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Nationalratswahl 2019: Forderungen der österreichischen Arbeitsloseninitiativen / Wahlumfrage

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 24.09.2019 - 18:23

ENDFASSUNG, 1. August 2019

Forderungen der AL-Initiativenan Parteien/künftige Regierung

Initiiert von AMSEL, mitgetragen bzw. mitgearbeitet Aktive Arbeitslosen Österreich und soned.at

1. Forderungen bzgl. AMS/AlVG

  • Die Notstandshilfe muss in vollem Umfang erhalten bleiben!
  • Zur Existenzsicherung ist es notwendig, die Nettoersatzrate (NER) auf 80% anzuheben, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe jährlich an die Inflation anzupassen, sowie die Zuverdienstmöglichkeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze beizubehalten.
  • Ab sechs Monaten Arbeitslosigkeit, ist ein Urlaubsanspruch von 14 Tagen (in denen man dem AMS nicht zur Verfügung stehen muss), bei vollem weiterem Leistungsumfang einzuführen.
  • Volle Transparenz aller AMS-Gremien und Mitsprache der Betroffenen! Freiwilligkeit bei AMS-Kursen/Maßnahmen, da sie oft nicht den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen und daher zur Überwindung der Arbeitslosigkeit, sinnlos sind.
  • Um die Freiwilligkeit zu gewährleisten, Abschaffung aller Sanktionen im AlVG!Ebenso Beseitigung des Zwangs, prekäre Arbeit, von der man nicht leben kann, annehmen zu müssen! Daher, Recht auf FREI gewählte Arbeit ohne Sanktionierungen!
  • Der Zwang, lange Wegzeiten (die rein auf PKW-BenutzerInnen, nicht aber auf BenutzerInnen von Öffis ausgelegt sind –oft noch längere Wartezeiten) auf sich nehmen zu müssen, gehört ebenfalls beseitigt!
  • Kategorisches NEIN zum AMS-Algorithmus, Menschen dürfen niemals von Computerprogrammen selektiert werden!
  • Alleinerziehende, die innerhalb von 14 Tagen keinen Kinderbetreuungsplatz dauerhaft schriftlich nachweisen können, dürfen nicht mehr vom Bezug des AlVG-Geldes (Arbeitslose, Notstand) abgemeldet werden!
  • Mehr nach KV bezahlte Arbeitsplätze, z.B. wie bei der Aktion 20.000, auf freiwilliger Basis. Betroffene dürfen nicht sanktioniert werden!

2. Sozialhilfe neu/Mindestsicherung und BGE

  • Keine Einführung der „Sozialhilfe neu“! Statt dessen, Beibehaltung und Verbesserung (Erhöhung auf das aktuelle Existenzminimum, Abschaffung der Sanktionen, leichterer Zugang) der BMS als erster Schritt!
  • Längerfristig ist ein BGE, personenbezogen, in Existenz-und Teilhabe sichernder Höhe, unter Beibehaltung der öffentlichen Sozialversicherungen (ASVG-Leistungen) einzuführen!

3. Verbesserungen in der ErwerbsarbeitsweltRücknahme der 12 Std./Tag und 60 Std./Woche Regelung!

  • Arbeitszeitverkürzung auf 30 Std./Woche bei vollem Lohn-und Personalausgleich, sowie weitest möglicher Überstundenabbau!
  • Mindest-NETTO-Stundenlohn von 10 Euro!
  • Weitestgehende Eindämmung der Leiharbeit.
  • Bonus-Malussystem für die Anstellung in der Arbeitswelt benachteiligter Personengruppen, mit Bezahlung nach branchenüblichem KV und sämtlichen Sozialabgaben. Malus, wenn eine Firma Menschen die in der Arbeitswelt benachteiligt sind kündigt/nicht anstellt. Bonus, aus den eingenommenen Maluszahlungen finanziert, für vorbildliche Firmen.
  • Strenge Strafen bei Lohn-und Sozialdumping, pro betroffener ArbeitnehmerIn und Monat! Zur Kontrolle und Durchsetzung, ist das Personal des Arbeitsinspektorats dementsprechend aufzustocken!
  • Arbeit generell neu denken!

Antworten der wahlwerbenden Listen

JETZT – Liste Pilz:

Wir erlauben uns, Ihnen unseren Wertekanon weiter zu leiten, in dem die Positionen der Partei Jetzt hervorgehen: https://partei.jetzt/partei/jetzt-wertekanon/

JETZT – Wertekanon

Mit besten Grüßen,

Partei JETZT – Liste Pilz
parteiatpartei.jetzt
http://www.partei.jetzt
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20.8.2019 BZÖ Kärnten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterstützen Ihre Forderungen insbesondere die Forderung nach einem BGE.

Dieses steht in unserem Wahlprogramm auf der ersten Seite.

https://www.bzoe-kaernten.at/wp-content/uploads/2019/07/BZO%CC%88-Folder-Allianz-der-Patrioten-Web.pdf

Mit herzlichen Grüßen

Karlheinz Klement


21.8.2019 Die Grünen:  

Sehr geehrte Frau Schaupp,
sehr geehrte Damen und Herren,  

zuerst: Wir gratulieren Ihnen, dass Sie als selbstorganisierte arbeitslose Menschen einen Forderungskatalog stellen und sich so an der öffentlichen Debatte beteiligen bzw. versuchen, auf diese Debatte Einfluss zu nehmen.   Die von Ihnen angeführten Positionen entsprechen in auffallend großen Teilen jenen der Grünen. In einigen Punkten gibt es Abweichungen:  

Zu Ihrer Forderung 1: Wir schlagen dem geltenden Urlaubsrecht entsprechend einen fünfwöchigen Urlaub vor, weil ein Unterschied zu in Beschäftigten zustehenden Urlaubsregelungen familiäre Organisationsschwierigkeiten verursacht. In der Praxis treten wir für den Erwerb eines Anspruchs auf eine Woche Urlaub je zwölf Wochen Arbeitslosigkeit ein. Im Übrigen können wir nicht nachvollziehen, warum gerade Menschen in emotional sehr schwierigen Situationen kein Recht auf eine Auszeit haben sollen.  

Zu Ihrer Forderung 3: Die Grünen treten für eine Abschaffung oder zumindest wesentliche Adaption der Strafbestimmungen nach §§ 10 und 11 AlVG ein. Ziel muss es sein, Menschen zu gewinnen, etwa mit sozial abgesicherter Ausbildung und Qualifikation. Wir schlagen daher einen Rechtsanspruch auf frei gewählte Ausbildung und Qualifikation vor. Außerdem bedarf es einer Abkehr vom Prinzip „Vermittlung vor Qualifikation“, nicht zuletzt im Hinblick auf den hohen Anteil arbeitsloser Menschen mit geringer formaler Qualifikation und den für diese Menschen drohenden Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt.  

Zu Ihrer Forderung 9: Wir meinen, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der Erwerbsphase faktisch einer Ausgrenzungsprämie gleichkommt und katastrophale Folgen für Menschen mit geringem formalen Ausbildungsniveau oder nicht mehr leicht einsetzbaren Ausbildungen nach sich ziehen würde. Unter anderem auch, weil es ein Freibrief für die öffentliche Hand wäre, nichtökonomische Angebote zu vernachlässigen und einzustellen. Die Grünen schlagen bedingungslose Einkommenselemente für Kinder (Kindergrundsicherung) und für Menschen in Pension (Grundpension) sowie Menschen mit Erwerbseinschränkungen (Krankheiten, Behinderungen,…) vor, nicht jedoch in der Erwerbsphase. Insbesondere die Debatte um die Mindestsicherung, aber auch um die Pensionen und den sogenannten Familienbonus zeigen unserer Ansicht nach, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen entweder politisch nicht verteidigbar oder aber zynisch niedrig wäre. Dennoch hat die Grüne Grundsicherung sicherzustellen, dass alle Menschen in der Erwerbsphase ein ausreichendes Einkommen haben, auch in Problemsituationen. Oder anders gesagt: Im Ziel – der unbedingten sozialen Absicherung aller in Österreich lebender Menschen – sind wir einer Meinung. Wir meinen nur, dass ein BGE kein geeignetes Mittel zur Erreichung des Ziels ist.

Zu Ihrer Forderung 10: Auch die Grünen treten für eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Einkommensausgleich ein. Die Größenordnung von 30 Stunden ist auch tatsächlich anzustreben, da ArbeitnehmerInnen in Österreich durchschnittlich 30 stunden in der Woche arbeiten und die faire Verteilung von Arbeit, Zeit und Geld ein wesentliches politisches ziel sein muss (und für die Grünen ist). Die 30-Stundenwoche muss aber nicht mit einem Schritt erreicht werden: Eine 35-Stundenwoche wäre schon ein wesentlicher Fortschritt.  

Jenseits dieser Anmerkungen entsprechen Ihre Forderungen uneingeschränkt den Positionen der Grünen, die wir für den Fall eines Wiedereinzugs ins Parlament mit großem Engagement vertreten werden. In diesem Fall werden wir auch auf Ihre Engagement und Ihre Sachkenntnis angewiesen sein und hoffen auf Ihre Unterstützung auf diesem Weg.Mit freundlichen Grüßen vom Team des Dialogbüros  


21.8.2019: FPÖ

Durch die Integrierung der Notstandshilfe in ein Arbeitslosengeld Neu soll diese Anspruchsgrundlage auf Basis einer Versicherungsleistung abgesichert und im Sinne der Anspruchsberechtigten weiterentwickelt werden. Bei Langzeitversicherten soll eine erhöhte Nettoersatzrate geprüft und umgesetzt werden. Gleichzeitig soll für Risikogruppen, die vermehr von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, besondere Schulungs-, Förderungs- und Beschäftigungsprogramme angeboten werden, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden bzw. erst gar nicht eintreten zu lassen. Dabei sind insbesondere besondere Beschäftigungsprogramme für die Gruppe 50+, gesundheitlich beeinträchtige Personen oder Personen mit geringer Qualifikation anzubieten.

Die Betreuung durch das AMS hat für die Arbeitssuchenden in einer unbürokratischen und wertschätzenden Art und Weise zu erfolgen. Dabei ist auf die besondere Situation der einzelnen zu betreuenden Personen einzugehen und diese zu berücksichtigen.

Mit diesem neuen Bundesgrundsatzgesetz für eine Sozialhilfe NEU wurde eine gänzlich neue Aufstellung der Sozialhilfe für Österreich durchgesetzt, um Ungerechtigkeiten für sozial Schwache, die tatsächlich Unterstützung brauchen, zu beseitigen. Darüber hinaus hat man die Einwanderung in den österreichischen Sozialstaat durch EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte endlich gestoppt.

Die Höhe der Geldleistungen im Rahmen der Sozialhilfe wird bei Haushalten mit volljährigen Bezugsberechtigten beschränkt, um zukünftig klare Unterschiede zwischen Arbeitnehmerhaushalten und Haushalten im Sozialhilfebezug zu schaffen. Eine Eigenleistung durch Arbeit soll sich endlich wieder lohnen. So ist für jene Personen, denen es gelingt, aus dem Sozialhilfebezug heraus eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ein Freibetrag von bis zu 35 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens vorgesehen. Dieser Gehaltsteil bleibt dann wiederum für bis zu 12 Monate von einer Anrechnung ausgenommen. Mit diesem stärkeren Arbeitsanreizen sollen auch jene Menschen, die arbeiten, von einem höheren Haushaltseinkommen profitieren und letztendlich wieder aus dem Sozialhilfebezug in eine Erwerbstätigkeit zurückfinden.

Bundesweite Familienleistungen werden einheitlich bei Mehrkindfamilien stärker als bisher in der Mindestsicherung berücksichtigt, wo bisher in einzelnen Bundesländern teilweise Anrechnungen zum Nachteil der Betroffenen vorgenommen wurden. Auch die Zuschläge für Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung werden eingeführt bzw. erhöht. Zentraler Eckpunkt bei der Neugestaltung des neuen Modells der Sozialhilfe war es, den Fokus auf jene Personengruppen zu legen, die erfahrungsgemäß einer besonders hohen Armutsgefährdung ausgesetzt sind und daher auf die Unterstützung durch die Leistungen am meisten angewiesen sind. Auf die Gruppe der Alleinerziehenden trifft dies im Besonderen zu. Daher wird für Alleinerziehende ein nach Kinderzahl gestaffelter Zuschlag geschaffen, mit der die Basisleistung aus der Mindestsicherung noch erhöht werden kann.


23.8.2019 WANDEL:

Liebe Margit,   vielen Dank für eure super ausgearbeiteten Standpunkte, die wir natürlich vollinhaltlich unterstützen und auch weiterverwenden werden.   Konkret zu den Punkten möchte ich noch sagen:   1. Urlaubsanspruch ist natürlich super, aber warum nicht 5 Wochen? Wir sind auf jeden Fall dafür, dass auch Menschen ohne Arbeit ein 13. und 14. Gehalt bekommen, ohne dem das Leben in Österreich einfach zu schwer ist. 2. Ebenso volle Zustimmung. Wir fordern in unserem Zukunftsprogramm, berechnet mit heutiger Kaufkraft ein Grundeinkommen von 1.500 Euro, eine Mindestpension von 1.750 Euro und einen Mindestlohn von 2.000 Euro. Alles Nettobeträge. 3. Wir fordern langfristig, also binnen einer Generation, bei 21 Stunden Wochenarbeitszeit anzukommen. Mindestlohn wäre bei uns gerechnet auf 40 Wochenstunden rund 12,5 Euro netto.  

Liebe Grüße und auf bald, Fayad  

Wandel
T 0664 975 6200 | E kontaktatderwandel.at
www.derwandel.at 


2.9.2019 NEOS:

Sehr geehrte Damen und Herren,  

anbei darf ich Ihnen die Stellungnahme von NEOS übermitteln.   mit herzlichen Grüßen, Gregor Plieschnig   „Wir NEOS wollen, dass Menschen möglichst frei und auch finanziell unabhängig ihr Leben führen können. Dass sie Digitalisierung und Flexibilierung als Chance bergreifen und nicht als Bedrohung. Mit alten Mitteln sind neue Herausforderungen nicht zu bewältigen. Wir brauchen innovative Modelle in Sachen Weiterbildungs- und Qualifizierungsförderungen, die Menschen befähigen die Jobs auszuüben, die gefragt sind und die sie ausüben möchten. 

Die Zeiten der Hochkonjunktur sind vorbei, der österreichische Wirtschaftsmotor beginnt langsam aber sicher zu stocken. Aktive Arbeitsmarktpolitik wird immer wichtiger, die Arbeitslosigkeit sinkt weniger stark als in den Vormonaten. Insbesondere Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer_innen finden wieder schwerer einen Job. Gleichzeitig sind Österreichs Unternehmen aktuell auf der Suche nach rund 220.000 Fachkräften und können Stellen nicht besetzen. Dieses „Mismatch“ am Arbeitsmarkt besteht in Österreich schon seit Jahren und wird nur unzureichend angegangen.

Wir wollen sicherstellen, dass Menschen Freiheit, Chancen und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten haben und dafür sorgen, dass sie dann, wenn sie Hilfe benötigen, diese rasch, unkompliziert und unbürokratisch erhalten.

Die schwarz-blaue Bundesregierung hat indes nicht viel getan, um einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für benachteiligte Gruppen zu erleichtern – sie hat eine vollkommen misslungene Mindestsicherungsreform beschlossen, die noch dazu höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist. Eine groß angekündigte Reform des Arbeitslosengeldes ist nicht zustande gekommen, stattdessen wurde Ankündigungspolitik betrieben, die außer heiße Luft nicht viel produzierte.“   

Gregor Plieschnig, Pressereferent


Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige (KPÖ)

Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für die Anfrage und die Übermittlung der Forderungen.
Wir möchten dazu wie folgt Stellung nehmen:
===
Antworten von "Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige" (KPÖ) zu den Forderungen der Arbeitslosen ausgearbeitet von AMSEL, Aktive Arbeitslose und soned an Parteien/künftige Regierung
Grundsätzlich vertritt die KPÖ die Meinung, die Rechte arbeitsloser Menschen können und dürfen nie im Widerspruch zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 stehen, wo diese festlegen:
- 22: Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.
- 23: Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
Entsprechende Bestimmungen finden sich u.a. im UN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der Europäischen Sozialcharta, sowie den Bestimmungen der Internationale Arbeitsorganisation (ILO).
Wir fordern die Einhaltung dieser Grundrechte sicherzustellen und politisch zu garantieren. Auf dieser Grundlage sind sämtliche Ansprüche, Rechte und Fragen die arbeitslose Menschen betreffen abzuleiten.
Die KPÖ unterstützt die übermittelten Forderungen von AMSEL, Aktive Arbeitslose und soned, entsprechend ihrer übermittelten Forderungen in den  Punkten 1. bis 3. und setzt sich dafür ein, den demokratiepolitischen Interessen der Erwerbsarbeitslosen zum Durchbruch zu verhelfen.
Wir wollen:
- Mitsprache und Mitentscheidung bei allen Angelegenheiten welche die Erwerbsarbeitslosen betreffen
- Eine unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft als Vertretung Arbeitssuchender
Bei Punkt 2. im angeführten Dokument würden wir die Forderung dahingehend erweitern, die Erhöhung über das aktuelle Existenzminimum bis hin zu den Referenzbudgets festzusetzen. Erwerbsarbeitslosigkeit, besonders Langzeitarbeitslosigkeit darf niemals zur Armutsfalle werden!
===
Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg für ihre wichtige Arbeit!
Florian Birngruber
KPÖ-Öffentlichkeitsarbeit
f.d. Wahlbündnis "Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige" (KPÖ)
---
KPÖ-Bundesvorstand
Drechslergasse 42, A-1140 Wien
Telefon +43 (1) 50 36 580 – 0
Fax +43 (1) 50 36 580 – 499
Mail bundesvorstandatkpoe.at
Web www.kpoe.at


Noch nicht geantwortet haben bisher auf unsere Anfrage:

Noch nicht geantwortet haben:  SPÖ, ÖVP  SLP, GILT, CPÖ, BPÖ 

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