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Beschwerde beim Presserat über den Kronenzeitungsartikel "Strafen für Arbeitsverweigerer“ und drei weitere

Submitted by Aktive Arbeits… on Tue, 10.01.2017 - 17:26
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Anmerkung 15.2.2019: Um dem Redakteur der Kronen Zeitung Gelegenheit zu geben, aus unserer Presseratsbeschwerde zu lernen, haben wir nun nach Beschwerde des Redakteurs seinen Namen anonymisiert und hoffen, dass wir diesen nicht mehr veröffentlichen müssen, weil wieder Artikel mit Stimmungsmache gegen Erwerbsarbeitslose, Flüchtlinge oder andere "verletzliche Gruippen" von diesem Herrn veröffentlicht werden. Uns geht es mehr um das inhaltlich Anliegen als einzelne Menschen, die ihre Prägung durch die Gesellschaft und ihr Handeln noch nicht ausreichend kritisch reflektiert haben, an den Schandpranger zu stellen.

An den

Österreichischen Presserat

Franz-Josefs-Kai 27
1010 Wien

infoatpresserat.at ()

 

Wien, 10.1.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ erhebt Beschwerde gegen den sozialrassistischen Artikel „Strafen für Arbeitsverweigerer“ von X., erschienen am 5.11.2015 in der Kronenzeitung Steiermark, sowie weiter vom gleichen Autor.

Dieser Artikel verletzt den Ehrenkodex des Presserats gleich in mehrfacher Hinsicht:

  1. Verletzung Punkt 7 “Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung”: Mit der Wortwahl “Arbeitsverweigerer” in der Überschrift und dem Symbolfoto eines faul in der Hängematte liegen Mannes und dem Vorspann „Steirische Unternehmer gegen ‚soziale Hängematte‘“ werden Erwerbsarbeitslose generell der Arbeitsunwilligkeit und Faulheit bezichtigt. Mit der Formulierung „es brodelt also in der Unternehmerschaft“ wird der Eindruck erweckt, als handle es sich um ein weit verbreitetes und besonders schwer wiegendes Problem.

    2. Verletzung Punkt 2 Genauigkeit: X. hat nur eine Seite, nämlich die, die Arbeitslosen der Arbeitsunwilligkeit beschuldigende Wirtschaftskammer wieder gegeben, ohne eine Stellungnahme der anderen Seite, der Erwerbsarbeitslosen, einzuholen. Verschärfend kommt hinzu, dass im Artikel der Eindruck erweckt wird, dass es keine Sanktionen für die als „Arbeitsverweigerer“ beschuldigten Arbeitslosen gäbe: „Besonders laut war der Ruf nach Sanktionen für all jene, die einfach aus Prinzip keinen Job annehmen wollen: 42 % fordern Strafen für Arbeitsverweigerer.“ Das ist unrichtig, nach § 10 AlVG wird bereits für die angebliche Vereitelung einer Arbeitsstelle der AMS-Bezug zu 100% für 6 Wochen gestrichen, im Wiederholungsfall sogar für 8 Wochen. Nimmt wer binnen eines Jahres drei Mal eine Stelle nicht an, kann das AMS den Bezug nach § 9 AlVG wegen „genereller Arbeitsunwilligkeit“ auf Dauer einstellen. Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof kann jeder Wunsch nach besseren Arbeitsbedingungen, sei es nach höherer Bezahlung oder anderen Arbeitszeiten, als Vereitelung mit den Existenz gefährdenden Bezugssperren bestraft werden, wenn beim geringsten Anzeichen des Nichtzustimmens durch den Unternehmer sofort die Bedingungen des Unternehmers akzeptiert werden. Sogar der Wunsch, den Arbeitsvertrag durch die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft prüfen zu lassen, wird vom Verwaltungsgerichtshof als „mißtrauische Reserviertheit“ (VwGH 2012/08/0058 RS 4) bzw. „Mißtrauensbekundung“ (VwGH 2007/08/0187, VwGH 88/08/0161 sowie VwGH 98/08/0392) gegen Unternehmer und somit als „Vereitelung“ gewertet. Nach neuerer Rechtsprechung reicht es schon aus „wenn die Chancen für das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses aufgrund der Vereitelungshandlung jedenfalls verringert wurden.“ (VwGH 2008/08/0243 u.v.a.).1

Erschwerend kommt hinzu, dass X. von der Kronenzeitung Steiermark Wiederholungsfall ist:

  1. Unter dem Titel „Sanktionen für Faule“ ebenfalls mit einer verunglimpfenden Fotomontage eines faul in der Hängematte liegenden Mannes hat die Kronenzeitung am 10.5.2010 ebenfalls dieses Klischee verbreitet2. Die Fotomontage wurde zudem nicht als solche gekennzeichnet. Zur Dramatisierung hatte X. eine eher sachliche Feststellung von AMS Landesgeschäftsführer Karl-Heinz Snobe - „Selbstverständlich schlagen wir nur Jobs vor, die gesetzlich auch zumutbar sind. Außerdem vereinbaren wir, wie und bis wann eine Bewerbung erfolgen soll. Wenn der Arbeitslose dann aber untätig bleibt, gibt's halt Sanktionen!“ - mit dem Verb „wettert“ versehen.

  2. Auch am 18.10.20133 hat X. Stimmung gegen „Arbeitsverweigerer“ gemacht: Hier wird noch mit dem Begriff „chronisch“ der Vorwurf der „Arbeitsverweigerung“ verschärft und von „harten Sanktionen“ und von Arbeitslosen, „die sich’s in der ‚sozialen Hängematte‘ zu gemütlich machen“ geschrieben. Die Kursmeldung schließt mit der Formulierung „Wie eine der Steirerkrone vorliegende Statistik nun enthüllt, wurde im heurigen Jahr bereits 4205-mal die Auszahlung der Arbeitslosen verweigert“ (eigene Hervorhebungen), die suggerieren soll, hier würde ein Skandal vertuscht. Diese Zahlen sind aber auf Anfrage beim AMS ohne Problem erhältlich. Zudem enthält die Zahl von „bereits 4.205“ alle Bezugssperren, von denen allerdings das AMS nur einen kleinen Bruchteil wegen „Arbeitsunwilligkeit“ oder „Vereitelung“ verhängt. Rund 52% der Sperren sprach das AMS wegen „Selbstkündigung“ (§ 11 AlVG) aus und rund 32% wegen Versäumen eines Kontrolltermins am AMS (§ 49 AlVG). Von 11.661 im gesamten Jahr 2013 verhängten Sperren hat das AMS nur 28 wegen „allgemeiner Arbeitsunwilligkeit“ (§ 9 AlVG) und 1.862 wegen „Vereitelung“ nach § 10 AlVG verhängt4, worunter auch die oft als sinnlos abgelehnten „Aktivierungskurse“ gehören.

  3. X. scheint insgesamt zu diskriminierenden Äußerungen zu neigen, er hat sich beispielsweise in einem Artikel über einen Antiesoterikbericht auch über Frauen lustig gemacht: „Dieser Boom treibt mitunter kuriose Blüten: So findet im September am Fuße des Dachsteins die „1. österreichische Göttinnen-Konferenz (ja Sie haben richtig gelesen) statt. Hüpfen dann etwa weiß gewandete Frauen in der Gegen herum …?“)“5

  4. Aber auch Stimmungsmache gegen Flüchtlinge durch Verbreiten von unüberprüfbaren Vermutungen gehört anscheinend zum Programm von X.6. Beispielsweise am 16.6.2016, wobei auch hier wieder mit der offenbar altbewährten und systematisch eingesetzten Kombination einer Unterstellung in der Überschrift - „Radikale über Spielfeld-Grenze eingeschleust“ (möglicherweise ein Straftatbestand!) und einem einer allgemeinen Projektion dienenden Foto – hier von irgendwelchen Flüchtlingen – rassistische Stimmungsmache betrieben wurde. So nebenbei wurde vermutlich auch das Recht der Flüchtlinge am eigenen Bild verletzt. Da Flüchtlinge nur ein geringes Taschengeld (ca. 40 Euro im Monat) erhalten, ist die Behauptung, Flüchtlinge würden ihr Geld in deren Heimat überweisen, wohl eher ins Reich der Fantasie zu verweisen. Auch hier endet der Artikel wieder mit einer böswilligen Vermutung: „und was dort damit geschieht, kann keine österreichische Behörde kontrollieren“. Auch hier wird ebenso wie im Arbeitslosenartikel ein einer Minderheit ohne jegliche konkreten Beweise vorgeworfenes Verhalten mehr oder weniger auf alle projiziert. Wir erheben daher auch gegen diesen Artikel Beschwerde!

Da nur ein Teil der Artikel der Kronenzeitung online verfügbar ist, und die Stimmungsmache gegen Arbeitslose und Flüchtlinge alle Jahre wieder von der Kronenzeitung verbreitet wird, ist zu befürchten, dass sich bei entsprechender Recherche noch weitere zu beanstandende Artikel finden würden. Das übersteigt allerdings unsere Ressourcen.

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen
 

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“

Anlage: PDF-Dokument des beanstandeten Artikels

1 Siehe hierzu auch unsere Präsentation auf dem wissenschaftlichen Kongress momentum 2014: Sonderrechtszone AMS http://www.aktive-arbeitslose.at/sites/aktive-arbeitslose.at/files/download/AA_Momentum_2015_Sonderrechtszone_AMS.pdf

2 http://www.krone.at/steiermark/12577-steirern-wurde-09-die-ams-hilfe-gestrichen-sanktion-fuer-faule-story-182813

3 http://www.toktali.com/blog/die-dunkle-seite-des-grazer-einwohner-rekords/

4 Siehe Orginaldatenauskunft des AMS Österreich: http://www.aktive-arbeitslose.at/sites/aktive-arbeitslose.at/files/download/Sanktionen_RGS.xlsx

5 http://www.webseite.at/kb5/Kommunikations_Verlauf.pdf

6 http://www.krone.at/oesterreich/radikale-ueber-spielfeld-grenze-eingeschleust-fluechtling-warnt-story-515343

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