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Antrag an die Vollversammlung der AK Wien: Nein zum AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!

Aktiver Admin am Di., 04.05.2021 - 10:54

Gewerkschaftlicher Linksblock

Antrag 4 an die 175. Vollversammlung der AK Wien

Im Frühjahr 2018 hat der Verwaltungsrat des AMS Österreich die Einführung einer Software zur Bewertung der vermuteten Chancen aller, die über das AMS einen Arbeitsplatz suchen, beschlossen. Grundlage der Bewertung sind vom AMS erhobene und im Data-Ware-House gespeicherte Daten über persönliche Merkmale von Arbeit Suchenden, denen das AMS eine erhöhende oder verringernde Wirkung bei der „Arbeitsmarktintegration“ zuschreibt. Aufgrund eines Algorithmus werden alle Arbeit Suchenden in 3 Klassen eingeteilt. Nämlich in Menschen mit „sehr guten Integrationschancen“, (Kategorie A) jenen mit „mittleren Integrationschancen“ („Kategorie B“) und jenen mit „geringen Integrationschancen“ („Kategorie C“).

Entsprechend der Kategorisierung sollen die sortierten Menschen verschiedene Angebote des AMS erhalten: Kategorie A darf die Selbstbedienungsangebote nutzen und wird von Zwangsmaßnahmen verschont, auf Kategorie B soll das Angebot des AMS konzentriert werden und die Kategorie C soll in tendenziell auf Freiwilligkeit beruhenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen landen und keine teureren, tiefer gehenden Fachausbildungen mehr erhalten.

  • Das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft wird so zu subjektiven Merkmalen der von der Ausgrenzung betroffenen Menschen umdefiniert. Die „Defizitorientierung“ des AMS wird so erst recht festgeschrieben. Die Unwilligkeit von Regierung und Wirtschaft, das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit umzusetzen, wird verschleiert.

  • Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird weiter in eine Pflicht – nämlich sich selbst um die Beseitigung angeblicher „Vermittlungshindernisse“ zu kümmern – umdefiniert. Der Mensch wird weiter zur Ware Arbeitskraft degradiert, die sich um jeden Preis am „ArbeitsMARKT“ verkaufen muss.

  • Die im § 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) festgeschriebenen Grundsätze1, dass alle Geld kostenden Aktivitäten des AMS auf den Einzelfall hin zu begründen sind und dass Diskriminierungen auszugleichen sind, also das AMS sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren hat, werden weiter unterminiert.

  • Über Arbeit suchende Menschen werden immer mehr persönliche Daten in strukturierter, also automatisch auswertbarer Form gesammelt, womit die bürokratische Fremdbestimmung erhöht werden kann. In Schweden wurde laut „Alogrithm Watch“2 ein Algorithmus, der die Arbeitssuche überwachte und automatisiert 500.000 Verwarnungen und 70.000 Bezugssperren aussprach, eingestellt, weil mindestens 10 – 15% der „Entscheidungen“ falsch waren.

  • Die EU Datenschutzgrundverordnung verbietet automatisierte Entscheidungen, die auf Grund von sensiblen Daten wie ethnische Herkunft oder Gesundheitsdaten entstehen und die auch beim AMS-Algorithmus einfließen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil daher den AMS-Algorithmus als unvereinbar mit der EU DSGVO erklärt!

  • Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland bezweifelt grundsätzlich, dass derartige Algorithmen grund- und verfassungskonform sein können, weil Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und Beherrschbarkeit der Entscheidungen und der Auswirkungen nicht gegeben ist.

Die AK Wien fordert daher

  • Den sofortigen Stopp dieses Programms.

  • Die Offenlegung aller Fakten, insbesondere der Kosten sowie welche Daten bereits erhoben und in welcher Form diese bearbeitet worden sind!

  • Die Betroffenen sind von Amts wegen über diese Daten und über die Ergebnisse des Algorithmus zu informieren und hierauf sind die Daten gegebenenfalls zu löschen!

  • Die einfachste und Ziel führende Qualitätssicherung ist die Freiwilligkeit aller AMS-Maßnahmen nach ausreichender Information der Arbeit Suchenden über die Angebote des AMS und über die Rechte der Arbeit Suchenden! Anstatt mit Sanktionen Arbeitslose zusätzlich zu bestrafen, soll der Personalstand des AMS deutlich aufgestockt werden, um diese Aufgaben erfüllen zu können.

  • Damit die bisher geleistete Arbeit nicht völlig vergebens ist, soll der AMS-Algorithmus als Instrument zur Darstellung des diskriminierenden Verhaltens der Wirtschaft als freiwilliges Tool, bei dem die Benutzer*innen Ihre eigenen Daten anonym eingeben können, umzubauen. Das AMS wird aufgefordert, das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft bei der Stellenbesetzung systematisch weiter zu erforschen und gewonnene Erkenntnis zu veröffentlichen. Diskriminierende Betriebe sollen in Zukunft auch keine Subventionen auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft und der Steuerzahler*innen erhalten.

 

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