AMS Währinger Gürtel https://www.aktive-arbeitslose.at/ de Infotag Context "Aufbruch zu mehr": Alles frewillig https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/infotag_context_aufbruch_zu_mehr_alles_frewillig.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Infotag Context "Aufbruch zu mehr": Alles frewillig</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Sa., 17.09.2016 - 15:46</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Gestern war dieser Termin, Thomas hat mich begleitet.</p> <p>Zusammenfassung (Gedächtnisprotokoll ):</p> <p>Wie immer bei solchen Veranstaltung wurde zuerst Dank einer Liste vom AMS eingetragen, wer anwesend ist. Leiter M. V. checkte das persönlich und wollte meine Sozialversicherungsnummer zum Abgleichen (hab ich ihm nicht gegeben) – abgleichen deshalb, weil alle Namen auf der Liste bereits inklusive Sozialversicherungsnummer gelistet waren, bereitgestellt vom AMS.</p> <p>Thomas hat mich begleitet. Und erstmals hiess es, er dürfe nicht mit rein. Auf meine Frage, seit wann man keinen Begleiter mitnehmen dürfe, bekamen wir die Antwort, das würde natürlich gehen, allerdings nur, so genug Platz wäre, aber es seien so viele Leute geladen, dass es zu eng würde. Sollten nicht alle kommen, dürfe er mich begleiten (was dann auch so war).</p> <p>Diese Liste war sehr lang, es scheint, dass der Grossteil der Eingeladenen ferngeblieben ist. (Was mich nicht wundert, denn wie man auf der Einladung ja sehen kann, gibt es keinen Hinweis, dass dieser Termin verpflichtend ).</p> <p>Problem: Im Laufe der Veranstaltung wurde von Hr. V. laut, deutlich und wiederholt gesagt, dass diese Veranstaltung ein <strong>Kontrolltermin</strong> sei!</p> <p>Alles in allem wurde dann schnell runter gespult, worum es ginge (Förderungen, Beratungen; Unterstützung bei der Suche nach einem Job).</p> <p>Ausserdem wurde zigfach darauf hingewiesen, wie wichtig es wäre, telefonisch erreichbar zu sein, denn Context würde sich ja um die Vermittlung bemühen und dann müsse man XY ja sofort informieren können, denn sonst könnte der Job ja schon weg sein.</p> <p>Zum Schluss bekam jeder einen Termin für ein Erstgespräch (inkl. der Unterlagen, die mitzunehmen seien) (Scan anbei)</p> <p>Dazu wurde erklärt, dass man sich das ja ansehen könne und dann entscheiden, ob man das Angebot wahrnehmen wolle oder nicht. Es sei  freiwillig. Die Beratung umfasst den Zeitraum von  4 Monaten, Termine würden alle 2 - 3 Wochen stattfinden bzw. auch per Mail.</p> <p>lg</p> <p>Angela</p> <p>Nachtrag:</p> <p>Ich habe die Beratung angenommen und muss sagen, dass ich bisher keine Probleme hatte mit dem Betreuer (er ist bisher immer recht locker).</p> <p>Mal sehen, ob sich da noch etwas ändert mit der Zeit, bin da insgesamt ca 4 Monate in Beratung.</p> <p>Material hab ich weiters keines.</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/context_wien.html" hreflang="de">context Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/aufbruch_zu_mehr.html" hreflang="de">Aufbruch zu mehr</a></div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/infotag_context_aufbruch_zu_mehr_alles_frewillig.html" data-a2a-title="Infotag Context "Aufbruch zu mehr": Alles frewillig"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Finfotag_context_aufbruch_zu_mehr_alles_frewillig.html&title=Infotag%20Context%20%22Aufbruch%20zu%20mehr%22%3A%20Alles%20frewillig"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/wien.html" hreflang="de">Wien</a></div> </div> </div> Sat, 17 Sep 2016 13:46:14 +0000 Aktiver Admin 1528 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/infotag_context_aufbruch_zu_mehr_alles_frewillig.html#comments WARNUNG vor context BBE "Aufbruch zu mehr": AMS Wien macht Jagd auf Erwerbsarbeitslose mit Nebenbeschäftigungen https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/warnung_vor_context_bbe_aufbruch_zu_mehr_ams_wien_macht_jagd_auf_erwerbsarbeitslose_mit <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">WARNUNG vor context BBE "Aufbruch zu mehr": AMS Wien macht Jagd auf Erwerbsarbeitslose mit Nebenbeschäftigungen</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Sa., 02.04.2016 - 22:17</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>In den vergangenen Tage haben Erwerbsarbeitslose in Wien recht seltsame Einladungen zu einem Infotag bei der BBE "Aufbruch zu mehr" wo es offenbar darum geht, Erwerbsarbeitslose mit geringfügiger Nebenbeschäftigung dadurch aus der Arbeitslosenstatistik rauszubekommen, in dem die Unternehmen dazu überredet werden sollen, diese Anstellungen so weit zu auszudehnen, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr besteht.</p> <p>Die Gefahr besteht, dass diese Ausweitung der Arbeitszeiten nicht für ein Existenz sicherndes Einkommen ausreichen - die Unternehmen werden nicht ohne Grund nur geringfügige Anstellungen anbieten - und die von der Wirtschaft mit prekären Jobs abgehängten Menschen dann erst Recht in Richtung Mindestsicherung mit all ihren Schikanen wie Pflicht zur Vermögensverwertung, Verkauf des eigenen PKW, Eintrag des Staates ins Grundbuch nach 6 Monaten - abgeschoben werden.</p> <p>Weiters besteht die Gefahr, wenn das AMS mit dem Unternehmen "verhandelt", dieses Sie dann womöglich erst recht nicht weiter beschäftigen will und Sie kündigt!</p> <p>Die uns vorliegende Einladung enthält keine Rechtsmittelbelehrung über angedrohte Bezugssperren, weshalb unserer Meinung nach auch keine Pflicht zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht, wenn Österreich bloß ein ordentlicher Rechtsstaat wäre ...</p> <p>Die Problematischen Stellen der Beschreibung dieser vermutlich völlig sinnlosen Maßnahme, die die zumeist unschuldig erwerbslosen nur weiter unter Druck setzen soll:</p> <blockquote><p>"Bei Betreuungsbeginn muss sich der/die Teilnehmer/in bereit erklären, an der Erlangung eines vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit zu wirken."</p> </blockquote> <p>Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, es bedarf keiner Erklärung unsererseits dazu! Nichts sofort unterschreiben, mitnehmen, aber auch nichts ablehnen! Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Teilnahme an einer vom AMS zugewiesenen Zwangsmaßnahme von privatrechtlichen Vereinbarungen abhängig zu machen, die werde im AMSG noch im AlVG vorgesehen sind!</p> <ul> <li><a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/index.html#dlu" rel="noreferrer">http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/index.html#dlu</a></li> </ul> <blockquote><p>"Im Rahmen der Einzelberatung wird das derzeitige geringfügige Beschäftigungsverhältnis mit allen Vor- und Nachteilen für Teilnehmer/in und Dienstgeber besprochen."</p> </blockquote> <p>Niemand ist verpflichtet, über seine geringfügiges Arbeitsverhältnis Rechenschaft zu legen und es zu rechtfertigen. Es schaut nach Sonderschikane und Generalvorverurteilung aus!</p> <blockquote><p>"Mit diesen Informationen tritt entweder der/die Teilnehmer/in oder die BBE-Beratungskraft an den Dienstgeber heran, um bei Interessen Vertragsverhandlungen einzuleiten."</p> </blockquote> <p>Dazu hat das AMS überhaupt kein Recht! Keinesfalls Zustimmung geben! Mit dieser Bevormundung greift das AMS in Ihre Persönlichkeitsrechte und in das Recht der Unternehmen ein!</p> <p>Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits 2006 in Bezug auf einer Speere wegen einer Beratungseinrichtung in einem eigenen Rechtssatz geurteilt, dass kein Arbeit Suchender bei der Bewerbung von einer Beratungseinrichtung (in weiterer Folge auch vom AMS!) vertreten lassen muss:</p> <p>"Für derartige, an eine Art 'Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose' gemahnende Eingriffe in das Privatleben (iSd Art. 8 EMRK) Arbeitsuchender bietet das Gesetz keine Grundlage. Es bietet daher auch keine Grundlage dafür, die arbeitsuchende Person unter der Sanktion des § 10 Abs. 1 AlVG zu verhalten, solche Eingriffe im Wege des Abschlusses privatrechtlicher Vereinbarungen "freiwillig" zuzulassen. Solche Unterstützungsmaßnahmen mögen im Wege von Vereinbarungen iSd §§ 34 ff AMSG zulässig sein, wenn eine arbeitslose Person diese Art der Unterstützung wünscht, sie sind aber nicht im Wege einer Sanktion iSd § 10 Abs. 1 AlVG erzwingbar. (<a href="https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/2004-08-0017_RS_3_phoenix_begleitung_bewerbungsgespraech.html" rel="noreferrer">VwGH 2004/08/0017, RS 3</a>)</p> <p>Womöglich verlieren Sie dann sogar Ihre Nebenerwerbsarbeit! Wer zahlt dann den Schaden? </p> <p>§ 3 Ziffer 3 AMFG sagt nämlich klipp und klar: "Niemand kann gezwungen werden, eine angebotene Arbeitskraft einzustellen."</p> <p>Zu den Aufgaben des AMS gehört es nicht, Menschen in Arbeit zu "betreuen" und zu überwachen! Damit würde das AMS langfristig zur neoliberalen Überwachungs- und Disziplinierungsinstanz über alle ArbeiterInnen. Bei diesen totalitären Tendenzen sollten Sie keinesfalls mit machen, weil letzten Endes die Rechte aller ArbeiterInnen in Gefahr geraten!</p> <p>Wie oben geschildert, kann diese "Herantreten an den Arbeitgeber" für sie negative Folgen haben, weil nicht jedes Unternehmen sich vom AMS in seine Personalpolitik hineinreden lassen will und seine eigene Autonomie verteidigen wird.</p> <blockquote><p>"Außerdem werden den Teilnehmer/innen Workshops zum Thema Arbeit angeboten."</p> </blockquote> <p>Das klingt nach neoliberaler Gehirnwäsche, als wenn den Arbeitslosen Arbeitsunwilligkeit vorgeworfen wird und diese selbst schuldig gemacht für die wachsende Arbeitslosenzahlen verantwortlich gemacht werden und nicht Wirtschaft und Politik, die dafür verantwortlich sind, dass es eben nicht genug Arbeitsplätze für alle gibt und dass immer mehr Teilzeitarbeitsplätze angeboten werden, obwohl das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit für alle das Recht auf volle und möglichst produktive (gut bezahlte) Arbeit umfasst.</p> <blockquote><p>"Als Ziel kann auch vereinbart werden, sich bei einem neuen Dienstgeber für einen Vollzeitjob zu bewerben."</p> </blockquote> <p>Die Arbeitsvermittlung obliegt nach wie vor dem AMS und nicht BBEs! Eine Beratungs- und Betreuungseinrichtung darf die Arbeitssuche nur unterstützen, aber nicht anleiten oder überwachen! "Zielvereinbarungen" - dioe de facto unter Zwang erfolgen und daher sittenwidrig sind - sind daher rechtlich nicht erzwingbar!</p> <ul> <li><a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/ams_massnahmen_beratungs-_und_betreuungseinrichtungen_bbe.html" rel="noreferrer">http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/ams_massnahmen_beratungs-_und_betreuungseinrichtungen_bbe.html</a></li> </ul> <h3>Handlungsmöglichkeiten:</h3> <ul> <li>Grundsätzlich immer eine schriftliche Begründung für die Zuweisung nicht selbst ausgesuchter und nicht als unbedingt sinnvoll erkennbarer AMS-Zwangsmaßnahmen verlangen!</li> <li>Nur in Begleitung zum Infotag gehen um einE ZeugIn zu haben</li> <li>Zuweisung nicht aus der Hand geben und alles genau mitschreiben, was dort gesagt wird! Manches mal reicht es schon zu zeigen, dass mensch sich auskennt, alles genauestens dokumentiert und gegebenenfalls auch an die Öffentlichkeit bringt bzw. Dienstaufsichtsbeschwerden beim AMS macht, um von den Zwangsmaßnahmenbetreibern nicht genommen zu werden, weil diese oft rechtlich nicht ganz korrekt arbeiten. Diese Firmen haben mehr zu verlieren als Sie! Und: Es ist auch Ihr Versicherungsgeld das hier möglicherweise veruntreut wird.</li> <li>Keinesfalls sofort irgendetwas unterschreiben, sondern zur Überprüfung durch Aktive Arbeitslose mitnehmen. Bedenkzeit nehmen, keinesfalls ablehnen, sondern erklären,  nach Überprüfung, wenn alles in Ordnung ist, sich zur Teilnahme an der Maßnahme bereit erklären.</li> <li>Von allem was Sie ausfüllen oder unterschreiben immer vor Abgabe eine Kopie davon machen! Notfalls eine Aufnahme mit Ihrem Handy/Smart Phone machen!</li> <li>Verlangen Sie vom Maßnahmenträger Ihnen eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu geben! [<a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/download/musterbriefe_und_formulare/Verschwiegenheitsverpflichtung.doc" rel="noreferrer">Musterbrief als Word-Dokument</a>]</li> <li>Schreiben Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Sozialministerium sowie eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft und teilen Sie uns die Reaktionen darauf mit.</li> </ul> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/context_wien.html" hreflang="de">context Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/warnung_vor_context_bbe_aufbruch_zu_mehr_ams_wien_macht_jagd_auf_erwerbsarbeitslose_mit" data-a2a-title="WARNUNG vor context BBE "Aufbruch zu mehr": AMS Wien macht Jagd auf Erwerbsarbeitslose mit Nebenbeschäftigungen"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fberatungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe%2Fwarnung_vor_context_bbe_aufbruch_zu_mehr_ams_wien_macht_jagd_auf_erwerbsarbeitslose_mit&title=WARNUNG%20vor%20context%20BBE%20%22Aufbruch%20zu%20mehr%22%3A%20AMS%20Wien%20macht%20Jagd%20auf%20Erwerbsarbeitslose%20mit%20Nebenbesch%C3%A4ftigungen"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/keine.html" hreflang="de">Keine</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/wien.html" hreflang="de">Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/noetigung_zur_unterzeichnung_unter_privatrechtliche_betreuungsvereinbarung_bei_zwangsmassnahmen.html" hreflang="de">Nötigung zur Unterzeichnung unter privatrechtliche Betreuungsvereinbarung bei Zwangsmaßnahmen</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/eingriff_in_bestehende_arbeitsverhaeltnisse_durch_das_ams.html" hreflang="de">Eingriff in bestehende Arbeitsverhältnisse durch das AMS</a></div> </div> </div> Sat, 02 Apr 2016 20:17:00 +0000 Aktiver Admin 1102 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/warnung_vor_context_bbe_aufbruch_zu_mehr_ams_wien_macht_jagd_auf_erwerbsarbeitslose_mit#comments Volkshilfe step2jobs: Beschwerde ans AMS Währinger Gürtel wegen sinnloser Zuweisung - Antwort des AMS Währinger Gürtel https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde_antwort.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Volkshilfe step2jobs: Beschwerde ans AMS Währinger Gürtel wegen sinnloser Zuweisung - Antwort des AMS Währinger Gürtel</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 30.09.2015 - 21:19</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><ul> <li> <h4><a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde.html" rel="noreferrer">Zurück zur Beschwerde</a></h4> </li> </ul> <p>Service für Arbeitskräfte;<br /> Einladungsschreiben zur BBE Beratungs- und Betreuungseinrichtung Step2job für den 21.9.2015</p> <p>Sehr geehrte Frau U.!</p> <p>Bezugnehmend auf Ihre mails vom 28.08.15 sowie vom 03.09.15 teile ich Ihnen wie folgt mit. Wie Sie sich vorstellen können, basieren die Tätigkeiten und Handlungen des AMS auf Österreichischen Gesetzen und das wichtigste davon ist das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Es bildet die Grundlage flir alle weiteren Abläufe und den Bestand des AMS.</p> <p>Sie nehmen seit 08.09.2014 die Dienste des AMS in Anspruch, aktuell sind die Kranken- und Pensionsversichert über das AMS - dies ist untrennbar mit der Vermittlungsvormerkung, sowie den von Ihnen zu leistenden Beitrag, nämlich der aktiven und nachweislichen Arbeitssuche, verbunden.</p> <p>Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wie in Ihrem Falle die Kranken- und Pensionsversicherung, sind an das Versicherungsprinzip geknüpft. Ihre gesetzlich festgelegte Funktion hat sich darauf zu beschränken, im Falle der Arbeitslosigkeit als eine Art Überbrückungshilfe bis zur Aufnahme des nächsten Beschäftigungsverhältnisses zu dienen.</p> <p>Dementsprechend sind mit Ihrer Kranken- und Pensionsversicherung auch bestimmte Verpflichtungen, wie die nachweisliche Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung oder bei Erfordemis ein Qualifizierungsangebot anzunehmen, bzw. die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahme, verbunden.</p> <p>In Ihrem persönlichen Fall und aufgrund Ihrer langen Arbeitslosigkeit, wurde eine Beratungs und Betreuungseinrichtung, und keine Schulung, nämlich Step2Job, in Erwägung gezogen. Hier können Sie im Zuge von mehreren vorgeschriebenen Terminen im Monat, die Jobsuche individuell besprechen.</p> <p>Wie ich Ihnen beim letzten Beratungsgespräch mitgeteilt habe, dienen diese vermehrten Termine<br /> bei Step2job zur schnelleren Jobfindung.</p> <p>Die Beratungsgespräche sind ausführlicher und länger als bei den AMS Terminen. Die Zubuchung erfolgte somit nicht nur wegen der Zielgruppe, in die Sie fallen.</p> <p>Kontrollmeldetermin kann und muss das AMS festlegen und auch Termine bei Beratungseinrichtungen können als Meldetermin festgelegt werden. Von Seiten des Gesetzes ist<br /> es nur erforderlich, dass Termine die das AMS vergibt auch eindeutig als Kontrolltermine gekennzeichnet sind, entweder in der Kundenmeldekarte, oder in einem Schreiben, dass Ihnen ausgefolgt worden ist, aus dem der Ort, das Geschehen und der Zeitpunkt des nächsten festgelegten Kontrollmeldetermins eindeutig aufscheint.</p> <p>Um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen zu können, in Ihren Fall die Kranken- und Pensionsversicherung, müssen die sogenannten Anspruchsvoraussetzungen und zwar alle, erfüillt werden.</p> <p>Dazu zählen die Arbeitslosigkeit, die Arbeitswilligkeit, die Arbeitsfähigkeit und die Verfügbarkeit.</p> <p>Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung müssen also zu jedem Zeitpunkt Ihrer Vormerkung beim AMS vorliegen, im Krankheitsfalle sind in Folge die entsprechenden Schritte zwischen Ihnen und dem Arzt Ihres Vertrauens zu setzen.</p> <p>Selbstverstlindlich wollen wir Ihnen nicht vorenthalten, dass die Inanspruchnahme unserer Dienste und Leistungen auf Freiwilligkeit beruht, kommen diese gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtung für Sie nicht in Frage, haben Sie die Möglichkeit sich jederzeit ohne Angabe von Gründen, abzumelden.</p> <p>Ich hoffe, ich konnten mit diesen Informationen einen klärenden Beitrag leisten und stehe Ihnen im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit jederzeit gerne zur Verfügung.</p> <p>Mit freundlichen Grüßen</p> <p>Christa Knolmayer<br /> Service ftir Arbeitskräfte</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/volkshilfe_wien.html" hreflang="de">Volkshilfe Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/step2jobs.html" hreflang="de">step2jobs</a></div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde_antwort.html" data-a2a-title="Volkshilfe step2jobs: Beschwerde ans AMS Währinger Gürtel wegen sinnloser Zuweisung - Antwort des AMS Währinger Gürtel"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fams-kurse%2Fvolkshilfe%2Fwien%2Fstep2jobs%2Fams_waehringer_guertel_beschwerde_antwort.html&title=Volkshilfe%20step2jobs%3A%20Beschwerde%20ans%20AMS%20W%C3%A4hringer%20G%C3%BCrtel%20wegen%20sinnloser%20Zuweisung%20-%20Antwort%20des%20AMS%20W%C3%A4hringer%20G%C3%BCrtel"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/dienstaufsichtsbeschwerde.html" hreflang="de">Dienstaufsichtsbeschwerde</a></div> </div> </div> Wed, 30 Sep 2015 19:19:48 +0000 Aktiver Admin 647 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde_antwort.html#comments Volkshilfe step2jobs: Beschwerde ans AMS Währinger Gürtel wegen sinnloser Zuweisung https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Volkshilfe step2jobs: Beschwerde ans AMS Währinger Gürtel wegen sinnloser Zuweisung</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 26.08.2015 - 21:16</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><ul> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde_antwort.html">Anwort des AMS</a></li> </ul> <p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br /> sehr geehrte Frau Knolmayer,</p> <p>ich wurde bei meinem letzten AMS-Besuch folgender „Veranstaltung“ zugebucht: „Step2Job“ von der Volkshilfe Wien. Die Begründung lautete, ich würde „in die Zielgruppe fallen“.</p> <p>Auf der Website der Volkshilfe Wien findet sich dazu folgende Information:</p> <p>„Zielgruppe:<br /> Personen, die beim AMS Wien vorgemerkt sind und eine bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, sowie Personen mit speziellem Betreuungsbedarf.“</p> <p>Und weiter "Wir bieten Ihnen fachlich und sozial kompetente, freundliche Beratung, Training, Coaching und Unterstützung bei:</p> <ul> <li>...</li> <li>Erhebung Ihres persönlichen Kompetenzprofils</li> <li>individuellen Bewerbungsunterlagen und Gesprächsvorbereitung</li> <li>Amts- und Behördenwegen</li> <li>ersten Schritten im neuen Job</li> <li>...</li> <li>bei finanziellen Problemen</li> <li>...</li> <li>in Krisensituationen</li> <li>..."</li> </ul> <p> <a href="http://www.vhbi.at/betriebe/bbe-step2job" rel="noreferrer">http://www.vhbi.at/betriebe/bbe-step2job</a><br /> [abgerufen am 26.08.2015]</p> <p>Da eine solche intensive Betreuung Steuergeld kostet, sollte sie ausschließlich Personen zukommen, die dafür Bedarf haben.</p> <p>Ich bin entsetzt über diese krasse Fehleinschätzung meiner Person, meiner Situation und meiner Fähigkeiten. Wie Ihnen bekannt ist, beziehe ich keine Geldleistungen von AMS oder Sozialamt und habe außerdem keinen wie immer gearteten Betreuungsbedarf.</p> <p>Ich schließe demnächst ein Studium mit Schwerpunkt Personalmanagement ab und benötige daher keine Unterstützung "bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen" oder "den ersten Schritten im neuen Job".</p> <p>Ich erwarte daher, dass die irrtümliche Zubuchung zur angeführten Maßnahme umgehend storniert wird.</p> <p>Höflichst,</p> <p>Barbara U</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/volkshilfe_wien.html" hreflang="de">Volkshilfe Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/beratungs_und_betreuungseinrichtungen_bbe/index.html" hreflang="de">Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde.html" data-a2a-title="Volkshilfe step2jobs: Beschwerde ans AMS Währinger Gürtel wegen sinnloser Zuweisung"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fams-kurse%2Fvolkshilfe%2Fwien%2Fstep2jobs%2Fams_waehringer_guertel_beschwerde.html&title=Volkshilfe%20step2jobs%3A%20Beschwerde%20ans%20AMS%20W%C3%A4hringer%20G%C3%BCrtel%20wegen%20sinnloser%20Zuweisung"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/dienstaufsichtsbeschwerde.html" hreflang="de">Dienstaufsichtsbeschwerde</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/unbegruendete_zuweisung.html" hreflang="de">Unbegründete Zuweisung</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/volkshilfe_wien.html" hreflang="de">Volkshilfe Wien</a></div> </div> </div> Wed, 26 Aug 2015 19:16:04 +0000 Aktiver Admin 646 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/ams-kurse/volkshilfe/wien/step2jobs/ams_waehringer_guertel_beschwerde.html#comments Aktion 4000 in Wien - die erfreuliche Ausnahme? https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/aktion_4000/aktion_4000_wien.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Aktion 4000 in Wien - die erfreuliche Ausnahme?</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">So., 06.06.2010 - 01:16</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Folgend eine Information von Andreas Görg, der über die Bedinungen der Aktion 4000 in Wien recherchiert hat. Im Gegensatz zur "Aktion Gemeinde" in der Steiermark ist in Wien die Bezahlung regulärer Gehälter MÖGLICH und auch, dass mensch sich selbst einen Verein, eine Initiative sucht, die einen anstellt. Doch wissen leider viel zu wenige von den Möglichkeiten und es ist zu befürchten, dass das AMS die nach wie vor offenen Mittel in zwanghaft von oben organisierte pseudogemeinnützige Jobs so wie die 50 Putzmännner und -frauen bei den Wiener Linien steckt.</p> <p>Liebe Alle!</p> <p>Zur Info für alle gemeinnützigen Organisationen, die Arbeitskraft suchen und alle Langzeitarbeitslosen (mindestens 12 Monate beim AMS gemeldetoder knapp davor, von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht), die einen Job im gemeinnützigen Bereich suchen:</p> <p>Es gibt ein Beschäftigungsprogramm namens Aktion 4000 (eh schon seit September 2009, nur wurde es nicht breit publik gemacht): Gemeinnützige Organisationen können vom AMS 2 Drittel der Personalkosten von neu angestellten Langzeitarbeitslosen bekommen. In Wien kann als besonderes Zuckerl das dritte Drittel vom WAFF (Wiener Arbeitnehmer_innenFörderungsFonds) beantragt werden, wenn die Organisation nachweisen kann, dass sie die Menschen ohne das letzte Drittel an Förderung nicht finanzieren könnte. 100 % Personakostenfinanzierung klingt fantastisch und funktioniert tatsächlich: Ein Verein in Wien hat schon mehrere Personen auf diesem Wege zusätzlich angestellt. Die Personalförderung geht über ein ganzes Jahr (in Sonderfällen kürzer).</p> <p>Die Aktion läuft nur mehr bis 30.6.2010. Bis dahin müssen die Dienstverträge mit den Langzeitarbeitslosen unterzeichnet sein.</p> <p>Das Verfahren läuft folgendermaßen:</p> <p>Die gemeinnützige Organisation X erkundigt sich, wer lokal für die Aktion 4000 beim AMS zuständig ist. Das ist in Wien das Service für Unternehmen SFU beim AMS Währinger Gürtel. <span class="spamspan"><span class="u">sfu.waehringerguertel</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="https://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">ams.at</span><span class="e"><!--rel="noreferrer"--></span></span></p> <p>Dort hinzuschicken ist ein formloses Schreiben, das Interesse an Anstellungen im Rahmen der Aktion 4000 bekundet, plus Statuten und ZVR-Nummer. Der Umsatz der Organisation im Vorjahr muss mindestens 22.000.- EUR betragen haben.</p> <p>Das SFU trägt die Organisation daraufhin in eine Datenbank ein, sodass es der Organisation möglich wird, im Rahmen der Aktion 4000 Personen anzustellen. Das SFU bietet auch an, ein Inserat zu schalten und Personalvorauswahl zu machen, wenn die Organisation dem AMS Stellenausschreibungen (Jobprofile) schickt. Muss aber nicht sein. Die Organisation kann sich die Leute auch selber suchen.</p> <p>Dann Langzeitarbeitslose suchen, Gehalt ist bei ca. Brutto 4.100.- EUR gedeckelt, muss also nicht niedrig sondern kann angemessen je nach Lohnschema der Organisation bemessen werden, und es können auch Spitzenkräfte angeworben werden, die zufällig länger arbeitslos gemeldet sind. Bsp: Brutto 2.780.- ergibt Netto 1.800.- EUR.</p> <p>Beim AMS bei den jeweiligen Betreuer_innen checken, ob die fraglichen Langzeitarbeitslosen eh für eine Eingliederungsbeihilfe im Rahmen der Aktion 4000 in Frage kommen, dh Antragsformular zur Eingliederungsbeihilfe im Rahmen der Aktion 4000 für die betreffende Person beantragen. Meistens haben die Betreuer_innen keine Ahnung, also besser sie gleich an die zuständige Zentrale, in Wien ans SFU Währinger Gürtel verweisen.</p> <p>Formular ausfüllen, abschicken. Sobald das OK vom AMS für eine Person da ist, in Wien noch zum WAFF gehen. Das Schreiben an den WAFF kann auch schon parallel zum Verfahren im AMS erfolgen, wenn es von dort eine mündliche Zusage vorab gibt. Die Verfahren dauern jeweils 2-3 Wochen, daher ist es schon höchste Zeit.</p> <p>Soweit mein Infostand. Wenn sich was ändert - das Kriterium 22.000.- Umsatz hab ich z. B. erst gestern erfahren, Info im Internet ist äußerst spärlich - dann melde ich mich nochmal.</p> <p>cheers</p> <p>Andreas Görg<br /> <span class="spamspan"><span class="u">andreas</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="https://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">no-racism.net</span><span class="e"><!--rel="noreferrer"--></span></span></p> <p><em>Anmerkung: Diese potentiell gute Aktion wurde trotz - oder richtiger: wegen - der großen Nachfrage nicht verlängert. Neben finanziellen Gründen wird wohl eine Rolle gespielt haben, dass nicht nur die üblichen, partei- und sozialpartnernahen Verdächtigen Anträge stellen konnten und die große, nicht zu begriedigende Nachfrage das grundlegende Scheitern der "Arbeitsmarktpolitik" der Regierung aufgezeigt hätte: Geld ist nur für die Großen da, die Kleinen gehen leer aus ...</em></p> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/aktion_4000.html" hreflang="de">Aktion 4000</a></div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/aktion_4000/aktion_4000_wien.html" data-a2a-title="Aktion 4000 in Wien - die erfreuliche Ausnahme?"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Faktion_4000%2Faktion_4000_wien.html&title=Aktion%204000%20in%20Wien%20-%20die%20erfreuliche%20Ausnahme%3F"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/wien.html" hreflang="de">Wien</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/foerderkriterien.html" hreflang="de">Förderkriterien</a></div> </div> </div> Sat, 05 Jun 2010 23:16:33 +0000 Aktiver Admin 751 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/aktion_4000/aktion_4000_wien.html#comments itworks Personalvermittlung: Einfach gesperrt, ohne zu wissen warum (Herbst 2005) https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_falluebersicht.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">itworks Personalvermittlung: Einfach gesperrt, ohne zu wissen warum (Herbst 2005)</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Di., 06.01.2009 - 17:30</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><ul> <li><a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_brief_ans_ams.html" rel="noreferrer">Brief an das AMS gegen eine Sperre durch itworks</a> (15.11.2005)</li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/augenschein.html">Gedächtnisprotokoll einer Augenzeugin bei einer persönlichen Nachfrage bei itworks wegen persönlicher Daten </a></li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_berufung_sperre.html">Berufung gegen den AMS-Bescheid über die Sperre des Notstandshilfebezuges</a> (12.12.2005)</li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_vwgh-beschwerde.html">Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof</a> (6.10.2006)</li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_bescheidaufhebung.html">Bescheid des AMS-Wien über die Aufhebung der Sperre</a> (11.12.2006)</li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_eugh-beschwerde.html">Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte</a> (22.4.2008)</li> </ul> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/itworks_wien.html" hreflang="de">itworks Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetziger_personalueberlasser_soebue/index.html" hreflang="de">Gemeinnütziger Personalüberlasser (SÖBÜ)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_falluebersicht.html" data-a2a-title="itworks Personalvermittlung: Einfach gesperrt, ohne zu wissen warum (Herbst 2005)"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Fitworkspersonalvermittlung%2Fitworks01_falluebersicht.html&title=itworks%20Personalvermittlung%3A%20Einfach%20gesperrt%2C%20ohne%20zu%20wissen%20warum%20%28Herbst%202005%29"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/wien.html" hreflang="de">Wien</a></div> </div> </div> Tue, 06 Jan 2009 16:30:58 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 765 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_falluebersicht.html#comments Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Bezugssperre durch itworks Personalleasing Wien https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/beschwerde_an_den_europaeischen_gerichtshof_fuer_menschenrechte_egmr_wegen_bezugssperre_itworks_wien.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Bezugssperre durch itworks Personalleasing Wien</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Di., 22.04.2008 - 20:25</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>RECHTSANWALT DR. HERBERT POCHIESER<br /> SCHOTTENFELDGASSE 2-4 A - 1070 WIEN<br /> TELEFON +43/1/5238667*0 FAX 43/1/5238667DW10<br /> eMAIL: <span class="spamspan"><span class="u">s1</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="https://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">hpochieser.at</span><span class="e"><!--rel="noreferrer"--></span></span> Rechtsanwaltscode: R 110832</p> <p>DR. H. POCHIESER, 1070 WIEN, SCHOTTENFELDGASSE 2-4</p> <p>Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte<br /> Council of Europe<br /> 67006 Strasbourg Cedex<br /> FRANKREICH</p> <p>Wien, am 22.04.2008,</p> <p>BESCHWERDE</p> <p>gem. Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrenordnung des Gerichtshofs</p> <h3>I- DIE PARTEIEN</h3> <p>A. DER BESCHWERDEFÜHRER/DIE BESCHWERDEFÜHRERIN</p> <p>1. Familienname: Mair<br /> 2. Vorname(n): Martin, Geschlecht: männlich<br /> 3. Staatsangehörigkeit: Österreich<br /> 4. Berufe: Technischer Redakteur / Web Designer<br /> 5. Geburtsdatum und -ort: 15.05.1965<br /> 6. Ständige Anschrift: Krottenbachstraße 40/9/6, 1190 Wien<br /> 7. Telefonnummer: 0676/3548310<br /> 8. derzeitige Anschrift: Krottenbachstraße 40/9/6, 1190 Wien<br /> 9. Name und Vorname des Bevollmächtigten: Dr. Herbert Pochieser<br /> 10. Beruf des Bevollmächtigten: Rechtsanwalt<br /> 11. Anschrift des Bevollmächtigten: Schottenfeldgassse 2-4, A-1070 Wien<br /> 12. Tel No: +43/1/523 86 67 FaxNr. +43/1/523 86 67/10</p> <h4>B. DIE HOHE VERTRAGSSCHLIESSENDE PARTEI</h4> <p>13. Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler, Ballhausplatz 1, A-1010 Wien</p> <h3>II - DARLEGUNG DES SACHVERHALTES</h3> <p>14. Sachverhalt und Tatsachenvorbringen:</p> <p>14.1 Tatsachenvorbringen und Gang des innerstaatlichen Verfahrens:</p> <p>Ich bin österreichischer Staatsangehöriger und seit längerem erwerbsarbeitslos.</p> <p>Aus meiner Sicht stellen sich die Vorgänge der Vermittlungstätigkeit des Arbeitsmarktservice wie folgt dar:</p> <p>14.1.1. Rechtswidrige und willkürliche Sperre von Arbeitslosengeld durch die Arbeitsmarktverwaltung im Zeitraum Oktober/November 2005:</p> <p>Am 21.9.2005 wurde mit mir ein Betreuungsplan erstellt mit dem Ziel, dass ich seitens des Arbeitsmarktservice bei der Suche nach einer Stelle als Technischer Redakteur bzw. Web Designer unterstützt werde. Ich wurde vom Arbeitsmarktsevice zu einer Informationsveranstaltung bei der Firma "SÖB Itworks Personalservice" geschickt. Diese Veranstaltung fand am 10.10.2005 statt. An dieser Informationsveranstaltung habe ich auch teilgenommen. Der dortige Berater hat dann erklärt, dass es sich bei dieser Veranstaltung um eine Vorauswahl handele, da das AMS immer mehr an Leute schickt, als Stellen zu besetzen wären. Eine Voraus-information hinsichtlich Qualifikation der Arbeitssuchenden erhalte er vom AMS ebenfalls nicht.</p> <p>Der Berater hat mir dann als Gehalt einen Betrag von Euro 850,00 brutto als Vollzeittätigkeit in Aussicht gestellt. Einen Arbeitsplatz hätte ich mir bei "Itworks" unter Verwendung der dort befindlichen Computer selbst suchen müssen. Diese Zuweisung wurde von mir abgelehnt, da sie keinesfalls dem Betreuungsplan entsprach und auch finanziell unzumutbar war, da nicht kollektivvertragskonform.</p> <p>Am 11.10.2005 war ein Kontrolltermin beim Arbeitsmarktservice vorgesehen, welchen ich auch einhielt. Über die Informationsveranstaltung bei "Itworks" wurde nicht gesprochen. Am 13.10.2005 erhielt ich dann einen Brief vom AMS, indem mir mitgeteilt wurde, dass mein Leistungsbezug ab 10.10.2005 vorläufig eingestellt wird, da sich offene Fragen im Zusam-menhang mit meinem Anspruch ergeben hätten.</p> <p>Am 30.10.2005 wurde mit mir eine Niederschrift aufgenommen, in welcher ich noch andere Gründe für meine ablehnende Haltung gegenüber der Firma "Itworks" darlegte, insbesondere, dass mir die Bezahlung nicht kollektivvertragskonform erscheint und mir kein konkreter Job angeboten wurde. Die Zuweisung sei zudem zu einer Informationsveranstaltung erfolgt. Auch ist mir nicht erklärt worden, dass meine Ablehnung einer Zuweisung eine Sperre des Bezuges nach sich ziehen würde.</p> <p>IdF erließ das Arbeitsmarktservice erster Instanz einen Bescheid vom 29.11.2005, mit welchem gem. § 38 iVm § 10 AlVG das Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 10.10.2005 bis 20.11.2005 für verloren erklärt wurde. Des Weiteren wurde ausgesprochen, dass mir keine Nachsicht erteilt werde.</p> <p>Dagegen erhob ich Berufung. Einer Ladung des AMS Landesgeschäftsstelle bin ich nicht ge-folgt, da ich versehentlich annahm, dass der Termin zwei Tage später angesetzt sei.</p> <p>Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Landesgeschäftsstelle Wien vom 7.4.2006 wurde die Berufung abgewiesen. In einer dagegen erhobenen Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde, wel-che beim VwGH zu Zl. 2006/08/0277 protokolliert wurde, wurde geltendgemacht, dass das Arbeitsmarktservice Wien eine einschlägige Judikatur des VwGH zur Rechtswidrigkeit der Zuweisungen zu "Itworks" missachtet. Nach Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Vorver-fahrens hob das Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle mit Bescheid vom 11.12.2006 während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens den Bescheid vom 7.4.2006 gemäß § 68 Abs. 2 AVG von amtswegen auf. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde infolge Klagezustellung eingestellt.</p> <p>Darauf nimmt der Verwaltungsgerichtshof in seiner das Verfahren abschließenden Entschei-dung in dem im nachstehenden Punkte dargestellten Verwaltungsverfahren Bezug.</p> <p>14.1.2. Am 16.11.2005 stellte ich bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einen An-trag auf Berufsunfähigkeitspension und habe dies am selben Tag dem AMS mitgeteilt. Auf-grund der Antragstellung war für mich der Kontrolltermin vom 21.11.2005 obsolet. Mir wur-de jedoch mit Bescheid vom 14.12.2005 die Leistung vom 21.11.2005 bis 1.12.2005 aber-kannt.</p> <p>Dagegen erhob ich am am 3.1.2006 Berufung. Ohne Durchführung eines weiteren Verwal-tungsverfahrens erließ das Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle als Berufungsbehörde einen weiteren Bescheid vom 7.4.2006. Dagegen erhob ich eine beim Verwaltungsgerichtshof zur Z. 2006/08/0278 protokollierte Beschwerde.</p> <p>Mitverfügung vom 13.10.2006 leitete Verwaltungsgerichtshof darüber das Vorverfahren ein und erstattete das Arbeitsmarktservice Wien Landesgeschäftsstelle eine mit 12.12.2006 datierten Gegenschrift. Ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die aus-drücklich beantragt worden war und ohne mich zu Tatsachenfeststellungen, die er in seinem Erkenntnis traf zu hören, nicht der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 19.9.2007, das meinen rechtsfreundlichen Vertretung 22.10.2007 zugestellt wurde, die Beschwerde ab. Damit ist das innerstaatliche Verfahren abgeschlossen.</p> <p>14.1.3. gegen die Entscheidung des Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle vom 7.4.2006 stellte ich einen beim Verfassungsgerichtshof zur Zahl B 928/06 protokollierten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, welcher mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 25.9.2006 wegen vom VfGH angenommener Aussichtslosigkeit abgewiesen wurde.</p> <p>14.2. Innerstaatliche Rechtslage</p> <p>14.2.1. die angewendeten gesetzlichen Regelungen des AlVG lauten wie folgt:</p> <p>"Kontrollmeldungen</p> <p>§ 49. (1) Zur Sicherung des Anspruches auf den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe hat sich der Arbeitslose wöchentlich mindestens einmal bei der nach seinem Wohnort zuständigen regionalen Geschäftsstelle unter Vorweisung der Meldekarte persönlich zu melden. Je nach der Situation auf dem Arbeitsmarkt kann die regionale Geschäftsstelle die Einhaltung von Kontrollmeldungen gänzlich nachsehen, die Zahl der einzuhaltenden Kontrollmeldungen herabsetzen oder öftere Kontrollmeldungen vorschreiben. Die regionale Geschäftsstelle kann auch öftere Kontrollmeldungen vorschreiben, wenn der begründete Verdacht besteht, daß das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe nicht gebührt. Die näheren Bestimmungen über die Kontrollmeldungen trifft die Landesgeschäftsstelle. Die Landesgeschäftsstelle kann auch andere Stellen als Meldestellen bezeichnen.</p> <p>(2) Ein Arbeitsloser, der trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine Kontrollmeldung unterläßt, ohne sich mit triftigen Gründen zu entschuldigen, verliert vom Tage der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Liegen zwischen dem Tag der versäumten Kontrollmeldung und der Geltendmachung mehr als 62 Tage, so erhält er für den übersteigenden Zeitraum kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe. Der Zeitraum des Anspruchsverlustes verkürzt sich um die Tage einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung, die er in diesem Zeitraum ausgeübt hat. Ist die Frage strittig, ob ein triftiger Grund für die Unterlassung der Kontrollmeldung vorliegt, so ist der Regionalbeirat anzuhören."</p> <p>14.2.2. Wie sich aus dem Wortlaut des § 49 AlVG ergibt, ist die verpflichtende Kontrollmeldung iZm dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe zu sehen. Da der Pensionsvorschuss als eigene Leistung der Arbeitslosenversicherung (§§ 23 iVm 6 AIVG), nicht in §49 AlVG angeführt ist, können die Bezieher dieser Leistung, die weder arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein müssen, zur Einhaltung von Kontrollterminen nur insoweit verpflichtet werden, als Fragen zum Stand des Pensionsverfahrens erörtert werden müssen (Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, RdZ 821 zu § 49 AlVG).</p> <p>14.2.3. Selbst, wenn die Auffassung der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der belangten Be-hörde in dem angefochtenen Bescheid, dass die Antragstellung erst am 14.12.2005 erfolgte, zutreffend wäre, wäre eine Sperre des Arbeitslosengeldes unzulässig, weil ich mich in einem jedenfalls vertretbaren Rechtsirrtum befunden hätte und aus diesem Grunde eine Nachsicht von den Rechtsfolgen der Kontrollterminversäumnis gerechtfertigt ist, was die belangte Be-hörde ebenfalls rechtlich gänzlich übersieht.</p> <p>5.2.4 Während des Zeitraumes eines Ruhens gemäß § 16 AIVG und während einer Sperrfrist (§§ 10, 11 AIVG) ist der Arbeitslose nicht zur Einhaltung von Kontrollterminen verpflichtet (siehe die erwähnte Richtlinie des Arbeitsmarktservice), da es dem Arbeitslosen nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn er Kontrollmeldungen in einer Zeit unterlässt, für die gar kein Leistungsanspruch gegeben war (VwGH 6.3.1957, 4299/A).</p> <p>Die belangte Behörde widersetzte sich der erwähnten Judikatur des VwGH und der herr-schenden Lehre bzw. missachtet diese gänzlich.</p> <h3>III- ANGABE DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNG(EN) DER KONVENTION UND/ODER ZUSATZPROTOKOLLE UND BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE</h3> <p>15.1. Verstoß gegen Art. 1 Protokoll Nr. 1 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten:</p> <p>Nach Art. 1 Protokoll Nr. 1 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, daß das öffentliche Interesse es verlangt; und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völker-rechts vorgesehenen Bedingungen.</p> <p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Österreich betreffend ergangenen Entscheidung Gaygusuz gegen Österreich ) den Ausschluß eines Ausländers vom Bezug der Notstandshilfe als Verletzung des Rechts auf Achtung des Eigentums iSd Art. 1 1. ZPMRK qualifiziert, weil die Notstandhilfe nach dem österreichischen AlVG eine Versiche-rungsleistung darstellt, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auf meinem Fall ist dieses Judikat des EGMR 1:1 übertragbar.</p> <p>Die Kernfrage, ob mir Notstandhilfe zusteht oder nicht ist folgende: ich berief mich auf die in der VwGH Beschwerde zutreffend dargelegte Rechtsmeinung in einem maßgeblichen Praxis-kommentar zur Frage der Verpflichtung von Beziehern von Pensionsvorschuß, Kontrollmel-dungen wahrzunehmen:</p> <p>Wie sich aus dem Wortlaut des § 49 AlVG ergibt, ist die verpflichtende Kontrollmeldung iZm dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe zu sehen. Da der Pensionsvorschuss als eigene Leistung der Arbeitslosenversicherung (§§ 23 iVm 6 AIVG), nicht in §49 AlVG ange-führt ist, können die Bezieher dieser Leistung, die weder arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein müssen, zur Einhaltung von Kontrollterminen nur insoweit verpflichtet wer-den, als Fragen zum Stand des Pensionsverfahrens erörtert werden müssen (Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, RdZ 821 zu § 49 AlVG).</p> <p>Ohne erkennbare sachliche Begründung setzt sich der VwGH in dem das Verfahren abschlie-ßenden Erkenntnisse über diese Rechtsmeinung hinweg; dies mitfolgender Begründung:</p> <blockquote><p>"Auch damit ist der Beschwerdeführer nicht im Recht: Kontroll-meldungen sind als Instrument der Arbeitsvermittlung zu verstehen (vgl. das Erkenntnis vom 15. Dezember 1988, Zl. 87/08/0169); ein Kontrolltermin iSd § 49 Abs. 1 A1VG dient in erster Linie der Betreuung des Arbeitslosen (vgl. das Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Z1. 2005/08/0159); mit der Kontrollmeldung wird insbesondere die Kontrolle des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsbezug, also insbesondere der Arbeitsfähigkeit, der Arbeitswilligkeit und der Arbeitsbereitschaft, bezweckt (vgl. Krapf/Keul, Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsgesetz I, Rz 820 zu § 49).</p> <p>Zwar ist gemäß § 23 Abs. 2 Z. 1 A1VG für die vorschussweise Gewährung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht erforderlich, dass Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereit-schaft vorliegen. § 49 A1VG sieht aber nicht vor, dass Kontrollmeldungen Beziehern von vorschussweisen Leistungen nicht vorgeschrieben werden dürften, zumal der Pensionsvorschuss nur eine Variante des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ist und keines gesonderten Antrages bedarf, weil ein Antrag auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) auch diese Variante einschließt (vgl. das Erkenntnis vom 17. Oktober 1996, Zl. 96/08/0050).</p> <p>Die Antragstellung auf die Gewährung eines Pensionsvorschusses macht demnach weder den während des Bezuges von Notstandshilfe vorgeschriebenen Kontrolltermin hinfällig, noch ist es dem Arbeitsmarktservice nach erfolgter Antragstellung untersagt, Kontrollter-mine vorzuschreiben.</p> <p>Vor diesem rechtlichen Hintergrund steht im Beschwerdefall fest, dass sich an der Verpflichtung des Beschwerdeführers, den vorgeschriebenen Kontrolltermin einzuhalten - wobei er über die Rechtsfolgen der Versäumung des Kontrolltermins belehrt worden ist - durch die Antragsstellung auf eine Berufsunfähigkeitspension nichts geändert hat. Inwiefern bei dieser klaren Rechtslage beim Beschwerdeführer ein Rechtsirrtum herbeigeführt werden konnte, der Anlass für die Gewährung der Nachsicht von den Rechtsfolgen der Versäumung des Kontrolltermins sein könnte, wird nicht näher dargestellt."</p></blockquote> <p>Mit diesem Judikat vom 19.9.2007 Z. 2006/08/0278 befand der Verwaltungsgerichtshof in dem rein formalistisch begründeten Erkenntnis, dass der Pensionsvorschuss eine Form des Arbeitslosengeldes sei und deswegen Kontrollmeldungen zulässig seien. § 49 AlVG sähe davon keine Ausnahmen vor.</p> <p>Kontrollmeldungen seien Instrument der Arbeitsvermittlung.</p> <p>Der VwGH vermeint zwar sinngemäß, dass die Zwecke der Kontrollmeldungen (Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft) bei Beziehern von Pensionsvorschuss gar nicht vorliegen können, dennoch seien Kontrollmeldungen zulässig. Unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung vermeint der Verwaltungsgerichtshof Kontrollmeldungen dienten in erster Linie der Betreuung des Arbeitslosen.</p> <p>Was aber in der Lebenswirklichkeit bei diesen Kontrollmeldungen für Pensionsvorschussbezieher wirklich geschehen soll, lässt der Verwaltungsgerichtshof offen. Sollen sie dennoch, obwohl die Arbeitsfähigkeit in einem anderen Verfahren - unter Umständen durch das Arbeits-und Sozialgericht - während dessen geprüft wird, vermittelt werden?</p> <p>Wenn dem nicht so ist, liefe das Judikat auf ein geradezu schikanöses Vorladen von Pensi-onsvorschussbeziehern zur Arbeitsmarktverwaltung hinaus und hätte der Verwaltungsgerichtshof wegen Unsachlichkeit der Regelung und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes das Gesetzprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof einleiten müssen. Neuerdings lagert das Arbeitsmarktservice Wien die Kontrollmeldungen zu Privatfirmen zur aufsuchenden Vermittlung (zum Beispiel zur Gesellschaft für Aus-und Weiterbildung GmbH ), die vom VwGH wegen Verletzung des Art. 8 EMRK für menschenrechtswidrig erkannt wurde (VwGH vom 24.1.2006, 2004/08/0017) aus.</p> <p>Zu den lapidaren Ausführung des VwGH:</p> <blockquote><p>"Inwiefern bei dieser klaren Rechtslage beim Beschwerdeführer ein Rechtsirrtum herbeigeführt werden konnte, der Anlass für die Gewährung der Nachsicht von den Rechtsfolgen der Versäumung des Kontrolltermins sein könnte, wird nicht näher dargestellt."</p></blockquote> <p>ist dem VwGH bei seiner in jeder Hinsicht oberflächlichen Entscheidung vorzuwerfen, die Beschwerde offenbar nicht ausreichend genau gelesen zu haben bzw. sich sogar über die herrschende Rechtsmeinung hinweggesetzt zu haben, da in dieser geltendgemacht wurde, dass nach dem in der Beschwerde selbst zitierten Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsrecht, der als einziger zur verfahrensgegenständlichen Problematik, ob Pensionsvorschußbezieher überhaupt den Regelungen des § 49 AlVG betreffend Kontrolltermine Stellung bezieht, dies verneint wurde. Der VwGH gibt das Zitat, der sich als Beschwerdeführer in der Beschwerde machte wieder, lässt jedoch die Schlussfolgerungen:</p> <blockquote><p>"Da der Pensionsvorschuss als eigene Leistung der Arbeitslosenversicherung (§§ 23 iVm 6 AIVG), nicht in §49 AlVG angeführt ist, können die Bezieher dieser Leistung, die weder arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein müssen, zur Einhaltung von Kontrollterminen nur insoweit verpflichtet werden, als Fragen zum Stand des Pensionsverfahrens erörtert werden müssen " (Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, RdZ 821 zu § 49 AlVG). einfach beiseite.</p></blockquote> <p>Dazu ist zu bemerken, dass im innerstaatlichen Verfahren nicht im mindesten Ansätze gab, dass das Arbeitsmarktservice Fragen zum Stand des Pensions Verfahrens erörtert haben wollte.</p> <p>Im § 49 Abs. 1 AlVG ist der Pensionsvorschuß als solcher nicht erwähnt. Dieser wird mit dem gegenständlichen Judikat vom VwGH hineingelesen (im Analogiewege).</p> <p>Es gab bis zum gegenständlichen Erkenntnis des VwGH keine Judikatur zu maßgeblichen Rechtsfrage.</p> <p>Ich war im innerstaatlichen Verfahren erst im Beschwerdeverfahren vor dem VwGH anwaltlich vertreten und bin selbst juristischer Laie.</p> <p>Die Auffassung des VwGH in dem das Verfahren abschließenden Erkenntnis, ich hätte bei einer ungeklärten Rechtsfrage (und obendrein bei einem vorhandenen gegenteiligen maßgeblichen Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsrecht ) nicht in einem Rechtsirrtum sein können, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr ergibt sich aus dem Umstand, dass die Rechtsfrage von einem maßgeblichen Kommentar in meinem Sinne gelöst war, dass ich als juristischer Laie den Gesetzen der sachlichen Logik folgend (die auch der VwGH nicht in Abrede stellen kann, zumal keinerlei Begründung dafür gegeben ist, was ich bei der Kontrollmeldung tatsächlich tun hätte sollen).</p> <p>15.2.Verletzung des Art 6 Abs 1 EMRK:</p> <p>Art 6 Abs 1 EMRK lautet:</p> <blockquote><p>"Artikel 6</p> <p>(1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang."</p></blockquote> <p>a) Nach der neueren Rechtssprechung des EGMR in den Fällen Feldbrugge und Deumeland sind sozialversicherungsrechtliche Ansprüche grundsätzlich als "civil rights" iSd Art 6 EMRK anzusehen. Diese Judikatur wurde im Falle Zraggen gegen die Schweiz hinsichtlich eines Anspruches auf Invalidenrente bestätigt.</p> <p>Die Ansprüche nach dem AlVG sind als "civil rights" iSd Art 6 Abs EMRK nach der ständigen Judikatur des EGMR zu beurteilen.</p> <p>Das AlVG sieht zur Entscheidung über Ansprüche, wie dem gegenständlichen, in seinem § 44 die Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice, sohin von Verwaltungsbehörden und ein Verfahren nach dem AVG vor. Es verletzt damit das Grundrecht nach Art 6 Abs 1 MRK auf eine Entscheidung durch ein unabhängiges und unparteiisches auf Gesetz beruhenden Gericht.</p> <p>b) Über die Ansprüche nach dem AlVG, wie den gegenständlichen Notstandshilfebezug als "civil right" ist der Beschwerdeführer des weiteren in seinen von Art 6 Abs 1 garantierten Rechten</p> <ul> <li>auf Anhörung in einer öffentlichen Verhandlung,</li> <li>innerhalb einer angemessenen Frist und</li> <li>auf öffentlicher Urteilsverkündung</li> </ul> <p>verletzt.</p> <p>Der Senat 8 VwGH vermeinte, dass eine mündliche Verhandlung verzichtbar war, weil in der Beschwerde keine erörterungswürdigen Rechts- und Tatsachenfragen aufgeworfen worden seien. Der VwGH pflegt (im übrigen auch der österreichische OGH) grundsätzlich keine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen, wenn es seines Erachtens "nur" um Rechtsfragen geht.</p> <p>Der VwGH konfrontiert mich (und einen Vertreter) erstmals mit dem Erkenntnis mit seiner inhaltlich völlig unhaltbaren und verfehlten Rechtsauffassung, die, wie vorstehend ausgeführt, auf rein schikanöse Vorladungen und Kontrollen (die genau genommen freiheitsentziehenden Charakter nach Art. 5 EMRK aufweisen) von Pensionsvorschußbeziehern hinausliefen.</p> <p>Hätte der VwGH eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt, hätte meine Vertretung die nunmehr dem EGMR vorzutragende unsachliche Entscheidung hintanhalten können, indem er die Verfehltheit der Rechtsauffassung, wie vorstehend ausgeführt, dargelegt hätte. Es hätte, wenn der VwGH die Ansicht trotzdem gedacht hätte, beizubehalten, eine Anregung eines Gesetzeprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof, der der Verwaltungsgerichtshof von amtswegen nachzukommen gehabt hätte, angebracht werden können, weil die Interpretation des § 49 AlVG unsachlich ist und und in der Praxis zu schikanösen Ladungen führt. Der Zwang ohne einen sachlichen Anlass zu einer bestimmten Zeit bei der Behörde erscheinen zu müssen, verwirklicht obendrein eine Art. 5 EMRK verletzende freiheitsentziehende Maßnahme, da die Betroffenen für die Zeit der Ladung (und die damit verbundenen Wegezeiten) über ihre persönliche Freiheit nicht verfügen können. Auch erwerbsarbeitslose Menschen sind keine Freiwild in Ansehung der Disposition über ihre Bewegungsfreiheit, wie dies das Ergebnis der verfehlten Entscheidung des VwGH wäre.</p> <p>Beim VwGH, wie auch beim österreichischen OGH (Letzterer hat in Zivilsachen seit Jahrzehnten keine öffentliche mündliche Verhandlung mehr durchgeführt) besteht die Auffassung, dass die Parteien (und ihre rechtskundigen Vertreter) zu Rechtsfragen ohnehin nichts maßgebliches beizutragen haben, weswegen sich eine mündliche Verhandlungen erübrige. Diese Auffassung bringt der Verwaltungsgerichtshof in dem abschließenden Erkenntnis ganz deutlich zum Ausdruck.</p> <p>Ob der zunehmender rechtlicher Fehlerhaftigkeit und Verfassungswidrigkeit der Entscheidungen des österreichischen OGH und des Verwaltungsgerichtshofes gibt es seit mehreren Jahren Diskussionen über eine nachprüfende Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes nach der Entscheidung dieser Gerichte (beispielsweise Tagung der österreichischen Juristenkom-mission in Weissenbach am Attersee im Jahre 2005 (<a href="http://www.juristenkommission.at/2005.html" rel="noreferrer">http://www.juristenkommission.at/2005.html</a>). Bei der überwiegenden Befürwortung durch Praxis und Lehre wehren sich dagegen praktisch ausschließlich die Vertreter der beiden anderen Höchstgerichte, des VwGH und des OGH (vgl.zuletzt der Richter des OGH Georg E. Kodek in der österreichischen JZ 2008, S. 216 ff.). Die Argumente sind praktisch ausschließlich davongetragen, dass dem VwGH und dem OGH eine dadurch angenommene Unterordnung unter den Verfassungsgerichtshof nicht zusinnbar wären (wobei beispielsweise Kodek versucht, dies wissenschaftlich zu verbrämen, indem er die Verurteilungen durch den EGMR ins Verhältnis zu den Gesamtzahlung von Entscheidungen in Österreich setzt und vermeint, dass Verurteilungen durch den EGMR, die sich seines Erachtens im Promille-Bereich bewegten, in Kauf zu nehmen seien. Was Kodek mangels praktischer Erfahrung im menschenrechtlichen Bereich freilich gänzlich übersieht ist, dass beispielsweise durch die Verurteilungen des EGMR in den Fällen Moser gegen Österreich, Kaplan gegen Österreich aufgezeigt wurde, dass das österreichische AußStrG jahrzehntelang in zig-Tausend Außerstreitverfahren menschenrechtswidrige Verfahren tolerierte, dieses zu den genannten Urteilen des EGMR kam, die auch zu einer Beschleunigung der Verbesserung des Außerstreitverfahrens noch während der laufenden Verfahren vor dem EGMR vierten). Es waren 100-tausende menschenrechtswidrige Verfahren, hinter denen immer einzelne Menschen stehen, in Österreich durchgeführt worden, bis beispielsweise durch diese Verurteilungen Österreichs durch den EGMR dagegen Abhilfe geschaffen wurde (wenn auch nicht gänzlich, da immer noch trotz der Entscheidungen des EGMR Verfahren nach dem alten Schema durchgeführt werden).</p> <p>Es geht bei der gegebenen Überlastung des EGMR nicht an, dass mit der Haltung des VwGH, dass, wenn es nur um Rechtsfragen ginge, keine mündliche und öffentliche Verhandlung anzuberaumen sei, letztlich der EGMR mehr belastet wird, als dies notwendig wäre.</p> <p>Letztlich werden Beschwerdeführer wie ich durch die Haltung des VwGH (und des OGH in Zivilsachen) auch in ihrem Recht auf ein wirksames Beschwerdeverfahren nach Art. 13 EMRK verletzt, da sie durch die Praxis des VwGH von der Erörterung von Rechtsmeinungen abgeschnitten werden, die eine Menschenrechtswidrigkeit hintanhalten könnten.</p> <h3>IV - ANGABEN ZU ARTIKEL 35 ABS. 1 DER KONVENTION</h3> <p>16. Letzte innerstaatliche Entscheidung (Datum und Art der Entscheidung, Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde)</p> <p>-) VwGH-Erkenntnis vom 19.09.2007</p> <p>17. Andere Entscheidungen (in zeitlicher Reihenfolge mit Angabe des Datums und der Art der Entscheidung und der Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde)</p> <p>a) Bescheid Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, vom 14.12.2005<br /> b) Bescheid Arbeitsmarktservice Wien Landesgeschäftsstelle LGSW/Abt.3-AIV/05661/2005-622 vom 7.4.2006,<br /> c) Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 25.9.2006, B 928/06</p> <p>18. Gab es oder gibt es ein Rechtsmittel, das der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin nicht eingelegt hat? Wenn ja, welches Rechtsmittel wurde nicht eingelegt? Warum?</p> <p>Nein.</p> <h3>V - ANGABE DES BESCHWERDEGEGENSTANDES UND DER VORLÄUFIGEN ANSPRÜCHE AUF ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG</h3> <p>19. Es wird beantragt: der hohe Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wolle die vorstehende Beschwerde annehmen und für zulässig erklären; ferner den vorgetragenen Sachverhalt überprüfen und soferne keine einvernehmliche Lösung iSd Art 30 EMRK erzielt wer-den sollte, feststellen, daß ich in meinen rechten nach Art. 5, 6 und 13 MRK (und darüberhinaus iVm Art. 1 1. Zusatzprotokoll ) zur verletzt wurde.</p> <h3>VI - ANDERE INTERNATIONALE INSTANZEN; DIE MIT DIESER ANGELEGENHEIT BEFASST SIND ODER WAREN</h3> <p>20. Sind die vorliegenden Beschwerdepunkte bereits einem anderen internationalen Untersu-chung- oder Schlichtungsorgan vorgelegt worden? Wenn ja, sollten Sie ausführliche Angaben machen.</p> <p>Nein</p> <h3>VII - BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN</h3> <p>(keine Originale, nur Kopien) (siehe Abschnitt VII der Erläuterungen. Kopien aller unter Ziffern IV und VI genannten Entscheidungen sind beizufügen. Es obliegt dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin, die Kopien zu beschaffen oder Behinderung Gründe anzugeben. Unterlagen werden Ihnen nicht zurückgesandt.)</p> <p>21. a) Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien, Währinger Gürtel vom 14.12.2005,<br /> Zl: RGS963/AL1.02, 5353 15 05 64;<br /> b) Berufung vom 03.01.2006;<br /> c) Berufungsbescheid des Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle vom 07.04.2006, Zl: LGSW/Abt.3-AlV/05661/2006-622;<br /> d) Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe an den Verfassungsgerichtshof vom 19.05.2006;<br /> e) Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe an den Verwaltungsgerichtshof vom 19.05.2006;<br /> f) Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.05.2006, Zl: VH 2006/08/0025-2;<br /> g) Bekanntgabe vom 13.07.2006:<br /> h) Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde vom 06.10.2006;<br /> i) Verfassungsgerichtshofsbeschlüsse vom 25.09.2008 und 24.10.2008, Ablehung der Stattgebung der Verfahrenshilfe;<br /> j) Verfügung des Verwaltungsgerichthofes vom 13.10.2008 über die Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens;<br /> k) Verfügung des Verwaltungsgerichthofes vom 14.12.2006 samt Gegenschrift der belangten Behörde;<br /> l) VwGH-Erkenntnis vom 19.09.2007 (zugestellt am 22.10.2007);<br /> m) Vollmacht.</p> <h3>VIII - ERKLÄRUNG UND UNTERSCHRIFT</h3> <p>(siehe Abschnitt VIII der Erläuterungen)</p> <p>22. Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, daß die von mir im vorliegenden Beschwerdeformular gemachten Angaben richtig sind.</p> <p>Ort: Wien,<br /> Datum: 22.04.2008</p> <p>(Unterschrift des Bevollmächtigten)</p> <p><em>Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich: Die Beschwerde war leider erfolglos. Ein ausführliches Urteil liegt uns leider nicht vor! Die Bezugssperre wurde allerdings vom AMS Wien amstwegig aufgehoben (angeblich aufgrund einer Intervention der AK Wien)</em></p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/itworks_wien.html" hreflang="de">itworks Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetziger_personalueberlasser_soebue/index.html" hreflang="de">Gemeinnütziger Personalüberlasser (SÖBÜ)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/beschwerde_an_den_europaeischen_gerichtshof_fuer_menschenrechte_egmr_wegen_bezugssperre_itworks_wien.html" data-a2a-title="Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Bezugssperre durch itworks Personalleasing Wien"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fzweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings%2Fbeschwerde_an_den_europaeischen_gerichtshof_fuer_menschenrechte_egmr_wegen_bezugssperre_itworks_wien.html&title=Beschwerde%20an%20den%20Europ%C3%A4ischen%20Gerichtshof%20f%C3%BCr%20Menschenrechte%20%28EGMR%29%20wegen%20Bezugssperre%20durch%20itworks%20Personalleasing%20Wien"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/egmr_europaeischer_gerichtshof_fuer_menschenrechte.html" hreflang="de">EGMR - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> Tue, 22 Apr 2008 18:25:44 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 3819 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/beschwerde_an_den_europaeischen_gerichtshof_fuer_menschenrechte_egmr_wegen_bezugssperre_itworks_wien.html#comments Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen eine AMS-Bezugssperre wegen itworks (Sommer 2008) https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_egmr-beschwerde.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen eine AMS-Bezugssperre wegen itworks (Sommer 2008)</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Di., 22.04.2008 - 17:18</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_falluebersicht.html"><<< Zurück zur Fallübersicht</a></p> <p><em>Anmerkung: Der Europäische Gerichtshof hat dieser Beschwerde nicht statt gegeben. In diesen Fällen gibt es leider überhaupt keine Begründung, nur eine kurze Mitteilung ...</em></p> <p>RECHTSANWALT DR. HERBERT POCHIESER<br /> SCHOTTENFELDGASSE 2-4 A - 1070 WIEN<br /> TELEFON +43/1/5238667*0 FAX 43/1/5238667DW10<br /> eMAIL: <span class="spamspan"><span class="u">s1</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="https://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">hpochieser.at</span><span class="e"><!--rel="noreferrer"--></span></span> Rechtsanwaltscode: R 110832</p> <p>DR. H. POCHIESER, 1070 WIEN, SCHOTTENFELDGASSE 2-4</p> <p>Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte<br /> Council of Europe<br /> 67006 Strasbourg Cedex<br /> FRANKREICH</p> <p>Wien, am 22.04.2008,</p> <h2>BESCHWERDE</h2> <p>gem. Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Art. 45 und 47 der Verfahrenordnung des Gerichtshofs</p> <h3>I- DIE PARTEIEN</h3> <p>A. DER BESCHWERDEFÜHRER/DIE BESCHWERDEFÜHRERIN</p> <p>1. Familienname: M.<br /> 2. Vorname(n): Martin, Geschlecht: männlich<br /> 3. Staatsangehörigkeit: Österreich<br /> 4. Berufe: Technischer Redakteur / Web Designer<br /> 5. Geburtsdatum und -ort:<br /> 6. Ständige Anschrift: 1190 Wien<br /> 7. Telefonnummer:<br /> 8. derzeitige Anschrift: 1190 Wien<br /> 9. Name und Vorname des Bevollmächtigten: Dr. Herbert Pochieser<br /> 10. Beruf des Bevollmächtigten: Rechtsanwalt<br /> 11. Anschrift des Bevollmächtigten: Schottenfeldgassse 2-4, A-1070 Wien<br /> 12. Tel No: +43/1/523 86 67 FaxNr. +43/1/523 86 67/10</p> <h4>B. DIE HOHE VERTRAGSSCHLIESSENDE PARTEI</h4> <p>13. Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler, Ballhausplatz 1, A-1010 Wien</p> <h3>II - DARLEGUNG DES SACHVERHALTES</h3> <p>14. Sachverhalt und Tatsachenvorbringen:</p> <p>14.1 Tatsachenvorbringen und Gang des innerstaatlichen Verfahrens:</p> <p>Ich bin österreichischer Staatsangehöriger und seit längerem erwerbsarbeitslos.</p> <p>Aus meiner Sicht stellen sich die Vorgänge der Vermittlungstätigkeit des Arbeitsmarktservice wie folgt dar:</p> <p>14.1.1. Rechtswidrige und willkürliche Sperre von Arbeitslosengeld durch die Arbeitsmarktverwaltung im Zeitraum Oktober/November 2005:</p> <p>Am 21.9.2005 wurde mit mir ein Betreuungsplan erstellt mit dem Ziel, dass ich seitens des Arbeitsmarktservice bei der Suche nach einer Stelle als Technischer Redakteur bzw. Web Designer unterstützt werde. Ich wurde vom Arbeitsmarktsevice zu einer Informationsveranstaltung bei der Firma "SÖB Itworks Personalservice" geschickt. Diese Veranstaltung fand am 10.10.2005 statt. An dieser Informationsveranstaltung habe ich auch teilgenommen. Der dortige Berater hat dann erklärt, dass es sich bei dieser Veranstaltung um eine Vorauswahl handele, da das AMS immer mehr an Leute schickt, als Stellen zu besetzen wären. Eine Voraus-information hinsichtlich Qualifikation der Arbeitssuchenden erhalte er vom AMS ebenfalls nicht.</p> <p>Der Berater hat mir dann als Gehalt einen Betrag von Euro 850,00 brutto als Vollzeittätigkeit in Aussicht gestellt. Einen Arbeitsplatz hätte ich mir bei "Itworks" unter Verwendung der dort befindlichen Computer selbst suchen müssen. Diese Zuweisung wurde von mir abgelehnt, da sie keinesfalls dem Betreuungsplan entsprach und auch finanziell unzumutbar war, da nicht kollektivvertragskonform.</p> <p>Am 11.10.2005 war ein Kontrolltermin beim Arbeitsmarktservice vorgesehen, welchen ich auch einhielt. Über die Informationsveranstaltung bei "Itworks" wurde nicht gesprochen. Am 13.10.2005 erhielt ich dann einen Brief vom AMS, indem mir mitgeteilt wurde, dass mein Leistungsbezug ab 10.10.2005 vorläufig eingestellt wird, da sich offene Fragen im Zusam-menhang mit meinem Anspruch ergeben hätten.</p> <p>Am 30.10.2005 wurde mit mir eine Niederschrift aufgenommen, in welcher ich noch andere Gründe für meine ablehnende Haltung gegenüber der Firma "Itworks" darlegte, insbesondere, dass mir die Bezahlung nicht kollektivvertragskonform erscheint und mir kein konkreter Job angeboten wurde. Die Zuweisung sei zudem zu einer Informationsveranstaltung erfolgt. Auch ist mir nicht erklärt worden, dass meine Ablehnung einer Zuweisung eine Sperre des Bezuges nach sich ziehen würde.</p> <p>IdF erließ das Arbeitsmarktservice erster Instanz einen Bescheid vom 29.11.2005, mit welchem gem. § 38 iVm § 10 AlVG das Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 10.10.2005 bis 20.11.2005 für verloren erklärt wurde. Des Weiteren wurde ausgesprochen, dass mir keine Nachsicht erteilt werde.</p> <p>Dagegen erhob ich Berufung. Einer Ladung des AMS Landesgeschäftsstelle bin ich nicht gefolgt, da ich versehentlich annahm, dass der Termin zwei Tage später angesetzt sei.</p> <p>Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Landesgeschäftsstelle Wien vom 7.4.2006 wurde die Berufung abgewiesen. In einer dagegen erhobenen Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde, wel-che beim VwGH zu Zl. 2006/08/0277 protokolliert wurde, wurde geltendgemacht, dass das Arbeitsmarktservice Wien eine einschlägige Judikatur des VwGH zur Rechtswidrigkeit der Zuweisungen zu "Itworks" missachtet. Nach Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Vorver-fahrens hob das Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle mit Bescheid vom 11.12.2006 während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens den Bescheid vom 7.4.2006 gemäß § 68 Abs. 2 AVG von amtswegen auf. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde infolge Klagezustellung eingestellt.</p> <p>Darauf nimmt der Verwaltungsgerichtshof in seiner das Verfahren abschließenden Entscheidung in dem im nachstehenden Punkte dargestellten Verwaltungsverfahren Bezug.</p> <p>14.1.2. Am 16.11.2005 stellte ich bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension und habe dies am selben Tag dem AMS mitgeteilt. Aufgrund der Antragstellung war für mich der Kontrolltermin vom 21.11.2005 obsolet. Mir wurde jedoch mit Bescheid vom 14.12.2005 die Leistung vom 21.11.2005 bis 1.12.2005 aber-kannt.</p> <p>Dagegen erhob ich am am 3.1.2006 Berufung. Ohne Durchführung eines weiteren Verwal-tungsverfahrens erließ das Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle als Berufungsbehörde einen weiteren Bescheid vom 7.4.2006. Dagegen erhob ich eine beim Verwaltungsgerichtshof zur Z. 2006/08/0278 protokollierte Beschwerde.</p> <p>Mitverfügung vom 13.10.2006 leitete Verwaltungsgerichtshof darüber das Vorverfahren ein und erstattete das Arbeitsmarktservice Wien Landesgeschäftsstelle eine mit 12.12.2006 datierten Gegenschrift. Ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die aus-drücklich beantragt worden war und ohne mich zu Tatsachenfeststellungen, die er in seinem Erkenntnis traf zu hören, nicht der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 19.9.2007, das meinen rechtsfreundlichen Vertretung 22.10.2007 zugestellt wurde, die Beschwerde ab. Damit ist das innerstaatliche Verfahren abgeschlossen.</p> <p>14.1.3. gegen die Entscheidung des Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle vom 7.4.2006 stellte ich einen beim Verfassungsgerichtshof zur Zahl B 928/06 protokollierten Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, welcher mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 25.9.2006 wegen vom VfGH angenommener Aussichtslosigkeit abgewiesen wurde.</p> <p>14.2. Innerstaatliche Rechtslage</p> <p>14.2.1. die angewendeten gesetzlichen Regelungen des AlVG lauten wie folgt:</p> <p>"Kontrollmeldungen</p> <p>§ 49. (1) Zur Sicherung des Anspruches auf den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe hat sich der Arbeitslose wöchentlich mindestens einmal bei der nach seinem Wohnort zuständigen regionalen Geschäftsstelle unter Vorweisung der Meldekarte persönlich zu melden. Je nach der Situation auf dem Arbeitsmarkt kann die regionale Geschäftsstelle die Einhaltung von Kontrollmeldungen gänzlich nachsehen, die Zahl der einzuhaltenden Kontrollmeldungen herabsetzen oder öftere Kontrollmeldungen vorschreiben. Die regionale Geschäftsstelle kann auch öftere Kontrollmeldungen vorschreiben, wenn der begründete Verdacht besteht, daß das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe nicht gebührt. Die näheren Bestimmungen über die Kontrollmeldungen trifft die Landesgeschäftsstelle. Die Landesgeschäftsstelle kann auch andere Stellen als Meldestellen bezeichnen.</p> <p>(2) Ein Arbeitsloser, der trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine Kontrollmeldung unterläßt, ohne sich mit triftigen Gründen zu entschuldigen, verliert vom Tage der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges den Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Liegen zwischen dem Tag der versäumten Kontrollmeldung und der Geltendmachung mehr als 62 Tage, so erhält er für den übersteigenden Zeitraum kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe. Der Zeitraum des Anspruchsverlustes verkürzt sich um die Tage einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung, die er in diesem Zeitraum ausgeübt hat. Ist die Frage strittig, ob ein triftiger Grund für die Unterlassung der Kontrollmeldung vorliegt, so ist der Regionalbeirat anzuhören."</p> <p>14.2.2. Wie sich aus dem Wortlaut des § 49 AlVG ergibt, ist die verpflichtende Kontrollmeldung iZm dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe zu sehen. Da der Pensionsvorschuss als eigene Leistung der Arbeitslosenversicherung (§§ 23 iVm 6 AIVG), nicht in §49 AlVG angeführt ist, können die Bezieher dieser Leistung, die weder arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein müssen, zur Einhaltung von Kontrollterminen nur insoweit verpflichtet werden, als Fragen zum Stand des Pensionsverfahrens erörtert werden müssen (Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, RdZ 821 zu § 49 AlVG).</p> <p>14.2.3. Selbst, wenn die Auffassung der Pensionsversicherungsanstalt bzw. der belangten Be-hörde in dem angefochtenen Bescheid, dass die Antragstellung erst am 14.12.2005 erfolgte, zutreffend wäre, wäre eine Sperre des Arbeitslosengeldes unzulässig, weil ich mich in einem jedenfalls vertretbaren Rechtsirrtum befunden hätte und aus diesem Grunde eine Nachsicht von den Rechtsfolgen der Kontrollterminversäumnis gerechtfertigt ist, was die belangte Be-hörde ebenfalls rechtlich gänzlich übersieht.</p> <p>5.2.4 Während des Zeitraumes eines Ruhens gemäß § 16 AIVG und während einer Sperrfrist (§§ 10, 11 AIVG) ist der Arbeitslose nicht zur Einhaltung von Kontrollterminen verpflichtet (siehe die erwähnte Richtlinie des Arbeitsmarktservice), da es dem Arbeitslosen nicht zum Nachteil gereichen kann, wenn er Kontrollmeldungen in einer Zeit unterlässt, für die gar kein Leistungsanspruch gegeben war (VwGH 6.3.1957, 4299/A).</p> <p>Die belangte Behörde widersetzte sich der erwähnten Judikatur des VwGH und der herr-schenden Lehre bzw. missachtet diese gänzlich.</p> <h3>III- ANGABE DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNG(EN) DER KONVENTION UND/ODER ZUSATZPROTOKOLLE UND BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE</h3> <p>15.1. Verstoß gegen Art. 1 Protokoll Nr. 1 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten:</p> <p>Nach Art. 1 Protokoll Nr. 1 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, daß das öffentliche Interesse es verlangt; und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völker-rechts vorgesehenen Bedingungen.</p> <p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Österreich betreffend ergangenen Entscheidung Gaygusuz gegen Österreich ) den Ausschluß eines Ausländers vom Bezug der Notstandshilfe als Verletzung des Rechts auf Achtung des Eigentums iSd Art. 1 1. ZPMRK qualifiziert, weil die Notstandhilfe nach dem österreichischen AlVG eine Versiche-rungsleistung darstellt, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Auf meinem Fall ist dieses Judikat des EGMR 1:1 übertragbar.</p> <p>Die Kernfrage, ob mir Notstandhilfe zusteht oder nicht ist folgende: ich berief mich auf die in der VwGH Beschwerde zutreffend dargelegte Rechtsmeinung in einem maßgeblichen Praxis-kommentar zur Frage der Verpflichtung von Beziehern von Pensionsvorschuß, Kontrollmel-dungen wahrzunehmen:</p> <p>Wie sich aus dem Wortlaut des § 49 AlVG ergibt, ist die verpflichtende Kontrollmeldung iZm dem Bezug von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe zu sehen. Da der Pensionsvorschuss als eigene Leistung der Arbeitslosenversicherung (§§ 23 iVm 6 AIVG), nicht in §49 AlVG ange-führt ist, können die Bezieher dieser Leistung, die weder arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein müssen, zur Einhaltung von Kontrollterminen nur insoweit verpflichtet wer-den, als Fragen zum Stand des Pensionsverfahrens erörtert werden müssen (Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, RdZ 821 zu § 49 AlVG).</p> <p>Ohne erkennbare sachliche Begründung setzt sich der VwGH in dem das Verfahren abschlie-ßenden Erkenntnisse über diese Rechtsmeinung hinweg; dies mitfolgender Begründung:</p> <blockquote><p>"Auch damit ist der Beschwerdeführer nicht im Recht: Kontroll-meldungen sind als Instrument der Arbeitsvermittlung zu verstehen (vgl. das Erkenntnis vom 15. Dezember 1988, Zl. 87/08/0169); ein Kontrolltermin iSd § 49 Abs. 1 A1VG dient in erster Linie der Betreuung des Arbeitslosen (vgl. das Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, Z1. 2005/08/0159); mit der Kontrollmeldung wird insbesondere die Kontrolle des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsbezug, also insbesondere der Arbeitsfähigkeit, der Arbeitswilligkeit und der Arbeitsbereitschaft, bezweckt (vgl. Krapf/Keul, Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsgesetz I, Rz 820 zu § 49).</p> <p>Zwar ist gemäß § 23 Abs. 2 Z. 1 A1VG für die vorschussweise Gewährung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nicht erforderlich, dass Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereit-schaft vorliegen. § 49 A1VG sieht aber nicht vor, dass Kontrollmeldungen Beziehern von vorschussweisen Leistungen nicht vorgeschrieben werden dürften, zumal der Pensionsvorschuss nur eine Variante des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ist und keines gesonderten Antrages bedarf, weil ein Antrag auf Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) auch diese Variante einschließt (vgl. das Erkenntnis vom 17. Oktober 1996, Zl. 96/08/0050).</p> <p>Die Antragstellung auf die Gewährung eines Pensionsvorschusses macht demnach weder den während des Bezuges von Notstandshilfe vorgeschriebenen Kontrolltermin hinfällig, noch ist es dem Arbeitsmarktservice nach erfolgter Antragstellung untersagt, Kontrolltermine vorzuschreiben.</p> <p>Vor diesem rechtlichen Hintergrund steht im Beschwerdefall fest, dass sich an der Verpflichtung des Beschwerdeführers, den vorgeschriebenen Kontrolltermin einzuhalten - wobei er über die Rechtsfolgen der Versäumung des Kontrolltermins belehrt worden ist - durch die Antragsstellung auf eine Berufsunfähigkeitspension nichts geändert hat. Inwiefern bei dieser klaren Rechtslage beim Beschwerdeführer ein Rechtsirrtum herbeigeführt werden konnte, der Anlass für die Gewährung der Nachsicht von den Rechtsfolgen der Versäumung des Kontrolltermins sein könnte, wird nicht näher dargestellt."</p> </blockquote> <p>Mit diesem Judikat vom 19.9.2007 Z. 2006/08/0278 befand der Verwaltungsgerichtshof in dem rein formalistisch begründeten Erkenntnis, dass der Pensionsvorschuss eine Form des Arbeitslosengeldes sei und deswegen Kontrollmeldungen zulässig seien. § 49 AlVG sähe davon keine Ausnahmen vor.</p> <p>Kontrollmeldungen seien Instrument der Arbeitsvermittlung.</p> <p>Der VwGH vermeint zwar sinngemäß, dass die Zwecke der Kontrollmeldungen (Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Arbeitsbereitschaft) bei Beziehern von Pensionsvorschuss gar nicht vorliegen können, dennoch seien Kontrollmeldungen zulässig. Unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung vermeint der Verwaltungsgerichtshof Kontrollmeldungen dienten in erster Linie der Betreuung des Arbeitslosen.</p> <p>Was aber in der Lebenswirklichkeit bei diesen Kontrollmeldungen für Pensionsvorschussbezieher wirklich geschehen soll, lässt der Verwaltungsgerichtshof offen. Sollen sie dennoch, obwohl die Arbeitsfähigkeit in einem anderen Verfahren - unter Umständen durch das Arbeits-und Sozialgericht - während dessen geprüft wird, vermittelt werden?</p> <p>Wenn dem nicht so ist, liefe das Judikat auf ein geradezu schikanöses Vorladen von Pensi-onsvorschussbeziehern zur Arbeitsmarktverwaltung hinaus und hätte der Verwaltungsgerichtshof wegen Unsachlichkeit der Regelung und Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes das Gesetzprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof einleiten müssen. Neuerdings lagert das Arbeitsmarktservice Wien die Kontrollmeldungen zu Privatfirmen zur aufsuchenden Vermittlung (zum Beispiel zur Gesellschaft für Aus-und Weiterbildung GmbH ), die vom VwGH wegen Verletzung des Art. 8 EMRK für menschenrechtswidrig erkannt wurde (VwGH vom 24.1.2006, 2004/08/0017) aus.</p> <p>Zu den lapidaren Ausführung des VwGH:</p> <blockquote><p>"Inwiefern bei dieser klaren Rechtslage beim Beschwerdeführer ein Rechtsirrtum herbeigeführt werden konnte, der Anlass für die Gewährung der Nachsicht von den Rechtsfolgen der Versäumung des Kontrolltermins sein könnte, wird nicht näher dargestellt."</p> </blockquote> <p>ist dem VwGH bei seiner in jeder Hinsicht oberflächlichen Entscheidung vorzuwerfen, die Beschwerde offenbar nicht ausreichend genau gelesen zu haben bzw. sich sogar über die herrschende Rechtsmeinung hinweggesetzt zu haben, da in dieser geltendgemacht wurde, dass nach dem in der Beschwerde selbst zitierten Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsrecht, der als einziger zur verfahrensgegenständlichen Problematik, ob Pensionsvorschußbezieher überhaupt den Regelungen des § 49 AlVG betreffend Kontrolltermine Stellung bezieht, dies verneint wurde. Der VwGH gibt das Zitat, der sich als Beschwerdeführer in der Beschwerde machte wieder, lässt jedoch die Schlussfolgerungen:</p> <blockquote><p>"Da der Pensionsvorschuss als eigene Leistung der Arbeitslosenversicherung (§§ 23 iVm 6 AIVG), nicht in §49 AlVG angeführt ist, können die Bezieher dieser Leistung, die weder arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit sein müssen, zur Einhaltung von Kontrollterminen nur insoweit verpflichtet werden, als Fragen zum Stand des Pensionsverfahrens erörtert werden müssen " (Krapf/Keul, AlVG, Praxiskommentar, RdZ 821 zu § 49 AlVG). einfach beiseite.</p> </blockquote> <p>Dazu ist zu bemerken, dass im innerstaatlichen Verfahren nicht im mindesten Ansätze gab, dass das Arbeitsmarktservice Fragen zum Stand des Pensions Verfahrens erörtert haben wollte.</p> <p>Im § 49 Abs. 1 AlVG ist der Pensionsvorschuß als solcher nicht erwähnt. Dieser wird mit dem gegenständlichen Judikat vom VwGH hineingelesen (im Analogiewege).</p> <p>Es gab bis zum gegenständlichen Erkenntnis des VwGH keine Judikatur zu maßgeblichen Rechtsfrage.</p> <p>Ich war im innerstaatlichen Verfahren erst im Beschwerdeverfahren vor dem VwGH anwaltlich vertreten und bin selbst juristischer Laie.</p> <p>Die Auffassung des VwGH in dem das Verfahren abschließenden Erkenntnis, ich hätte bei einer ungeklärten Rechtsfrage (und obendrein bei einem vorhandenen gegenteiligen maßgeblichen Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsrecht ) nicht in einem Rechtsirrtum sein können, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr ergibt sich aus dem Umstand, dass die Rechtsfrage von einem maßgeblichen Kommentar in meinem Sinne gelöst war, dass ich als juristischer Laie den Gesetzen der sachlichen Logik folgend (die auch der VwGH nicht in Abrede stellen kann, zumal keinerlei Begründung dafür gegeben ist, was ich bei der Kontrollmeldung tatsächlich tun hätte sollen).</p> <p>15.2.Verletzung des Art 6 Abs 1 EMRK:</p> <p>Art 6 Abs 1 EMRK lautet:</p> <blockquote><p>"Artikel 6</p> <p>(1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang."</p> </blockquote> <p>a) Nach der neueren Rechtssprechung des EGMR in den Fällen Feldbrugge und Deumeland sind sozialversicherungsrechtliche Ansprüche grundsätzlich als "civil rights" iSd Art 6 EMRK anzusehen. Diese Judikatur wurde im Falle Zraggen gegen die Schweiz hinsichtlich eines Anspruches auf Invalidenrente bestätigt.</p> <p>Die Ansprüche nach dem AlVG sind als "civil rights" iSd Art 6 Abs EMRK nach der ständigen Judikatur des EGMR zu beurteilen.</p> <p>Das AlVG sieht zur Entscheidung über Ansprüche, wie dem gegenständlichen, in seinem § 44 die Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice, sohin von Verwaltungsbehörden und ein Verfahren nach dem AVG vor. Es verletzt damit das Grundrecht nach Art 6 Abs 1 MRK auf eine Entscheidung durch ein unabhängiges und unparteiisches auf Gesetz beruhenden Gericht.</p> <p>b) Über die Ansprüche nach dem AlVG, wie den gegenständlichen Notstandshilfebezug als "civil right" ist der Beschwerdeführer des weiteren in seinen von Art 6 Abs 1 garantierten Rechten</p> <ul> <li>auf Anhörung in einer öffentlichen Verhandlung,</li> <li>innerhalb einer angemessenen Frist und</li> <li>auf öffentlicher Urteilsverkündung</li> </ul> <p>verletzt.</p> <p>Der Senat 8 VwGH vermeinte, dass eine mündliche Verhandlung verzichtbar war, weil in der Beschwerde keine erörterungswürdigen Rechts- und Tatsachenfragen aufgeworfen worden seien. Der VwGH pflegt (im übrigen auch der österreichische OGH) grundsätzlich keine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen, wenn es seines Erachtens "nur" um Rechtsfragen geht.</p> <p>Der VwGH konfrontiert mich (und einen Vertreter) erstmals mit dem Erkenntnis mit seiner inhaltlich völlig unhaltbaren und verfehlten Rechtsauffassung, die, wie vorstehend ausgeführt, auf rein schikanöse Vorladungen und Kontrollen (die genau genommen freiheitsentziehenden Charakter nach Art. 5 EMRK aufweisen) von Pensionsvorschußbeziehern hinausliefen.</p> <p>Hätte der VwGH eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt, hätte meine Vertretung die nunmehr dem EGMR vorzutragende unsachliche Entscheidung hintanhalten können, indem er die Verfehltheit der Rechtsauffassung, wie vorstehend ausgeführt, dargelegt hätte. Es hätte, wenn der VwGH die Ansicht trotzdem gedacht hätte, beizubehalten, eine Anregung eines Gesetzeprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof, der der Verwaltungsgerichtshof von amtswegen nachzukommen gehabt hätte, angebracht werden können, weil die Interpretation des § 49 AlVG unsachlich ist und und in der Praxis zu schikanösen Ladungen führt. Der Zwang ohne einen sachlichen Anlass zu einer bestimmten Zeit bei der Behörde erscheinen zu müssen, verwirklicht obendrein eine Art. 5 EMRK verletzende freiheitsentziehende Maßnahme, da die Betroffenen für die Zeit der Ladung (und die damit verbundenen Wegezeiten) über ihre persönliche Freiheit nicht verfügen können. Auch erwerbsarbeitslose Menschen sind keine Freiwild in Ansehung der Disposition über ihre Bewegungsfreiheit, wie dies das Ergebnis der verfehlten Entscheidung des VwGH wäre.</p> <p>Beim VwGH, wie auch beim österreichischen OGH (Letzterer hat in Zivilsachen seit Jahrzehnten keine öffentliche mündliche Verhandlung mehr durchgeführt) besteht die Auffassung, dass die Parteien (und ihre rechtskundigen Vertreter) zu Rechtsfragen ohnehin nichts maßgebliches beizutragen haben, weswegen sich eine mündliche Verhandlungen erübrige. Diese Auffassung bringt der Verwaltungsgerichtshof in dem abschließenden Erkenntnis ganz deutlich zum Ausdruck.</p> <p>Ob der zunehmender rechtlicher Fehlerhaftigkeit und Verfassungswidrigkeit der Entscheidungen des österreichischen OGH und des Verwaltungsgerichtshofes gibt es seit mehreren Jahren Diskussionen über eine nachprüfende Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes nach der Entscheidung dieser Gerichte (beispielsweise Tagung der österreichischen Juristenkommission in Weissenbach am Attersee im Jahre 2005 (<a href="http://www.juristenkommission.at/2005.html" rel="noreferrer">http://www.juristenkommission.at/2005.html</a>). Bei der überwiegenden Befürwortung durch Praxis und Lehre wehren sich dagegen praktisch ausschließlich die Vertreter der beiden anderen Höchstgerichte, des VwGH und des OGH (vgl. zuletzt der Richter des OGH Georg E. Kodek in der österreichischen JZ 2008, S. 216 ff.). Die Argumente sind praktisch ausschließlich davongetragen, dass dem VwGH und dem OGH eine dadurch angenommene Unterordnung unter den Verfassungsgerichtshof nicht zusinnbar wären (wobei beispielsweise Kodek versucht, dies wissenschaftlich zu verbrämen, indem er die Verurteilungen durch den EGMR ins Verhältnis zu den Gesamtzahlung von Entscheidungen in Österreich setzt und vermeint, dass Verurteilungen durch den EGMR, die sich seines Erachtens im Promille-Bereich bewegten, in Kauf zu nehmen seien. Was Kodek mangels praktischer Erfahrung im menschenrechtlichen Bereich freilich gänzlich übersieht ist, dass beispielsweise durch die Verurteilungen des EGMR in den Fällen Moser gegen Österreich, Kaplan gegen Österreich aufgezeigt wurde, dass das österreichische AußStrG jahrzehntelang in zig-Tausend Außerstreitverfahren menschenrechtswidrige Verfahren tolerierte, dieses zu den genannten Urteilen des EGMR kam, die auch zu einer Beschleunigung der Verbesserung des Außerstreitverfahrens noch während der laufenden Verfahren vor dem EGMR vierten). Es waren 100-tausende menschenrechtswidrige Verfahren, hinter denen immer einzelne Menschen stehen, in Österreich durchgeführt worden, bis beispielsweise durch diese Verurteilungen Österreichs durch den EGMR dagegen Abhilfe geschaffen wurde (wenn auch nicht gänzlich, da immer noch trotz der Entscheidungen des EGMR Verfahren nach dem alten Schema durchgeführt werden).</p> <p>Es geht bei der gegebenen Überlastung des EGMR nicht an, dass mit der Haltung des VwGH, dass, wenn es nur um Rechtsfragen ginge, keine mündliche und öffentliche Verhandlung anzuberaumen sei, letztlich der EGMR mehr belastet wird, als dies notwendig wäre.</p> <p>Letztlich werden Beschwerdeführer wie ich durch die Haltung des VwGH (und des OGH in Zivilsachen) auch in ihrem Recht auf ein wirksames Beschwerdeverfahren nach Art. 13 EMRK verletzt, da sie durch die Praxis des VwGH von der Erörterung von Rechtsmeinungen abgeschnitten werden, die eine Menschenrechtswidrigkeit hintanhalten könnten.</p> <h3>IV - ANGABEN ZU ARTIKEL 35 ABS. 1 DER KONVENTION</h3> <p>16. Letzte innerstaatliche Entscheidung (Datum und Art der Entscheidung, Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde)</p> <p>-) VwGH-Erkenntnis vom 19.09.2007</p> <p>17. Andere Entscheidungen (in zeitlicher Reihenfolge mit Angabe des Datums und der Art der Entscheidung und der Bezeichnung des Gerichts oder der Behörde)</p> <p>a) Bescheid Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel, vom 14.12.2005<br /> b) Bescheid Arbeitsmarktservice Wien Landesgeschäftsstelle LGSW/Abt.3-AIV/05661/2005-622 vom 7.4.2006,<br /> c) Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 25.9.2006, B 928/06</p> <p>18. Gab es oder gibt es ein Rechtsmittel, das der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin nicht eingelegt hat? Wenn ja, welches Rechtsmittel wurde nicht eingelegt? Warum?</p> <p>Nein.</p> <h3>V - ANGABE DES BESCHWERDEGEGENSTANDES UND DER VORLÄUFIGEN ANSPRÜCHE AUF ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG</h3> <p>19. Es wird beantragt: der hohe Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wolle die vorstehende Beschwerde annehmen und für zulässig erklären; ferner den vorgetragenen Sachverhalt überprüfen und soferne keine einvernehmliche Lösung iSd Art 30 EMRK erzielt werden sollte, feststellen, daß ich in meinen rechten nach Art. 5, 6 und 13 MRK (und darüberhinaus iVm Art. 1 1. Zusatzprotokoll ) zur verletzt wurde.</p> <h3>VI - ANDERE INTERNATIONALE INSTANZEN; DIE MIT DIESER ANGELEGENHEIT BEFASST SIND ODER WAREN</h3> <p>20. Sind die vorliegenden Beschwerdepunkte bereits einem anderen internationalen Untersuchung- oder Schlichtungsorgan vorgelegt worden? Wenn ja, sollten Sie ausführliche Angaben machen.</p> <p>Nein</p> <h3>VII - BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN</h3> <p>(keine Originale, nur Kopien) (siehe Abschnitt VII der Erläuterungen. Kopien aller unter Ziffern IV und VI genannten Entscheidungen sind beizufügen. Es obliegt dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin, die Kopien zu beschaffen oder Behinderung Gründe anzugeben. Unterlagen werden Ihnen nicht zurückgesandt.)</p> <p>21. a) Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien, Währinger Gürtel vom 14.12.2005,<br /> Zl: RGS963/AL1.02, 5353 15 05 64;<br /> b) Berufung vom 03.01.2006;<br /> c) Berufungsbescheid des Arbeitsmarktservice Wien, Landesgeschäftsstelle vom 07.04.2006, Zl: LGSW/Abt.3-AlV/05661/2006-622;<br /> d) Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe an den Verfassungsgerichtshof vom 19.05.2006;<br /> e) Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe an den Verwaltungsgerichtshof vom 19.05.2006;<br /> f) Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.05.2006, Zl: VH 2006/08/0025-2;<br /> g) Bekanntgabe vom 13.07.2006:<br /> h) Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde vom 06.10.2006;<br /> i) Verfassungsgerichtshofsbeschlüsse vom 25.09.2008 und 24.10.2008, Ablehung der Stattgebung der Verfahrenshilfe;<br /> j) Verfügung des Verwaltungsgerichthofes vom 13.10.2008 über die Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens;<br /> k) Verfügung des Verwaltungsgerichthofes vom 14.12.2006 samt Gegenschrift der belangten Behörde;<br /> l) VwGH-Erkenntnis vom 19.09.2007 (zugestellt am 22.10.2007);<br /> m) Vollmacht.</p> <h3>VIII - ERKLÄRUNG UND UNTERSCHRIFT</h3> <p>(siehe Abschnitt VIII der Erläuterungen)</p> <p>22. Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, daß die von mir im vorliegenden Beschwerdeformular gemachten Angaben richtig sind.</p> <p>Ort: Wien,<br /> Datum: 22.04.2008</p> <p>(Unterschrift des Bevollmächtigten)</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/itworks_personalservice.html" hreflang="de">itworks Personalservice</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetziger_personalueberlasser_soebue/index.html" hreflang="de">Gemeinnütziger Personalüberlasser (SÖBÜ)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_egmr-beschwerde.html" data-a2a-title="Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen eine AMS-Bezugssperre wegen itworks (Sommer 2008)"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Fitworkspersonalvermittlung%2Fitworks01_egmr-beschwerde.html&title=Beschwerde%20an%20den%20Europ%C3%A4ischen%20Gerichtshof%20f%C3%BCr%20Menschenrechte%20gegen%20eine%20AMS-Bezugssperre%20wegen%20itworks%20%28Sommer%202008%29"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/egmr_europaeischer_gerichtshof_fuer_menschenrechte.html" hreflang="de">EGMR - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/wien.html" hreflang="de">Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-personen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Personen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/pochieser_herbert.html" hreflang="de">Pochieser Herbert</a></div> </div> </div> Tue, 22 Apr 2008 15:18:16 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 764 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_egmr-beschwerde.html#comments VwGH-(Fehl)Urteil: Kontrollmeldungen auch im Pensionsvorschuß? https://www.aktive-arbeitslose.at/news_herbert_pochieser_mit_recht_gegen_armut_rechtsinformation/vwgh-_fehl_urteil_kontrollmeldungen_auch_im_pensionsvorschuss.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">VwGH-(Fehl)Urteil: Kontrollmeldungen auch im Pensionsvorschuß?</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/arbeitslosennetz/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">arbeitslosennetz</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Di., 30.10.2007 - 12:51</span> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/news_herbert_pochieser_mit_recht_gegen_armut_rechtsinformation/vwgh-_fehl_urteil_kontrollmeldungen_auch_im_pensionsvorschuss.html" data-a2a-title="VwGH-(Fehl)Urteil: Kontrollmeldungen auch im Pensionsvorschuß?"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Fnews_herbert_pochieser_mit_recht_gegen_armut_rechtsinformation%2Fvwgh-_fehl_urteil_kontrollmeldungen_auch_im_pensionsvorschuss.html&title=VwGH-%28Fehl%29Urteil%3A%20Kontrollmeldungen%20auch%20im%20Pensionsvorschu%C3%9F%3F"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> Tue, 30 Oct 2007 11:51:47 +0000 arbeitslosennetz 602 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/news_herbert_pochieser_mit_recht_gegen_armut_rechtsinformation/vwgh-_fehl_urteil_kontrollmeldungen_auch_im_pensionsvorschuss.html#comments Aufhebung einer Sperre wegen itworks Personalvermittlung durch das AMS Wien https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_bescheidaufhebung.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Aufhebung einer Sperre wegen itworks Personalvermittlung durch das AMS Wien</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_oesterreich/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Österreich" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mo., 11.12.2006 - 17:10</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_falluebersicht.html"><<< Zurück zur Fallübersicht</a></p> <p>GZ: LGSW/Abt. 3-AIV/0566 I /2006-1 662 1</p> <p>Herrn<br /> Rechtsanwalt<br /> Dr. Herbert POCHIESER<br /> Schottenfeldgasse 2-4/II/23<br /> 1070 Wien</p> <p>Wien, 11. Dezember 06</p> <p>Auskunft: Frau Mag. Knobloch<br /> Telefon (01) 87 871-50731<br /> Telefax (01) 87 871-50390</p> <h4>Martin M.</h4> <h2>BESCHEID</h2> <p>Der Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 7.4.2006 betreffend Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe für die Zeit vom 10.10.2005 bis 20.11.2005 gemäß § 10 in Verbindung mit § 38 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBI.Nr. 609/1977 - AlVG) in geltender Fassung wird gemäß § 68 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (BGBI.Nr. 51/1991 - AVG) in geltender Fassung wie folgt abgeändert:</p> <p>Ihrer Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben.</p> <p>Bei Zutreffen der sonstigen gesetzlich geforderten Voraussetzungen wird die Nachzahlung der Ihnen gebührenden Leistung bewilligt.</p> <h3>BEGRÜNDUNG</h3> <p>Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien hat mit Bescheid vom 7.4.2006 Ihrer Berufung gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Währinger Gürtel vom 29.11.2005 keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid haben Sie zur GZ 2006/08/0277 eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingebracht.</p> <p>In Ihrer Beschwerde wenden Sie unter anderen ein, dass ein konkretes Beschäftigungsangebot, das hinsichtlich Dauer und Lage der Arbeitszeit, Höhe des Entgelts und erforderlicher Qualifikation eindeutig determiniert war, im vorliegenden Fall nicht nachvollziehbar sei. Eine Prüfung der Erfordernisse der Zumutbarkeit war daher nicht möglich. Nach dem Dienstvertrag, der eingegangen werden sollte, liege keine Zuweisung zu einem "echten" Arbeitsverhältnis vor. Weiters wären berücksichtigungswürdige Gründe gem. § 1 0 Abs 3 AlVG zu prüfen gewesen. Das</p> <p>Arbeitsmarktservice habe außerdem verabsäumt, den generellen Entgeitschutz gem § 9 Abs 2 AlVG zu berücksichtigen und auf das Vorliegen einer angemessenen Entlohnung, die zumindest den kollektivvertraglichen Mindeststandards entspricht, Bedacht zu nehmen. Eine Beschäftigung sei aber nur unter diesem Gesichtspunkt zuweisungstauglich. Darüber hinaus verwiesen Sie auf die Verfassungswidrigkeit einiger Bestimmungen.</p> <p>Im Hinblick auf Ihre Ausführungen in der Beschwerde und die angeführten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes wurde der Sachverhalt einer neuerlichen Prüfung unterzogen. Am 10.10.2006 wurde Ihnen eine Beschäftigung als Transitarbeitskraft bei der Fa. itworks Personalservice angeboten. Sie haben die Aufnahme der Beschäftigung im Hinblick auf die gebotene Entlohnung abgelehnt und dies dem Dienstgeber mitgeteilt. Nach den vorhandenen Unterlagen sowie auch den Ausführungen der Fa. itworks Personalservice ist nicht zweifelsfrei sichergestellt, ob in diesem Fall tatsächlich eine zumutbare Beschäftigung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorlag.</p> <p>Der Tatbestand des § 10 in Verbindung mit § 38 AlVG ist damit nicht erfüllt ist und für die Zeit vom 10. 10.2005 bis 20.11.2005 besteht ein Anspruch auf Notstandshilfe.</p> <p>Es war somit spruchgemäß zu entscheiden.</p> <p>Obige Entscheidung gründet sich auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen:</p> <h4>§ 68 Abs. 2 AVG:</h4> <p>Von Amts wegen können Bescheide, aus denen niemandem ein Recht erwachsen ist, sowohl von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, als auch in Ausübung des Aufsichtsrechtes von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aufgehoben oder abgeändert werden.</p> <h4>§ 7 Abs. 1 AlVG:</h4> <p>Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer 1. der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, 2. die Anwartschaft erfüllt und 3. die Bezugsdauer noch nicht erschöpft hat.</p> <h4>§ 9 Abs. 1 AlVG:</h4> <p>Arbeitswillig ist, wer bereit ist, eine durch die regionale Geschäftsstelle vermittelte zumutbare Beschäftigung anzunehmen, sich zum Zwecke beruflicher Ausbildung nach- oder umschulen zu lassen, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, von einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit Gebrauch zu machen und von sich aus alle gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen, soweit dies entsprechend den persönlichen Fähigkeiten zumutbar ist.</p> <h4>§ 9 Abs. 2 AlVG:</h4> <p>Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie den körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessen ist, ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet, angemessen entlohnt ist, in einem nicht von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb erfolgen soll, in angemessener Zeit erreichbar ist oder eine entsprechende Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung steht sowie gesetzliche Betreuungsverpflichtungen eingehalten werden können.</p> <p>Als angemessene Entlohnung gilt grundsätzlich eine zumindest den jeweils anzuwendenden Normen der kollektiven Rechtsgestaltung entsprechende Entlohnung.</p> <p>Die zumutbare Wegzeit für Hin- und Rückweg soll tunlich nicht mehr als ein Viertel der durchschnittlichen täglichen Normalarbeitszeit betragen. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, wie z.B. wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar. Bei einer Vollzeitbeschäftigung ist aber jedenfalls eine tägliche Wegzeit von zwei Stunden und bei einer Teilzeitbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden eine tägliche Wegzeit von eineinhalb Stunden zumutbar.</p> <h4>§ 10 Abs. 1 AlVG:</h4> <p>Wenn die arbeitslose Person 1 . sich weigert, eine ihr von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt, oder 2. sich ohne wichtigen Grund weigert, einem Auftrag zur Nach(Um)schulung zu entsprechen oder durch ihr Verschulden den Erfolg der Nach(Um)schulung vereitelt, oder 3. ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verweigert oder den Erfolg der Maßnahme vereitelt, oder 4. auf Aufforderung durch die regionale Geschäftsstelle nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen, so verliert sie für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer der auf die Pflichtverletzung gemäß Z 1 bis 4 folgenden sechs Wochen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Mindestdauer des Anspruchsverlustes erhöht sich mit jeder weiteren Pflichtverletzung gemäß Z 1 bis 4 um weitere zwei Wochen auf acht Wochen. Die Erhöhung der Mindestdauer des Anspruchsverlustes gilt jeweils bis zum Erwerb einer neuen Anwartschaft. Die Zeiten des Anspruchsverlustes verlängern sich um die in ihnen liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen wurde.</p> <h4>§ 10 Abs. 3 AlVG:</h4> <p>Der Verlust des Anspruches gemäß Abs. 1 ist in berücksichtigungswürdigen Fällen wie z.B. bei Aufnahme einer anderen Beschäftigung nach Anhörung des Regionalbeirates ganz oder teilweise nachzusehen.</p> <h4>§ 38 AlVG:</h4> <p>Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen über das Arbeitslosengeld sinngemäß anzuwenden.</p> <h3>RECHTSMITTELBELEHRUNG</h3> <p>Gegen diesen Bescheid ist keine Berufung zulässig.</p> <h4>Zu beachten</h4> <p>Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von sechs Wochen nach seiner Zustellung Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof und ebenso an den Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Sie muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Bei der Einbringung einer solchen Beschwerde ist eine Gebühr von € 180,00 zu entrichten.</p> <p>Für die Landesgeschäftsführerin</p> <p>Horst GRUBER<br /> Rechtsangelegenheiten - Berufungsverfahren Abteilungsleiter</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/itworks_wien.html" hreflang="de">itworks Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetziger_personalueberlasser_soebue/index.html" hreflang="de">Gemeinnütziger Personalüberlasser (SÖBÜ)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_bescheidaufhebung.html" data-a2a-title="Aufhebung einer Sperre wegen itworks Personalvermittlung durch das AMS Wien"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Fitworkspersonalvermittlung%2Fitworks01_bescheidaufhebung.html&title=Aufhebung%20einer%20Sperre%20wegen%20itworks%20Personalvermittlung%20durch%20das%20AMS%20Wien"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_waehringer_guertel.html" hreflang="de">AMS Währinger Gürtel</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/behoerde/ams_wien.html" hreflang="de">AMS Wien</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-beschwerdeinstanz field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Beschwerdeinstanz</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/gericht_beschwerdestelle/vwgh_verwaltungsgerichtshof.html" hreflang="de">VwGH - Verwaltungsgerichtshof</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/wien.html" hreflang="de">Wien</a></div> </div> </div> Mon, 11 Dec 2006 16:10:36 +0000 Aktive Arbeitslose Österreich 763 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/itworkspersonalvermittlung/itworks01_bescheidaufhebung.html#comments