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Erfolg im Kärntner SÖB-Skandal „Neue Arbeit“: Ab 1.1.2016 endlich richtige Arbeitsverhältnisse!

Submitted by Aktive Arbeits… on Wed, 23.12.2015 - 06:48

Aktive Arbeitslose fordern volle Aufklärung und Wiedergutmachung für die Geschädigten

(Wien/Klagenfurt, 23.12.2015) Spät aber doch gibt es kurz vor Weihnachten eine Lösung im unter der Oberfläche dahin köchelnden SÖB-Skandal „Neue Arbeit“: Per E-Mail teilte am 17.12.2015 Bruno Kamramer im Auftrag des PRO-GE Gewerkschaftsvorsitzenden Rainer Wimmer mit, dass „Neue Arbeit“ ab 1.1.2016 als „sozialökonomischer Betrieb“ geführt werde und die vom AMS zugewiesenen Menschen in „vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen“ angestellt werden. „Somit gilt nun nach 20 Jahren auch bei der ‚Neuen Arbeit‘ das österreichische Arbeitsrecht, und Arbeitslose dürfen nicht mehr in Form von nicht sozialversicherten Gratisarbeitskräften im Zuge rechtswidriger Arbeitstrainings ausgenutzt werden“ gibt sich Aktive Arbeitslose Österreich Obmann Martin Mair über das unerwartete „Weihnachtswunder von Kärnten“ zufrieden. „Sich bei uns informieren und sich wehren ist wichtig und richtig, nicht nur für sich selbst, sondern für alle ArbeitnehmerInnen“ fasst Mair die Lehre aus dem Fall „Neue Arbeit“ zusammen.

David gegen Goliath beim AMS Kärnten

Anstoß für die überfällige Anerkennung des Arbeitsrechts gab eine Arbeit suchende kaufmännische Angestellte, die von ihrer neuen Beraterin am AMS Villach Anfang Mai 2015 zur „Neuen Arbeit“ zuwiesen worden war, weil es dort eine Arbeit für sie gäbe, sie eine Chance auf 6 Monate Praxis bekomme und vielleicht die Arbeit dort sogar verlängert werden könnte. Klang gut, doch die Realität war, dass die voll ausgebildete und langjährig kaufmännisch tätige Frau als Büglerin arbeiten sollte. Erst nach mehrmaliger Nachfrage erfuhr sie, doch nicht bei der Sozialversicherung angemeldet zu sein, weil das ja ein Arbeitstraining sei. Bei diesem wird kein regulärer Lohn gezahlt sondern mensch bleibt weiter im AMS-Bezug. (1)

Neben dem Lohnverlust wurden hier die Erwerbsarbeitslosen, die selbst oft Jahrzehnte lang in die Zwangsversicherung eingezahlt haben, auch dadurch geschädigt, dass Ihnen Pensionsversicherungszeiten vorenthalten werden und die Pension geringer ausfallen wird, obwohl sie bei der „Neuen Arbeit“ voll und ganz wie normale ArbeiterInnen gearbeitet haben.

In Kärnten mahlen die Mühlen besonders langsam

Die betroffene Frau informierte sich bei Aktive Arbeitslose über ihre Rechte und beschwerte sich erfolgreich beim AMS und konnte das rechtswidrige Arbeitstraining, weil sie sich rechtlich schlau machte, ohne eine Bezugssperre abbrechen. Da auch rund 300 andere „Transitarbeitskräfte“ (ohne regulären Lohn arbeitende Menschen) der gewerkschaftlich orientierten Frau nicht egal waren, wandte sie sich an die AK Kärnten, ÖGB Kärnten und an die Kärntner Landesregierung, die am 21.7.2014 sogar einen runden Tisch zur Lösung der Probleme versprach. Doch es passierte vorerst nichts.

Aktive Arbeitslose Österreich setzten am 26.6.2015 mit einer Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz beim Kärntner AMS Landesgeschäftsführer Franz Zewell nach, der zuerst einmal eine Auskunft verweigerte, weil es da um „interne Daten“ ginge. Nach einer Urgenz meldete sich Franz Zewell dann sogar per Telefon und versprach nach einigem hin und her eine rasche Auskunft. Doch bis heute ist die Auskunft über vorwiegend statistische Daten, wie Anzahl der bisher zur „Neuen Arbeit“ zugewiesenen Erwerbsarbeitslosen, noch immer nicht da.

Anmerkung: Mittlerweile haben wir die Auskunft des AMS Kärnten erhalten, der erste Zustellversuch dürfte dem SPAM-Blocker zum Opfer gefallen sein. Weitere Information sobald wird diese aufgearbeitet haben.

Die betroffene Frau gab nicht auf und wandte sich auch an die Bundesorganisation der Gewerkschaft PRO-GE. Auf einmal passiert etwas und wir erfahren, dass der Verwaltungsrat des AMS Kärnten (richtig: Landesbeirat) die vom Verwaltungsrat des AMS Österreich am 1.11.2014 beschlossene Bundesrichtlinie über Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse am „zweiten Arbeitsmarkt“ umzusetzen gedenkt. Diese Richtlinie hatte übrigens der Gesetzgeber bereits in der am 6.12.2007 beschlossenen AlVG-Novelle als Voraussetzung für Zuweisungen unter Androhung von Bezugssperren vorgeschrieben …

Mehr Licht ins Dunkel und mehr Rechte für Erwerbsarbeitslose!

Aktive Arbeitslose Österreich fordert nun die volle Aufklärung und eine Untersuchung des AMS-Sumpfes in Kärnten, der eng mit dem parteipolitischen Filz verflochten ist.

Betroffene, die bisher in Form von rechtswidrigen Arbeitstraining von SÖBs und GBPs wie „Neue Arbeit“ ausgebeutet wurden, werden aufgerufen, sich bei „Aktive Arbeitslose Kärnten“ zu melden um gemeinsam die vorenthaltenen Rechte einzufordern! Laut AMS Bundesrichtlinie dürfen „Arbeitstrainings“ maximal 3 Monate dauern und sind nur für Menschen mit „eingeschränkter Produktivität“, die mit einer besonderen Betreuung wieder aufgebaut werden sollen.

„Wer die Rechte der Erwerbsarbeitslosen durch den künstlich geschaffenen und ausgesprochen teuren und nutzlosen „zweiten Arbeitsmarkt“ beschneidet, greift die Rechte aller ArbeitnehmerInnen an, weil dort Lohndrücker gezüchtet werden, die alles in Kauf nehmen um der demütigenden Armutsfalle „zweiter Arbeitsmarkt“ wieder zu entkommen“ ruft Obmann Martin Mair zum gemeinsamen Widerstand von Erwerbsarbeitslosen und Gewerkschaften auf.

Offene Treffen von Aktive Arbeitslose Kärnten:

Jeden 1. Donnerstag im Monat ab 17:30 Uhr
Volkshaus 1. Stock,
Südbahngürtel 24, 9020 Klagenfurt
kaerntenataktive-arbeitslose.at
http://cms.aktive-arbeitslose.at/kaernten

Aktive Arbeitslose Österreich Rechtsinformation:

beratungataktive-arbeitslose.at
http://cms.aktive-arbeitslose.at/rechtsinformation
Tel. + 43 676 3548310

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