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Integra Vorarlberg Postpartner: Nach 3 Tagen Schnuppertagen wieder davon gekommen ...

Soumis par Aktive Arbeits… le jeu, 10.12.2015 - 21:03

Leider habe ich von Integra Wolfurt nichts schriftliches mitbekommen.

Nach meinen 3 Schnuppertagen bei der Integra Postpartnerstelle Bregenz Mariahilf wurde mir bekanntgegeben das momentan leider keine Stelle frei ist und ich auf die Warteliste gesetzt werde.

Die Bedingungen lt. Frau Isabelle Fritz (Integra Poststellenleitung): Der Bruttostundenlohn wäre 8,40 Euro für eine ganz normale Banktätigkeit (Postsparkasse mit Ein- u. Auszahlungen, Überweisungen, Kontoverwaltung und allgemeinem Postparteienverkehr) Vollzeit. Vorerst 6 Wochen Anstellung als Arbeiter. Eventuell könnte noch eine Verlängerung auf max. 6-12 Monate ermöglicht werden, was aber nicht garantiert wird.

Für Arbeiter gibt es keinen Gehalt, sondern Lohn. Bedeutet: Es gibt Berechnungsunterschiede. Kündigungsfristen ect..

Auf Grund dieses Angebots habe ich gleich am nächsten Tag telefonisch meine AMS-Betreuerin kontaktiert, die leider nicht im Dienst war, und schilderte daher diese skandalösen Zustände ihrer Vertretung. Am Ende des Gesprächs fragte mich die Dame nur, ob dieses Gespräch eine Beschwerde sei, welches ich eindeutig mit ja bestätigte und um einen raschen Rückruf von der Beschwerdestelle gebeten habe. Leider ist bis heute keine Meldung von Seiten des AMS oder Integra bei mir eingetroffen.

Ich habe inzwischen einen Pensionsantrag gestellt, da ich mich nicht noch einmal für solche Alibi- und Ausbeuteraktionen seelischen und nervlichen Stress aussetzen möchte.

Mein Leben und meine Gesundheit haben Vorrang.

Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Vom Arbeitsrecht her gesehen sind die 3 "Schnuppertage" als Probetage zu werten, die auch voll nach dem jeweils anzuwenden Kollektivvertrag zu zahlen wären! Das Ausnützen des Unwissens der meisten ArbeitnehmerInnen ist leider recht typisch für den "zweiten Arbeitsmarkt"!

Auch dass nur ein Vertrag als "Arbeiter" angeboten wird entspricht sicher nicht der geltenden Rechtslage ...

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