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AMS-Kurse: Missbrauch von Versicherungsgeldern durch Sinnloskurse stoppen!

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 14.01.2014 - 10:31

Aktive Arbeitslose fordern tiefer gehende Untersuchung unter Einbeziehung der Arbeitsloseninitativen und ein Überdenken des Sanktionenregime

(Wien/Graz, 14.1.2014) Obwohl immer wieder PolitikerInnen behaupten, es gäbe keine Sinnloskurse, die von Betroffenen zum 5. Male oder gar knapp vor Pensionsbeginn gemacht werden müssten, reißen dem widersprechende Erfahrungsberichte Betroffener nicht ab.

Bereits vor vier Jahren präsentierte „Aktive Arbeitslose“ die Umfrage des Projekts „Würde statt Stress“ wonach 29 Prozent physische und psychische Beschwerden wegen AMS-Zwangskurse bekommen. Die vom AMS immer wieder präsentierten Zahlen über Kurszufriedenheit sind reine Makulatur, weil die Arbeitslosen aufgrund des Drucks durch die vom AMS permanenten angedrohten Bezugssperren sich oft nicht trauen, die Wahrheit zu sagen.

Irreführend sind auch die vom AMS gemeldeten angeblichen „Erfolgsquoten“, da ersten keine Vergleichsgruppen untersucht wurden und zweitens zur Erreichung der vom AMS vorgegebenen Quoten Arbeitslose oft nach einem Zwangskurs unter Sanktionsdrohung in ein ebenfalls vom AMS hoch subventioniertes Arbeitsverhältnis am „2. Arbeitsmarkt“ gezwungen werden.

Zwangskurse sind rechtswidrig und eine Verschwendung von Versicherungsgeldern!

Die Hauptursache für die schlechte Qualität vieler (natürlich nicht aller!) AMS-Zwangsmaßnahmen liegt darin, dass die Betroffenen oft ohne in einem Parteiengehör gefragt zu werden oder eine Begründung zu erfahren rein nach politischen Vorgaben, wie der Verfälschung der (Langzeit)Arbeitslosenstatistik, zugewiesen werden. Und das obwohl Arbeitsmarktservicegesetz §§ 29 und 31 klar regeln, dass jede AMS-Maßnahme „auf den Einzelfall“ hin zu begründen ist, die Qualifikationen erhalten oder ausbauen soll und den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen soll.

Eine 2009 vom AMS durchgeführte Studie ergab, dass selbst ausgesuchte Kurse von 59% der Betroffenen als sinnvoll erlebt wurden, vom AMS unter Sperrdrohung aufgezwungene Kurse aber nur zu 24%. Das AMS weiß also, dass Zwangskurse schlechter sind!

Oft ist es so, dass Arbeit suchende Menschen erst mühsam mit dem AMS kämpfen müssen, um eine Sinnvolle Aus- und Weiterbildung zu bekommen oder diese überhaupt verweigert wird, weil Arbeitslose zum Beispiel in berufsbegleitenden Lehrgängen nicht aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen. Hier dürften die Förderrichtlinien des AMS dem geltenden Gesetz widersprechen, das ja die Statistikverfälschung, mit der die Politiker das Volk besser Belügen können, natürlich nicht als Ziel des AMS vorsieht. So wurde neulich eine berufsbegleitende Pflegeausbildung mit Aussicht auf fixe Anstellung nach der Ausbildung vom AMS Wien verweigert, obwohl eine statistikkonforme Vollzeitausbildung erst im kommenden Herbst startet und daher die Arbeitslosigkeit unnötig verlängern würde.

„Nur die freie Wahl der Kurse nach ausreichender Information an einem freien Kursmarkt ist der einfachste Garant für sinnvolle Kurse. Planwirtschaftlich befüllte Zwangskurse widersprechen den Grundwerten der Menschenrechte und der Demokratie. Die von der Wirtschaft arbeitslos gemachten haben ja auch Jahrzehnte lang selbst in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Sie sind also die wirklichen Auftraggeber und haben daher auch das Recht, wie freie, erwachsene Menschen behandelt zu werden“ fasst Obmann Martin Mair die einzig logische Schlussfolgerung der Forschungsergebnisse zusammen. „Wäre Österreich wirklich ein Rechtsstaat, dann würde die Verschwendung von Versicherungsgeldern durch unpassende oder sinnlose Zwangsmaßnahmen als von der Staatsanwaltschaft als Untreue geahndet werden“ kritisiert Martin Mair das fehlende Unrechtsverständnis von Politik und AMS.

UNO fordert Überdenken des Sanktionenregimes und Einbeziehung der Arbeitslosen

Moralische Unterstützung haben Arbeitslose im Dezember 2013 durch die UNO erhalten: In Ihren abschließenden Beobachtungen und Empfehlungen zur 4. Staatenprüfung Österreichs über die Umsetzung der sozialen Menschenrechte kritisierte erstmals die UNO das Sanktionenregime des AMS und fordert den regelmäßigen und offenen Dialog mit den Arbeitslosen um damit das AMS die individuellen Bedürfnisse und Belange der Arbeitslosen berücksichtigt.

Doch mit 1.1.2014 wird das Sanktionenregime sogar weiter verschärft: Ab nun wird jedem Arbeitslosen jeder einzelne „unentschuldigte“ Fehltag bei einem Kurs abgezogen, womit der staatliche Zwang, seine Lebenszeit in sinnlosen Kursen zu verschwenden, massiv erhöht wird.

Appel an Arbeitslose: Die Volksanwaltschaft durch Erfahrungsberichte unterstützen!

Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ ruft alle Arbeitslosen auf, Erfahrungsberichte über sinnlose AMS-Zwangsmaßnahmen oder vom AMS verweigerte sinnvolle Kurse zu sammeln und an die Volksanwaltschaft und/oder den Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ zu schicken. Jenen, die den Kontakt zur Volksanwaltschaft scheuen, bietet der Verein Aktive Arbeitslose an, diese Berichte anonymisiert weiter zu leiten.

Aktive Arbeitslose Österreich fordern:

  • Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen in die Sonderprüfung der Volksanwaltschaft, um eine kritische und tiefer gehende Überprüfung zu gewährleisten. Statt nur die Akten des AMS zu studieren sollen auch die Erfahrungen der Betroffenen untersucht werden.
  • Unabhängige und systematische Untersuchung der persönlichen und institutionellen- bzw. parteipolitischen Verflechtungen zwischen AMS und Kursindustrie.
  • Unabhängige und kritische Evaluation der Auswirkungen des Sanktionenregimes nicht nur auf die Arbeitslosen sondern auch auf die Kurswahl und Erfolgsquote der Kurse.
  • Grundlegende Reform des Sanktionenregimes. Freie Kurswahl statt sinnlose Zwangskurse zur Statistikverfälschung! Auch berufsbegleitende Kurse sollen gezahlt werden!
  • Rechte der Arbeitslosen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) festschreiben:
    • Recht auf qualitativ hochwertige Kurse entsprechen den Kriterien der §§ 29 un d 31 AMSG, die auch den individuellen Bedürfnissen und dem eigenen Karriereplan entsprechen
    • Recht auf Parteiengehör mit individueller Begründung der geplanten AMS-Maßnahmen
    • Idealerweise Recht auf freie Kurswahl
  • Einbeziehung der Arbeitsloseninitiativen und Errichtung einer Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft als Selbstvertretungsplattform und Rechtsdurchsetzungsagentur

Studien und Berichte:

Siehe auch früher Presseaussendungen der Aktiven Arbeitslosen Österreich:

Rechtliche Grundlagen:

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