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AMS diktiert Anstellung bei dubiosen gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt in Niederösterreich

Submitted by Aktiver Admin on Wed, 26.10.2016 - 18:52

Sehr geehrter Herr Mair!

Möglicherweise interessant für sie:

Bin seit 4 Jahren arbeitslos, 47, suche im EDV u Bürobereich, habe das bisher ausschliesslich gemacht, kann natürlich mittlerweile auch als Hilfsarbeiter vermittelt werden.

Dem AMS dürfte es mittlerweile als unglaubwürdig erscheinen, dass ich keine Arbeit finde.

Diverse Aussagen der Betreuerin: "Sie stechen schon etwas heraus (vermutlich in Bezug Qualifikation<>Langzeitarbeitslosigkeit) "Herr x (Vizechef Geschäftsstelle) ist eh schon an ihnen dran", habe Herrn x schon mal bei einem Bewerbungstraining vor der Menge ein paar allgemeine unangenehme Fragen gestellt, er dürfte mich mittlerweile kennen.

Aktueller Fall:

Ich bekomme eine Zuweisung zu einer Vorbereitungsmaßnahme für einen Arbeitsplatz im Rahmen eines GBP Naturdingsbums.

Ich stelle mich dort vorgestern natürlich vor, und stelle klar , ich bin selbstverständlich an einem Arbeitsverhältnis interessiert (das übliche für 6 Monate). Das Klima war anfangs locker, weil ich gesagt habe ich sei hier,  weil ich scheinbar etwas unangenehm für Herrn x bin, darauf wurde die Dame gesprächiger ("ah, ein kleiner Revoluzzer").

Man wollte mir dort  im Rahmen des Dienstverhältnisses diese mehrwöchige Vorbereitungsmaßnahme reindrücken. Ich habe dann klargestellt, dass für mich nur der direkte Arbeitsbeginn in Frage kommt. Dies schien aber lt. Auskunft nicht möglich, denn man müsse sich ja in beiderseitigem  Interesse ein Bild machen, ob das was für mich ist. Ausserdem hat man da Betreuung bei der Arbeitssuche, blabla.

Auf meine Frage, ob es überhaupt vorkommt, dass jemand gleich direkt ohne Vorbereitungsmaßnahme anfange: "Das ist prinzipiell möglich, komme aber nicht vor, nur wenn das AMS ihr das vorschreibt, das ist aber bei der Geschäftsstelle x noch nicht vorgekommen, die sind da nicht so. "

Offenbar sind sie nun doch so, denn ich bekam heute einen Anruf, dass ich nächsten Mittwoch anfangen muss. Die Dame (die selbe vom Gespräch) schien auch nicht begeistert darüber, wen sie sich da ins gemütliche Nest setzt, habe ich ihr doch beim Vorstellungsgespräch schon gesagt, wie fragwürdig und fragil aus juristischer Sicht diese ganzen Vereinskonstruktionen mit ihren sittenwidrigen Kollektivverträgen sind.

Offenbar dürften sie von der Vorbereitungsmaßnahme, also der Betreuung mehr profitieren, als vom Arbeitsverhältnis, denn von sich aus hätte sie mich sicher nicht eingestellt, ohne die Maßnahme.

Ein weiterer Punkt:

"Hier geht es um Landschaftspflege, schwere körperliche Arbeit, da müssen wir uns schon überlegen bei wem das Sinn macht, weil wir eine 28%ige Erfolgsquote vorgeschrieben haben, die wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurück müssen" wurde mir gesagt. Erst dann habe ich mein Wirbelsäulenproblem angesprochen, für das ein Befund beim AMS aufliegt. Auf der Homepage des Vereins steht auch, man solle keine Rückenbeschwerden haben.

Das wäre also ein weiterer Grund , warum eine Einstellung aus Sicht des Vereins unsinnig wäre. Mir wurde dort auch gesagt, dass im Moment keine unmittelbare Arbeitsstelle frei wäre, deshalb ist die plötzliche Zusage natürlich umso unglaubwürdiger.

Ich hätte dann am Schluss meines Besuchs vorgestern trotzdem noch einen Bewerbungsbogen ausfüllen müssen, mit einem Haufen persönlicher Angaben, in dem u. a. das Trinkverhalten gefragt wird, was ich natürlich verweigerte, nachdem ja ohnehin kein aktuelles Arbeitsangebot bestehe.

Ich maile morgen mal eine Darstellung dieses Gesprächs ans AMS, wo ich diese Vorgehensweise des AMS auch direkt anspreche, und verlange eine Stellungnahme, ob mir bei Verweigerung des Arbeitsantritts der Bezug gesperrt wird, auch in Hinblick meines Befundes, das wurde ja angedeutet .

Ich halte es für sinnvoll, dass das mal dort dokumentiert ist , auch wenn's nicht leichter wird, und stelle mich mal geistig auf einen eventuellen zukünftigen Rechtsstreit ein.

Worauf ich hinaus will:

Ich hab dazu keine Info gefunden. Vielleicht ist das für sie ja nicht neu und relevant: Das AMS sagt also einem GBP direkt: "DEN stellst du ein". Die Dame hat mir gegenüber noch gesagt, dass sie der Anweisung des AMS Folge leisten müsse, weil sie ja von den AMS-Geldern leben, was ja jetzt auch passiert ist. Ich halte das insofern für interessant, weil das für mich evtl. interessante juristische Fragen aufwirft , auch wenn ich jetzt kein Jurist bin. Es ist zwar nachvollziehbar, dass diese Sozialvereine dem AMS gewogen sind, weil sie von deren Förderungen leben, aber hier sind die ja offenbar direkt weisungsgebunden.

Könnte man dann ein Dienstverhältnis unterstellen (siehe Definition Dienstverhältnis)? Wäre interessant, inwieweit da noch Selbständigkeit gegeben wäre, wenn das AMS so elementare Dinge, wie das Einstellen einer Arbeitskraft diktiert. Wäre natürlich ein Hammer, wenn das AMS für so ein Vereinsmitglied plötzlich SV-Beiträge abführen müsste ...

Ist das AMS dann nicht ein versteckter Arbeitgeber? Hätte das dann Konsequenzen?

Ein anderes Thema , das mir in letzter Zeit auffällt: Das AMS führt Auswahlverfahren bei Bewerbungen durch, sprich : man bewirbt sich beim AMS, und die übernehmen dankenswerterweise die Recruiter-Arbeit für die Firmen, und entscheiden, welche Bewerbungen weitergeleitet werden. Dabei werden vom AMS Bewerbungen mit Foto verlangt, obwohl aus Datenschutzgründen der hinterlegte Lebenslauf beim AMS direkt kein Foto mehr haben muss. Auch ein interessantes Kapitel. Abgesehen davon, dass es diskriminierend ist, wenn das AMS selbst unter den Arbeitslosen selektiert.

Ich hoffe, sie konnten etwas nützliches entnehmen, bin für weitere Fragen selbstverständlich offen.

Freundliche Grüsse

M

Anmerkung "Aktive Arbeitslose":

Artikel 3 Punkt 3 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) regelt klar als Grundsatz für die Arbeitsvermittlung: "Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen."

Wenn bei einem SÖB/GBP keine Arbeit angeboten wird, ist mensch auch nicht verpflichtet, auf Vorrat seine persönlichen Daten zu belassen, denn nach Abschluss eines Bewerbungsverfahren hat mensch laut Datenschutzgesetz das Recht darauf, die Löschung seiner Daten zu verlangen!

Wie heisst es schön in George Orwells "Farm der Tiere": "Alle Schweine sind gleich, manche sind gleicher." Gegen diesen Gesetzesbruch haben wir bislang kein wirksames Rechtsmittel gefunden, denn wenn der SÖB/GBP mit macht, wird auch der Verwaltungsgerichtshof diesesn Rechtsbruch ignorieren, weil die Arbeitsaufnahme um jeden Preis vorgeht, auch um den Preis der Zerstörung des Rechtsstaates ...

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