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Vorsicht bei gemeinnützigen Personalüberlassern: Selbst gefundene Jobs öffentlich ausgeschrieben und unterboten!

Soumis par Aktiver Admin le ven, 10.11.2017 - 23:26

Hallo,

ich befinde mich in einer Arbeitskräfteüberlassung und habe folgende Erfahrung gemacht:

Ich habe privat eine Stelle kontaktiert, einen Test absolviert, ein Vorstellungsgespräch gehabt.
Beim Vorstellungsgespräch mit dem Chef habe ich die Möglichkeit einer Förderung durch das AMS erwähnt.
Der Chef war interessiert, ich habe die Arbeitskräfteüberlassung kontaktiert und ihnen den Kontakt zu meiner Arbeitsstelle gegeben.
Daraufhin hat die Arbeitskräfteüberlassungsfirma mit dem Chef geredet und einen Förderungsplan gesendet.

Jetzt sehe ich meine privat gesuchte Arbeitsstelle auf der Homepage der Arbeitskräfteüberlassungsfirma öffentlich ausgeschrieben zu einem günstigeren Lohn.

Daraufhin habe ich mit meiner Betreuerin der Arbeitskräfteüberlassung gesprochen und ihr mitgeteilt, dass mir das nicht recht ist und das meine Chancen auf diesen Arbeitsplatz verringert. Ich möchte, dass die Stelle wieder von der Homepage verschwindet.

Was kann ich jetzt tun?
Ist sowas legal?

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Moralisch verwerflich ist das auf jeden Fall, aber rechtlich kann vermutlich schwer etwas dagegen gemacht werden. Es bleibt nur über, bei selbst gefundenen Jobs sich wegen Fördermöglichkeiten direkt an das AMS zu wenden. Das hätte den Vorteil, dass der Personalüberlassen den selbst gefundenen Job nicht für sich als "Vermittlungserfolg" gegenüber dem AMS nennen kann um so die Zielvorgaben des AMS leichter erfüllen zu können. Ziemlich kontraproduktiv der AMS-Sumpf ...

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