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Presserat verharmlost wieder sozialrassistische Stimmungsmache als "Ungenauigkeit"

Soumis par oberdammer le mar, 23.04.2019 - 12:23
Briefverlauf
Angaben zum Brief
Brief abgesendet
Antwort

Von: Info Presserat <infoatpresserat.at>
Date: Fr., 19. Apr. 2019 um 17:07 Uhr
Subject: Mitteilung vom 17.03.2019
To: <peter.oberdammeratgmail.com>

Sehr geehrter Herr Oberdammer!

Der zuständige Senat hat sich in seiner letzten Sitzung mit Ihrer Mitteilung vom 17.03.2019 befasst und entschieden, dass hier kein Grund für die Einleitung eines Verfahrens vorliegt. Der Senat hat festgehalten, dass aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, daß sich der Betroffene aggressiv verhalten und lautstark dahingehend geäussert habe, dass er bereits mehrere Vorstrafen wegen Körperverletzung habe und bei „diesem Scheiß“ nicht mitspielen werde. Weiters geht aus der Entscheidung hervor, dass sich die anderen Gruppenteilnehmer dadurch bedroht gefühlt und Angst gehabt haben.

Wenn hierüber in den Artikeln von einem aggressiven Verhalten berichtet wird und der Mann die Fortbildung durch Drohungen gestört habe, mag diese Darstellung möglicherweise etwas ungenau sein, für die Einleitung eines Verfahrens reicht dies jedoch nicht aus.

Beste Grüße,

Luis Paulitsch

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