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Schikanöse Klagsdrohung der AMS Steiermark wegen Bericht über Bezugssperre wegen ErfA - Antwort Aktive Arbeitslose Österreich

Soumis par Aktive Arbeits… le jeu, 28.06.2012 - 16:11
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Gitta Zöllner versus AMS/ErfA, Materalien: Antwort auf Klagsdrohung von Karl-Heinz Snobe

An die
Landesgeschäftsstelle
AMS Steiermark

Herrn Mag. Karl-Heinz Snobe

Babenbergerstraße 33
A-8020 Graz

 

Wien, 28.6.2012

Sehr geehrter Herr Magister Karl-Heinz Snobe,

wir haben in Ihrem Namen von Herrn Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Paar eine ziemlich skurrile und überschießende Klagedrohung wegen eines vor über 3 Jahren im Internet veröffentlichten Artikels über eine unserer Meinung nach rechtswidrige Bezugssperre erhalten.

Da Sie diese Klagedrohung trotz ausreichender Bedenkzeit noch immer nicht zurück gezogen haben, sehen wir uns veranlasst, die Öffentlichkeit über Ihr ausgesprochen Kritik würdiges Vorgehen zu informieren und stellen Ihnen daher folgende Fragen:

  1. Wann und von wem wurde der Beschluss zur Klagedrohung gefasst? Ist der Landesbeirat davon informiert worden?
  2. Wieso wenden Sie sich nicht direkt an uns, wenn Sie mit unserer Berichterstattung über den Fall Gitta Zöllner versus ErfA unzufrieden sind? Sind Sie gar notorisch mit einem Kommunikations- oder Einordnungsdefizit behaftet?
  3. Wieso schalten Sie einen Rechtsanwalt ein, wo Sie doch laut § 29 AMSG in Ihrem Handeln den in Verfassungsrang stehenden Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet sind und außerdem im Falle des Falles die Finanzprokuratur (http://finanzprokuratur.bmf.gv.at/) in Anspruch zu nehmen wäre?
  4. Wieso schalten Sie gerade den auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt Wolfgang Paar ein? Woher kennen Sie diesen? Welche Geschäftsverbindungen pflegen Sie und Ihre Freunde/Geschäftspartner mit diesem Anwalt?
  5. Wieso verquicken Sie private und öffentliche Angelegenheiten in dieser Klagedrohung (Klagedrohung des AMS und Klagedrohung von Privatpersonen)? Wer kommt da für die Kosten auf? Die Versicherungsgemeinschaft gar?
  6. Sind Sie sich bewusst, dass Ihre Klagedrohung weit über das rechtlich gedeckte hinaus geht? Es ist unser gutes Recht Polemiken gegen das AMS zu veröffentlichen oder Namen von öffentliche Urkunden (Bescheide) unterzeichnenden Personen zu nennen zumal hoheitliche Akte ausführende Mitarbeiter in ihrer Funktion keinen Datenschutz genießen. Ihre diesbezüglichen Drohungen sind daher als Rechtsbruch zu qualifizieren.
  7. Sind Sie sich bewusst, dass Sie als Wiederholungstäter zu bezeichnen sind, da das ja nicht die erste schikanöse Klagedrohung gegen ArbeitslosenaktivistInnen ist, sondern bereits mindestens die dritte?

Mit Ihrer überschießenden Klagedrohung schaden Sie ja nicht nur dem Ansehen der Republik Österreich sondern dequalifizieren Sie sich für Ihre Funktion.

Wir geben Ihnen Gelegenheit für eine Antwort bis Freitag 13.7.2012. Bis dahin haben Sie auch Zeit Ihre Klagedrohung zurück zu ziehen und folgende Ehrenerklärung zu unterschreiben und uns ein Angebot zur Schadenswiedergutmachung zu legen.

Es würde uns freuen, wenn Sie Ihre Funktion endlich rechtskonform ausüben würden und die volle Achtung der Verfassung, der Menschenrechte und der Gesetze garantieren würden.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „AKTIVE ARBEITSLOSE“

Renate Vodnek
Schriftführerin „AKTIVE ARBEITSLOSE“

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