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Schikanöse AMS-Sperre wegen dubiosen Pleiteunternehmen endlich durch BVwG aufgehoben!

Submitted by Aktive Arbeits… on Wed, 27.11.2019 - 19:30

(Wien, 27.11.2019) Eineinhalb Jahre lang musste ein Arbeit Suchender gegen eine schikanöse Bezugssperre durch das AMS Mistelbach kämpfen, das gemeinsam mit dem AMS NÖ lieber selbst schwindligen Pleiteunternehmen glaubt und an der Generalvorverurteilung der eigenen Versicherten fest hält. Erst im zweiten Anlauf nach Aufhebung des BVwG-Ersturteils durch den Verwaltungsgerichtshof wegen unterlassener mündlicher Verhandlung (Verletzung des Rechts auf faires Verfahren nach Artikel 6 EMRK, Artikel 47 EU GRC) bemühte sich endlich das Bundesverwaltungsgericht in zwei mündlichen Verhandlungen sich eingehender mit der Sache zu beschäftigen und den doch nicht so unwesentlichen Beweisanträgen (Zeugeneinvernahmen) des vom AMS geschädigten Arbeit Suchenden zumindest teilweise nachzukommen.

Viele Ungereimtheiten beim vom AMS bevorzugten Pleiteunternehmen

Neues Beweismaterial in Form einer Unternehmensbilanz zeigt klar, dass das Unternehmen, bereits ab Herbst 2017 kaum zahlungsfähig und daher nicht in der Lage war, wirklich reguläre Arbeitsverhältnisse anzubieten. Auch für jene Investitionen in das Marketing für die nicht wirklich neue und innovative Gastronomieplattform, damit diese überhaupt am Markt wahrgenommen wird, war schlichtweg kein Kapital mehr vorhanden. Eher eine Verzweiflungstat waren die insgesamt 10 Stellenaufträge beim AMS, auf die hinauf­ das AMS 139 Arbeit Suchende zuwies und trotz des auffallenden Verhaltens der Minifirma nichts weiter hinterfragte.

Weitere Recherchen zeigten, dass die Optima Gastro GmbH zuvor einige Jahre lang unter dem Namen Optima Casa Luxury Immobilen GmbH als Immobilienmakler offenbar ebenso erfolglos tätig war. Laut E-Mail-Nachfrage bei der Immobilieninnung der Wirtschaftskammer war diese nie Mitglied und hätte auch keine Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler gehabt.

Bei der zweiten Verhandlung gab sich die nunmehr doch zum Gerichtstermin erscheinende Pleiteunternehmerin Alexandra K. ziemlich unwissend: Die Unterlagen der Firma seien bereits vernichtet (von wegen Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren) und aufgrund einer Krankheit – für die keine ärztlichen Befunde vorgelegt wurden – könne sie sich nicht mehr so genau erinnern. Zur ersten Verhandlung kam nur ein ehemaliger Mitarbeiter der Ladung nach und legte einen „befristeten Werkvertrag“ (sic!) vor, gleich jenem, den laut AMS der beschuldigte Arbeit Suchende der angeblich so anstellungswilligen Firma selbst vorgelegt haben soll, um eine reguläre Anstellung zu vermeiden. Aufgrund der völligen Aussichtslosigkeit, Kunden für die Gastron0omieplattform zu gewinnen, habe der befragte Zeuge woanders eine Arbeit angefangen.

Der zweite Geschäftsinhaber und Lebenspartner der Geschäftsführerin, Herr Erwin W., der schon zweimal durch dubiose Multilevelmarkting-Projekte aufgefallen war – eines wurde vom Gericht als verbotenes Pyramidenspiel erkannt – tat so, als würde er nichts wissen und mit dem Unternehmen, das seinen Sitz in der gemeinsamen Gemeindewohnung hatte, nichts weiter zu tun zu haben.

Macht das AMS nur Stimmung gegen Arbeitslose und schützt Schwindelunternehmen?

Umso erstaunlicher ist, dass selbst bei den mündlichen Verhandlungen die Vertreterin des AMS Mistelbach bis zuletzt zum dubiosen, völlig unterkapitalisierten Pleiteunternehmen hielt und gegen den zu Unrecht beschuldigten Arbeit Suchenden Stimmung machte.

Laut § 31 Arbeitsmarktservicegesetz ist das AMS zum Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite verpflichtet und natürlich nach § 56 AVG zur amtswegigen Ermittlung aller rechtserheblicher Sachverhalte, also auch jener, die gegen ein Unternehmen sprechen. Obwohl die Arbeitslosenversicherung durch Beiträge von den Arbeiter*innen selbst finanziert wird, behandelt das AMS allzuoft seine faktischen Auftraggeber*innen wie Verbrecher, wenn die Versicherten im Ernstfall der Erwerbsarbeitslosigkeit auf die Existenzsicherung durch ihre Versicherung angewiesen sind.

Das AMS Niederösterreich scheint unter dem neuen Landesgeschäftsführer Sven Hergovic, ein von der SPÖ noch schnell versorgter Mitarbeiter von Sozialminister Alois Stöger, nichts besseres zu tun zu haben, als einen Erhebungsdienst gegen Sozialbetrug einzurichten und dabei in sozialrassistischer Manier gegen Arbeit Suchende Stimmung zu machen aber unseriöse Unternehmen auszublenden.

Nicht einmal die Leiterin der Rechtsabteilung des AMS Niederösterreich Dr.in Doris Fözö-Mychalko, die das AMS NÖ in einer Vernetzung der Landwirtschaftskammer NÖ gegen Sozialbetrug vertritt, schien es bei der Erstellung des Vorbescheides im Namen des AMS Mistelbach (sic!) der Mühe wert befunden zu haben, Recherchen über das Pleiteunternehmen anzustellen und übernahm stattdessen unhinterfragt die Position des Unternehmens. Bereits damals wäre im Firmenbuch ersichtlich gewesen, dass der Privatkonkurs der Hälfteinhaberin und Geschäftsführerin wegen mangelnder Masse abgewiesen wurde!

Vor Gericht gab die Vertreterin des AMS Mistelbach zu, dass sie keine Abfrage machen könne, welche Förderungen das konkrete Unternehmen vom AMS bekommen hat. Wie will da das AMS Subventionsmissbrauch durch Unternehmen wirksam bekämpfen?

Stattdessen bedroht das AMS auch nach wie vor (steigende Zahl der Bezugssperren!) Arbeit Suchende umso hartnäckiger mit Existenz gefährdenden Bezugssperren! Laut OGH Urteil 9ObA208/89 ist auch der Arbeitsvermittler mitverantwortlich, wenn er Menschen an nicht existierende oder zahlungsunfähige Firmen vermittelt und kann durch Schadensersatzansprüche haftbar gemacht werden.

Fazit: Der Rechtsstaat bleibt auf einem Auge blind

So erfreulich die späte Aufhebung der ungerechtfertigten Bezugssperre ist, die sich den bereits im ersten Vorlageantrag des Arbeit Suchenden ausreichend vorgebrachten Fakten und Argumenten anschloss, so unbefriedigend bleibt es, dass die für die zahlreichen Rechtsbrüche beim AMS verantwortlichen AMS-Mitarbeiter*innen, die so viel Schaden anrichten, nicht und nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Auch das Bundesverwaltungsgericht zeigte sich unwillig, das AMS in die Pflicht zu nehmen, obwohl der aufwändige Kampf um das Recht nicht nötig gewesen wäre, wenn das AMS von Haus aus – so wie im Gesetz vorgeschrieben – korrekt und unparteiisch arbeiten würde.

Den Aufwand an Lebenszeit und Energie ersetzt dem geschädigten Arbeit Suchenden niemand. Das AMS Mistelbach bzw. AMS Niederösterreich findet es nicht einmal der Mühe wert, sich zu entschuldigen!

Forderungen von Aktive Arbeitslose Österreich:

  • Systematische Überprüfung der Seriosität / Kreditwürdigkeit von (nicht bekannten) Firmen

  • Systematische Erfassung aller Förderungen an Unternehmen und strenges Controlling zur Vermeidung von Missbrauch von Versicherungsgeldern

  • Sicherstellung umfassender, unparteiischer amtswegiger Ermittlungen und eines fairen Verfahrens durch das AMS statt Generalvorverurteilung der versicherten Arbeit Suchenden! Nachschulung und Kontrolle der AMS-Mitarbeiter*innen. Ordentliche Rechtsinformation für die Arbeit Suchenden!

  • Ermittlungsteam des AMS NÖ auflösen, da es nichts gegen kriminelle Unternehmen unternimmt!

  • Sanktionenregime abschaffen, es fördert kriminelles Unternehmertum, weil Arbeit Suchende gezwungen werden, Arbeit um jeden Preis anzunehmen während diskriminierenden und Fördermissbrauch betreibende Unternehmen keine Existenz gefährdenden Sanktionen zu befürchten haben!

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