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Kein Teuerungsausgleich wegen zu kurzem Krankenstand?

Submitted by Aktiver Admin on Tue, 22.11.2022 - 13:16

Sehr geehrte Damen und Herren von Aktive Arbeitslose,

in der Medienberichterstattung der letzten Monaten wurde immer wieder einheitlich darüber berichtet, dass nicht nur Personen, die in den den Monaten Mai und Juni 31 Bezugstage beim AMS hatten, sondern auch Krankengeldbezieher den Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro ausbezahlt bekommen. 

„Auch Krankengeldbezieherinnen und -bezieher, die schon vorher arbeitslos waren und im Anschluss an die AMS-Leistung 31 Tage Krankengeld bezogen haben, sind nach Informationen aus dem Ministerium anspruchsberechtigt“ (ORF news und Krone Online vom 31.08.22)

„Auch Kranke bekommen 300-Euro-Bonus

Nach der Anfragen-Odyssee, quer durch Magistratsämter und Bundesministerien, steht fest: Personen, die im Mai bzw. im Juni durchgehend im Krankenstand waren und Krankengeld bezogen haben, erhalten den Teuerungsausgleich. Das bestätigte schließlich das Sozialministerium gegenüber "Heute". (Heute Online vom 27.08.22)

Da meine Freundin bis heute noch nichts erhalten hat, hat sie sich an die ÖGK gewandt. Dort wurde ihr zwar bestätigt, dass sie die auszahlende Stelle für die Krankengeldbezieher sind, aber nur bei denen, deren Daten sie diesbezüglich vom AMS erhalten haben. Daher müsse sie sich ans AMS wenden um das zu klären. Dorthin wurde sie ebenso auf ihre Anfragen hin vom Sozial- und Arbeitsministerium verwiesen.

Folgendes wurde ihr dort (AMS) letztendlich mitgeteilt: „Der Teuerungsausgleich gebührt für Arbeitslose, die im Monat Mai und Juni 2022 mindestens 31 Bezugstage haben. Dies erfüllen Sie nicht.“ 

In ihrem Fall sind es keine 31 Bezugstage, da sie genau in diesem Zeitraum, also ab Ende Mai Krankengeld bezogen hat und davor aber durchgehend seit Anfang des Jahres AMS Bezug hatte. 

Da sich die Informationen aus sämtlichen Medien und dem AMS widersprechen, bitte ich Sie um Hilfe und um Klärung, was denn nun stimmt (Zeitungsente, Berichte falsch verstanden,…) und im Falle eines Anspruchs auf den Teuerungsausgleich, wie und wo dieser Anspruch geltend gemacht werden kann?

Mit freundlichen Grüßen 

Alex M.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Anfrage an AMS-Landesgeschäftsführerin Petra Draxl läuft noch. Antwort wird natürlich hier veröffentlich bzw. verlinkt

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