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Absage der Teilnahme am zweiten Runden Tisch AMS in der Volksanwaltschaft wegen dessen völlig unverbindlichen Charakters

Soumis par Aktiver Admin le mer, 14.10.2015 - 14:10
Angaben zum Brief

Wien, 14.10.2015

Sehr geehrter Dr. Kräuter,

sehr geehrter Mag. Tröster,

wir bestätigen den nochmaligen Erhalt Ihrer Einladung zu einem „Runden Tisch“.

Wir wissen es zu schätzen, dass Sie und eine hochrangige Runde aus AMS und BMASK sich beim ersten Runden Tisch für uns Zeit genommen hat, uns geduldig zugehört hat und die Diskussion nicht in ideologischen Frontstellungen festgefahren war. Das ist, wie der Blick in andere Staaten der EU zeigt, heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit mehr.

Daher wundern wir uns über die nicht mit uns abgesprochene Einladung zum zweiten Runden Tisch. Diese kommt

  1. zeitlich zu knapp, um uns ausreichend darauf vorbereiten, und
  2. können wir inhaltlich nicht erkennen, wie der Runde Tisch nach dem ersten eher ergebnislos erscheinenden Treffen zielorientiert weiter geführt werden kann. Leider haben Sie wenig über Ihre Vorstellungen einer Zusammenarbeit preis gegeben, insbesondere wie wir konkrete Verbesserungen im Vollzug der Gesetze durch das AMS und in der Arbeit der Volksanwaltschaft erreichen können.

Als positiv sehen wir, dass auch die Arbeiterkammer am Treffen teilnehmen soll, was uns hoffentlich die Gelegenheit gibt zu erfahren, warum die Arbeiterkammer mit ihrem Schweigen so viele Missstände mitträgt , so oft Hilfe suchende Mitglieder der AK im Stich lässt und keine für uns erkennbare Strategie zur Durchsetzung der Rechte der Arbeitslosen hat.

Als besonders befremdend beim ersten Treffen haben wir die einleitende Zurechtweisung empfunden, wo Sie die Verwendung des Begriffs „Sozialrassismus“ in Zusammenhang mit Kritik am AMS verbieten wollten1. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Volksanwaltschaft festzulegen, ob und in welcher Form die Herrschenden kritisiert werden dürfen, zumal der von uns kritisierte Johannes Kopf, dessen ansehnliches Gehalt von uns, den Versicherten, gezahlt wird, kürzlich wieder in den Medien Stimmung gegen Arbeitslose machte.2

Folgende Hindernisse stehen einstweilen leider noch einer fruchtbaren Zusammenarbeit im Wege:

  1. Nach wie vor existiert keine verbindliches vollumfängliche Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (siehe E-Mails bzw. Schreiben vom 11.4. und 24.4.2014). Wir verstehen nicht, warum ein „Menschenrechtshaus“ sich weigert, unmissverständlich die volle Achtung der Menschenrechte als sein politisches Ziel zu deklarieren.
  2. Aktivitäten und Berichte - sowohl der VA als auch der oben genannten Körperschaften - zeigen keinerlei Bestrebungen, den Menschenrechtskanon in den Bereichen Arbeitslosenversicherung (AlVG), Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension (ASVG) und bei der Mindestsicherung (et altera) umfänglich umzusetzen.
  3. Alle genannten Körperschaften sind selbst ein Dreiviertel-Jahr nach dem EuGH- bzw. VfGH-Erkenntnis zur aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden gegen AMS-Bescheide (EuGH C-354/13 – FOA, VfGH G 74/2014 u.a. bzw. G 78/2014-10) nicht in der Lage oder Willens, dessen flächendeckende Umsetzung zu gewährleisten. Das werten wir als klaren Hinweis auf das mangelnde Rechtsverständnis des AMS, von dessen Leitungsgremien und der Aufsichts- und Steuerungsbehörde (BMASK). Dass die Volksanwaltschaft hier bisher nicht erkennbar tätig geworden ist, fügt sich nahtlos ins Bild. Ebenso gibt es keine erkennbaren Aktivitäten der Volksanwaltschaft bezüglich der dringend notwendigen, sofortigen rechtlichen Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses hinsichtlich Verfahrenshilfe in Verwaltungsverfahren (G 7/2015-8) - eines elementaren Pfeilers eines inklusiveren Rechtsschutzes.
  4. Mag. Heimo Tröster nimmt nach wie vor Beschwerden nicht ernst und setzt seine Zeit und Energie eher dafür ein, die Bürokratie zu rechtfertigen statt Argumente zur Stärkung der Opfer zu suchen. Beispielsweise verschweigt er in einem belehrenden Schreiben, dass die durch das ausdrückliche Verlangen einer Einvernahme Betroffene „in ausreichender Weise den Gegenbeweis des § 15 AVG angetreten“ haben. (VwGH 95/20/0376 und VwGH 95/20/0615).
  5. Es liegen weiterhin unbeantwortete, offene Fragen vor bzw. wird nur ausweichend bis nichtssagend geantwortet.
  6. Von Ihnen wird - trotz gegensätzlicher Rhetorik - kein tatsächlich partizipativ zu nennender Ansatz beim Design, der Implementierung, dem Monitoring und der Evaluation des von Ihnen (also freihändig) organisierten „Runden Tisches“ gewählt (beispielsweise findet das Agenda-Setting ohne Einbeziehung von Betroffenen und von Erwerbsarbeitslosen-Initiativen statt)
  7. Simple Vereinbarungen, wie eine umgehende Protokollerstellung, -versand, -korrekturlauf und -publikation durch die Volksanwaltschaft, werden nicht umgesetzt.

Folglich existiert einstweilen de facto keine nachhaltige Basis für einen fruchtbaren Dialog. Wir übermitteln Ihnen daher als kostenlose Anregung unsere Forderungen für eine ergebnisorientierte Weiterführung des Runden Tisches. Viele dieser Vorschläge lassen sich mit etwas guten Willen ohne große finanzielle Mehrausgaben umsetzen.

Wenn Sie einen echten Dialog führen wollen, wird es Ihnen daher leicht fallen, einen großen Teil dieser Forderungen bzw. Anregungen zu erfüllen und uns so überzeugen, dass wir unsere Energie und Lebenszeit im Sinne der Betroffenen, die an der Armutsgrenze oft unter großer Bedrängnis leben, im „Runden Tisch“ nutzbringend einbringen können.

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Martin Mair, Karin Rausch, Daniela Rubelli
Vorstand „Aktive Arbeitslose Österreich“

Anlage: Forderungen/Anregungen der Aktiven Arbeitslose Österreich zum Runden Tisch der Volksanwaltschaft

1Unsere Presseaussendung zu den sich wiederholenden Angriffen von Johannes Kopf gegen AlleinerzieherInnen: http://www.aktive-arbeitslose.at/news/20150402_rekordarbeitslosigkeit_ams_johannes_kopf.html. Diese Stimmungsmache betreibt Johannes Kopf kontinuierlich seit mindestens dem Jahr 2007: AMS-Chef Kopf: „Menschen sind keine Packerln“ (18.1.2007) http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/57840/AMSChef-Kopf_Menschen-sind-keine-Packerln

2Weil Warten zu wenig ist (2.10.2015) http://diepresse.com/home/spectrum/zeichenderzeit/4834733/Weil-Warten-zu-wenig-ist

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