgewiesene und abgeänderte AMS Bescheid vom 3.2. 2016 dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird:</p> <p>Den maßgeblichen Sachverhalt habe ich am 27.11.2015 Herrn Anton Strini in meinem RePa Bericht Nov.2015 (RePA steht für R. P.) ausführlich geschildert, mit der Bitte um interne AMS Prüfung.</p> <p>Dieser RePa Bericht liegt dem abgewiesenen und abgeänderten AMS Bescheid vom 3.2. 2016 bei. Daraus ist ersichtlich, dass die „scheinbare Arbeitsvereitelung“ durch Missverständnisse, falsche Informationen und Terminabsagen seitens AMS gar nie entstanden wären. Somit hätte sich die gesamte folgende Judikatur erübrigt ( allein der abgewiesene und abgeänderte AMS Bescheid vom 3.2. 2016 umfasst 46 Seiten).</p> <p>Im Ermittlungsverfahren durch Hr. MMag.P.atik AMS wurde meiner Meinung nach, entweder gar nicht, oder sehr einseitig, die Gründe für die Bezugssperre im negativen und abgeänderten Bescheid vom 3.2.2016 und im Antwortschreiben von Herrn Anton Strini, bewertet und kommentiert.</p> <p>Dafür wurden aber Mutmassungen und Beschuldigungen aufgezeigt, die ich zu diesem Zeitpunkt nicht thematisiert habe.</p> <p>Z.B. Überqualifizierung, niedriger KV-Lohn bei diesen AMS Projekten „50 Plus“ usw.</p> <p>Zu meiner Bitte um AMS Definition des Begriffes „zumutbar“ :</p> <p>Ich habe klar die Zuweisungspraktiken und zweifelhaften Begründungen für Massnahmen in Frage gestellt. Es ging nicht um den besagten Job im Büro-Caritas Hohenems.</p> <p>In meiner Berufung (vom 14.12.2015) gegen den Bescheid vom 1.12.2015 habe ich u.a. angeführt, dass die Niederschrift unter Voraussetzungen aufgenommen wurde, die so nicht akzeptiert werden können.</p> <p>(Siehe „abgewiesener und abgeänderter AMS Bescheid“ vom 3.2. 2016 - Seite 3/46 und RePa Bericht Nov. 2015 – Seite 4/6 )</p> <p>Frau S. S. konnte, bei der „Amtshandlung?“ (Niederschrift vom 24.11.2015) meine wahren Einwendungen (wohl aus Zeitgründen) gar nicht eruieren.</p> <p>Der „Regionalbeirat“ hat also auf Grund sehr merkwürdig anmutenden Ausführungen in dieser Niederschrift vom 24.11.2015 entschieden.</p> <p>(Kopie dieser Niederschrift liegt bei)</p> <p>Wohl ebenfalls durch Probleme mit dem Zeit-Management, habe ich nie eine Stellungnahme von Frau G. G. / Ombudsfrau Bregenz -AMS Help Vorarlberg erhalten.</p> <p>Es erfolgte keine Antwort auf mein Email vom 10.12.2015 warum der angefochtene negative AMS Bescheid vom 3.2. 2016 eigentlich abgeändert wurde und was das für mich für Folgen hat, konnte mir auch Frau Dr. Broger – Arbeiterkammer Dornbirn nicht erklären.</p> <p>Zu Mitteilung über irrtümlich vom AMS Dornbirn verhängte Bezugssperre/ 20.10.2015</p> <p>Meinem Ansuchen auf Löschung des Bescheides vom 20.10.2015 (aus dem eAMS-Konto und aus meiner AMS-Akte) – über die vorläufige Einstellung der Versicherungsleistung - wegen angeblichen Terminversäumnis wurde nicht entsprochen. -</p> <p>Laut Mitteilung vom AMS Dornbirn, Herr MMag. Ulrich Patik per Rsb Post am 10.2.2016</p> <p>Siehe RePa Bericht Nov. 2015 - Seite 1/6 - Punkt 1</p> <p>2. Antrag</p> <p>über die Erbringung des schriftlichen Beweises durch das AMS-Dornbirn über die rechtskonform durchgeführte Zuweisung an die CARITAS der Diözese Feldkirch bezüglich der angeblichen vereitelten Beschäftigung.</p> <p>3. Beantragung</p> <p>der Durchführung einer mündlichen Verhandlung:</p> <p>Da es bei einer „Vereitelung“ einer Arbeitsstelle um ein vorsätzliches Handeln geht, also ein zumindest fahrlässiges schuldhaftes Verhalten mir vorgeworfen wird, handelt es sich bei der hier zu klärenden Rechtsfrage nicht um eine einfache technische bzw. versicherungsrechtliche Frage die keiner öffentlichen Verhandlung bedarf und alleine aufgrund der Aktenlage beurteilt werden kann. Da zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Beteiligten vorliegen, das AMS offensichtlich kein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durchgeführt hat, beantrage ich die Durchführung einer mündlichen Verhandlung.</p> <p>4. Unter Hinweis auf den direkt anwendbaren Artikel 47 Absatz 3 Europäische Grundrechtecharta, beantrage ich die Beistellung einer Verfahrenshilfe:</p> <ul> <li> <p>Aufgrund der zahlreichen Verfahrensmängel und inhaltlichen Widersprüche besteht Erfolgsaussicht: die angebotene Bezahlung nach sittenwidrigem Pauschallohn der Transitarbeitskräfteregelung liegt weit unter der regulären Bezahlung der regulären Einstufung nach Caritas-KV und ist somit unzumutbar. Aufgrund der sozialpädagogischen Betreuung die weit über den Rahmen eines zumutbaren Arbeitsverhältnisses geht, handelt es sich zudem um eine begründungspflichtige AMS-Maßnahme.</p> </li> <li> <p>aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen des Programm "50+" viele Menschen nur wegen ihres Alters vom AMS auf einen "zweiten Arbeitsmarkt" zugewiesen werden, wo reguläre Kollektivverträge umgangen werden und wo auch die Chancen auf Arbeit am "ersten Arbeitsmarkt" kaum steigen, kommt diesem Fall wegen der diskriminierenden und bloß stellenden Wirkung dieses "zweiten Arbeitsmarktes" eine große Bedeutung zu.</p> </li> <li> <p>aufgrund der zahlreichen Beteiligten und widersprüchlichen Aussagen bzw. fehlenden Informationen kommt diesem Fall eine ausreichende Komplexität zu, die einer anwaltlichen Unterstützung bedarf aufgrund des geringen AMS-Bezugs bin ich nicht in der Lage mir eine anwaltliche Vertretung zu leisten und aufgrund des massiven Machtungleichgewichts beim AMS, das seiner gesetzlichen Pflicht der Neutralität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht nachkommt, bin ich in der Durchsetzung meiner Rechte schwer im Nachteil.</p> </li> </ul> <p>Bei vollinhaltlicher Kenntnisnahme dieser Judikatur, bitte ich nun um eine unparteiische und nachvollziehbare Rechtsentscheidung seitens des Bundesverwaltungsgerichtshofes und um die Aufhebung des abgewiesenen und abgeänderten AMS Bescheides vom 3.2.2016</p> <p>Beantragungen wurden fristgerecht eingebracht</p> <p>R. P.</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/caritas_vorarlberg.html" hreflang="de">Caritas Vorarlberg</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/carla_hohenems_textil_sortierwerk.html" hreflang="de">Carla Hohenems Textil Sortierwerk</a></div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/sozialoekonomische_betriebe_soeb/index.html" hreflang="de">Sozialökonomische Betriebe (SÖB)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb_0" data-a2a-title="Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Götzis Vorarlberg"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fzweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings%2Fvorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb_0&title=Vorlageantrag%20gegen%20Bezugssperre%20wg.%20angeblicher%20Vereitelung%20einer%20S%C3%96B-Stelle%20bei%20der%20Caritas%20G%C3%B6tzis%20Vorarlberg"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_dornbirn.html" hreflang="de">AMS Dornbirn</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/vorarlberg.html" hreflang="de">Vorarlberg</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/zweiter_arbeitsmarkt.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-personen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Personen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/strini_anton.html" hreflang="de">Strini Anton</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/vereitelung_beim_vorstellungsgespraech.html" hreflang="de">Vereitelung beim Vorstellungsgespräch</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/unklare_oder_unbestimmte_zuweisung_einer_arbeitsstelle.html" hreflang="de">Unklare oder unbestimmte Zuweisung einer Arbeitsstelle</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/ams_vorarlberg.html" hreflang="de">AMS Vorarlberg</a></div> </div> </div> Wed, 09 Mar 2016 18:50:40 +0000 Aktiver Admin 967 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb_0#comments Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Vorarlberg http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Vorarlberg</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_vorarlberg/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Vorarlberg" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Do., 31.12.2015 - 15:34</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Sonja E.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">6858 Schwarzach</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE"> </p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Schwarzach 29.12.2015</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">EINSCHREIBEN</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">An das<br /> AMS Bregenz<br /> Rheinstraße 33<br /> 6901 Bregenz</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE"><strong>BESCHWERDE und VORLAGEANTRAG</strong></p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Betrifft:</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE"><strong>Bescheid vom 17.12.2015</strong> – Beschwerde vom 22.10.2015 gegen Bescheid des AMS-Bregenz vom 28.9.2015 wird im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung abgewiesen.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE"><strong>Erlassen von:</strong> Geschäftsstelle AMS 802-Bregenz, Rheinstraße 33, 6901 Bregenz.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE"><strong>GZ: </strong>RGS8020 SE22102015</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE"><strong>Bescheid erhalten am: </strong>21.12.2015</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einleitende Stellungnahme/BESCHWERDE:</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Dieser Bescheid vom 17.12.2015 stützt sich auf ein rundherum fehlerhaftes AMS- Ermittlungsverfahren, beruht nicht auf den tatsächlichen Fakten und stellt lediglich ein Konstrukt dar, das dazu dienen soll, der geschädigten Partei ein schuldhaftes Verhalten zuzuschieben, nicht jedoch objektiv nachzuweisen.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Zu den Zeugenbefragungen:</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Das AMS Bregenz hat sich unzureichend mit der Darstellung des Verlaufs des Vorstellungsgesprächs, besonders bezüglich der Abklärung zum Thema Dienstzettel (von welcher Mitarbeiterin, wann und warum von der CARITAS stillschweigend die individuelle Festhaltung von Ausmaß und Inhalt der sozialpädagogischen Betreuung, sowie der ins Auge gefassten beruflichen Ausbildung verweigert wurde) auseinandergesetzt. Weiters wurden entscheidende Fragen an die Zeugin Fr. Brigitte H. nicht gestellt, wie z.B., ob am 15.7.2015 die angeblich vereitelte Beschäftigung im Einkaufspark Lustenau von der CARITAS bereits anderweitig besetzt wurde und am 16.7.2015, nach Abklärung zum genauen Beschäftigungsprofil der anderen besprochenen Stelle in der Flüchtlingshilfe, gar nicht mehr zur Verfügung stand. (Siehe auch beilieg. AMS-Protokoll, Mitteilung der CARITAS/Fr. H. an das AMS-Bregenz/Fr. A. am 16.7.2015 und Telefonnotiz von AMS/Fr. Mag. Ar. vom 12.8.2015.)</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Die durchgeführten Befragungen ergeben nur deshalb einen anderen Sachverhalt, da sie aus dem exakten zeitlichen Ablauf herausgelöst betrachtet wurden und beschränken sich zudem genau auf jene Personen, die Verursacher dieser Auseinandersetzung sind. Eine entlastende schriftlich eingebrachte Zeugenaussage, will mit fadenscheinigen und diffamierenden Begründungen unterdrückt werden.</p> <ol> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Die beantragte Befragung von Fr. K. M., Fachbereichsleitung Arbeit- und Qualifizierung/CARITAS und zuständig für die Erstellung ordnungsgemäßer Dienstverträge im Rahmen der gemeinnützigen Beschäftigungsprojekte, wird als nicht notwendig erachtet. Fr. H. (lt. eigenen Angaben erst seit wenigen Tagen mit dieser Aufgabe betraut) wurde von mir am 15.7.2015 ersucht und hat zugestimmt, meinen Vorschlag zur Änderung oder individuellen Ergänzung des Standard-Dienstzettels<strong>, der maßgebliche Kriterien für eine Sanktionierung nach § 10 Abs.1 AlVG </strong><strong>nicht</strong><strong> erfüllt (Bundesrichtlinie AMF/21-2014 Pkt. 7), weil der Standard-Dienstzettel nicht den Qualitätsstandards der Richtlinien des Verwaltungsrates für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes oder eines gemeinnütziges Beschäftigungsprojektes (Bundesrichtlinie AMF/21-2014, Pkt. 6.1; S 5 unten) entspricht,</strong> <strong>wonach das ungefähre Ausmaß und der ungefähre Inhalt der sozialpädagogischen Betreuung sowie die ins Auge gefassten beruflichen Fortbildungen anzuführen sind und gemäß Pkt. 6.2 Inhalt und Ausmaß an sozialpädagog. Betreuung sich </strong><strong>an den Anfordernissen des Einzelfalls</strong><strong> zu orientieren haben und </strong><strong>tunlichst einvernehmlich festzulegen</strong><strong> sind, </strong>ihrer Vorgesetzten Frau M. vorzulegen und sie um Entscheidung zu bitten, wie die CARITAS diesbezüglich gedenkt zu verfahren. Ich habe keinerlei Rückmeldung seitens der CARITAS darüber erhalten. Stattdessen leitet das AMS-Bregenz am 17.7.15 mit Rsb eine Niederschrift ein und mischt sich in meine noch offenen Dienstvertrags-Verhandlungen mit meinem potenziellen Dienstgeber ein.</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Eine schriftlich eingebrachte Zeugenaussage wird abgewiesen und vorsichtshalber als „Schutzbehauptung“/Lüge abqualifiziert. Die Glaubwürdigkeit der, Monate nach dem Ereignis befragten, AMS- und Trägerorganisation-nahen-Personen wird jedoch zu 100% als gegeben erachtet.</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Glaubwürdigkeit Zeugenbefragung Fr.H./CARITAS vom 2.12.15: Fr. H. hat im Gegenzug zu Ihrer Darstellung in o.a. Bescheid sehr wohl etwas zu verlieren, würde bei einer Befragung zutage treten, dass sie beispielsweise ihre Kompetenzen übertreten hätte. Zudem kann Fr. H. als Anfängerin schon einmal etwas durcheinanderbringen. So z.B. habe ich nie über eine Verlängerung auf 2 Jahre im Dienstzettel-Beschäftigungsproj. 50+ gesprochen, sondern über ein anschließendes reguläres Dienstverhältnis (s.Beilage Nr.3, S2). Unter „Schnuppern“ im Einkaufspark in Lustenau war von mir ein von Fr. Hartmann angebotenes „Anschauen“ der Arbeit im Einkaufspark Lustenau gemeint – was ich für unnötig befand, da ja die Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe in Aussicht gestellt wurde (siehe Notizen zum Vorstellungsgespräch Beilage Nr.3, S1). Wenn mir nicht bewusst war, dass ich mich in einem Personalbüro befand dann deshalb, weil das Büro der Caritas in Götzis aufgrund fehlender Beschriftung von außen, von mir sehr lange nicht gefunden wurde und mir auch in umliegenden Geschäften niemand über den genauen Standort Auskunft geben konnte. Des weiteren hat mich Fr. H. gebeten, mich nach ihrer Abklärung zum Beschäftigungsprofil für die Stelle in der Flüchtlingshilfe (FLH), „direkt im Personalbüro“ der Caritas bei einer anderen Person zu bewerben.</p> </li> </ol> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Zur Akteinsicht und zum Ermittlungsverfahren:</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Die Aussage, dass der Beschuldigten Akteneinsicht gewährt wurde, ist nur eingeschränkt richtig, da diese erst am 21.8. 2015 auf mehrfache vorherige Anfrage hin gewährt wurde und hinsichtlich der geforderten Einsicht in das Protokoll des Regionalbeirates, diese überhaupt nicht gewährt wurde. Es besteht daher der Verdacht, dass der Regionalbeirat für eine evtl. Nachsichtgewährung, die sich nicht nur, beispielsweise auf eine zwischenzeitlich angenommene Beschäftigung zu beziehen hat, gar nie mit dem gegenständlichen Fall befasst wurde und deshalb keine Einsicht in dessen Stellungnahme möglich ist. Ungeachtet dessen wurde ein Bescheid erlassen, der sich auf das Ergebnis dieses Beirates stützt. Eine Aufklärung darüber ist für die Betroffene von besonderer Wichtigkeit, da die Arbeitsweise des AMS Bregenz vor dem Bundesverwaltungsgericht in vollem Umfange offen gelegt werden soll.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Schon vor Entstehung der Niederschrift am 29.7.2015 wurden Versuche seitens der Beschuldigten unternommen, Missverständnisse die in der Kommunikation zwischen AMS-Bregenz/Fr. R. A. und CARITAS/Fr. B. H. entstanden sein dürften aufzuklären, was kurzfristig auch gelungen schien (siehe beilieg. AMS-Protokoll/Gesprächsnotiz Fr. A. am 29.7.15, S 74/81 oben), jedoch der Begutachtung durch Fr. Mag. Gudrun A./AMS und einem anschließend verschleiernden Ermittlungsverfahren zum Opfer fiel.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Vieles in der Arbeitsweise des AMS Bregenz wird dahingehend behandelt, dass begangene</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Fehler nicht aufgeklärt und bereinigt werden, sondern vielmehr in Abrede gestellt und verschleiert werden. Auf diese Weise entsteht z.B. auch dieser 17-seitige Bescheid, der nur noch ein unstrukturiertes Konglomerat an meist nachträglich gesammelten Informationen darstellt und Nebenschauplätze (genaue und wiederholte Erläuterungen von Art und Dauer einer Krankheit eines entlastenden Zeugen, dessen Naheverhältnis zur Beschuldigten, Wegstrecken-Zumutbarkeit ….) in den Raum stellt, wodurch die ursächliche Verfehlung in der Zuweisung und Niederschrifterstellung des AMS-Bregenz und in der Kommunikation mit der Trägerorganisation CARITAS kaschiert wird und kaum mehr nachvollziehbar ist.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Zur zulässigen Wegzeit gem. § 9 AlVG:</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Die Berechnung zur Wegzeit im Bescheid vom 17.12.2015 (S 11), von meinem Wohnort bis zur angeblich vereitelten Beschäftigung zu 75% beim Einkaufspark Lustenau berücksichtigt nicht die Gehzeiten von und zu den Bushaltestellen. Dadurch erhöht sich die Gesamtwegzeit um mind.20 Min. auf 121 Min., was keine geringfügige Überschreitung der zulässigen Wegzeit mehr darstellt.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Durch die lange Wegzeit würden andere Anstrengungen, ein reguläres Dienstverhältnis am 1. Arbeitsmarkt begründen zu können, jedenfalls beeinträchtigt. Auch die aufzuwendenden Fahrtkosten im Verhältnis zum Geldbezug für die Beschäftigung im Einkaufspark Lustenau der CARITAS würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.</p> <h3 lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">ANTRÄGE:</h3> <ol> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Einreichung der Bescheid-Beschwerden vom 22.10.2015 und 29.12.2015 beim Bundesverwaltungsgerichtshof zur Entscheidung</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Vorlage der Übersicht samt kernhaften Beweisen (detaill.Auflistung siehe S 4 unten) an das Bundesverwaltungsgericht<br /> Da eine Aufklärung der Tatsachen und Beschwerdeverfassung meinerseits durch die erst verspätet gewährte Akteinsicht massiv erschwert wurde, sowie vom AMS Bregenz mit Bescheid vom 17.12.2015, der Bescheid vom 28.9.2015 in seiner Begründung abgeändert wurde, ergeht mit diesem Antrag eine übersichtliche Zusammenfassung bzw. chronologische Aneinanderreihung der Begebenheiten zur Zuweisung der Beschuldigten vom AMS Bregenz an die Caritas Feldkirch/Beschäftigungsprojekt Carla Job Start, gewonnen insbes. aus AMS-Protokollen und E-Mail-Verkehr zwischen den Beteiligten</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Erbringung des schriftlichen Beweises über die rechtskonform durchgeführte Zuweisung an die CARITAS der Diözese Feldkirch bezügl. der angebl. vereitelten Beschäftigung</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Umgehende Übermittlung folgender Informationen an die Beschuldigte:</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Vollständige Liste aller, dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegten Unterlagen (Schriftstücke, Beweise etc.) in dieser Sache.</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Mitteilung der Geschäftszahl unter der beim Bundesverwaltungsgericht dieser Fall aufscheint.</p> </li> </ol> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Gezeichnet:</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">……………………………………….</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Sonja E.</p> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE"><strong>Beilagen zur Weiterleitung an das Bundesverwaltungsgericht</strong>:</p> <ul> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Zusammenfassende Übersicht zum Ablauf der Zuweisung von AMS an CARITAS</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Beweise zum Ablauf der Zuweisung: AMS Gesprächsnotizen und Aufzeichnungen des E-Mailverkehrs zwischen AMS und CARITAS (S72-76/81 aus AMS-Protokoll)</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Notizen zum Vorstellungsgespräch/Vorschlag Änderung Dienstzettel/Standard-Dienstzettel der Caritas der Diözese Feldkirch – Zusätze nicht verhandelbar</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">Schriftliche Äußerung der Bedenken zum Standard-Dienstzettel der Caritas – Vorschlag zur Erweiterung/Änderung für Personalbüro/CARITAS Fr. M.</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">E-Mail vom 20.7.15 an AMS-Bregenz – Forderung Offenlegung des Informationsflusses zwischen Caritas und AMS betreffend die Zuweisung</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">E-Mail-Verkehr zwischen CARITAS/Fr. H. und Fr. E.</p> </li> <li> <p lang="de-DE" xml:lang="de-DE" xml:lang="de-DE">AMS-Dokument/2.Teil zur Niederschrift vom 29.7.2015 zum angeblichen Beweis einer Nachsichtverweigerung durch den Regionalbeirat</p> </li> </ul> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/caritas_vorarlberg.html" hreflang="de">Caritas Vorarlberg</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/carla_einkaufspark_lustenau.html" hreflang="de">Carla Einkaufspark Lustenau</a></div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/sozialoekonomische_betriebe_soeb/index.html" hreflang="de">Sozialökonomische Betriebe (SÖB)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb" data-a2a-title="Vorlageantrag gegen Bezugssperre wg. angeblicher Vereitelung einer SÖB-Stelle bei der Caritas Vorarlberg"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fzweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings%2Fvorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb&title=Vorlageantrag%20gegen%20Bezugssperre%20wg.%20angeblicher%20Vereitelung%20einer%20S%C3%96B-Stelle%20bei%20der%20Caritas%20Vorarlberg"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_bregenz.html" hreflang="de">AMS Bregenz</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/vorarlberg.html" hreflang="de">Vorarlberg</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/vereitelung_einer_zurueck_gezogenen_stelle.html" hreflang="de">Vereitelung einer zurück gezogenen Stelle</a></div> </div> </div> Thu, 31 Dec 2015 14:34:23 +0000 Aktive Arbeitslose Vorarlberg 704 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/vorlageantrag_gegen_bezugssperre_wg_angeblicher_vereitelung_einer_soeb#comments Verwaltungsgericht hebt Bezugssperre wegen trendwerk auf! http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/verwaltungsgericht_hebt_bezugssperre_wegen_trendwerk_auf.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Verwaltungsgericht hebt Bezugssperre wegen trendwerk auf!</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="http://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Sa., 28.11.2015 - 22:27</span> <div class="field field--name-field-dateien-zum-download field--type-file field--label-above"> <div class="field__label">Dateien zum Download</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"> <span class="file file--mime-application-pdf file--application-pdf"> <a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/sites/aktive-arbeitslose.at/files/download/erfahrungsberichte/bvwg_entscheidung_w141_3209616-2.pdf" type="application/pdf; length=4570621" title="bvwg_w141_3209616-2_entscheidung_ams-bezugsperre_trendwerk.pdf" rel="noreferrer">BVwG Entscheidung W141 3209616-2 als eingescanntes Pdf-Dokument</a></span> </div> </div> </div> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Es ist - klarerweise auch von mir als Betroffener - zu begrüssen, dass das BVwG zu zum Urteil gekommen ist, die Beschwerde gegen die Sperre nach §10 AlVG berechtigt ist.</p> <p>Zu bemerken ist, dass das Gericht befunden hat, das AMS habe seine Ermittlungen ausreichend durchgeführt (Seite 16) und das obwohl das Gericht nun zu einer gegenteiligen Auffassung als das AMS kommt. Leider geht viel zu wenig hervor, dass das AMS offenbar geneigt ist oder systematisch so handelt, auf "Zuruf" eines Kursinstitutes oder anderen AMS-Dienstleisters gegen den arbeitslosen Menschen zu entscheiden.</p> <p>Und es erscheint mit ebenfalls sehr bedenkenswürdig, dass der Umstand eines nun aktuellen Beschäftigungsverhältnisses einen Einfluss auf die Entscheidung des BVwG zu haben scheint, obwohl es in der Sache an sich keine Relevanz hat.</p> <p>Viel Geduld beim lesen des Urteils</p> <p>Robert</p> <p><em>Anmerkung: Analyse und Bericht von der mündlichen Verhandlungen werden hoffentlich noch geschrieben ...</em></p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/bezugssperren_ams/index.html" hreflang="de">Bezugssperren AMS</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/trendwerk.html" hreflang="de">trendwerk</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetziger_personalueberlasser_soebue/index.html" hreflang="de">Gemeinnütziger Personalüberlasser (SÖBÜ)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/verwaltungsgericht_hebt_bezugssperre_wegen_trendwerk_auf.html" data-a2a-title="Verwaltungsgericht hebt Bezugssperre wegen trendwerk auf!"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=http%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fverwaltungsgericht_hebt_bezugssperre_wegen_trendwerk_auf.html&title=Verwaltungsgericht%20hebt%20Bezugssperre%20wegen%20trendwerk%20auf%21"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_huttengasse.html" hreflang="de">AMS Huttengasse</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/bvwg_bundesverwaltungsgericht.html" hreflang="de">BVwG - Bundesverwaltungsgericht</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/wien.html" hreflang="de">Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/zweiter_arbeitsmarkt.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/vereitelung_beim_vorstellungsgespraech.html" hreflang="de">Vereitelung beim Vorstellungsgespräch</a></div> <div class="field__item"><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/mangelnde_ermittlungen_des_ams.html" hreflang="de">Mangelnde Ermittlungen des AMS</a></div> </div> </div> Sat, 28 Nov 2015 21:27:42 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 179 at http://www.aktive-arbeitslose.at http://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/verwaltungsgericht_hebt_bezugssperre_wegen_trendwerk_auf.html#comments