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Schikanöse Klageandrohung im Auftrag eines Casemanager des AMS Landesgeschäftsstelle Wien durch die Rechtsanwaltskanzlei Michael Pilz

Aktiver Admin am Do., 19.01.2017 - 14:57

Wien, 28. April 2016
AMSREC-14 - 47
2/JB
Arbeitsmarktservice Wien - Rechtsberatung

Sehr geehrter Herr B.!

Wir vertreten rechtsfreundlich Herrn A., Case-Manager des Arbeitsmarktservice Wien. Unser Mandant übergibt uns in Absprache mit seinem Arbeitgeber Ihr E-Mail-Schreiben vom 14. April 2016, 8:52 Uhr, an wenigstens 50 Empfängerinnen und Empfänger, in welchem Sie Beschwerde über den AMS-Berater A. führen.

Ungeachtet sonstiger unwahrer und unzutreffender Behauptungen in diesem Schreiben hat uns unser Mandant ersucht, zu folgendem Vorwurf einzuschreiten:

Sie behaupten in der genannten E-Mail wortwörtlich:

„Ist Herr G. (Punkt) A. (AT) AMS (Punkt) AT dumm, blöd, uneinsichtig oder steht der was ich echt glaube aufgrund seiner Pupillen und Augen unter Drogen. Aber wie gesagt was ich glaube ist total egal, allerdings gibt es eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum.“

Sie behaupten damit, unser Mandant würde Drogen konsumieren, insbesondere regelmäßig Marihuana. Diese Behauptung ist natürlich unrichtig, sie ist aber auch geeignet, den guten Ruf und das wirtschaftliche Fortkommen unseres Mandanten zu gefährden, insbesondere da Sie Ihre Äußerung nicht nur als Unmutsäußerung im privatem Kreise, sondern im Rahmen einer schriftlichen E-Mail an mehrere dutzende Empfänger, darunter auch die Dienstvorgesetzen unseres Mandanten übermittelt haben.

Gemäß § 1330 ABGB hat unser Mandant Anspruch auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs.

Wir haben Sie aufzufordern, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterfertigen und uns binnen 5 Tagen in unterschriebener Version (Einlangen in unsere Kanzlei, wobei vorab ein E-Mail Scan ausreichend ist) zukommen zu lassen. Sollte die beiliegende Unterlassungserklärung innerhalb der erbetenen Frist nicht bei uns einlangen, sind wir bereits jetzt beauftragt, ohne weitere Aufforderung gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Mag. Michael Pilz


UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

Ich, T. B., erkläre gegenüber Herrn A., Case-Manager des Arbeitsmarktservice Wien,

  1. es ab sofort zu unterlassen, über Herrn Günther Aistleitner zu behaupten, er sei dumm, blöd, uneinsichtig oder stünde unter Drogen und es gäbe eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum, oder gleichartige ehrenrührige oder kreditschädigende Aussagen;
  2. die Behauptung, Herr A. sei dumm, blöd, uneinsichtig oder stünde unter Drogen und es gäbe eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum, gegenüber den Empfängerinnen und Empfängern der von mir versandten E-Mail vom 14. April 2016, 8:56 Uhr binnen 8 Tagen zu widerrufen und Herrn A. zu Handen seinem rechtsfreundlichen Vertreter darüber schriftlich Nachweis zu erlangen;
  3. über die Verpflichtung gemäß Punkt 1 und 2 dieser Unterlassungserklärung einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich zu schließen, dessen Kosten ebenso wie die Kosten des Einschreitens der Freimüller/Obereder/Pilz Rechtsanwält_innen GmbH in der Höhe von insgesamt € 1.850,- von mir übernommen werden, abzuschließen.

Wien, am 21. April 2016


Sg. Damen und Herren!

Sie mailen mir ein eingescanntes Schreiben von Ihrer Kanzlei gemailt am Sonntag 29.04.2016  mit Datum vom  28.04.2016 wobei die Unterlassungserklärung datiert ist auf den 21. April 2016  das ist vollkommen widersprüchlich. Quod erad demonstradum. Was zu beweisen ist.

Warum werden hier 3 verschieden Zeitangaben bei Fristsetzung verwendet? Contradicto in Adjecto. Widerspruch in sich. Epistula non erubescit = der Brief errötet nicht.

In ihrem ersten Brief 28.04.2016 verwenden Sie eine Fristsetzung von 5 Tagen, in ihrer Unterlassungserklärung verwenden Sie eine Frist von 8 Tagen. Das ist nach allgemeiner Rechtslage abolut. Contradicto in Adjecto. Widerspruch in sich.

AMSREC-14/2/JB

Ich T. B., erkläre gegenüber Herrn A., Case-Manager des Arbeitsmarktservice Wien

1.    die Behauptung, Herr A. sei dumm, blöd uneinsichtig oder stünde unter Drogen  und  es gäbe eindeutige  Indizien auf regelmässigen  Marihuana Konsum, gegenüber  den von mir  versandten Email vom  14. April 2016,  8:56 Uhr  binnen 8 Tagen zu widerufen und Herrn A. zu Händen seines rechtsfreundlichen  Vertreter darüber schriftlich Nachweis zu erlangen.

2. Es ab sofort zu unterlassen, über Herrn A. zu behaupten,  er  Sei dumm, blöd, uneinsichtig oder stünde unter Drogen und es gäbe eindeutige Indizien auf regelmäßigen Marihuana Konsum, oder gleichartige ehrenrührige oder kreditschädigende Aussagen;
Diese Aussagen sind in einer Ausnahmesituation unter dem massiven Druck einer mein Überleben gefährdenden AMS-Bezugssperre und sonstigen auf mich ausgeübten Drucks entstanden. Es handelte sich daher um subjektive Äußerungen meine Verärgerung, was auch aus dem Zusammenhang und der Formulierung der E-Mails ersichtlich sein sollte und sind daher auch nicht als Tatsachenbehauptungen zu werten! Das ist insbesondere durch Aussage in Email zu werten ich bin kein Arzt und Glauben heißt nicht zu wissen.

Errare humanum est = irren ist menschlich, den Homines sumus, non die = leider Menschen sind wir keine Götter
Ich erwarte mir im Gegenzug, dass meine Rechte geachtet werden und ich nicht mehr durch die Androhung des Existenzentzuges (Bezugssperren) oder anderen Gewaltmitteln unter Druck gesetzt werde, meine Menschenrechte geachtet werden und endlich entsprechend §§ 29 und 31 Arbeitsmarktservicegesetz und der im AMSG referenzierten ILO Konvention 122 (BGBl 355/1972) effektiv bei meiner Arbeitssuche unterstützt werde!

Wien, den  02.Mai. 2016
Unterschrift T. B.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Ein Casemanager, der nicht in der Lage ist, auf psychisch belastete Menschen Rücksicht zu nehmen und diese dann mit einer schikanösen Klageandrohung offenbar einschüchtern will - dafür spricht schon alleine die schikanös kurze Frist für den Widerruf und die Erklärung der Kostenübernahme! - und eine völlig überhöhte und Existenz bedrohende Forderung von 1.850 Euro von Arbeitslosen stellt ist eigentlich völlig untragbar! Noch dazu wo kein vernünftiger Mensch im Ärger ausgesprochene Fragen und Vermutungen ernst nehmen wird.

Bemerkenswert ist, dass die bislang als seriös geltende Rechtsanwaltskanzlei Michael Pilz für ihre ausgesprochen schlampige Arbeit noch stark überhöhte Forderungen stellt. Ob hier systematische Bereicherungsabsicht betrieben wird, können wir nicht beurteilen. Uns liegt jedenfalls eine zweite, ähnlich absurde Klageandrohung dieser Kanzlei vor. Vermutlich dürfte diese von der Beamtengewerkschaft bereit gestellt worden sein und der AMS-Mitarbeiter möglicherweise von dieser Gewerkschaft zu diesem kontraproduktiven Vorgehen angeleitet worden sein. Wenn dann ein psychisch belasteter Erwerbsarbeitsloser aufgrund der massiven Androhung Selbstmord begeht, dann sind wir gespannt, wer dafür in welcher Form die Verantwortung übernimmt.

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