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Vorsicht vor Bekanntgabe der Telefonnummer ans AMS - Belästigung durch Marktforschungsinstitut Marketmind?

Submitted by Aktiver Admin on Fri, 10.11.2017 - 22:38

Guten Tag!

Wer keine unkontrollierte Datenverbreitung wünscht, muss seine TelNr aus dem AMS System löschen (lassen).

Das AMS gibt Daten an die Firma Marketmind weiter zum Zwecke von Kundenbefragungen, jedenfalls den vollständiger Name + TelNr, vermutlich aber auch mehr, da meine Betreuerin sagte, aufgrund dieser Befragungen wird u.a. ihre Zielerreichung gemessen.

Den Rechtsgrund konnte ich nicht finden. Diese Datenweitergabe dient nicht der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des AMS, und ich konnte sie auch nicht unter den gesetzlich vorgesehen Datenweitergaben (§25 AlVG) finden.

Die Firma Marketmind GmbH (Porzellangasse 32, 1090 Wien
Telefon: 01 36946260) stellt diese Daten der Firma Telemarkt (1140 Wien) zur Verfügung.

Bei Anruf (Herr Frühling) wird man zuerst forsch aufgefordert, den Namen zu bestätigen ("Sind Sie der/die...?"). Diese Frage wird in immer forscher werdendem Ton wiederholt unter dem Hinweis, man rufe im Auftrag des AMS an. Der Anrufer hingegen ziert sich bekannt zu geben, von welcher Firma er ist,und wie er heißt. Und nennt dann Marketmind als das Unternehmen, für welches er arbeitet. Bei Marketmind hingegen kennt man ihn nicht.

Marketmind informierte mich, sie führt gar keine Befragungen durch, siegeben die Daten an Unterauftragnehmer weiter. An welches Marketmind meine Daten weitergegeben haben, erfuhr ich erst nach ein mehreren Anrufen.

Allerdings: die Telefonnummer von Telemark und die des Anrufers (01266867001) passen nicht zusammen. Wer hat mich angerufen? Wenn man unter 01 266867001 anruft, landet man bei "Marketmind", das aber gar nicht marketmind ist.... 01 266867001 ist KEINE Nummer von Marketmind, man kennt sie Nummer dort gar nicht. Ich kann nicht herausfinden, wen die Nummer gehört.
Das AMS hat mir bestätigt, Kund*nnendaten an Marketmind weiterzugeben. Von der Ketten-Weitergabe wissen sie nichts, sagen sie, aber sie können auch nichts dagegen tun.

AMS Kund*nnen können NICHTS dagegen machen!

Man müsste seine TelNr aus dem System löschen.

Wer keine unkontrollierte Datenverbreitung wünscht, muss seine TelNr aus demAMS System löschen (lassen).

Was wird da alles gesammelt? Vollständiger Name und Telefonnummer und ARBEITSLOS jedenfalls. Und vermutlich der Name der AMS Beraterin. Und was noch? Das erfahre ich nicht einmal! Solche Daten kann man prima mit anderen gesammelten Daten verknüpfen. Wer die Nummer  01 266867001 hat, konnte ich nicht einmal herausfinden.

Mein Beruf (arbeitslos) geht niemanden etwas an, ausser mich und die Stellen,an die die Weitergabe gesetzlich vorgesehen ist. Finde ich.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Es besteht überhaupt keine Pflicht, an derartigen E-Mail- oder Telefonumfragen teil zu nehmen. Auch dürfen unserer Meinung die Antworten  beim AMS nicht als Personenbezogene Daten gespeichert werden! Das AMS muß auf jeden Fall bekannt geben, wer als Dienstleister arbeitet. Der Datendienstleister darf keinesfalls ohne Zustimmung bzw. vertragliche Regelung direkt mit dem AMS die Daten an einen weiteren Dienstleister weiterreichen.

Auf jeden Fall spätestens am Ende des Jahres Auskunft nach Datenschutzgesetz verlangen und auch die Bekanntgabe der Dienstleister verlangen: "Auf Verlangen eines Betroffenen sind auch Namen und Adressen von Dienstleistern bekannt zu geben, falls sie mit der Verarbeitung seiner Daten beauftragt sind." (§ 26 Abs. 1 DSG 2000). Wenn das AMS da keine Auskunft über die Überlassung der Daten an den Dienstleister macht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde machen.

Das AMS muß den Überlassungsvertrag mit dem Datendienstleister schriftlich festhalten (§ 11 Abs. 2 DSG 2000). Dieser kann dann nach Auskunftspflichtgesetz beantragt werden! (z.B. via http://www.fragdenstaat.at)

Es gibt zwar ein erstes und oberflächliches Urteil der Datenschutzkommission (jetzt: Datenschutzbehörde) aber keine Höchstgerichtsurteile, weshalb die Rechtslage aus unserer Sich noch nicht voll ausjudiziert ist! Vor allem geht das Urteil nicht der Frage nach, ob das AMS durch Rückmeldung des Meinungsforschungsinstituts personenbezogene Daten erhalten hat. Das darf nicht sein, weil die Daten nur für wissenschaftlichen und statistische Untersuchungen - also anonymisierte Datenaggregate - verwendet werden dürfen!

Machen Sie auch eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft!

Grundsätzlich: Gib dem AMS so wenig Daten wie möglich, nur jene, die es zur Arbeitsvermittlung und zur Berechnung des AMS-Bezuges braucht. Die Telefonnummer muss nicht angegeben werden! Das verhindert tendenziell auch Anrufe durch unseriöse Arbeitgeber, die womöglich einen rasch ans AMS als "arbeitsunwillig" verpetzen, wenn man keine schlecht bezahlte und unseriöse Arbeit wie Telefonmarketing usw. machen will.
 

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