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Appell an Grüne: NEIN zu den massiven Verschärfungen der Wiener Mindestsicherung!

Soumis par Aktive Arbeits… le sam, 25.11.2017 - 07:43

Menschenwürdiges und selbst bestimmtes Leben für alle Menschen!

Schluss mit der MittäterInnenschaft im Krieg der Reichen gegen die arm Gemachten!

Anregung für einen Antrag, Landesversammlung der Wiener Grünen am 25.11.2017

Der Entwurf zur Novellierung der Wiener Mindestsicherung sieht zwar einige Verbesserungen für Teilgruppen vor, wie zum Beispiel die Ausweitung des BezieherInnenkreises und Ausweitung von nicht anzurechnendem Einkommen, dafür aber massive Verschlechterungen für fast ALLE Menschen die auf die Wiener Mindestsicherung als letztes „soziales Netz“ unfreiwillig angewiesen sind.

Die auffallendsten Verschärfungen:

  • Ziel nur noch Existenzsicherung und fremd bestimmte Lohnarbeit statt menschenwürdige und selbst bestimmte Existenz. Arm gemachten werden keine Menschenwürde und keine ausreichenden Rechte zugestanden!

  • Festschreibung des neoliberalen Dogmas, dass „Integration in die Gesellschaft“ nur durch Unterwerfung ALLER Menschen unter das neoliberale Aktivierungs- und Lohnarbeitszwangregime möglich sein soll, egal ob Menschen am real existierenden ArbeitsMARKT als Ware Arbeitskraft überhaupt noch eine Chance haben! Der Begriff „Inklusion“ wird sogar per Gesetz völlig sachfremd zur Unterwerfung umdefiniert!

  • Es gilt der Misstrauensgrundsatz: Hilfe Suchende müssen „ihre Bereitschaft zur Mitwirkung“ an Zwangsmaßnahmen „zusichern“ und einer unbestimmten allgegenwärtigen „Mitwirkungspflicht“ unterwerfen, weil sie sonst mit Sanktionen bestraft werden!

  • Kein Ausgleich von Existenz gefährdenden AMS-Bezugssperren (immer 100%)!

  • Massive Ausweitung des Sanktionenregims bzw. der erzwingbaren Zwangsmaßnahmen, die zum Teil massiv in die persönliche Sphäre der in ihrer Existenz bedrohten Menschen eingreifen: neben Kompetenzchecks (Datamining über die Persönlichkeit!), Nach- und Umschulungen, Beschäftigungsmaßnahmen (zweitklassiger „zweiter Arbeitsmarkt“ mit extrem geringer Wirkung: nur 2,8 Tage netto mehr an ungeförderter Beschäftigung pro Folgejahr !!!), Orientierungs- und Aktivierungsmaßnahmen (laut Wissenschaft völlig wirkungslos!), Beratung, Betreuung und Coaching werden mit Gewalt erzwungen und die Grundlage für den Erfolg, das Vertrauen, wird zerstört.

  • Sogar Sozialarbeitergespräche und psychosoziale Betreuung, werden mit Sanktionen erzwungen. Berufsethos von SozialarbeiterInnen und gesetzliche Pflichten von PsychologInnen wird missachtet!

  • Invalide und chronisch Kranke werden in einem Case Management massiv überwacht und in Rehabilitation (= menschenrechtswidrige Zwangsbehandlung!) gezwungen und so deren Gesundheit durch teure und sinnlose Zwangsmaßnahmen weiter zerstört!

  • Es profitieren in erster Linie „Armutsindustrie“ und parteinahen Kursinstitute.

  • Sanktionen haben laut neuer wifo-Studie überhaupt keinen positiven Effekt auf die „Vermittlungsquoten. Zahlreiche internationale, wissenschaftliche Untersuchungen belegen massive negative Auswirkungen der „schwarzen Padägogik“ in Form permanenter Androhung der Existenzvernichtung! Das Sanktionenregime ist eine gefährliche Waffe in der Hand der bürokratischen „Niemandsherrschaft“ (Hannah Arendt), zwingt die MitarbeiterInnen der Stadt Wien ihren Brüdern und Schwestern durch die Gewalt der Bezugssperren großen Schaden zuzufügen und fördert das verantwortungslose SchreibtischtäterInnentum! Das Sanktionenregime ist daher zusätzlich zutiefst unmoralisch und mit der Demokratie und den Menschenrechten völlig unvereinbar!

  • Festschreibung eines patriachalen Familienbildes sowie Ausweitung der Sippenhaftung der „Bedarfsgemeinschaften“ die als Ganzes dem Zwangsregime unterworfen wird und wo jeder für die anderen haften muss! (Einkommensanrechnung, versteckter Regress usw. was vor allem Frauen diskriminiert!)

  • Diskriminierung Jugendlicher: Wenn Jugendliche es wagen, selbständig leben zu wollen, erhalten sie nur noch dann den vollen Bezug, wenn Sie an Zwangsmaßnahmen zur „Eingliederung in den ArbeitsMARKT“ usw. teil nehmen!

  • Verschlechterungen beim Zugang zur „Dauerleistung“ für „Arbeitsunfähige“ und „Invalide“. Invalide werden bereits jetzt „arbeitsfähig“ geschrieben um die Dauerleistung weg zu nehmen!

  • Ausweitung von Datamining durch Kopmetenzenchecks, Case Management und Datengrabbing beim AMS. Während die teure und disziplinierende Bürokratie über die Reichen und Superreichen gar nichts weiß, will sie nun alles über das Leben der künstlich vom System arm Gemachten wissen!

  • Weiterhin keine demokratische Mitsprache entsprechend ILO Übereinkommen 122 und ILO Empfehlung 202 (über den nationalen Basisschutz).

  • Völlige Missachtung des Menschenrechts auf FREI gewählte, Existenz sichernde Arbeit, in der die eigenen Interessen und Fähigkeiten weiter entwickelt werden können!

  • Menschenrechte werden so in der Menschenrechtsstadt Wien noch stärker mit Füßen getreten in dem der Druck auf die Ärmsten und die Fremdbestimmung deren Lebens durch eine entfesselte und wild wuchernde Bürokratie erhöht werden, während die Reichen und Superreichen die Gesellschaft ungeniert immer mehr ausbeuten!

Wir fordern daher den sofortigen Stopp der repressiven Novelle der Wiener Mindestsicherungsnovelle und Neustart unter Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen und von MenschenrechtsexpertInnen.

Diese Neuregelung soll auf jeden Fall folgende Punkte umfassen:

  • Demokratiegemäße Definition der Ziele der Wiener Mindestsicherung: menschenwürdige Existenz und ein selbst bestimmtes Leben. Menschenrecht auf frei gewählte, Existenz sichernde Arbeit entsprechend eigenen Interessen und Fähigkeiten (ILO Übereinkommen 122, ESC, WSK-Pakt, EU GRC u.a.)! Umsetzung aller Menschenrechte (auch Recht auf Wohnen)! Demokratische Mitsprache Betroffener bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der Umsetzung der Wiener Mindestsicherung (ILO Empfehlung 202 + UNHCHR „Dignity-Note“).

  • Freiwilligkeit aller Maßnahmen bei der Wiener Mindestsicherung, denn die freiwillige Teilnahme bei transparenter Information ist die einfachste und wirkungsvollste Qualitätssicherung.

  • Schluss mit der strukturellen Gewalt gegen die Unterschicht, keine Existenz gefährdenden Sanktionen mehr!

  • Festschreibung durchsetzbarer Rechte der auf Unterstützung angewiesenen Menschen (§ 6a):

    • das Rechtsanspruch auf Sicherung von Lebensunterhalt, vollen Wohnbedarf inklusive realer Heizkosten (Abschaffung Heizkostenzuschuss 2011!) sowie Bedarf in besonderen Lebenslagen über den mit Bescheid zu entscheiden ist,

    • das Recht auf proaktive Information in verständlicher Sprache über Rechte und Pflichten, den Gang des Verfahrens und Rechtsmittel sowie auf individuelle Unterstützung im Verfahren. Wenn nötig auch in nichtdeutscher Sprache!

    • das Recht auf adäquate und frei wählbare Angebote und individuelle Beratung;

    • das Recht auf frei gewählte Bildung und Berufsausbildung sowie Umschulung;

    • das Recht auf frei gewählte Arbeit entsprechend ILO Übereinkommen 122. Kein permanenter Zwang für „AufstockerInnen“ (Niedriglohnarbeit, Teilzeitarbeit) sich eine andere Arbeit zu suchen! (... die es nicht gibt!)

    • das Recht auf Begleitperson bei allen Kontakten mit der Behörden und der für diese arbeitenden Dienstleistern;

    • das Recht auf Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Individualität, Vertraulichkeit von Beratung usw.!

    • das Recht auf Information: proaktive Belehrungspflicht für die Behörde und deren Dienstleister, volle Akteinsicht, Veröffentlichung aller Durchführungs- und allgemeiner Dienstanweisungen (Informationsfreiheitsgesetz!);

    • das Recht auf unabhängige Rechtsberatung und Hilfe bei der Rechtsdurchsetzung;

    • das Recht auf die Wahl von ErwerbslosenrätInnen, ArbeitslosenbetriebsrätInnen in Arbeitsprojekten sowie KurssprecherInnen in Kursen, die in Form der Erwerbslosen- und Sozialanwaltschaft ausreichende Ressourcen und Mitspracherechte haben!

    • das Recht auf ein menschenwürdiges Begräbnis statt Armengrab! Keine Anrechnung von Begräbnisversicherungen!

  • Schutz des Menschenrechts auf EIGENtum und wohnen: Anhebung der Freigrenzen für Geldvermögen auf 10.000 Euro pro Person (entspricht etwa Hartz IV), keine „Vermögensverwertung“ von Gütern des Lebensbedarfes wie Auto und Wohnung für den eigenen Bedarf!

  • Abschaffung der „Sippenhaftung“. Keine Diskriminierung von Menschen in Wohngemeinschaften oder allein lebenden Jugendlichen!

Für ein Leben ohne Schikanen durch die Bürokratie!

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