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Offener Brief an die Volksanwaltschaft: AMS-Algorithmus verletzt die Menschenrechte, vor allem der älteren Arbeitslosen

Submitted by Aktiver Admin on Tue, 12.03.2019 - 06:52
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrte Frau Mag.a Kern,

Wie  ich gestehen muss, versetzt mich der geplante AMS-Algorithmus in Bestürzung.

Obwohl ich seit Ende 2015 in Pension bin, kann ich mich sehr gut erinnern an meine Jahre der Arbeitslosigkeit im Alter von 55+, in denen ich trotz sehr guter Qualifikation, trotz meiner Bemühungen und dem Wunsch, mich mit meinen Fähigkeiten einzubringen, zur Erkenntnis kommen musste, dass ich keine Chance mehr hatte, beruflich Fuß zu fassen.

Damals scheiterte ich vor allem an dem Mangel an professioneller Beratung und Vermittlung und einer verbreiteten Strategie der Diskriminierung, die älteren Menschen nur mehr zutraut, all ihre Fähigkeiten und Bildung beiseite zu lassen und sich auf schlecht bezahlte Hilfstätigkeiten zu beschränken.

Diese Aussage lässt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit sinngemäß auf andere von dem Algorithmus betroffene Gruppen übertragen.

Algorithmen entstehen ja nicht von selbst, sie werden von Menschen entwickelt, die damit ganz bestimmte Ziele verfolgen. Dass das AMS nun wirklich nicht als Hort der Menschenwürde zu bezeichen ist sondern eher als Aufbewahrungsstätte der Ausgegrenzten, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Ein Algorithmus wäre also nicht viel mehr als eine elektronische und damit anonymisierte Zementierung des bereits Bestehenden und damit dem bekannten gesetzlichen Auftrag des AMS, arbeitsuchende Menschen in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu unterstützen, diametral entgegengesetzt.

So hilfreich elektronisch-technische Werkzeuge in vielen Belangen sein können: Sie sind nicht geeignet, Menschen in ihrer Komplexität und ihrem kreativen Potential zu begreifen. Sie bergen vielmehr die Gefahr, Menschen auf ihre Funktionalität im Hinblick auf die Erreichung bestimmter Ziele zu reduzieren, ohne dass diese Ziele überhaut hinterfragt werden können.

Dies steht im Gegensatz zu einer demokratischen Verfassung und zu den Bestimmungen, die in der Menschenrechtskonvention festgelegt sind.

Aus diesen Gründen geht mir der Widerstand der Volksanwaltschaft, den ich nur unterstützen kann, nicht weit genug. Nicht nur,  weil hier die Gefahr besteht, dass Computerprogramme Entscheidungen übernehmen, die nur Menschen treffen können, sondern aus prinzipiellen Überlegungen.

Deshalb ersuche ich die Volksanwaltschaft als "Hüterin der Menschenrechte", hier in Zusammenarbeit mit Betroffenenorganisationen proaktiv tätig zu werden und die begonnene Auseinandersetzung im Sinne einer konkreten Verbesserung der Situation arbeitsuchender Menschen  - insbesondere im Hinblick auf Menschenüwrde und Grundrechte - zu nutzen, ob nun mit oder ohne Algorithmus.

Mit freundlichen Grüßen

Margarita E.

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