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Rechtstipps: Häufige Fallen beim AMS

Submitted by Aktiver Admin on Fri, 18.12.2015 - 11:22

Allgemeine Tipps:

  • Begleitung - Sie haben das Recht auf Begleitung zum AMS aber auch zu Erstterminen bei AMS Kursen oder zu Vorstellungsgesprächen, also überall, wo ein Vertrag angeboten werden kann.

  • Dokumenation - machen Sie sich Notizen und schreiben Sie so rasch wie möglich ein Gedächtnisprotokoll. Sie haben zudem das Recht, Gespräche die für Sie bestimmt sind, aufzunehmen, dürfen diese aber nicht anderen Personen vorspielen. Sie dürfen aber Niederschrift davon weiter geben!
    Geben Sie nie ein Formular aus der Hand, von dem Sie keine Kopie haben. Wenn Ihnen etwas zur Unterschrift vorgelegt wird, verlangen Sie stets eine Kopie da von!

  • Recht auf Rechtsbelehrung - das AMS muß Sie über die Rechtslage aufklären und darüber, was Sie tun müssen, um Ihre Rechte einzufordern.

  • Recht auf Parteiengehör - das AMS muß grundsätzlich jede Maßnahme auf Sie persönlich hin begründen und muß daher Ihnen auch Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen! Siehe: Parteiengehör

  • Informationsrecht: Sie dürfen jederzeit Akteinsicht beim AMS oder anderen Behörden zu verlangen. Sie haben auch das Recht, einmal im Jahr kostenlose Auskunft über gespeicherte Daten beim AMS oder bei allen anderen Organisationen (Kursinsitute, Arbeitgeber, ...) zu verlangen!

  • Bedenkzeit nehmen statt übereilte Entscheidungen treffen: Unterschreiben Sie nie etwas sofort, das Sie nicht zur Gäanze verstehen und dem Sie nicht voll zustimmen. Lehnen Sie nie sofort eine "angebotene" Maßnahme ab. Verlangen Sie volle Information als Entscheidungsgrundlage. Verlangen Sie insbesondere eine Begründung sowie die Nennung der Ziele und Inhalte einer Maßnahme. Am besten in schriftlicher Form. Nehmen Sie sich eine Bedenkzeit. Oft finden sich rechtswidrige Punkte.

Überrumpelungsfalle 1: Unterschrift unter eine vorbereitete "Betreuungsverinbarung"

Allu oft legt bei einem Kontrolltermin Ihnen der/die AMS-BeraterIn eine vorbereitete "Betreuungsvereinbarung" zur Unterschrift vor. Der/die BeraterIn ist vom Geetz her aber verpflichtet, mit Ihnen das Einverständnis zu suchen, also vorher Ihre Wünsche zu erfragen. Das Dokument ist vom Gesetz her als Betreuungsplan zu bezeichnen und ist sowieso nicht zu unterschreiben. Sie haben soaga das RECHT ihn abzulehnen! Das AMS muß dann die Gründe der Ablehnung im Betreuungsplan festzuhalten.

Überumplungsfalle 2: Datenformulare bei AMS-Maßnahmen

Bei AMS Kursen werden gerne Datenformulare zum ausfüllen vorgelegt. Wenn Sie sich weigern, diese Formulare auszufüllen, ist alleine für sich noch keine Grund für das AMS, Ihnen den bezug zu sperren!

Überrumpelungsfalle 3: Gesetzlich nicht vorgesehene Kursvereinbarungen

Vom Gesetz her sind "Betreuungsvereinbarungen" oder andere privatrechtliche Vereinbarung als Voraussetzung für die Teilnahme an AMS-Zwangsmaßnahmen nicht vorgesehen, was ja an sich ein rechtlicher Widerspruch wäre.

Ein unter Zwang oder aufgrund von Täuschung abgeschlossener Vertrag ist nämlich rechtsunwirksam!

Tipp: Nehmen Sie sich Bedenkzeit und verlangen Sie eine Kopie des Vertrags um diesen Vertrag mitzunehmen überprüfen zu lassen.

Überrumpelungsfalle 4: Unangekündigte Niederschriften

Niederschriften sind "nur" Beweismittel über behördliche Akte. Damit Sie sich darauf vorbereiten können, muß Ihnen die Behörde rechtzig - also in der Regel 1 bis 2 Wochen vor dem Termin - eine Ladung mit konkreter Bezeichnung des Inhalts der Vorsprache zuschicken. Werden Sie überrumpelt. Verlangen Sie einen neuen Termin zu dem Sie geladen werden!

Sie haben das Recht, eine Unterschrift verweigern! Eine Unterschriftverweigerung ist insoferne sinnlos, da alleine dadurch die Niederschrift nicht ihre Beweiskraft verliert. Sie müssen eine schriftliche Einwendung machen, in der Sie eine erneute Einvernahme verlangen, wenn das AMS Ihre Einwendung nicht berücksichtigt.