Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

Koryphäen: Merkblatt (Herbst 2015)

Submitted by Aktiver Admin on Wed, 30.03.2016 - 22:06

Sehr geehrte Mitarbeiterin. sehr geehrter Mitarbeiter

Herzlich Willkommen beiden KÖRYPHÄEN

1. Anwesenheit/Abwesenheit

Arbeitszeit:

 

Gruppe:

 

Pausenregelung:

Dauer:

Frühstückspause

15 Minuten

Mittagspause

30 Minuten (unbezahlt)

Das Einsatznachweis-Formular ist täglich auszufüllen und wöchentlich bei der Bereichsleitung abzugeben.

Jede Abwesenheit ist im Vorhinein, unter Angabe des Grundes, der Bereichsleitung persönlich und mittels des Anmeldeformulars zu melden, sowie im Einsatznachweis-Formular einzutragen.

Sind Sie krank oder können Sie aus sonstigen Gründen nicht anwesend sein, ist es erforderlich, dies bis 8:00 Uhr im Büro unter der Telefonnummer 02167/3597, bekannt zu geben.

Krankmeldungen oder Pflegefreistellungen sind binnen 3 Tagen an das Büro zu übermitteln (Fax 02167 / 3597 DW 11).

Bestätigungen über Ihre Abwesenheit sind am 1. Tag des Erscheinens im Büro abzugeben. Krankmeldungen sind ab dem 1. Krankheitstag erforderlich. Bitte im Büro die Dauer des Krankenstandes bekanntgeben bzw. ersuchen wir sie um regelmäßigen Kontakt während eines längeren Krankenstandes.

Bei Arztbesuchen ist eine Zeitbestätigung zu bringen.

2. Mehrarbeit

Die jeweils festgelegte tägliche Arbeitszeit darf nur über Anordnung der zuständigen Bereichsleitung oder der Geschäftsführung überschritten werden.

Für Mehrarbeit erfolgt eine Abgeltung in Freizeit.

3. Urlaub

Ihr Urlaubsanspruch für ein Arbeitsjahr beträgt 25 Arbeitstage. Bereits ab dem ersten Monat besteht ein Urlaubsanspruch von ca. 2 Werktagen. Bitte melden Sie ihren geplanten Urlaub mittels Anmeldeformular mindestens 14 Tage vor Urlaubsantritt an. Das Anmeldeformular ist von der Bereichsleitung zu unterschreiben.

Die maximale Urlaubsdauer darf zwei aufeinander folgende Kalenderwochen nicht überschreiten.

4. Betriebssperre

Je nach Maßgabe behalten wir uns die Möglichkeit einer Betriebssperre im Ausmaß von max. 6 Werktagen vor.

5. Hausordnung - Aushang im Sozialraum

Rauchen ist sowohl im Lagerraum, der Werkstatt, im Schneiderei- und Bürobereich als auch in den Verkaufsräumen und in unserem KORYPHÄEN-Bus verboten.

6. Abstinenz

Die Konsumation von Alkohol während der Dienstzeit sind untersagt. Sollten Sie auf Grund einer ärztlichen Verschreibung Medikamente nehmen müssen, ersuchen wir Sie, uns davon in Kenntnis zu setzen.

7. Diebstähle

sind keine geduldeten Kavaliersdelikte. Es handelt sich um eine gesetzliche Übertretung, die arbeitsrechtliche Folgen nach sich zieht.

8. Probemonat

Im 1. Beschäftigungsmonat ist der Lebenslauf, auf Basis des Sozialversicherungsdatenauszuges, vollständig in Zusammenarbeit mit dem Büro zu erstellen.

9, Öffentlichkeitsarbeit

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Fotos, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei den Koryphäen erstellt werden, auch auf der Homepage bzw. in diversen Presseberichten Verwendung finden.

10: Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung

Pflegefreistellung Angehörige: 1 Woche

Pflegefreistellung Kinder unter 12 Jahren: 2 Wochen

Eigene Eheschließung: 3 Arbeitstage

Teilnahme an der Eheschließung von Kindern, Geschwistern oder Eltern: Tag des Ereignisses

Wohnungswechsel: 2 Arbeitstage

Bestätigungen sind vorzulegen

11. GEISTIGES EIGENTUM

Die Umsetzung von neuen leisen und Entwürfen im Textilbereich und In der Werkstatt, sind integrierter Bestandteil der Beschäftigung und somit geistiges Eigentum der Koryphäen,

12. INFORMATION

in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservice

KORYPHÄEN

A-7100 Neusiedl am See, .................................. ._

Datum

zur Kenntnis genommen

 

Anmerkungen Aktive Arbeitslose:

  • Da die Eigenbewerbungen auch laut Verwaltungsgerichtshof in die "eigen Sphäre" fallen ist diese durch Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Der SÖB hat daher kein Recht, die Erstellung des eigenen Lebenslaufs für Bewerbungen zu überwachen oder gar zu bestimmen. Keinesfalls hat der Arbeitgeber das Recht, die Vorlage des Sozialversicherungsauszuges zu verlangen! Gegen eine Unterstützung der Arbeitssuche auf freiwilliger Basis unter Einhaltung des Datenschutzes wird aber nichts sprechen.
Schlagworte
Schlagworte Erfahrungsberichte
Maßnahmenanbieter
Betreuende Behörde