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Dienstverhältnisse von Mindestsicherungsbeziehern bei Zwangsarbeit - Offener Brief an Martin Schenk

Aktiver Admin am So., 26.02.2017 - 14:58

Lieber Martin [Schenk],
liebe Freunde von Armutskonferenz,

zu Hilfsarbeit bei Mindestsicherung: "Rückfall ins Armenwesen" - kurier.at
https://m.kurier.at/chronik/niederoesterreich/hilfsarbeit-bei-mindestsicherung-rueckfall-ins-armenwesen/248.189.697 :

Auf der vergangenen Herbsttagung der Österreichische Juristenkommission (http://www.juristenkommission.at/index.php/de/ ) hat

ao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Michaela Windisch-Graetz
Universität Wien, Institut für Arbeits- und Sozialrecht

einen höchst interessanten Beitrag zur damaligen Diskussion noch um die Arbeitspflicht für Flüchtlinge (einmal mehr hat sich die von mir aber auch anderen seit Jahrzehnten vertretene These, dass Ausländer nur zum Testlauf für teilweise verfassungswidrige Gesetze gegen Inländer dienen und herhalten müssen, nun offensichtlich auch hinsichtlich der von Dir in den Medien kritisierten Praxis in Niederösterreich für Sozialhilfebezieher bewahrheitet) zur Bewertung in arbeitsrechtlicher Hinsicht geliefert. Sie kann zur Auffassung, dass vermutlich in den allermeisten Fällen normale Dienstverhältnisse vorliegen und das Arbeitnehmerschutzrecht nicht umgangen werden darf.

Uns ist schon die alte Methode aus der Vorgehensweise des AMS über sogenannte gemeinnützige Beschäftigungsprojekte die von den Gemeinden zur Schonung deren Budgets abgebauten Arbeitsplätze auf Kosten der Arbeitslosenversicherung und mit Mitteln des AMS wieder zu besetzen und zu finanzieren, hinlänglich bekannt. Nun soll das sogar auf Mindestsicherungsbezieher ausgedehnt werden. Die Methode, Arbeitskräfte freizusetzen, sie im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsrechts arm zu machen, um sie dann prekarisiert und aufgrund des dem Arbeitslosenversicherungsrecht und Mindestsicherungsrecht immanenten Beschäftigungszwanges (über letzteren sogar gratis) wieder als billigst bzw. fremd finanzierte Arbeitskräfte zurück zu bekommen ist das genaue Gegenteil, was der Staat (dazu gehören die Gebietskörperschaften, so auch die Gemeinden) zu leisten hat und die Idee Kreisky war.

Frau Professor vertrat die Auffassung, dass in den meisten Fällen ganz normale Arbeitsverhältnisse, die ganz normal zu versichern und zu entlohnen sind, vorliegen dürften.

Es gälte nun die Betroffenen darüber zu informieren, dass sie die genauen Arbeitszeiten und konkreten Beschäftigungen, die sie zu verrichten haben, aufzeichnen, um mit Klagen auf Arbeitsentgelt und sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche gegen die Gemeinden vorzugehen. Meines Erachtens haben die niederösterreichischen Gemeinden mit einer Klageflut zu rechnen. Meines Erachtens müssten diesbezüglich auch die Arbeiterkammer und die Sozialversicherung (letztere wegen vermutliche Verletzung der Versicherungspflicht) aktiv werden. Danke nochmals für Deinen Beitrag und Deinen mittlerweile Jahrzehnte langen mühevollen Kampf gegen Armut.

Beste Grüße

Herbert

Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4 A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
s1athpochieser.at
Rechtsanwaltscode: R110832

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