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Richterbesetzung am EuGH durch Österreich-nächste Episode: Universitätsprofessor aus Graz biedert sich mit EU-rechtswidriger Rechtsauffassung beim Jusstudium-Abbrecher an und wird EuGH Richterkandidat

Aktiver Admin am So., 25.11.2018 - 12:11

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

liebe Freunde,

nun ist er da, der von mir in der Aussendung vom 6. November angesprochene Kandidat aus Graz:

„Hauptausschuss billigt Kumin-Nominierung als EuGH-Richter“ wird getitelt (https://orf.at/m/stories/3101836/ )

Das ist jener Universitätsprofessor, der praktisch als einziger Jurist weit und breit in einer Ö1-Morgen Journal Sendung von sich hören ließ und aufhorchen ließ (bis dahin war er – jedenfalls mir, was nicht unbedingt repräsentativ ist – völlig unbekannt), in der er die Auffassung vertrat, dass die Indexierung der Familienbeihilfe EU-rechtskonform sei.

Wenn man auch mit einer solchen Rechtsmeinung als Jusstudent bei der Prüfung an einer österreichischen Universität (mit Ausnahme einer Prüfung bei diesem Juristen) vermutlich durchfällt, so schadet das nichts, für eine EuGH-Richter-Nominierung durch den österreichischen Kinderkanzler (© Jan Böhmermann) und Jusstudium-Abbrecher reicht das alle Mal.

Umso erfreulicher die Standhaftigkeit von Marhold, der die regierungs-gefälligen Auffassungen von Kumin und Mazal (das ist der 2. Regierungs-Gefälligkeits-Rechtsgutachter), juristisch in die Schranken wies und deutlich machte, dass er sich weigert, sich zu verbiegen, nur um einen Posten eines EuGH-Richters zu bekommen.

Auch wenn auf diesem E-Mail-Verteiler von mir immer wieder überwiegend Warnungen kommen, dass die Juristerei, die Rechtspflege, wie auch der Rechtswissenschaft, von den politischen Opportunisten-Populisten nicht nur mitgezogen werden, sondern sich bei diesen sogar aktiv anbiedert, so gibt es schon noch aufrechte Juristen, die sich selbst nicht verbiegen und auch das Recht nicht verbiegen, um politisch gefällig zu sein.

Anlässlich einer Veranstaltung des Juristenverbandes habe ich auf meine Sorge der Korrumpierung der Rechtswissenschaft durch die Politik in Österreich hingewiesen und auch den Fall erwähnt, dass ein Universitätsprofessor aus Graz eine klarerweise EU-rechtswidrige Auffassung zur Indexierung der Familienbeihilfe vertritt. Dieser Universitätsprofessor, der auf dem Podium saß, hat dann die ganze Veranstaltung nichts mehr gesagt.

Ein großes Dankeschön für die klaren Worte von Universitätsprofessor Dr. Manfred Nowak im Ö1-Mittagsjournal vom 23.11.2018 (nachzuhören 7 Tage lang: http://oe1.orf.at/player/20181123/533722) zum österreichischen Verhalten zum UNO-Migrationspakt.

Ich sehe Marhold und Nowak mittlerweile durchaus in der Nachfolge einer Auseinandersetzung, wie sie zwischen Kelsen einerseits und dem Nazi-Staatsrechtler Carl Schmitt (auf den sich auch die rechten Burschenschafter berufen) auf der anderen Seite in der Weimarer Republik geführt wurde (https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-1299 ). Carl Schmitt vertrat die Auffassung, dass die Normenkontrolle von einer politischen Instanz, beispielsweise dem Reichspräsidenten, übernommen werden solle. Wie das in Deutschland mit Hindenburg ausging, weiß man ja. In Österreich wird die Normenkontrolle mittlerweile von der politischen Instanz Kinderkanzler Kurz (© Jan Böhmermann) ausgeübt (siehe oben).

Das ist ja noch nicht alles: mit einer an das Regieren mit Notverordnungsrecht zu Zeiten des Austrofaschismus erinnernden Vorgangsweise, die den eigentlichen Gesetzgebungsvorgang schon ausschaltet, wird bereits der Parlamentarismus unterlaufen.

Ich appelliere an die Verantwortung der Juristen für den Grundrechts-, Verfassungs- und Rechtsstaat, die nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Ein großes Dankeschön gebührt Marhold und Nowak, aber auch schon noch anderen, die es zu erwähnen gäbe, für diese gelebte Verantwortung.

Juristen, bezieht Stellung, übernehmt Verantwortung.

Auch die Kelsenianer dürfen sich einmischen, ganz im Sinne Kelsens.

Auch die durch die „MeToo“-Debatte regelrecht blockierte starke Frauenbewegung, darf muss sich mit dem Thema beschäftigen, gerade, wenn sie nicht will, dass Frauendiskriminierung einreisst.

Denn:  „¡No pasarán!“ wurde von einer Frau ausgerufen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
s1athpochieser.at 
Rechtsanwaltscode: R110832

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