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step2jobs: Vorsicht Falle - sittenwidriger Vertrag! (Betreuungsvereinbarung/Vermittlungsvereinbarung)

Soumis par Aktive Arbeits… le jeu, 27.10.2011 - 22:50

Folgend der Text einer Vereinbarung, die MindestsicherungsbezieherInnen bei im Rahmen des Programms step2jobs bei team 4 ohne nähere Erläuterung zur Unterschrift vorgelegt wird. Da dieser Vertrag unserer Meinung nach sittenwidrig ist, raten wir dringendst ab, diesen Vertrag zu unterschreiben.

Folgend Punkte sind unserer Meinung rechtswidrig:

  • Die Zuweisung zu Arbeitsplätzen am "2. Arbeitsmarkt" ("sozialökonomische Betriebe", "gemeinnützige Beschäftigungstrager"), Stiftungen und zu "gemeinnützige Personalüberlasser" ist ein hoheitlicher Akt und darf nicht an Dritte ausgelagert werden. Insbesondere haben private Einrichtungen nicht das Recht, in Arbeitsverhältnisse am "zweiten Arbeitsmarkt" zu vermitteln. Die Drohung, den Bezug zu verringern, stellt unserer Meinung nach daher den Straftatbestand der Nötigung dar.

  • Das Verlangen auf telefonischen Abruf bereit zu stehen ist ebenfalls rechtswidrig.

  • Team 4 darf keine Daten über Nichtantritt von AMS Massnahmen an die MA 40 weiter geben. Dazu ist nur das AMS selbst berechtigt, und auch nur dann, wenn mensch einen AMS-Bezug erhalten hat und dieser deswegen eingestellt wurde.

  • Laut Verwaltungsgerichtshof darf der hoheitliche Akt der Arbeitsvermittlung nicht an Dritte ausgelagert werden. Demnach dürften auch keine Daten über nicht angenommene Stellen an das AMS gemeldet werden!

  • Beratungs- und Betreuungseinrichtungen haben nicht das Recht, die Sozialversicherungsnummer zu verlangen. Für die Identifikation beim AMS gibt es eine eigene PST-Nummer!

Vereinbarung zur aktiven Vermittlungsunterstützung

Zwischen

TEAM 4 Projektmanagement GmbH step2job

Erdbergstraße 52-60/ Stiege 3/ Top 003 A -1030 Wien

und

Herrn/Frau:

SV-Nummer:

Adresse:

Telefonnummer:

Ziel und Inhalt des Projektes step2job ist es, Bezieher/innen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in folgenden Bereichen zu beraten und zu unterstützen:

  • Aufnahme von vollversicherten Arbeitsverhältnissen unter Einbeziehung verschiedener Beschäftigungsformen (1. Arbeitsmarkt, Selbständigkeit, 2. Arbeitsmarkt, Stiftungen, Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung,...).
  • Nutzen anderer unterstützender Angebote (Qualifikation, soziale und gesundheitliche Unterstützung, Schuldnerberatung, Hilfe bei der Sicherung der Betreuung von Angehörigen, Hilfe bei Wohnungsnot,..).
  • Auf Ihren Wunsch hin kann Sie step2job auch zum Vorstellungsgespräch, oder aber auch zu anderen Terminen (Behördenwege, Bankgespräche,..) begleiten.

Sie erklären sich hiermit bereit, gemeinsam mit step2job aktiv am Ziel der Arbeitsaufnahme mit zu wirken. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere folgende Punkte:

  1. Einhaltung der mit step2job vereinbarten Termine
  2. Bereitschaft für Bewerbungsaktivitäten (Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsgespräche, Praktika,..)
  3. Bereitschaft, eine Tätigkeit im Vollzeit - oder Teilzeitausmaß anzutreten
  4. Bereitschaft, vermittlungsunterstützende Kursmaßnahmen des AMS Wien anzutreten
  5. Meldung aller notwendigen Informationen an step2job (Arbeitsaufnahmen, Vermittlungshemmnisse, Abwesenheiten, ...)

Mitwirkung bedeutet auch, dass Sie fir die Dauer der Betreuung step2job im Stundenausmaß eines Arbeitsverhältnisses zur Verfligung stehen. Daher erklären Sie sich bereit, für step2job von bis unter der Telefonnummer erreichbar zu sein.

Die Nichteinhaltung dieser Vereinbarung kann zu einer Beendigung der Zusammenarbeit zwischen step2job und Ihnen führen.

step2job arbeitet im Auftrag des AMS Wien und ist daher dem AMS Wien gegenüber meldepflichtig, insbesondere wenn Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht einhalten oder Aktivitäten setzen, die der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zuwider laufen.

Ihre Meldepflichten gegenüber dem AMS Wien und der MA 40 bestehen weiterhin.

Sie erteilen die Zustimmung, dass step2job betreuungsrelevante Daten (Eintritt in step2job, Nichteinhalten eines nut step2job vereinbarten Termins, Antritt/Nichtantritt einer Beschäftigung, Vorschläge von step2job zu Kursmaßnahmen oder Beschäftigungsprojekte, unbegründeter Nichtantritt einer mit dem AMS vereinbarten Schulungsmaßnahme, unbegründete Nichtannahme einer zumutbaren Beschäftigung, Übersiedlung, Krankenstand, Auslandsaufenthalt, Beendigung der Betreuung) an das für sie zuständige Sozialzentrum weiter leitet. Diese Datenübermittlung durch step2job an die MA 40 zeigt dem Sozialzentrum, dass Sie bereit sind Ihre Arbeitskraft gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz einzusetzen.

Weiters werden Sie informiert, dass der Erfolg von step2job evaluiert wird. Dazu werden auch die dazu erforderlichen persönlichen Daten vom AMS und von step2job an das damit beauftragte Unternehmen weiter gegeben.

Wien, am .....................

Team 4 Projektmanagement GmbH step2job

TeilnehmerIn

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Maßnahmenanbieter
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Betreuende Behörde
Schlagworte Rechtsinformation