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An Kopf und Kocher: Kürzung des Arbeitslosengeldes = Enteignung= Arbeitslosengeldraub

Soumis par Aktiver Admin le dim, 23.10.2022 - 11:19

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

Nett aber immerhin – das Engagement der Arbeiterkammer für Arbeitslose ist ansonsten durchaus enden wollend – kam zu den Vorstößen des AMS-Kopf und des neuen Superministers eine Meldung der Arbeiterkammer:

AK kritisiert Idee von Wartefrist bei Arbeitslosengeld

Die Arbeiterkammer kritisiert den jüngsten Vorschlag, eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld einzuführen. Diese Idee sieht vor, dass für die ersten Wochen der Arbeitslosigkeit keine Unterstützung ausgezahlt wird. AMS-Chef Johannes Kopf hatte die Idee als „interessant und durchaus diskutierenswert“ bezeichnet.

Silvia Hofbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der AK Wien, sagte heute bei einer Pressekonferenz: „Das sind Dinge, die wir ganz klar ablehnen.“ Die Kosten würden laut AK auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen.

Hofbauer verwies auf einen Fall, bei dem ein Arbeitnehmer gekündigt worden sei, weil er einen verletzungsbedingten Krankenhausaufenthalt hatte. Die Wartefrist würde solche Fälle lediglich bei verantwortungsbewussten Arbeitgebern verhindern, doch „die würden auch nicht kündigen“. „Ich fürchte, da glaubt man zu viel an das Gute“, so Hofbauer.

red, ORF.at/Agenturen

Arbeiterkammer argumentiert schaumgebremst

Die tendenziell rote Arbeiterkammer ist offenbar mittlerweile zu kultiviert, um auf ein durchaus angebrachtes Vokabular, das die Sozialdemokratie – wenn auch vor längerer Zeit – noch kannte, als es um Alterspensionen und deren Kürzung ging, als man den Begriff des „Pensionsraubs“ prägte, zurückzugreifen:

AMS-Kopf ist rücktrittsreif

Jede Kürzung von Arbeitslosengeld ist ein Eingriff in wohlerworbener Rechte, die Menschen in ihrer beruflich aktiven Zeit erworben haben, d. h. Enteignung, d. h. Raub von Arbeitslosengeld. Wenn der vorgestellt ist, 14 Tage arbeitslosen Menschen Arbeitslosengeld wegzunehmen, ist das klipp und klar ausgedrückt: Raub von Arbeitslosengeld, Raub von Versicherungsrechts Ansprüchen, d. h. „Arbeitslosengeldraub“.

AMS-Kopf sollte sich seinen Kopf darüber zerbrechen, wie er Menschen in Arbeit bringt, anstatt sich mit Repressalien und Raubzügen, die er „interessante Überlegungen“ findet, gegen die ihm anvertrauten arbeitslosen Menschen zu wenden. Ein Vorstand des AMS Österreich, der laut über den Raub von Arbeitslosengeld nachdenkt, ist schlichtweg untragbar und Rücktrittsrecht. Das ist die Forderung, die auch politisch erhoben werden muss, abgesehen davon, dass ein Jurist, der er ja ist, der mit dem Menschenrecht auf Eigentum an Versicherungsleistungen, die das Arbeitslosengeld ist, tendenziell auf Kriegsfuß steht, als AMS-Vorstand schlichtweg untragbar ist.

Im Übrigen habe ich auch von der sogenannten Sozialdemokratie keine diesem Ansinnen gerecht werdenden klaren Worte vernommen.

Wie angesprochen, ist der vorgesehene Arbeitslosengeldraub menschenrechts- und verfassungswidrig und wird, sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, wozu ja die grüne Partei erforderlich wäre, vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. Sollten „die Grünen“ aus Koalitionsraison damit gehen, ist das als klarer Verrat an den ärmsten der armen Menschen, da es auch insbesondere Notstandshilfebezieher trifft, zu werten. Das Vergessen diese Menschen (neben anderen) hat schon einmal dazu geführt, dass diese Partei aus dem Nationalrat „geflogen“ ist. Es ist daher ein klares Statement von dieser politischen Seite zu erwarten, dass „das mit uns nicht geht“ notwendig, um diese Verunsicherung betroffener Menschen, die derzeit vorherrscht, zu beseitigen.

Zur Arbeiterkammer

meine leider immer wieder notwendigen harschen Worte hören nicht alle bei der Arbeiterkammer gern. Ein Adressat meines Verteilers, der ansonsten als durchaus engagiert geht, hat ersucht, ihn von meinem Verteiler zu nehmen, was natürlich geschehen ist.

Richtungsweisendes und durchaus brisantes Verfahren gegen die Arbeiterkammer vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig

Vor dem Verwaltungsgerichtshof sind mehrere Verfahren gegen die Arbeiterkammer Niederösterreich anhängig. Sie versucht sich in erster Linie mit formalistischen Argumenten ihrer Verpflichtung, arbeitslosen Menschen im Verfahren vor dem AMS und BVwG Rechtsschutz zu gewähren, zu entziehen. Vertreten wird sie durch einen Kollegen, den ich durchaus ansonsten in menschenrechtlichen Belangen für Menschen da seiend, schätze.

 

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

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