Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

Bundesverwaltungsgericht Innsbruck: Vom massiven Ungleichgewicht der Macht im Kampf gegen eine Bezugssperre verursacht von der Caritas Feldkirch

Submitted by Aktive Arbeits… on Wed, 15.03.2017 - 22:23

Bundesverwaltungsgericht Innsbruck, Werner-von-Siemensstraße 7, 6020 Innsbruck

19.7.2016 / 15.00 h:

Mündliche Verhandlung zur Beschwerde gegen neg. AMS-Bescheid (AMS-Dornbirn)  vom  1.12.2015

Bezugssperre wegen Vereitelung einer Stelle bei Caritas Feldkirch – Projekt 50+ (GBP)

Die vom AMS wegen angebliche Vereitelung sanktionierte Langzeitarbeitslose/Notstandshilfebezieherin und Beschwerdeführerin Frau „R“ wird begleitet von ihrem Mann und einem anderen Vorarlberger Mitglied von „Aktive Arbeitslose Österreich“. Der Antrag auf eine rechtskundige Verfahrenshilfe wurde im Vorfeld von der Richterin per Beschluss abgelehnt. Die Beschwerdeführerin muss sich somit als grundsätzlich rechtsunkundige selbst vertreten.

Das BvWG befindet sich im 1. Stockwerk eines Gebäudes auf dem riesengroß „BBRZ“ steht. Gleich gegenüber befinden sich, ebenfalls riesig bemalt/angeschrieben, eine Reihe Beschäftigungsprojektpartner des AMS. Alles sehr „vertrauenswürdig“. Wie kann ein junger Richter wirklich unabhängig denken, handeln und entscheiden, wenn er sich in einem Umfeld befindet, das nur so von AMS-nahen Firmen und Organisationen strotzt?

Im 1. Stock, gleich beim Durchtreten der Glastüre zum BVwG erfolgt von 2 freundlichen Sicherheitskräften eine strenge Sicherheitskontrolle ähnlich wie an einem Flughafen: Metall, Gürtel, Schmuck etc. weg und aufs Förderband; „Beine auseinander“, „Arme hoch“ für Körperscan. BH-Häkchen, Ösen an Hosen – alles piept.

Im selben Raum sitzen bereits 4 Personen und warten. Eine Person ist die AMS-Beraterin, die zum 1. Mal in Erscheinung trat, als sie Fr. R. mit der Niederschrift überrumpelte und drohte, wenn sie diese nicht unterschreiben würde. Die anderen sind uns unbekannt. Wir werden den Gang entlang ins Verhandlungszimmer geführt. Alle Wartenden kommen mit – 3 Personen stellen sich uns auf dem Weg voR.:

  1. Frau S./AMS-Beraterin (neu) der Langzeitarbeitslosen,

  2. Herr MMag. Patak/AMS-Rechtsabteilung,

  3. Frau Mag. Schweinsberger/Landesstelle AMS, Stellvertretende Geschäftsführerin und Leiterin "Service für Arbeitskräfte",

  4. Scheint ebenfalls vom AMS zu sein, stellt sich aber nicht vor (ganz am Ende erfahre ich, daß es sich um einen Herrn T. von der Abteilung Arbeitslosenversicherung handelt.

Verhandlungssaal 1:

Die Richterin, Frau Mag. Alexandra Junker stellt, die neben ihr sitzenden Laienrichter Frau Stimpfl und Hr. Oppacher vor, eine andere Frau wird nicht vorgestellt. Links aussen sitzt eine junge Protokollantin, die per Laptop mit der Richterin verbunden ist.

An der Fensterfront seitlich zum Richterpult setzen sich die AMS-Beraterin und der AMS-Rechtsvertreter. Auf der Türseite seitlich zum Richterpult befinden sich 2 leere Sessel (vermutlich für den, von der Richterin abgewiesenen Verfahrenshilfe-Rechtsbeistand für die Beschwerdeführerin). Die sanktionierte Beschwerdeführerin nimmt auf dem alleinstehenden Sessel direkt gegenüber der Richterin Platz.

Man beachte das Ungleichgewicht im Raum, das sich im Rücken der Beschwerdeführerin, die wie ein zu richtendes Opfer vor der hohen Richterbank sitzt, fortsetzt! Am unteren Ende des Raums (im Rücken der Beschwerdeführerin) sitzen ihr Mann und ich (Protokoll). Rechts daneben Fr. Mag. Schweinsberger von der AMS-Landesgeschäftsstelle und der ominöse, völlig unscheinbar wirkende Hr. T., der den Eindruck vermittelt, als ob er auch von der AMS-Landesgeschäftsstelle wäre.

Ablauf:

Richterin und AMS stellen fest, worum es geht und besprechen den Beschwerdevorentscheid, in dem der mögliche Arbeitsbeginn abgeändert wurde von 15.12.2015 auf 1.12.2015. Wegen der aufschiebenden Wirkung wurde die Notstandshilfe aber bereits wieder an die Beschwerdeführerin ausbezahlt.

AMS/Recht-MMag. Patak bringt ein evtl. Widerrufsverfahren des AMS ins Spiel. (?)

Richterin: Zählt alle wesentlichen Dokumente im Akt auf und fragt Frau R und das AMS, ob sie in den Akt Einsicht nehmen wollen.

R.: Nein, sie kennt die Dokumente ja.

AMS/RechtsberateR.: Wesentlich sei auf jeden Fall das Mail an Hr. G..

Richterin: Entschuldigt sich bei Fr. R. für den späten Beschluss der Ablehnung der Verfahrenshilfe – ein Kollege sei krank, weswegen sie den Fall erst verspätet erhalten habe. Sie erwähnt zwei Schreiben, die sie nachträglich bekommen hat:

1: Ein Blatt - „AMS-Projektkonzept50+ Carla Job-Start“ und 2. Ein E-Mail von Fr. R, das Herr Patak sehen will, das aber eigentlich nichts Neues enthalte. Sie betont, dass Gegenstand der Verhandlung nur die Frage der Zuweisung und Absage der Caritas Bürotätigkeit sei und weist darauf hin, dass Fr. R. wahrheitsgemäß antworten muss, aber wenn die Gefahr einer strafgerichtlich Verfolgung drohe, sie nicht antworten müsse. Ob sie das verstanden habe. (Ich denke: Ich bin kein Rechtsexperte und weiß leider nicht, wann die Gefahr einer strafgerichtliche Verfolgung droht.)

R. Ja.

Richterin: Frage zum Termin vom 30.10.2015 – normaler Kontrollmeldetermin- bei AMS Dornbirn, Fr. L. (damalige Beraterin, die heute nicht anwesend ist). In der Betreuungsvereinbarung steht etwas von „Carla Job Start“ – Was hat Fr. R. dazu zu sagen?

R.: Ja, es wurde über einen Job bei Carla Jobstart in einer „Kantine“ gesprochen und sie habe einen „Zettel“ bekommen.

Richterin: War das „dieser“ (zeigt Zettel aus Akt) Zettel?

R.: Geht vor zur Richterin und sagt: Ja, nein ….jedenfalls war keine Projektdauer auf dem Zettel ersichtlich.

Richterin: War es der Zettel „AMSProjektkonzept50+ Carla Job-Start“?

R.: Nein. Sucht den Zettel in ihren Unterlagen, den sie damals bekommen hat. Sie findet ihn nicht (Ohweh, denke ich: Ein Rechtsberater hätte diesen Zettel bestimmt jetzt zur Hand, aber in dieser Doppelrolle Partei und rechtliche Selbstvertretung – wie soll man in der Aufregung da etwas finden) und sagt:“ Es ging irgendetwas nachträglich auf dem e-ams-Konto ein.

AMS/RechtsvertreteR.: Die Zuweisung erfolgte mit der Betreuungsvereinbarung und dem Einladungsschreiben.

Richterin: An das eAMS-Konto etwas anderes? ….. (Ich höre keine Antwort darauf).

Sie fragt Fr. R.: „Was wurde am 30.11. besprochen zur Initiative50+?

R.: Ich sagte, ich sei offen dafür, woraufhin mir als Ansprechperson bei Caritas Fr. H., Götzis gesagt wurde, mit der ich mich in Verbindung setzen solle. Fr. H. war nicht erreichbar, deshalb habe ich mit Fr. B./Caritas gesprochen.

AMS/RechtsberateR.: „Es gab einen Personalwechsel. Fr. H. war vorher Personalkoordinatorin.“

Richterin: Wurde der Ort der Beschäftigung besprochen?

R.: „Mir wurde gesagt, es gebe verschiedene Sachen und, daß etwas im Kantinenbereich zu finden sei. Habe darauf hingewiesen, daß ich keine schweren Lasten tragen kann und, daß diesbezüglich dem AMS ein ärztliches Attest vorliege.

AMS/RechtsberateR.: Verweis auf E-Mail zwischen Fr. L./AMS und Fr. B./Caritas)

Richterin: Sie wolle das aber von Fr. R. wissen – weil sie sich einen Überblick verschaffen wolle. An Fr. R.: „Wie kam es zu dem Gespräch mit Frau B.?“

R.: Ich habe umgehend bei Caritas angerufen.

Richterin: Vielleicht noch am gleichen Tag?

R.: Ja. Dort wurde mir mitgeteilt, daß nicht Fr. H., sondern Fr. B. zuständig ist und wir haben einen Termin in Götzis vereinbart.

Richterin: Was war das Ziel des Gesprächs am 3.11.2015 mit Fr. B.?

R.: Wir haben Möglichkeiten des Arbeitens bei Caritas in meinem Alter besprochen.

Richterin: Wurde konkret über eine bestimmte Stelle gesprochen?

R.: Wie im Akt meine Beschreibung, war Frau B. nicht aufgeklärt.

Richterin: Wurde über einen Job in der Kantine gesprochen?

R.: Ich sagte, daß mir das zu streng sei, woraufhin allgemein andere Möglichkeiten bei Caritas besprochen wurden z.B. im Sammellager. Lt. meiner nachträgliche Recherche gibt es bei Caritas sowieso keine „Kantine“.

Richterin: Sie verweist auf die Notizen von Fr. B. zum Vorstellungsgespräch – über die verschiedenen Stellen und, dass darauf ersichtlich sei, dass das Ergebnis des Gesprächs: „Projekt-Administration Carla Tex-Sortierwerk sei.

R.: Nein. Das wurde mir erst später telefonisch von Fr. B. mitgeteilt.

Richterin: Das Sortierwerk wurde also als generelle, prinzipielle Möglichkeit angesprochen,

aber nicht als konkrete Beschäftigung?

R.: Nein, nicht als konkrete Beschäftigung. Dies ist auch im Schriftverkehr zwischen Fr. S./AMS und Fr. B. ersichtlich.

Richterin: Gab es eine spätere Zuweisung?

R.: Nein

Richterin: Wie kam das Vorstellungsgespräch mit Hr. G. zustande?

R.: Ich solle mich 1 Tag später (heute sei Hr. G. nicht da) mit Herrn G. in Verbindung setzen. (Auskunft Fr. B. am Telefon)

Richterin: Haben Sie das getan?

R.: Ja. Wir haben einen persönlichen Termin ausgemacht.

Richterin: War der Termin am selben Tag?

R.: Nein, erst ein paar Tage später (genauer Tag ist in meiner E-Mail an die Behörde ersichtlich) .

Richterin: Über was wurde gesprochen?

R.: Die Stelle ist im Bereich Administration in der Sammelstelle in Hohenems. Herr G. sagte, er habe den Lebenslauf von Fr. B. erhalten. Ich fragte: Welchen Lebenslauf“, da ich Fr. B. auch eine Initiativbewerbung direkt an die Caritas übergeben habe. Er meinte, das sei nicht wichtig.

Richterin: Wurde Teilzeit oder Vollzeit besprochen?

R.: Hr. G. fragte mich, wie ich beim AMS gemeldet sei. Dort bin ich Vollzeit gemeldet. Er sagte, es handle sich um einen Vollzeitjob, aber die Stelle sei nicht auf 1 Jahr zu vergeben, wie das vom AMS vermerkt sei. Das Projekt laufe vorher aus.

Richterin: Hat sich Hr. G. konkreter geäußert?

R. Wir haben über die Befristung nicht länger gesprochen.

Richterin: Wurde über Arbeitszeiten und Mittagszeiten gesprochen?

R.: Es sei ein ganztägiger Job – Entlohnung nach Kollektivertrag – aber nicht über die Höhe der Entlohnung.

Richterin: Wurde über die Dauer der Mittagspause gesprochen?

R.: Nein – es war nicht die Rede davon, dass ich dort anfangen sollte. Es wurde auch kein Arbeitsbeginn vereinbart.

Richterin: Warum schreiben Sie in Ihrer Beschwerde, dass dies ein „Beratungs-Gespräch“ war?

R.: Weil mich die Caritas über Möglichkeiten einen Job zu finden aufklären sollte, so hat mir das die Fr. L./AMS erklärt.

Richterin: Sie hatten aber ein allgemeines Gespräch mit Fr. B.. Warum sollte das mit Hr. G. noch mal ein allgemeines Gespräch sein?

R. Ich weiß nicht….Weil Frau B. überfordert ist und Hr. G. ja in Hohenems nicht in Götzis ist?

Richterin: Es war doch unmissverständlich, dass es um diese konkrete Stelle ging und nicht um ein „Beratungsgespräch“?

R.: Wie soll ich es sonst taufen?

Richterin: Warum haben Sie die Stelle nicht angenommen?

R.: Weil ich zuwenig aufgeklärt war…..Scheinbar wäre da auch ein Arbeitstraining gewesen.

Richterin: Warum haben Sie abgelehnt? (Warum fragt sie noch einmal?? Die Antwort waR.: „Weil ich zu wenig aufgeklärt war!)

R.: Die Stelle wäre ganztags gewesen. Nach Absprache mit der Familie wäre das für mich nicht möglich gewesen.

Richterin: Sie wollten ja eine Stelle im Raum Dornbirn-Feldkirch. Dies wäre Hohenems-Dornbirn gewesen.

R.: Herr G. sprach noch von anderen Bewerbern für diese Stelle und ich wollte einen AMS-Termin, um mich zu erkundigen, was das für ein Arbeitsverhältnis ist. Ist das ein Transitarbeitsverhältnis und von wann bis wann, da ich keine Zuweisung zu dieser Stelle bekommen habe. Dieser Termin mit dem AMS kam dann nicht zustande (lt. AMS-Landesgeschäftführer auf nachträgliche Anfrage - wegen mehrfachen Krankheitsfällen) und weil Hr. G. andere Bewerber hatte, wolle ich diesen Job freigeben.

Richterin: War es wegen Ihrer Mutter nicht möglich ganztags von zu Hause weg zu sein?

AMS/RechtsberateR.: Es war wegen dem Enkel

Richterin: Unterbricht AMS-Rechtsberater und fragt Fr. R.: Hat Ihre Mutter Pflegestufe?

R.: Nein – Es wird nicht als Pflege bezeichnet

AMS/RechtsberateR.: Das ist nicht relevant. Er verweist auf ABGB.

Richterin: Ich möchte es aber von Fr. R. wissen. Ihre Mutter bedarf also keiner konkreten, besonderen Betreuung.

Der Ehemann von Fr. R.: Darf ich etwas dazu sagen?

Richterin: Lacht und sagt: Nein das geht nicht. (Wir wussten leider auch nicht, daß eine Prozessvollmacht von Fr. R. erteilt, ihrem Mann die Erlaubnis gegeben hätte.)

Die Richterin kommt zur Niederschrift – fragt etwas:

R.: Ich war der Ansicht, dass Beschäftigungsprojekte für Menschen, die ins Abseits geraten sind geschaffen wurde. Das trifft auf mich nicht zu. Ich dachte ein befristetes Beschäftigungsverhältnis sei freiwillig…..

Richterin: liest die spontanen Einwände von Fr. R, die auf der Niederschrift festgehalten sind – (obwohl sie damit völlig überrumpelt und zur Unterschrift genötigt wurde.)

AMS/Rechtsberatung: Verweis auf Betreuungsvereinbarung mit Hinweis zur Initiative 50+, die dort vereinbart wurde und wo auch der Verlust des Leistungsanspruches stehe, wenn abgelehnt werde…daß es eine Verweildauer von max. 12 Monaten dort gebe und, daß sie mit Fr H./Caritas Kontakt aufnehmen werde.

R.: Ich hätte dagegen Einspruch erheben sollen. Ich habe mit Fr. L. über Caritas gesprochen, dass ich Interesse habe, aber ich habe keine direkte Zuweisung erhalten.

AMS/RechtsberateR.: Ich möchte „dem“ folgen. Übergibt der Richterin einen Zettel (die Betreuungsvereinbarung?) ….(Es geht zu schnell fürs Protokoll, aber es dreht sich um die Konkretheit der Stellenzuweisung und vor allem um einen konkreten Arbeitsbeginn, der in der Niederschrift so vom AMS festgehalten wurde.)

R.: Es gab keinen vereinbarten Arbeitsbeginn (Sucht in ihren Unterlagen die Betreuungsvereinbarung und hat sie glaube ich gefunden. Die Richterin fragt aber schon weiter)

Richterin: Wie sind Sie mit Hr. G. verblieben?

R.: Wir haben zwar einen Schnuppertermin vereinbart, aber ich wollte mit dem AMS über das Ganze sprechen. Ich wollte erfahren, was das für eine Stelle ist. Wir (Hr. G. und ich) sind darauf nicht zu sprechen gekommen, deshalb wollte ich einen Termin mit dem AMS.

Richterin: Ihr Mail vom Sonntag an Frau L./AMS, auf das Sie keine Antwort erhalten haben?

R.: Fr. L. sagte nur sie kenne sich nicht aus – Sie sei neu in der Beratung und wolle das im nächsten persönlichen Termin mit mir besprechen.

Richterin: Schaut die AMS-Leute an und fragt, ob Frau L. nicht da hinten sitze.

AMS: Nein, das ist nicht Fr. L. – sie ist heute nicht da.

Richterin: Der Schnuppertag, für den Sie zusagten, war auf den 10. angesetzt – wie soll es da möglich sein, die Sache mit dem AMS vorher zu besprechen?

R.: Der Schnuppertermin wäre ja nicht der Arbeitsbeginn gewesen. Ich habe den Schnuppertermin auch an das AMS gemeldet.

Richterin: Wie ging es weiter? Mit wem hatten Sie dann Kontakt, nachdem Ihnen die Fr. L. nicht weiterhelfen konnte?

R.: Ich habe mit Herrn G./Caritas telefoniert und ihm ein E-Mail geschrieben, daß ich aus familiären Gründen diesen Job in der Administration nicht annehmen kann. Ich wollte den anderen Bewerbern die Chance geben und man solle mich von der Liste streichen. – Leider habe ich mich dazu hinreißen lassen. Ich dachte, das AMS sei zuständig für die Zuweisung und die Bedingungen!

Richterin: Sie sind lange in der Notstandhilfe und dies war ein konkretes Angebot, damit Sie aus der Arbeitslosigkeit herauskommen.

R.: Für mich war da kein konkretes Jobangebot – ohne Zuweisung. Ich dachte, ich hätte ein Mitspracherecht, ob ich das annehme, oder nicht – vor allem da es auch noch andere Anwärter gab. (Laienrichter Hr. Opbacher schaut etwas verwundert.)

AMS/RechtsberateR.: Will unterbrechen – darf aber nicht

Laienrichter, Hr. Opbacher fragt Fr. R.: „Das gesundheitliche Attest liegt beim AMS vor?“

R.: Ja. Aber aus gesundheitlichen Gründen wäre dieser Job möglich gewesen. (Meine Frage: Hätte sie das sagen müssen????? ….Das AMS hat ja nur den Kantinenjob angesprochen, nicht aber diesen Job in der Administration.)

Richterin: Stellen Sie Ihre Fragen – an MMag. Patak gewendet.

AMS/RechtsvertreteR.: Als Vertreter der Behörde ………… (Ich bin noch nicht bereit zu protokollieren)………. „Warum glauben Sie, dass Arbeitstraining ………(?)………..Per eAMS Konto wurde Ihnen das Schreiben vom 30.10. zugestellt. Sie bestreiten nicht.

R.: Ja, aber da stand nichts Konkretes drin.

AMS/Rechtsberater an die Richterin gewandt: Wir haben im Einladungsschreiben (er meint vermutlich das vom 30.10. über eAMS) kein Arbeitstraining angeführt, weil wir das dann begründen müssten.

R.: Ich will mich erkundigen ……. (Ich höre den Rest nicht genau)

Fr. S./AMS: In der Betreuungsvereinbarung sind „max. 12 Monate“ erwähnt, das kann auch kürzer sein.

AMS/RechtsberateR.: Thema Arbeitszeiten. Fr. R. spricht in der Niederschrift davon, dass die Mittagspausen nicht ihrer Vorstellung entsprechen.

Richterin zu R.: ………nicht erkundigen………(Ich verstehe die Frage nicht…)

R.: Ja, …………(Ich verstehe auch die Antwort nicht, leider)

AMS/RechtsberateR.: Habe ich in der abschließenden Stellungsnahme die Möglichkeit dazu mehr zu sagen? Jedenfalls haben wir am 10.11.2015 eine eindeutige Absage von Fr. R. erhalten.

Richterin: Frage an AMS zur Projektdauer.

Fr. S./AMS: Das ist für das Verfahren nicht wichtig. Es ist in der Betreuungsvereinbarung festgehalten, dass die Beschäftigung max. auf 12 Monate befristet ist.

Richterin: Wäre die Beschäftigung nur für eine kurze Zeit gewesen? Es macht einen Unterschied, ob 1 Monat, 6 Monate oder 1 Jahr.

S./AMS: Der Start wäre im Dezember 15 gewesen, ohne Garantie auf ein ganzes Jahr – das kann also auch kürzer sein. Ein Arbeitstraining von 8 Wochen wäre möglich gewesen und eine Verlängerung auf 1 Jahr. Aber das ist ein anderes, ein ganz anderes Arbeitsverhältnis. (Was meint sie bloß damit??? – denke ich. Hat die Caritas/Hr. G. Fr. R. hier in der Administration evtl. ein reguläres Arbeitsverhältnis angeboten? Ich bin verwirrt.)

Richterin: Die gesetzliche Grundlage in GBP (gemeinnütziges Beschäftigungsprojekten) ist, dass man „etwas“ annehmen muss. Ist streng in Beschwerde ……..(Ich verstehe akustisch nicht genau was gesagt wird.) Es muss nicht unbedingt die Fähigkeiten verbessern. Das einfach aufgrund der Rechtsprechung.

AMS/RechtsberateR.: Bei jedem Formular geben wir die gesetzlichen Bestimmungen raus – da steht alles drin. Die Zuweisung ist erfolgt. Das Sortierwerk wurde abgelehnt usw. Lt. § 9 waren die Wegzeiten zumutbar (15% Überschreitung möglich)

Richterin: Fr. R. bestreitet das auch nicht. Aber wer das Angebot nicht annimmt muss mit §10 …§9, §10 rechnen. Die Richterin lacht (in Richtung ganz hinten über Fr. R. hinweg zu diesem ominösen Herrn von der AlVG?) und sagt, es gebe immer viele Bewerber, das sei kein Grund abzulehnen……steht kurz auf/stützt sich etwas verlegen auf den Lehnen ihres Stuhles auf, um sich gleich wieder zu setzen……. Was wurde mit Fr. L. besprochen?!

AMS/RechtsvertreteR.: (Ich verstehe den Beginn akustisch nicht.) …. „Diesen Einwand höre ich zum 1. Mal. Bei uns im PST (Personenstammdaten) ist dazu nichts. Ich kann nur sehen, daß Fr. L. am 3. am 6. und am 9.11. zugegriffen hat. Aber E-Mail B. mit AMS, R. mit AMS, über e-ams-Konto? Ich kann das alles nicht in Abrede stellen – Ich weiß nicht, was die Motivation für Fr. L.s Zugriff auf PST war. (Ich kann dem Gespräch nicht wirklich folgen und weiß nicht genau, was hier vom AMS-Rechtsvertreter angesprochen wird…….Könnte es sein, daß er den E-Mailverkehr, den Fr. RaPa aus der Akteinsicht beim AMS mittlerweile kennt, nicht vorliegen hat?)

R.: Verweist auf die Niederschrift

Richterin: Wurde diese konkrete Stelle zugewiesen? Sie wurde schon konkret zugewiesen, das geht aus diesem allem hervor, aber das Arbeitsangebot ………(Ich weiß nicht, ist das eine Frage, eine Zusammenfassung, oder was)

R.: Ich habe alles versucht diese Arbeit anzunehmen, um diesen ganzen Aufwand zu vermeiden. Hr. Patak/AMS-Rechtsberatung (und negativer Bescheidersteller) war noch so freundlich und hat für mich noch bei Caritas angerufen, ob diese Stelle in der Administration noch frei sei, denn ich hätte am nächsten Tag angefangen. Leider war die Stelle dann aber schon besetzt. Aus dem Akt geht doch auch hervor, daß ich stets bemüht bin. Gesundheitsschädliches kann ich nicht annehmen, aber hätte Frau L. mit mir geredet, statt mit Frau B. hin und herzumailen, dann hätte sich all das jetzt erübrigt. Warum hat sie nicht mich (!) angerufen?

Richterin: Das ist nicht Aufgabe des AMS und Sie haben doch einen Termin dort gehabt. AMS/RechtsberateR.: Wir haben einen gesetzlichen Auftrag und wir betreuen die Leute, aber es geht nicht auf jeden Zuruf!

Es gibt eine kurze „Zigarettenpause“. Die Richterin verlässt das Zimmer. Beim nach draußen gehen, sagt der Mann von Fr. R. zur Richterin, daß die Mutter von Fr. R. schon hilfsbedürftig ist, aber sich das halt auch nicht eingestehen will – deshalb auch keine Pflegestufebeantragung möglich. Die Richterin lacht und sagt, daß sie schon wisse, dass dies oft der Fall sei. Die AMS-Leute sind noch im Verhandlungssaal.

10 Min. späteR.:

Die Richterin ist wieder im Zimmer und unterrichtet uns, daß Sie den AMS/Rechtsberater in das Schr. von Fr. R, das vor 2 Tagen noch eingegangen ist, Einsicht hat nehmen lassen und gibt nun Hr. MMag. Patak/AMS die Möglichkeit zur Stellungnahme.

AMS/RechtsberateR.: (Er sagt etwas, was ich akustisch nicht verstehe.) Dann: Am 5.1. hat Fr. R. mitgeteilt und bekanntgegeben, daß sie sich beworben hat und schnuppern will (Verweis E-Mail BVE S 18 letzter Absatz im Beschwerdevorentscheid). Dies ist der einzige Schriftsatz zwischen Vorstellungs- und Schnuppertermin.

Fr. S./AMS: Fr. L., die damalige Beraterin hat Ihnen auch noch Glück gewünscht und Sie meinten es laufe gut und es gebe „keinerlei Fragen“ .

AMS/RechtsberateR.: Lt. 6.11. (AMS-BVE, S 19) ist kein weiterer Auftrag zum weiteren Infobedarf ersichtlich!!

Fr. S./AMS: Die nächste aufscheinende Info ist die von Fr. B. mit der Ablehnung. (Fr. B./Caritas am 6.11, daß Stelle abgelehnt wurde.)

Richterin: Ich schließe nun das Beweisverfahren. Es wird eine Senatsentscheidung geben. Wird auf die mündliche Verkündigung verzichtet?

AMS/Rechtsberatung: Wenn wir nicht auf die mündliche Verkündigung verzichten, müssen wir dann noch einmal nach Innsbruck kommen?

Fr. S./AMS: Ist ja schön – Alle lachen

Richterin: Ja, es wird nicht jetzt entschieden. Der Senat entscheidet.

R.: Fragt, ob sie abschließend auch noch etwas sagen kann.

Verweist nochmals auf die vielen Missverständnisse, darauf dass sie nicht „vereiteln“ wollte, sofort angefangen hätte, als sie aufgeklärt war und auch jetzt ein Jobangebot bei Integra Wolfurt Poststelle angenommen habe und stets bemüht sei.

Richterin: Meint, das nenne man halt “Vereitelung“ und verweist auf die „korrekte Vorgehensweise und dass die Sperre korrekt verhängt“ worden sei. Sie habe nur die Entscheidung auf die Richtigkeit zu überprüfen.

R.: Spricht den Regionalbeirat, die Überprüfung durch ihn und seine Entscheidung auf Nichtnachsichtgewährung an und, daß ihr auf Anfrage vom AMS die Namen des Regionalbeirates nicht bekanntgegeben wurden.

Richterin: Bei uns sind die Sitzungsprotokolle auch nicht öffentlich.

R.: Ich wollte ja auch nur die Namen wissen.

Richterin: Wir haben fachkundige Laienrichter.

R.: Spricht Verfahrensfehler nochmals an, dass alles schnell über die Bühne gehe und daß es nur mündlich kurze Infos gebe.

Richterin: Es gehe nur über Mitteilung (?)

AMS/RechtvertreteR.: Zuständig sei die Datenschutzbehörde. Lt. Entscheidung der Datenschutzkommission, eines Datenschutzexperten seien die Namen von MA-Unternehmen wie dem Regionalbeirat nicht weiterzugeben. Der Regionalbeirat habe außerdem nur ein Anhörungsrecht. Wenn keine Nachsichtsgründe Amts bekannt sind, hat die Behörde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden! (Aha – sehr interessant. Warum seht dann in meinem ablehnenden Beschwerdevorentscheid des AMS als Begründung für den negativen Bescheid u.a. die Nicht-Nachsichtgewährung des Regionalbeirates??)………“Niederschrift zur Durchsicht“…..(Es geht zu schnell für das Protokoll)

AMS/S.: Will zu Integra Bewerbungsgespräch etwas sagen, wo sie ja auch mit dabei gewesen sei. Die Richterin blockt ab und sagt, das sei zu lange her.

Herr auf der Richterbank aussen: redet mit Laienrichterin und Richterin darüber, daß die nun zustandegekommene Beschäftigung schon relevant sei.

Richterin: Da liegt mehr als ein halbes Jahr dazwischen. Fragt aber trotzdem Fr. R, wann sie dort anfange.

R.: Arbeitsbeginn steht noch nicht fest. In einer Woche sind 2 Schnuppertage fixiert.

Richterin: Wer will das Protokoll zur Durchsicht?

R. Ja, bitte

AMS/Rechtsberater an Richterin: Zur Frage Dienstleister….War von Caritas angeboten - für externe Beschäftigung - war ganz klar Caritas!!! (Ich weiß nicht, worüber hier gesprochen wird! War die Beschäftigung in der Administration vielleicht eine von der Caritas zu regulärem KV angebotene? Bin verwirrt.)

Richterin spricht mit AMS/RechtsberateR.: Es gab beim Gericht einige Änderungen wegen länger dauernder Krankheit eines Kollegen. Sie mache jetzt keine Flüchtlingssachen mehr, nur noch AMS-Fälle. Es werde immer mehr.

AMS/RechtsberateR.: Die Sicherheitsvorkehrungen hier sind sehr streng – ist das notwendig?

Richterin: Ich persönlich habe mich nie unsicher gefühlt – auch nicht bei den Asyl-Sachen. Aber es wird halt so gemacht.

R.: Bekommt das Protokoll schriftlich von der Protokollantin ausgehändigt. Vertraut aber und liest es nicht mehr durch.

Richterin an R.: In Wien (!) binnen 14 Tagen die Fahrtkosten einfordern nicht vergessen. In ca. 2 Wochen haben Sie die Entscheidung.

Ende der Sitzung 16.50h

Ausklang:

Die AMS-Leute erheben sich und treten nacheinander ans Richterpult und verabschieden sich von jedem per Handdruck. Die Richterbank verlässt geschlossen den Raum, die AMS-Leute folgen. Die Richterin redet mit den AMS-Leuten weiter und diese folgen ihr links durch die Glastüre in einen anderen Trakt. Sie haben wohl noch Weiteres zu besprechen. Fr. Mag. Schweinsberger/AMS-Landesgeschäftsstelle steht auch beim Ausgang, wo wir durch die Sicherheitsanlage geschleust werden und uns von der Sicherheitsbeamtin verabschieden.

Dort steht auch Hr. T./AlVg herum und schaut Prospekte an. Es interessiert mich, wer er ist und ich frage nach. Er nennt mir seinen Namen und auf weitere Anfrage meinerseits auch, daß er von der Arbeitslosenversicherung ist. Wir verlassen das Gerichtsgebäude – froh, es überstanden zu haben. Dieses dauernde einfordern von Rechten und die ständigen Wiederholungen immer wieder neuen Ermittlungsbeamten gegenüber über Monate, kostet ganz schön viel Substanz.

Wir sind froh von R‘s Mann die 2 Stundenfahrt wieder nach Hause chauffiert zu werden. (Mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätten wir bei der Hitze noch 2 km bis zur Bushaltestelle Innsbruck-Rum zu laufen – mit dem Bus nach Ibk-HBF zu fahren und von dort mit dem Zug, der nur alle 2 Stunden fährt, Richtung Dornbirn. Dort mit dem Bus weiter an unsere Wohnorte.

In der Nacht bemerke ich, wie ich ständig vor mich dahinwimmere, weil ich das massive Ungleichgewicht der Macht und die „Angeklagtenposition“ auf der Fr. R. saß, als extreme Bedrohung wahrnehme.

Es ist eine absolute Zumutung, zu so einer Verhandlung ohne Rechtvertreter gehen zu müssen!!!!!

Schlagworte
Ortsbezug
Schlagworte Erfahrungsberichte
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde