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Stellungnahme zum Antrag Nr. 43 des GLB betreffend "Nein zum AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!''

Soumis par Aktiver Admin le mar, 21.05.2019 - 20:18

Aktenvermerk, Arbeiterkammer Salzburg

Datum: 13. Mai 2019

Stellungnahme zum Antrag Nr. 43 des GLB betreffend "Nein zum AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!''

AMS intern läuft die Segmentierungsstrategie mittlerweile unter dem Titel: "PAMAS" (personalisierte Arbeitsmarktbetreuung /Arbeitsmarktchancen-Assistenz-System). Nach der Integrationswahrscheinlichkeit werden die Arbeitssuchenden weiter in drei Kategorien eingeteilt: hohe, mittlere und niedrige Arbeitsmarktchancen.

An den grundsätzlichen Problemen/Bedenken/ die auch im Antrag angesprochen werden hat sich dadurch nichts geändert.

Der Deskriptor ist bereits im IT-System des AMS gespielt, allerdings hat die errechnete Arbeitsmarktchance und die Zuordnung zu den drei Kundengruppen für die Dienstleistungen, Ziele, Budgeterteilung und auch Fördermöglichkeiten im Jahr 2019 zunächst einmal noch keine Relevanz. Diese wird allerdings im nächsten Jahr vermutlich kommen.

Die Arbeitnehmervertreter im AMS-Verwaltungsrat haben sich im Herbst 2016 gegen die "Segmentierungsstrategie" ausgesprochen. Im Jahr 2018 wurde diese dann unter geänderten politischen Rahmenbedingungen im Verwaltungsrat "zur Kenntnis" genommen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ist ein Stopp von "PAMAS" nicht sehr wahrscheinlich.

Umso wichtiger ist es zu versuchen, die Kriterien und Implikationen, die dadurch auf die Arbeitssuchenden zukommen, positiv zu beeinflussen. Die im Antrag beschriebenen Kritikpunkte werden vom Kammerbüro als berechtigt angesehen, wobei von Seiten des AMS immer wieder betont wird, dass PAMAS lediglich zur Unterstützung für die Beratenen dient und keine "Entscheidungen" trifft.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im AMS kann ein Stopp der Segmentierung von der Arbeitnehmerinnen-Kurie nicht durchgesetzt werden, daher sollte unser Bemühen auf möglichst breite Zugänge von Arbeitslosen mit niedriger Reintegrationschancen zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik konzentrieren - mit Fundamentalopposition erreichen wir nichts für unsere Mitglieder.

Der Antrag sollte sich an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz richten.

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Komplexität der Thematik und der teilweisen notwendigen Präzisierung wird empfohlen, den Antrag dem Ausschuss für Sozial- und Arbeitsrechtpolitik zuzuweisen.

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