Aktive Arbeitslose Österreich
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu Ihrem an Bundesminister Univ.-Prof. Dr. Kocher gerichteten Schreiben betreffend die Teilnahme an AMS Kursen während des derzeitigen Lockdowns bzw. zur Aussetzung von Sanktionen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz erlauben wir uns wie folgt Stellung zu nehmen:
Die derzeitige Situation aufgrund der Corona-Pandemie und die diesbezüglichen Maßnahmen der Bundesregierung werden vom Arbeitsmarktservice ernst genommen und entsprechend umgesetzt. Die Kommunikation mit dem Arbeitsmarktservice hat daher möglichst über das eAMS-Konto oder alternativ über die telefonischen ServiceLines zu erfolgen. Auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe können über das eAMS-Konto oder auch online oder telefonisch beantragt werden.
Wie schon aufgrund der früheren Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 sowie zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19, sind auch diesmal die beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des AMS vom Lockdownausgenommen. Arbeitslose Personen sind demnach weiterhin verpflichtet, an Maßnahmen des Arbeitsmarktservice teilzunehmen. Überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, wird auf Fernunterricht umgestellt, bei vielen praktischen Ausbildungen, etwa in Werk- stätten, ist dies jedoch nicht möglich.
Wir hoffen mit den vorstehenden Ausführungen zur Klärung der Rechtslage beigetragen zu haben und ersuchen um Verständnis, dass Ihren Anliegen aus den angeführten Gründen nicht entsprochen werden kann.
Wien, 3. Dezember 2021
Für den Bundesminister:
Mag.iur. Roland Sauer