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WARNUNG vor context BBE "Aufbruch zu mehr": AMS Wien macht Jagd auf Erwerbsarbeitslose mit Nebenbeschäftigungen

Aktiver Admin am Sa., 02.04.2016 - 22:17

In den vergangenen Tage haben Erwerbsarbeitslose in Wien recht seltsame Einladungen zu einem Infotag bei der BBE "Aufbruch zu mehr" wo es offenbar darum geht, Erwerbsarbeitslose mit geringfügiger Nebenbeschäftigung dadurch aus der Arbeitslosenstatistik rauszubekommen, in dem die Unternehmen dazu überredet werden sollen, diese Anstellungen so weit zu auszudehnen, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht.

Die Gefahr besteht, dass diese Ausweitung der Arbeitszeiten nicht für ein Existenz sicherndes Einkommen ausreichen - die Unternehmen werden nicht ohne Grund nur geringfügige Anstellungen anbieten - und die von der Wirtschaft mit prekären Jobs abgehängten Menschen dann erst Recht in Richtung Mindestsicherung mit all ihren Schikanen wie Pflicht zur Vermögensverwertung, Verkauf des eigenen PKW, Eintrag des Staates ins Grundbuch nach 6 Monaten - abgeschoben werden.

Weiters besteht die Gefahr, wenn das AMS mit dem Unternehmen "verhandelt", dieses Sie dann womöglich erst recht nicht weiter beschäftigen will und Sie kündigt!

Die uns vorliegende Einladung enthält keine Rechtsmittelbelehrung über angedrohte Bezugssperren, weshalb unserer Meinung nach auch keine Pflicht zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht, wenn Österreich bloß ein ordentlicher Rechtsstaat wäre ...

Die Problematischen Stellen der Beschreibung dieser vermutlich völlig sinnlosen Maßnahme, die die zumeist unschuldig erwerbslosen nur weiter unter Druck setzen soll:

"Bei Betreuungsbeginn muss sich der/die Teilnehmer/in bereit erklären, an der Erlangung eines vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit zu wirken."

Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, es bedarf keiner Erklärung unsererseits dazu! Nichts sofort unterschreiben, mitnehmen, aber auch nichts ablehnen! Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Teilnahme an einer vom AMS zugewiesenen Zwangsmaßnahme von privatrechtlichen Vereinbarungen abhängig zu machen, die werde im AMSG noch im AlVG vorgesehen sind!

"Im Rahmen der Einzelberatung wird das derzeitige geringfügige Beschäftigungsverhältnis mit allen Vor- und Nachteilen für Teilnehmer/in und Dienstgeber besprochen."

Niemand ist verpflichtet, über seine geringfügiges Arbeitsverhältnis Rechenschaft zu legen und es zu rechtfertigen. Es schaut nach Sonderschikane und Generalvorverurteilung aus!

"Mit diesen Informationen tritt entweder der/die Teilnehmer/in oder die BBE-Beratungskraft an den Dienstgeber heran, um bei Interessen Vertragsverhandlungen einzuleiten."

Dazu hat das AMS überhaupt kein Recht! Keinesfalls Zustimmung geben! Mit dieser Bevormundung greift das AMS in Ihre Persönlichkeitsrechte und in das Recht der Unternehmen ein!

Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits 2006 in Bezug auf einer Speere wegen einer Beratungseinrichtung in einem eigenen Rechtssatz geurteilt, dass kein Arbeit Suchender bei der Bewerbung von einer Beratungseinrichtung (in weiterer Folge auch vom AMS!) vertreten lassen muss:

"Für derartige, an eine Art 'Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose' gemahnende Eingriffe in das Privatleben (iSd Art. 8 EMRK) Arbeitsuchender bietet das Gesetz keine Grundlage. Es bietet daher auch keine Grundlage dafür, die arbeitsuchende Person unter der Sanktion des § 10 Abs. 1 AlVG zu verhalten, solche Eingriffe im Wege des Abschlusses privatrechtlicher Vereinbarungen "freiwillig" zuzulassen. Solche Unterstützungsmaßnahmen mögen im Wege von Vereinbarungen iSd §§ 34 ff AMSG zulässig sein, wenn eine arbeitslose Person diese Art der Unterstützung wünscht, sie sind aber nicht im Wege einer Sanktion iSd § 10 Abs. 1 AlVG erzwingbar. (VwGH 2004/08/0017, RS 3)

Womöglich verlieren Sie dann sogar Ihre Nebenerwerbsarbeit! Wer zahlt dann den Schaden? 

§ 3 Ziffer 3 AMFG sagt nämlich klipp und klar: "Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen."

Zu den Aufgaben des AMS gehört es nicht, Menschen in Arbeit zu "betreuen" und zu überwachen! Damit würde das AMS langfristig zur neoliberalen Überwachungs- und Disziplinierungsinstanz über alle ArbeiterInnen. Bei diesen totalitären Tendenzen sollten Sie keinesfalls mit machen, weil letzten Endes die Rechte aller ArbeiterInnen in Gefahr geraten!

Wie oben geschildert, kann diese "Herantreten an den Arbeitgeber" für sie negative Folgen haben, weil nicht jedes Unternehmen sich vom AMS in seine Personalpolitik hineinreden lassen will und seine eigene Autonomie verteidigen wird.

"Außerdem werden den Teilnehmer/innen Workshops zum Thema Arbeit angeboten."

Das klingt nach neoliberaler Gehirnwäsche, als wenn den Arbeitslosen Arbeitsunwilligkeit vorgeworfen wird und diese selbst schuldig gemacht für die wachsende Arbeitslosenzahlen verantwortlich gemacht werden und nicht Wirtschaft und Politik, die dafür verantwortlich sind, dass es eben nicht genug Arbeitsplätze für alle gibt und dass immer mehr Teilzeitarbeitsplätze angeboten werden, obwohl das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit für alle das Recht auf volle und möglichst produktive (gut bezahlte) Arbeit umfasst.

"Als Ziel kann auch vereinbart werden, sich bei einem neuen Dienstgeber für einen Vollzeitjob zu bewerben."

Die Arbeitsvermittlung obliegt nach wie vor dem AMS und nicht BBEs! Eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung darf die Arbeitssuche nur unterstützen, aber nicht anleiten oder überwachen! "Zielvereinbarungen" - dioe de facto unter Zwang erfolgen und daher sittenwidrig sind - sind daher rechtlich nicht erzwingbar!

Handlungsmöglichkeiten:

  • Grundsätzlich immer eine schriftliche Begründung für die Zuweisung nicht selbst ausgesuchter und nicht als unbedingt sinnvoll erkennbarer AMS-Zwangsmaßnahmen verlangen!
  • Nur in Begleitung zum Infotag gehen um einE ZeugIn zu haben
  • Zuweisung nicht aus der Hand geben und alles genau mitschreiben, was dort gesagt wird! Manches mal reicht es schon zu zeigen, dass mensch sich auskennt, alles genauestens dokumentiert und gegebenenfalls auch an die Öffentlichkeit bringt bzw. Dienstaufsichtsbeschwerden beim AMS macht, um von den Zwangsmaßnahmenbetreibern nicht genommen zu werden, weil diese oft rechtlich nicht ganz korrekt arbeiten. Diese Firmen haben mehr zu verlieren als Sie! Und: Es ist auch Ihr Versicherungsgeld das hier möglicherweise veruntreut wird.
  • Keinesfalls sofort irgendetwas unterschreiben, sondern zur Überprüfung durch Aktive Arbeitslose mitnehmen. Bedenkzeit nehmen, keinesfalls ablehnen, sondern erklären,  nach Überprüfung, wenn alles in Ordnung ist, sich zur Teilnahme an der Maßnahme bereit erklären.
  • Von allem was Sie ausfüllen oder unterschreiben immer vor Abgabe eine Kopie davon machen! Notfalls eine Aufnahme mit Ihrem Handy/Smart Phone machen!
  • Verlangen Sie vom Maßnahmenträger Ihnen eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu geben! [Musterbrief als Word-Dokument]
  • Schreiben Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Sozialministerium sowie eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft und teilen Sie uns die Reaktionen darauf mit.
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