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Offener Brief an die deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles und an Hauptgeschäftsführer Grund- und Menschenrechtswidriges Sanktionenregime aufheben und das Überleben von Ralph Boes sichern!

Soumis par Aktiver Admin le mer, 02.09.2015 - 11:16
Angaben zum Brief

Frau
Andrea Nahles
Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Deutschland

An den Hauptgeschäftsführer
des Jobcenters Berlin Mitte
Herrn
Axel-Ulrich Wunschel
10086 Berlin
Deutschland

Graz, 2.9.2015

Betrifft: Sanktionenregime, Sanktionshungern von Ralph Boes – Gefahr in Verzug

Sehr geehrter Herr Wunschel,

nach unseren Informationen liegt dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) eine Beschlussvorlage der 15. Kammer des Sozialgerichtes Gotha vom 26. Mai 2015, Aktenzeichen S 15 AS 5157/14, zur Entscheidung vor.Es geht um die Frage der Vereinbarkeit der Sanktionsparagraphen §§ 31, 31a, 31b des SGB II mit dem Grundgesetz. Nach diesen Sanktionsparagraphen können die Sozialleistungen für Erwerbslose bei sogenannten „Pflichtverletzungen“ teilweise oder gar vollständig entfallen, obwohl die Bedürftigkeit weiterhin besteht.

Für die Betroffenen bedeutet dies, dass diese in deren existenziellem Grund- und Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gefährdet sind, möglicherweise obdachlos werden und/oder verhungern müssen. Es gibt Hinweise, dass es bereits mehrere Todesfälle aufgrund von Hunger, Obdachlosigkeit und Selbsttötung in Folge dieser Sanktionen gegeben hat (siehe hierzu https://dieopferderagenda2010.wordpress.com).

Im Hinblick auf die üblichen Verzögerungszeiten bis zu einer Urteilsverkündung am BverfG besteht die Gefahr, dass in der Zwischenzeit weitere erwerbslose Menschen dieses Schicksal erleiden.

Da Herr Ralph Boes seit nunmehr 65 Tagen hungert, ist nicht auszuschließen, dass er in den kommenden Tagen sterben wird. Nach unseren Informationen hat das Jobcenter Berlin Mitte Ralph Boes zwar Lebensmittelgutscheine angeboten, diese waren ungültig und können auch ein Recht auf Existenzsicherung nicht ersetzen.

Wir rufen Sie dazu auf, alle laufenden Sanktionen nach SGB II in Ihrem Jobcenter – insbesondere die Vollsanktionierung von Ralph Boes aufgrund vorgenannter Brisanz – unverzüglich aufzuheben und das Grund- und Menschenrecht auf soziale Sicherheit und Existenzsicherung, zu dem sich auch Deutschland mit den internationalen Menschenrechtskonventionen und der EU Grundrechtecharta verpflichtet hat, zu achten. Die Gewährleistung der Menschenrechte ist zudem eine wesentliche Voraussetzung der Demokratie!

Wir weisen darauf hin, dass Sie als konkreter Mensch für die Gewalt und das Unrecht, das Sie und Ihre Untergebenen anderen Menschen antun höchstpersönlich mit verantwortlich sind und wir immer wieder darauf hinweisen werden!

Hochachtungsvoll

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“

P.S.: Wir haben auch eine erste Presseaussendung zum Sanktionshungern von Ralph Boes gemacht die auch weitere Argumente gegen das menschenrechtswidrige Gewaltregime durch Sanktionen enthält
http://www.aktive-arbeitslose.at/news/20150825_sanktionshunger_ralph_boes.html

Anmerkung: Dieser Brief wurde aufgrund folgender Mustervorlage erstellt:

http://www.wir-sind-boes.de/mediapool/133/1338286/data/Brandbrief_an_Jobcenter_Berlin_Mitte_Musterschreiben_berarb._27.08.2015_C._Guthm.doc

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