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Vorläufige Bezugseinstellung mit 01.11.2018, da angeblich ein Dokument nicht nachgereicht wurde

Citizenfour am Sa., 15.12.2018 - 17:41

Am 08.11.2018 hatte ich im AMS Schönbrunner Str. 247, 1120 Wien einen Kontrolltermin (wurde erst nach ca. einer halben Stunde aufgerufen, obwohl ich pünktlich dort war), wo ich einen neuen Antrag f. NH abgegeben habe, da wurde auch eine Niederschrift gemacht, dass ich eine schriftliche Bestätigung des Studienabbruchs bis zum 22.11.2018 nachreichen muss.

Das Studienblatt (bzw. Bestätigung  des Studienabbruchs) hatte ich bereits am 12.11.2018 an das AMS per E-Mail geschickt.

Daraufhin habe ich letzte Woche, am 29.11.2018, eine AMS Mitteilung per Post erhalten, in der stand, dass mein Bezug mit 01.11.2018 vorsorglich eingestellt wurde, da das AMS die schriftliche Bestätigung des Studienabbruchs noch nicht erhalten habe.

Danach schickte ich das Studienblatt (bzw. Bestätigung  des Studienabbruchs) nochmals am 29.11.2018 an das AMS per E-Mail.

Ich habe am 07.12.2018 nachgesehen, ob Sie mir das Geld für den Monat November bereits überwiesen haben und musste leider feststellen, dass noch kein Eingang erfolgt ist.

Die Leistungseinstellung blieb weiterhin aufrecht, obwohl ich denen bereits zweimal die Studienbestätigung geschickt habe... .

Am 10.12.2018 schrieb Ich nochmals eine E-Mail an das AMS mit der Setzung einer Zahlungsfrist, dass das Geld bis spätestens 14.12.2018 überwiesen werden soll. Ich wies gleichzeitig dezent darauf hin, dass ich weitere rechtliche Schritte einleiten würde, falls dem nicht nachgekommen wird.

Daraufhin erhielt ich am 11.12.2018 folgende E-Mail vom AMS: Aus Gründen die nicht erklärbar sind, haben wir die zwei Mails mit dem Studienblatt vom 12.11. und am 29.11., die Sie uns mit Ihren Bildern bestätigt haben, nicht erhalten. Wir haben Ihre Leistung wieder angewiesen. Bitte versuchen Sie uns noch einmal die Abmeldung vom Studium bis spätestens 27.12.2018 zu schicken.

Am 11.12.2018 schickte ich dem AMS zum dritten Mal das Studienblatt.

Der Erhalt des Studienblattes wurde vom AMS am 11.12.2018 per E-Mail bestätigt.

Am 14.12.2018 erhielt ich das Geld.

Ob mit Absicht od. systematisch vom AMS versucht wurde, durch unerklärliches verschwinden lassen von E-Mails, die Auszahlung möglichst lange zu verzögern, bleibt ungeklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung… .

Die komplette E-Mail Kommunikation kann unten nachgelesen werden.

 

Betreff: Studienblatt / 12.11.2018 um 18:48 Uhr

Guten Tag, wie beim Termin am 08.11.2018 um 9 Uhr (Zimmer 2.017) besprochen, bringe ich hiermit das von Ihnen angeforderte Studienblatt nach. Siehe Anhang.
Bitte an die zuständige Abteilung weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen.

Betreff: Bestätigung des Studienabbruchs / 29.11.2018 um 16:30 Uhr

Guten Tag,
ich erhielt heute einen Brief (siehe Anhang: Brief), in der steht, dass mein Leistungsbezug mit 01.11.2018 vorsorglich eingestellt wird, weil ich die Bestätigung des Studienabbruchs noch nicht eingereicht hätte.
Ich habe aber die Bestätigung des Studienabruchs (Studienblatt) bereits am 12.11.2018 per Mail an das AMS geschickt (siehe Anhang: E-Mail).
Da diese E-Mail scheinbar übersehen wurde, füge ich dieser Mail nochmals die Bestätigung des Studienabbruchs bei (siehe Anhang: Studienblatt)
Ich würde Sie deshalb bitten, die Einstellung des Leistungsbezugs wieder aufzuheben, da ich die erforderlichen Dokumente bereits nachgereicht habe.
Mit freundlichen Grüßen.

Betreff:  Freigabe der Auszahlung fuer November 2018 / 10.12.2018 um 17:47 Uhr

Guten Abend,
ich erhielt Ende November 2018 einen Brief, in dem stand, dass mein Leistungsbezug vorsorglich mit 01.11.2018 eingestellt wurde. (Siehe Anhang: Brief)
Ich musste heute leider feststellen, dass mir die Notstandshilfe für den Monat November 2018 immer noch nicht überwiesen wurde, obwohl ich die angeforderte Bestätigung des Studienabruchs bereits zweimal an das AMS geschickt habe. (Siehe Anhang: Mail vom 12.11.2018, Siehe Anhang: Mail vom 29.11.2018)
Ich bitte deshalb um Aufhebung der Leistungseinstellung und um eine baldige Nachzahlung des Geldes bis spätestens 14.12.2018, ansonsten bin ich leider gezwungen weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Danke im Voraus für eine rasche Bearbeitung meines Anliegens bzw. Ueberweisung der Nachzahlung.
Mit freundlichen Grüßen.

Betreff: AW: Freigabe der Auszahlung fuer November 2018 / 11.12.2018 um 08:54 Uhr

Sehr geehrter Herr … ,wir haben Ihre E-Mail erhalten. Ich habe Sie gerade eben versucht telefonisch zu kontaktieren, leider ohne Erfolg.
Aus Gründen die nicht erklärbar sind, haben wir die zwei Mails mit dem Studienblatt vom 12.11. und am 29.11., die Sie uns mit Ihren Bildern bestätigt haben, nicht erhalten.
Wir haben Ihre Leistung wieder angewiesen.
Bitte versuchen Sie uns noch einmal die Abmeldung vom Studium bis spätestens 27.12.2018 zu schicken. Fügen Sie sicherheitshalber meine E-Mail Adresse "m******.m*****atams.at" im CC ein. Ich werde Sie per Mail über den Erhalt des Studienblattes informieren.Mit freundlichen Grüßen. Ihr Arbeitsmarktservice

Betreff: AW: AW: Freigabe der Auszahlung fuer November 2018 / 11.12.2018 um 11:43 Uhr

Guten Tag,
hiermit schicke ich Ihnen zum dritten Mal das von Ihnen angeforderte Studienblatt. Siehe E-Mail Anhang.
Ich hoffe, dass es diesmal mit dem Erhalt klappt.
Mit freundlichen Grüßen.

Betreff: AW: AW: AW: Freigabe der Auszahlung fuer November 2018 / 11.12.2018 um 13:39 Uhr

Sehr geehrter Herr … , hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt des Studienblattes. Mit freundlichen Grüßen. Ihr Arbeitsmarktservice

 

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