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AMS Huttengasse zwingt 58jährigen Akademiker mit Auslandserfahrung in Kurs für jugendliche Bewerber und zu Bewerbung als Putzkraft

Soumis par Aktiver Admin le mar, 10.03.2020 - 11:47

Dienstaufsichtsbewschwerde

Am 28.8.2019 hatte ich einen Kontrolltermin bei Frau H. (AMS Wien Huttengasse), bei dem mir der Kurs „Qualifizierung zum Job - ein Kursangebot für Personen 25+ / AMS West)" verordnet wurde.

Da ich schon mehrere AMS-Kurse für „Arbeitssuche“, „Präsentation“, „Import-Export, Übungsfirma, Trendwerk“ absolviert und daher diese Qualifikationen schon erworben habe, ist nicht nachvollziehbar, welche zusätzliche Qualifikationen ich in diesem Kurs erwerben könnte.

Entgegen der Vorschrift wurden mir im Gespräch mit Frau H. weder eine klare Begründung für den Kursbesuch noch konkreten Defizite genannt , die durch diese Maßnahme zu beheben wären.

Zudem ist der Kurs für jüngere Arbeitssuchende angelegt, ich stehe schon im 58. Lebensjahr und habe bereits langjährige Bewerbungs- und Berufserfahrung. So war ich bei Mitsubishi in New York sowie Philipps in Tokio angestellt und spreche Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Japanisch (Diplom) und Basic-Mandarin.

Aus den oben genannten Gründen und da ich bereits gleichartige AMS-Kurse besucht habe, widerspricht und verletzt meine Kurszuweisung den Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gemäß § 31 Absatz 5. AMS "Grundsätze bei der Aufgabenerfüllung".

Außerdem wurde ich gezwungen mich für einem Reinigungsjob zu bewerben.

Ich bin verwundert und entsetzt für die krasse Fehleinschätzung meiner Person, meiner Akademischen Ausbildung, meiner Fähigkeiten und meiner Track Berufslaufbahn, die ja alle beim AMS Huttengasse aufliegen und plädiere daher für einen sinnvollen und durch Tatsachen fundierten Betreuerinnen Wechsel.

Die oben erwähnten bereits abgeschlossenen Kurse, die auch bei AMS Huttengasse vorliegen wurden weder für dieser Maßnahme beachtet, einbezogen oder überhaupt gewürdigt.

Aus diesem eindeutigen belegbaren Sachverhalt erwarte ich ,dass diese irrtümliche verordnete Zubuchung zur angeführten Maßnahme umgehend storniert bzw. zu beenden sein müsse und ich zu gleichartigen Maßnahmen nicht mehr verordnet werde,

Obendrein rühmt sich das AMS, gegenwärtig ja, wie in diversen Medienberichten zu entnehmen und dokumentiert wird, den Kunden ein neues Betreuungsformat, bei dem – anders als früher - jeglicher Zwang abgeschafft ist, anzubieten, was ich wesentlich effizienter finde.

In meinem, diesen Fall liegt jedoch unmissverständlich und offensichtlich ein Bruch dieser versprochenen und angestrebten Maßnahmen Politik vor.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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Maßnahmenanbieter
Bezeichnung der Maßnahme
Betreuende Behörde