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Volkshilfe step2jobs: Beschwerde ans AMS Währinger Gürtel wegen sinnloser Zuweisung - Antwort des AMS Währinger Gürtel

Submitted by Aktiver Admin on Wed, 30.09.2015 - 21:19

Service für Arbeitskräfte;
Einladungsschreiben zur BBE Beratungs- und Betreuungseinrichtung Step2job für den 21.9.2015

Sehr geehrte Frau U.!

Bezugnehmend auf Ihre mails vom 28.08.15 sowie vom 03.09.15 teile ich Ihnen wie folgt mit. Wie Sie sich vorstellen können, basieren die Tätigkeiten und Handlungen des AMS auf Österreichischen Gesetzen und das wichtigste davon ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Es bildet die Grundlage flir alle weiteren Abläufe und den Bestand des AMS.

Sie nehmen seit 08.09.2014 die Dienste des AMS in Anspruch, aktuell sind die Kranken- und Pensionsversichert über das AMS - dies ist untrennbar mit der Vermittlungsvormerkung, sowie den von Ihnen zu leistenden Beitrag, nämlich der aktiven und nachweislichen Arbeitssuche, verbunden.

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wie in Ihrem Falle die Kranken- und Pensionsversicherung, sind an das Versicherungsprinzip geknüpft. Ihre gesetzlich festgelegte Funktion hat sich darauf zu beschränken, im Falle der Arbeitslosigkeit als eine Art Überbrückungshilfe bis zur Aufnahme des nächsten Beschäftigungsverhältnisses zu dienen.

Dementsprechend sind mit Ihrer Kranken- und Pensionsversicherung auch bestimmte Verpflichtungen, wie die nachweisliche Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung oder bei Erfordemis ein Qualifizierungsangebot anzunehmen, bzw. die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahme, verbunden.

In Ihrem persönlichen Fall und aufgrund Ihrer langen Arbeitslosigkeit, wurde eine Beratungs und Betreuungseinrichtung, und keine Schulung, nämlich Step2Job, in Erwägung gezogen. Hier können Sie im Zuge von mehreren vorgeschriebenen Terminen im Monat, die Jobsuche individuell besprechen.

Wie ich Ihnen beim letzten Beratungsgespräch mitgeteilt habe, dienen diese vermehrten Termine
bei Step2job zur schnelleren Jobfindung.

Die Beratungsgespräche sind ausführlicher und länger als bei den AMS Terminen. Die Zubuchung erfolgte somit nicht nur wegen der Zielgruppe, in die Sie fallen.

Kontrollmeldetermin kann und muss das AMS festlegen und auch Termine bei Beratungseinrichtungen können als Meldetermin festgelegt werden. Von Seiten des Gesetzes ist
es nur erforderlich, dass Termine die das AMS vergibt auch eindeutig als Kontrolltermine gekennzeichnet sind, entweder in der Kundenmeldekarte, oder in einem Schreiben, dass Ihnen ausgefolgt worden ist, aus dem der Ort, das Geschehen und der Zeitpunkt des nächsten festgelegten Kontrollmeldetermins eindeutig aufscheint.

Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen zu können, in Ihren Fall die Kranken- und Pensionsversicherung, müssen die sogenannten Anspruchsvoraussetzungen und zwar alle, erfüillt werden.

Dazu zählen die Arbeitslosigkeit, die Arbeitswilligkeit, die Arbeitsfähigkeit und die Verfügbarkeit.

Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung müssen also zu jedem Zeitpunkt Ihrer Vormerkung beim AMS vorliegen, im Krankheitsfalle sind in Folge die entsprechenden Schritte zwischen Ihnen und dem Arzt Ihres Vertrauens zu setzen.

Selbstverstlindlich wollen wir Ihnen nicht vorenthalten, dass die Inanspruchnahme unserer Dienste und Leistungen auf Freiwilligkeit beruht, kommen diese gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtung für Sie nicht in Frage, haben Sie die Möglichkeit sich jederzeit ohne Angabe von Gründen, abzumelden.

Ich hoffe, ich konnten mit diesen Informationen einen klärenden Beitrag leisten und stehe Ihnen im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Knolmayer
Service ftir Arbeitskräfte

Schlagworte Erfahrungsberichte
Erfahrungsbericht Kategorie
Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde
Beschwerdeinstanz