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Anrechnung Partnereinkommen: AMS-Schnüffler fertigt Fotos trotz Verbot an ...

Soumis par Aktiver Admin le sam, 11.11.2017 - 11:38

Hallo,

Beim AMS musste ich 2016 bereits eine Niederschrift machen, weil eine Lebensgemeinschaft vermutet wird. Hierzu wurde nur ich „einvernommen“ und damit war die Angelegenheit erledigt.

Jetzt, 1 Jahr später, macht das AMS neuerlich genau wegen der im Vorjahr abgehandelten Lebensgemeinschaft Probleme.
Diesmal wollten Sie meinen Ex-Lebensgefährten und Kindesvater einvernehmen, der sich jedoch auf zudem Zeitpunkt auf Urlaub befand.

Am 6.7.2017 wurde mir beiläufig, ich hatte nicht mal einen Termin beim AMS mündlich mitgeteilt, dass meine Notstandshilfe rückwirkend gestrichen wurde.
Bescheid hätte ich demnach bis zum 29.06.2017 erhalten müssen, habe ich aber nicht. Konnte auch keinen Anfordern, weil ich gar nicht wusste das mir die Notstandshilfe gestrichen wurde !

Wenige Stunden später schrieb mir der Geschäftsstellenleiter eine Nachricht, dass die Notstandshilfe doch nicht gestrichen ist, es jedoch überprüft wird, ob ich in einer Lebensgemeinschaft lebe.

Verspätet wurde die Notstandshilfe ausbezahlt wodurch mir ein finanzieller Schaden entstand, da ich Rechnungen nicht bezahlen konnte.

Zum Vorjahr hat sich jedoch nicht  geändert und ich habe seit 2013 in keiner Lebensgemeinschaft !

Somit schickten Sie einfach einen AMS-Schnüffler am 07.08.2017 (= 1 Tag vor Auszahlung der Notstandshilfe !) vorbei. Natürlich habe ich heute keine Notstandshilfe ausbezahlt bekommen, mir wurde auch bis dato nicht mitgeteilt, dass sie eingestellt wurde. Wohin kann ich mich nun wenden, dass ich Geld zum Leben, für meine Kredite bekomme ?

Nachrichten über das AMS-Konto werden zwar zugestellt, jedoch nicht beantwortet.

Beim Ex-Lebensgefährte und Kindesvater der gemeinsamen Tochter wurde in seinem Garten einvernommen. Obwohl ausdrücklich vom Ex-Lebensgefährten verboten wurden von diesem Schnüffler Fotos angefertigt.

Im Juni

ich habe diesen Beitrag (https://www.fischundfleisch.com/aktive-arbeitslose-oesterreich/ams-darf-jagd-auf-menschen-in-vermeintlichen-partnerschaften-machen-29557 ) von Euch gelesen und dazu einige Fragen:

U.a. schreibt Ihr

[… Das AMS wird also sensible Daten von abertausend Menschen erhalten, die – weil diese in keiner Lebensgemeinschaft mit Arbeitslosen leben – in keiner Weise das AMS etwas angehen und vom Arbeitsmarktservicegesetz her auch nicht erhoben oder gespeichert werden dürfen! …]

Wo kann ich das im Gesetz nachlesen, dass sie die Daten von Menschen die nicht beim AMS gemeldet sind nicht erhoben, eingesehen oder sonst etwas dürfen ?

[…um rechtswidrige Einvernehmungen, die eigentlich nur mit Ladung nach angemessener Vorbereitungszeit auf der Behörde erlaubt sind, durchzuführen …]

Wo finde ich hierzu eine Judikatur ?

Dieser Schnüffler meinte ich müsste aus dem Gartenhaus ausziehen, da es dem Kindesvater gehört. Eine Wohnung kann ich mir jedoch nicht leisten, da ich Kredite zu bedienen habe.

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Grundsätzlich hat mensch das Recht, den Zutritt zu verbieten, auch den AMS-Schnüfflern. Das Anfertigen von Photos gegen den Willen des Besitzer auf Privatgrund ist natürlich als Verletzung des Hausrechts zu werden! Fotos sind auch nicht unbedingt notwendig, da ja vom Ergebnis des AUGENscheins eine Niederschrift gemacht werden kann. Judikatur dazu haben wir noch nicht recherchiert ...

Zur Vorgeschichte:

Sehr geehrtes Team,

nun schlägt auch bei das Problem mit dem AMS zu.

Kurz zur Vorgeschichte: Ich bin für die Berufswelt mehr als Qualifiziert(soll nun nicht abwertend gegenüber Lehrberufe sein !!) , zumal ich ein abgeschlossenes Studium habe, sehr gute Dienstzeugnisse. Nichts desto trotz,gibt es in Österreich keinen Job für mich. Vorstellbeihilfe oder gar eine Umzugsbeihilfe gewährt mir das AMS nach Deutschland, wo es reichlich Arbeit für mich gäbe, nicht.

Das AMS hat mir bisher kein einziges Arbeitsangebot gemacht und wollen nun,dass ich als Hilfsarbeiterin arbeiten gehe. Mir wurden Weiterbildungskurse bezahlt, wobei ich nun den zweiten Teil eingereicht habe, dieser wurde abgelehnt, weil das AMS nicht wusste das es aus zwei Teilen besteht.
Fakt ist, dass ich seit 11/2015 arbeitslos bin und ich mir die Reisekosten zu den Vorstellterminen in Deutschland nicht leisten kann.

Meine 5-jährige Tochter und ich leben in einem kleinen Gartenhäuschen was uns der Kindesvater und mein Ex-Lebensgefährte zur Verfügung stellt.

Vor ca. 1 Jahr musste ich schon zum AMS-Dienststellenleiter, weil mein Ex-Lebensgefährte in diesem kleinen Gartenhäuschen gemeldet ist. Er hat sich daraufhin abgemeldet und ich habe beim AMS angegeben, dass ich nicht dafür garantieren kann, dass er sich in seinem Haus wieder anmeldet,ist sein gutes Recht und ich kann ihn diesbezüglich nicht bevormunden. Leben tut mein Ex-Lebensgefährte jedoch ca. 8km entfernt. Er will sich auch deswegen nicht ummelden, weil er sonst alles andere (Auto,Waffenbesitzkarte, etc.) ummelden müsste und das einiges an Geld kosten würde, zumal das Dasein meiner Tochter und mir nicht für die Ewigkeit sein soll, sondern nur bis ich wieder Arbeit gefunden habe.

Nun hat mein Ex-Lebensgefährte heute einen eingeschriebenen Brief vom AMS bekommen, worin sich eine Vorladung befand. Den Brief habe ich übernommen, da er 1. Hier nicht wohnt, 2. Auf Urlaub ist. In diesem Schreiben steht, dass es um „Klärung der Haushalts- bzw. Wirtschaftsgemeinschaft mit mir Die Rechtsgrundlage erfolgt nach §19 des Allgemeinen Verwaltungsverfassungsgesetz 1994-AVG. Termin ist in 3 Tagen

Ich denke ausschlaggebend für das war, dass ich um den zweiten Kurs angesucht habe und sich das AMS nun „abputzen“ will, weil es verabsäumt hat, dass es sich um zwei Kurse handelt.

Mein Ex-Lebensgefährte und ich haben schon sehr lange keine Lebensgemeinschaft mehr, jedoch verbringt er sehr viel Zeit mit unserer gemeinsamen Tochter.
Nun werde ich dem AMS mitteilen, dass mein Ex-Lebensgefährte zu dem Termin in 3 Tagen nicht erscheinen wird, da er auf Urlaub ist.
Das Netz ist voll mit Informationen, so dass ich nicht herausfinde was richtig oder falsch ist.

Auch würde mich interessieren, ob mir das AMS die Notstandshilfe nun streichen kann, weil er zu dem Termin erst Ende Juli kommen kann. Mein Ex-Lebensgefährte regt sich furchtbar auf, weil in in eine Sachereingezogen wird, die ihm überhaupt nichts angeht und das nur weil er mir sein Gartenhaus zur Verfügung stellt. Er meint auch, dass er sich wegen dem AMS sicher nicht ummelden wird, außer das AMS trägt die Kosten hierfür.

Nachdem er ab Mittag, wenn unsere Tochter aus dem Kindergarten kommt, bis zum späten Abend sich in seinem Haus aufhält, sieht er auch keine Notwendigkeit sich umzumelden, deswegen haben wir noch lange keine Lebensgemeinschaft, bzw. wohnt er nicht mehr dort.

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