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VfGH prüft Sonderrecht gegen Arbeitslose: "Knopfdruck-Bescheide" ohne Amtssignatur rechtswidrig?

Submitted by Aktiver Admin on Tue, 29.11.2022 - 12:09

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Der Verwaltungsgerichtshof hat an den Verfassungsgerichtshof die Prüfung der Sonderregelung im Arbeitslosenversicherungsgesetz, wonach die „Knopfdruck-Bescheide“ der AMSe, mit denen auch und insbesondere massenhaft jährlich zig- tausende Sperrbescheide ergehen (womit sich diese jedes Jahr auch brüsten, wie viele Sperren sie verhängt haben) die weder eine Unterschrift noch Beglaubigung bedürfen, herangetragen:

»AlVG: automationsunterstützt ausgefertige Bescheide ohne Amtssignatur

Anders als nach dem AVG bedürfen Ausfertigungen des AMS, die im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung erstellt wurden, weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung (§ 47 Abs 1 letzter Satz AlVG). Der VwGH hegt nun Zweifel daran, ob diese Regelung „erforderlich“ iSd Art 11 Abs 2 B-VG und somit verfassungskonform ist. Aufhebungsantrag VwGH 25. 10. 2022, A 2022/0005 (Ra 2021/08/0043).«

Es ist schon (jedenfalls gefühlt) eine Ewigkeit her, dass diese Frage unter meiner Vertretung schon einmal an den VfGH herangetragen wurde. Mal sehen ob dieser Vorstoß des VwGH beim VfGH auf fruchtbaren Boden fällt. Beim VfGH kann man sich im Prinzip nur positiv überraschen lassen.

Eine Aufhebung der Regelung wäre, wenn sich dadurch vielleicht auch nicht allzu viel ändern wird (dann knallt man eben die Amtssignatur drauf), doch ein wichtiges Zeichen, dass arbeitslose Menschen doch nicht ganz so sehr als rechtliches Freiwild der Arbeitsmarktsverwaltung behandelt werden dürfen und vor Erlassung massenhaft solcher gehender Bescheide zumindest ein Akt der Überlegung eingeschalten werden müsste.

Operative Aspekte: Im Moment gebe sein Zeitfenster (bis zur Beratung des VfGH über diesen Gesetzesprüfungsantrag), derartige Bescheide des AMS auch aus formellen Gründen zu bekämpfen. Es ist daher zu empfehlen, sämtliche Arbeitslosen nachteiligen Bescheide ohne Unterschrift oder Beglaubigung (das ihm praktisch alle Bescheide, soweit ich das ersehen kann) im Wege von Beschwerden zu bekämpfen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt

Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
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Rechtsanwaltscode: R110832

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