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Besudelt, mißbraucht, beschmiert von der Rechtsabteilung des AMS Vorarlberg

Submitted by Aktive Arbeits… on Wed, 28.12.2016 - 12:35

Schwarzach, 20.9.2016

Zur Vorlage an alle Mitglieder des Regionalbeirates

VORGESCHICHTE

Verschmäht

Ich weise schriftlich und mündlich auf meine Rechte hin (Parteiengehör/Akteinsicht usw.) und werde von den AMS-Mitarbeitern einfach übergangen. Die Abteilungsleiterin-Beratung erklärt, nach Erstellung der Niederschrift würden meine schriftlichen Einwände und die Sachverhaltsdarstellung dem Regionalbeirat zur Entscheidung über eine Nachsichtgewährung vorgelegt, meine Einwände und meine Sachverhaltsdarstellung angehört und dann entschieden, ob eine Bezugssperre gerechtfertigt sei.

Tatsächlich ist es aber so, dass ich Tage nach dieser „Verfahrensaufklärung“ feststellen muss, dass nicht die volle Notstandshilfe überwiesen wurde und die Bezugssperre bereits in Kraft gesetzt wurde – ab dem Tag des Gesprächs und der Niederschrift. (Eine Niederschrift, die ich nur unterzeichnet habe, weil mir die vorherige Aufklärung der Sache, durch den Regionalbeirat zugesichert wurde!) Bei sämtlichen AMS-Stellen bei denen ich interveniere, wird nur auf das laufende Verfahren verwiesen. Sämtliche schriftliche Stellungnahmen werden vom Regionalbeirat und den ermittelnden Beamten/AMS-Mitarbeitern/Rechtsabteilung ignoriert.

Es wird nur versucht, Fehler (Verfahrensfehler und Versäumnisse durch AMS-Mitarbeiter, aber auch Versäumnisse seitens der Caritas) zu rechtfertigen, zu kaschieren, um mir eine angebliche Vereitelung nachzuweisen. Forderungen auf Akteneinsichten werden ignoriert, verzögert und erschwert. Nach der sehr verspätet gewährten Akteinsicht dann wieder die Verweigerung von AMS-Service-Leitung die Namen der Regionalbeiratsmitglieder zu nennen, bzw. ins Protokoll über die Nichtgewährung der Nachsicht durch den Regionalbeirat Einsicht zu gewähren. Stattdessen die Zusendung der beiliegenden Rückseite der Niederschrift auf der die Stellungnahme des Regionalbeirates zu der Sache angekreuzt ist.

Besudelt und beschmutzt

Ich mache freundlich auf Kommunikationsfehler zwischen AMS und Caritas aufmerksam, organisiere und durchforste sämtliche Bundesrichtlinien und Qualitätsstandards die das AMS und die GBP einzuhalten hätte und ersuche um Beachtung, decke gravierende Übertretungen bei der Caritas-Schlüsselpersonalbesetzung auf, weise auf AMS-Ermittlungsfehler hin, poche auf Aufklärung. Statt Aufklärung ergeht seitens des AMS am 17.12.15 ein negativer Bescheid (GZ: RGS8020 SE22102015), in dessen 17seitiger Bescheidbegründung nicht nur ich der Arbeits-Vereitelung beschuldigt, sondern auch noch mein Mann haltlos beschuldigt und diffamiert wird. In den Augen des AMS/Rechtsabteilung sind alle Notstandshilfeempfänger grundsätzlich Lügner und Betrüger. Geglaubt wird nur den AMS- und Beschäftigungsprojekt-Mitarbeitern. Zeugen, die für den Notstandshilfeempfänger sprechen könnten, werden gar nicht befragt oder zugelassen.

Missbraucht

Ich zeige detailliert in zahlreichen Stellungnahmen, Sachverhaltsdarstellungen, Beschwerden, Anzeigen und Korrekturwünschen Missstände auf, begründe und belege dies stichhaltig – mache seit mehr als einem Jahr mit massiver nicht abgegoltener (!) Unterstützung durch Aktive-Arbeitslose-Österreich unentgeltlich Arbeiten, die von diversen Abteilungen des AMS und der Arbeiterkammer zu tätigen und zu kontrollieren wären.

Ich (und die Arbeitsloseninitiative!) habe gar nichts davon – meine/unsere Arbeit wird in keiner Weise honoriert. Ich muss stattdessen damit rechnen, dass

  1. ich vom Bundesverwaltungsgericht auch noch verschmäht werde (die letzte Verhandlung in Innsbruck – ein Dornbirner Fall – der ich beiwohnte, lässt nichts Gutes erahnen)

  2. ich die Existenz sichernde Notstandshilfe, die ich mittlerweile wieder ausbezahlt bekommen habe, wieder zurückzahlen muss.

  3. Ob und inwieweit die von mir aufgezeigten Missstände behoben wurden, wurde mir nie mitgeteilt.

  4. Das AMS kann mich nach wie vor nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermitteln (einerseits wegen des Alters50+, andererseits wegen div. politischer Vorgaben, die mir eine Selbständigkeit in Österreich nicht ermöglichen).

  5. Das AMS verweigert nach wie vor jede weiterführende oder qualifizierende Unterstützung. Ich sehe mich bald mit der nächsten Zwangszuweisung in einen diskriminierenden und vorwiegend auf sich selbst bedachten „Sozial“-betrieb konfrontiert.

  6. Ich habe jederzeit mit einer weiteren Bezugssperre zu rechnen, denn wen und wann jemanden eine Bezugssperre ereilen, stellt sich mir als vollkommen willkürlich dar.

  7. Das AMS verwaltet mich seit 6 Jahren und kann mir nur die soziale Betreuungsindustrie und sinnloses Coaching anbieten.

SCHLUSSFOLGERUNGEN - Erwartungen

  1. Ich/Wir möchten Konsequenzen, Zurechtweisungen, Schulungen für das AMS sehen

  2. Informieren von AMS-AbteilungsleiterInnen und AMS-BeraterInnen über korrekte Verfahrensabläufe beim AMS.

  3. Korrekte Rechtsaufklärung der Arbeitslosen durch die Beraterinnen – insbesondere, was den 2. Arbeitsmarkt und Sanktionierungen/Bezugssperren anbelangt.

  4. Ermöglichung der Auflage von „Erste-Hilfe-Flyern für Erwerbsarbeitslose“ (Muster siehe Beilage) im AMS und bei den Beschäftigungsprojektpartnern des AMS.

  5. Schulung des katastrophal ermittelnden AMS-Personals (Rechtsabteilung) – Was ist z.B. mit Frau Mag. A.? Sitzt sie immer noch – ohne jegliche Konsequenzen/Zurechtweisungen auf Ihrem Posten? Was ist mit Hr. MMag. P.? (Ist er weiterhin angehalten, im Namen des AMS alle Notstandshilfeempfänger vorzuverurteilen und unter Generalverdacht zu stellen?)

  6. Anweisung an das AMS-Service und Beratungspersonal, persönliche Verstrickungen mit KlientInnen zu erkennen und einen Beraterwechsel von sich aus anzuregen (grosse Gefahr in ein Mobbing-Geschehen hineingezogen zu werden). Verlangt ein Klient einen anderen Berater (z.B. schon zu Beginn in der Servicezone nach Wiedermeldung der Arbeitslosigkeit) diesem Wunsch nach Möglichkeit ohne Diskussionen zu entsprechen.

  7. Ich/Wir möchten Erhebungen zu, und Kontrollen bei den Betrieben des 2. Arbeitsmarktes von der Arbeiterkammer sehen

  8. Stimmt die Geschäfts-Bezeichnung „GBP“ (Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt)?

(Das sind vermutlich keine GBP, sondern SÖBs – jedenfalls Integra und Caritas…..Wenn ein GBP 50% des Gewinnes selbst erwirtschaften muss, um Förderungen als GBP zu erhalten, dann ist dieser Betrieb u.U. gezwungen, Maßnahmen zu setzen, die den 1. Arbeitsmarkt aushöhlen bzw. Lohndumping zu betreiben.)

  1. Erhebungen in GBPs bezüglich Aushöhlung/Schädigung des 1. Arbeitsmarktes, sowie bezüglich Lohndumping

  2. Erhebungen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen von GBP-Mitarbeitern (vor allem des 2. Arbeitsmarktes, wo auf Alter und körperliche Beeinträchtigungen Rücksicht zu nehmen wäre und von UnterzeichnerInnen befristeter Dienstverträge. )

  3. Wie hoch ist der Prozentsatz an GBP-Beschäftigten über AMS-Zwangszuweisung?

  4. Überprüfung ALLER Arbeitsverträge von Beschäftigten in und für die Sozialbetriebe.

  5. Wieviel GEMEINNÜTZIGE Arbeit wird in den Sozialbetrieben tatsächlich geleistet?

und

  1. Thema Arbeitslosenanwaltschaft für Österreich konsequent verfolgen

  2. Einbeziehung eines Arbeitslosen-Selbstvertreters (Mitglied einer Arbeitsloseninitiative) auf Augenhöhe (zu den Bedingungen eines Gewerkschaftsvorsitzenden) in politische Gespräche und Prozesse rund um das Thema Arbeit-Arbeitslosigkeit-Arbeitsmarktpolitik in Vorarlberg.

  3. Ich/Wir erbitten von den Regionalbeiratsmitgliedern eine ausführliche Erklärung zu den tatsächlichen Aufgaben des Regionalbeirates, wie er diese erfüllt, wie er entgolten wird, sowie konkrete Vorschläge und Informationen zu weiteren geplanten Schritten des Einbindens unserer Anliegen.

Besten Dank und mit freundlichen Grüssen,

Sonja E.

PROTOKOLL: Persönliches Gespräch mit Vorsitzendem des Regionalbeirates Hr. Johler (Leiter des AMS-Dornbirn) am 21.9.2016 (10.30 – 12.10h)

  • Gesprächsatmosphäre sehr angenehm

  • Ist bereit unseren Erste-Hilfe-Flyer im AMS-Dornbirn aufzulegen

  • Es soll nur die Sache mit dem Regionalbeirat erörtert werden, da die BeschwerdeführerInnen zur Sache Fr. St. heute nicht anwesend sein können und teilweise nicht wollen, da sie keine Kraft mehr dazu haben. Hr. Johler hat aber eine „offene Tür“ und würde auch diese Beschwerde bezüglich Fr. St. (AMS-Dornbirn-Leiterin Beratungszone) gerne in einem persönlichen Gespräch klären. Er sagt aber zu, dass die AMS-Servicekräfte alle dazu angehalten werden, auf Anfrage einen anderen Betreuer zuzuweisen, damit eine grundsätzlich unvoreingenommene Gesprächsbasis zwischen Berater und Kunde gewährleistet ist. (Er hält seine BeraterInnen auch dazu an, einen Kunden abzugeben, wenn es zwischenmenschliche Probleme gebe, wisse aber, dass das einige von sich aus nicht machen.)

  • Er befürwortet eine Zusammenarbeit der „Arbeitslosen-Lobby“ (Aktive-Arbeitslose-Österreich/Vorarlberg) mit seiner Regionalstelle.

  • Er wird oben angeführtes Schreiben den Regionalbeiratsmitgliedern Dornbirn vorlegen und eine schriftliche Stellungnahme gemäß Punkt 3 oben angeführten Schreibens an mich senden.

  • Thema (Rechts-) Schulung AMS-Personal: Es sei österreichweit vorgeschrieben, dass es für alle AMS-Neukunden oder länger als 2 Jahre nicht mehr beim AMS gemeldet, „verpflichtende Erstkundeninfos“ (jede Woche ein Nachmittag steht dafür zur Verfügung) gebe, wo die Kunden über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Es seien sicher zu viele Infos, aber man müsse ALLES sagen. Auch bei jeder neuen Antragstellung hat der AMS-Berater im Einzelgespräch auf die Pflichten, aber auch Rechte des Kunden hinzuweisen. (Ist jedenfalls bei mir in Bregenz im Frühjahr 2016 nicht geschehen!) Ich weise auch darauf hin, dass die Landes-AMS-Rechtsvertreter nicht viel über die Rechte eines Arbeitslosen/Arbeitnehmers kennen und, dass das AMS-Service- und Beratungspersonal von jemand anderem darüber informiert werden müsste.

  • Ist bereit unseren Erste-Hilfe-Flyer im AMS-Dornbirn aufzulegen. Befürwortet auch die Auflage der Flyer bei den Beschäftigungsprojektpartnern.

  • Er wird zumindest dafür Sorge tragen, dass – auch auf Landesebene – erörtert wird, ob die Arbeitslosen nicht vorab informiert werden (und sich vorbereiten können auf die Einwanderhebung) wenn es zu einer NIEDERSCHRIFT im Rahmen einer Kontrolltermin-Einladung kommen soll, bzw., dass dafür ein gesonderter Termin ausgegeben wird.

  • Ausserdem will er – auch auf Landesebene- ansprechen, dass bei einer NIEDERSCHRIFT über den Verfahrensablauf von den BeraterInnen korrekt Auskunft gegeben werden soll – so, dass zumindest jeder Betroffene weiss, dass er mit dem sofortigen STOPP der Notstandszahlung rechnen muss und das Recht hat, Mindestsicherung zu beantragen.

Er klärt mich zum Thema Regionalbeirat auf:

  • Jede AMS-Stelle hat den eigenen Regionalbeirat. Er besteht aus Wirtschaftskammer/Industriellenvereinigung/Arbeiterkammer/Gewerkschafter (welcher Fraktion müsse ich bei der AK nachfragen) und als Regionalbeiratsvorsitzendem dem Leiter der betreffenden Regionalstelle.

  • Dieser „Unterausschuss“ tagt regelmässig alle 14 Tage. (Auf Landesebene komme der Regionalbeirat nächstes Mal erst im November zusammen)

  • Der Regionalbeirat muss vom Leiter der Geschäftsstelle immer dann eine Sache zur Beurteilung vorgelegt bekommen, wenn auf der Niederschrift Einwände vom Arbeitslosen erhoben wurden. (Regionalbeiratsvorsitzender und Leiter der Geschäftsstelle sind aber ein und dieselbe Person.)

  • Die Entscheidung des Regionalbeirates erlebe er in Dornbirn sehr oft als einstimmig, wenn es 2:2 stehe, habe der Vorsitzende/AMS-Leiter die Entscheidung zu treffen…..Ich weise darauf hin, dass es etwas komisch anmutet, wenn das AMS selbst wieder „Zünglein an der Waage ist“. Das sei gesetzlich so vorgeschrieben. Es sei noch nicht so lange her, da habe sogar das AMS in 2. Instanz auch noch selbst entschieden, jetzt gehe es ja in 2. Instanz zum unabhängigen BVwG… Ich verweise darauf, dass das BVwG auch nicht so „unabhängig“ ist, wenn man bedenkt, dass eine junge Richterin bei einer Verhandlung frontal gegenüber das Gesicht eines Arbeitslosenversicherungsvertreters habe und sich ein Arbeitsloser vor Gericht ohne professionelle Rechtsvertretung einem Rechtsvertreter des AMS gegenüber sehe, der immer wieder mit der Richterin schäkert. Ausserdem keine Zeugen anwesend bzw. zugelassen sind, die zur Klärung strittiger Fragen beitragen könnten (so gesehen bei der letzten Verhandlung am BVwG Innsbruck einen Dornbirner Fall betreffend, der leider trotz ungeklärter Punkte vom Senat für das AMS entschieden wurde.)

  • Ob Einsicht ins Protokoll der Regionalratsentscheidung zum eigenen Fall vom AMS verweigert werden kann, weiss er nicht – er verweist mich an die AMS-Ombudsfrau Frau G..

  • Die Namen der Regionalbeiräte dürfen vom AMS-Personal nicht genannt werden, er werde aber beim nächsten Dornbirn-Treffen jeden einzelnen fragen, ob er seinen Namen an mich weitergeben dürfe.

  • Er rät mir auch Kontakt mit der Arbeiterkammer aufzunehmen und direkt mit den Arbeiterkammer- und Gewerkschafts-Regionalbeiräten bezüglich Punkt 2 oben angeführten Schreibens in Verbindung zu treten. (Werde ich machen!)

  • Auf die Frage, ob dem Regionalbeirat/Gewerkschafter ein „Arbeitslosen-Selbstvertreter“ zur Seite gestellt werden könnte, bzw. diesen ersetzen könnte, verweist er auf die gesetzliche Regelung, womit dies nicht möglich sei.

  • Jedes Regionalbeiratsmitglied werde mit dem üblichen Satz/Sitzungsgeld abgegolten.

  • Es gebe jedenfalls KEINE vorgegebene QUOTE, wie viele Bezugssperren eine AMS-Regionalstelle zu verhängen habe.

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