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RA Dr. Pochieser: Sperrbescheide des AMS gleich miserabel wie Entscheidungen des BFA; 50 % Aufhebungsquote

Aktiver Admin am Do., 30.01.2020 - 15:02

Der Verein Aktive Arbeitslose Österreich muss sich folgender Einschätzung leider anschließen und verweist auf seine Presseaussendung zu den in Österreich großteils totgeschwiegenen Urteilen des Deutschen Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Rechtswidrigkeit von Existenz gefährdenden Sanktionen und leitet daher gerne die Aussendung von Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser weiter.


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,

wenig überraschend zogen die Türkisen gleich nach dem neuerlichen Regierungsantritt wieder die „Kopftuch-Karte“, um eine Kopftuch-Debatte (gefühlt, die 5.) weiterzuführen. Geistige Armut und Einfallslosigkeit ist ein politisches Erfolgsprogramm, der Populisten. So einfach ist auch die Analyse des Wahlerfolgs im Burgenland. Es geht nicht um Parteien oder Konzepte oder gar Inhalte, sondern nur darum, wer ein guter Populist ist.

Nun sind die Arbeitslosen dran

Unmittelbar nach den Menschen islamischen Glaubens und Flüchtlingen folgte auch sogleich das Arbeitslosen-Bashing durch den asozialsten Bundeskanzler der 2. Republik.

Der AMS-Kopf lieferte mit seinen neuen Zahlen für das Sperren von Arbeitslosengeld die Grundlagen dafür.

Da Arbeitslose keine Lobby haben bzw. diese von den Medien nicht wahrgenommen wird, gibt es zu den Behauptungen der massenhaften Arbeitsunwilligkeit keine Gegenposition in einem zu führenden Diskurs.

Meiner Einschätzung nach sind ca. 50 % der Sperren wegen angeblicher Arbeitsunwilligkeit auf behördlicher Willkür, Schikanen, „Hineintheatern“ und einer arbeitslosenfeindlichen Judikatur der Verwaltungsgerichte, insbesondere des VwGH, die sich das AMS zunutze macht, gegründet.

Zum Thema arbeitslosenfeindliche Judikatur des VwGH:

Arbeitslose haben kein Recht, Arbeitsverträge durch die Arbeiterkammer prüfen zu lassen

So wird nach einem Judikat des VwGH ein Arbeitsloser, der anlässlich eines Vorstellungsgesprächs äußert, dass er den unterbreiteten Arbeitsvertrag gerne durch die Arbeiterkammer überprüfen lassen möchte, als arbeitsunwillig angesehen und damit mit einer Sperre von 6 oder 8 Wochen zu belegen.

Arbeitslose haben kein Recht, Gehaltsverhandlungen zu führen

nach einer Judikatur des VwGH darf ein Arbeitsloser einem Vorstellungsgespräch zwar Gehaltsvorstellungen äußern, wenn jedoch der potentielle Arbeitgeber zum Ausdruck bringt, dass er damit nicht einverstanden ist, muss der Arbeitslose initiativ von sich aus seine Gehaltsvorstellungen nach unten anpassen (offenbar nach dem Motto: „darf's ein bisschen weniger sein?“). Ungeklärt ist noch, ob ein körpersprachlich zum Ausdruck gebrachtes Naserümpfen über Gehaltsvorstellungen schon diese Handlungspflicht des Arbeitslosen auslöst.

Die Beispiele arbeitslosenfeindliche Judikatur des VwGH darzustellen, würde Seiten füllen.

Arbeitslosenfeindlichkeit des VfGH:

eine Sperre für 6-8 Wochen bedeutet, dass einem Menschen für diesen Zeitraum das gesamte Einkommen (Arbeitslosengeld/Notstandhilfe) entzogen ist. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat zuletzt zu Hartz-IV-Fällen entschieden, dass Menschen in Sperr-Fällen so etwas wie ein Existenzminimum bleiben muss. Durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof werden seit Jahrzehnten so begründete Beschwerden, dass jedem Straftäter in Österreich ein Existenzminimum verbleiben muss, was bei Sperren von Arbeitslosengeld nicht gegeben ist, nicht einmal ignoriert.

50 % der Sperrbescheide nach Erfahrung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechtswidrig:

Nach einer Aussendung der Arbeiterkammer werden beinahe 50 % der Sperren aufgehoben:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110103_OTS0009/ak-tipp-bei-sperre-des-arbeitslosengeldes-zahlt-sich-berufung-oft-aus. Die Arbeiterkammer erklärt, dass sich das erheben von Einsprüchen gegen Sperren von Arbeitslosengeld auszahlt.

Damit ist zu konstatieren, dass dass die Entscheidungen des AMS gleich miserabel sind, wie jene des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Die AMSe befinden sich damit in guter bzw. schlechter Gesellschaft des BFA. Was ich allerdings verzeichnen muss ist, dass die sonst so aktive Zivilgesellschaft in dieser Hinsicht noch nichts angeprangert hat.

Was machen die Köpfe des AMS? Sperren von Arbeitslosen auf Knopfdruck

Nichts. Im Gegenteil, alle AMS-Sperr-Bescheide werden anhand einer Computervorlage massenhaft von der Arbeitsmarktsverwaltung vorgefertigt; zur gefälligen Bedienung durch die sogenannten AMS-BetreuerInnen, um Arbeitslose mit Sperrbescheiden abzuservieren (man dafür den Begriff „Service“ in der Benamsung der früheren Arbeitsämter als Arbeitsmarktsservice nicht so eng sehen). Sperren von Arbeitslosen finden auf Knopfdruck statt.

Der Umgang mit Arbeitslosen ist nicht weniger menschenverachtend und bösartig und willkürlich, als der des BFA mit Flüchtlingen.

Vielleicht findet sich einmal auch für Arbeitslose ein Journalist, der dem AMS-Kopf die Frage stellt, wie viele Sperrbescheide aufgehoben werden und was er zur Qualitätssicherung von Verwaltungsverfahren vor dem AMS zu tun gedenkt.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt

Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
raathpochieser.at
Rechtsanwaltscode: R110832

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