WBI Leoben https://www.aktive-arbeitslose.at/ de Arbeitsvertrag und Datenschutzerklärung von WBI Leoben (2020) https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitsvertrag_und_datenschutzerklaerung_von_wbi_leoben_2020.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Arbeitsvertrag und Datenschutzerklärung von WBI Leoben (2020)</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">So., 26.07.2020 - 00:05</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Ich habe vom WBI-Leoben den nachfolgenden Dienstvertrag zur Unterzeichnung erhalten.  Muss ich vermutlich unterschreiben. Muss ich mich während der Dienstzeit weiter bewerben? Ich bitte um Vertraulichkeit wegen der unbestimmten Verschwiegenheitsklausel.</p> <p>WBI Leoben GmbH<br /> Waasenstraße 1<br /> 8700 Leoben<br /> Tel.: 03842 27888</p> <p>DIENSTVERTRAG - PSM Sozialmarkt</p> <p>abgeschlossen zwischen:</p> <p>als Arbeitnehmer einerseits<br /> und<br /> der WBI Leoben GmbH als Arbeitgeber andererseits<br /> wie folgt:</p> <p>Präambel</p> <p>Dieses Beschäftigungsverhältnis wird aufgrund von Fördervereinbarungen der WBI Leoben GmbH mit dem<br /> Arbeitsmarktservice und dem Land Steiermark für das Beschäftigungsprojekt „Straußennest/Sozialmarkt“ eingegangen.</p> <p>Es handelt sich um ein Beschäftigungsprojekt, dessen Ziel es ist, die Reintegration von langzeitbeschäftigungslosen Personen in den primären Arbeitsmarkt zu erreichen. Um sich diesem Ziel nähern zu können, stehen der DienstnehmerIn in der Zeit ihrer Beschäftigung bis zu 12 Stunden an sozialpädagogischer Betreuung durch ausgebildete SozialpädagogInnen pro Monat zu, im Rahmen derer individuell abgestimmte Coachingeinheiten zu einer Verbesserung der persönlichen Situation der DienstnehmerIn bzw. zu einer Erhöhung der Chancen am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, führen sollen.</p> <p>Die DienstnehmerIn verpflichtet sich, dem Projektzweck konform ihre Tätigkeit auszuführen. Die DienstnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass eine Arbeitsweise, die dem Projektziel offensichtlich entgegenwirkt zu einem sofortigen Abbruch des Dienstverhältnisses auch innerhalb der Befristung führt.</p> <p>I. DIENSTVERWENDUNG UND ENLOHNUNG</p> <p>Die Dienstverwendung und Entlohnung erfolgt auf der Basis des Kollektivvertrages SWÖ. Die Entlohnung wird gemäß der Richtlinien des KV SWÖ laut §28 für TMA berechnet und entspricht einer Netto–Wochenarbeitszeit von 30 Stunden. Das Gehalt wird jeweils bis spätestens 01. des Folgemonats überwiesen.</p> <p>Allfällig gewährte Überzahlungen werden auf freiwilliger Basis gegen jederzeitigen Widerruf gewährt.</p> <p>Die DienstnehmerIn ist bereit einer Änderung der Tätigkeit zuzustimmen. Aus der ausgeübten Tätigkeit kann kein Recht zur dauernd gleichen Verwendung abgeleitet werden.</p> <p>Sofern dies nicht expliziert beschrieben wurde, gelten für alle arbeitsrechtlichen Fragen der Kollektivvertrag SWÖ bzw. die allgemeinen Bestimmungen des Angestelltengesetzes, Arbeitsverfassungsgesetzes, Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, Urlaubsgesetzes, Arbeitnehmerschutzgesetzes, Arbeitszeitgesetzes und Arbeitsruhegesetzes etc.</p> <p>II. DAUER DES ARBEITSVERHÄLTNISSES</p> <p>Das Dienstverhältnis beginnt am ... und wird vorerst für 1 Monat zur Probe abgeschlossen. Während der Probezeit ist die jederzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen möglich. Wird das Dienstverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, so gilt ein befristetes Dienstverhältnis. Dieses befristete Arbeitsverhältnis endet durch Zeitablauf und zwar am xx.xx.2020</p> <p>Die DienstnehmerIn verpflichtet sich den Urlaubsanspruch im Ausmaß von 2,08 Arbeitstagen (5 Tage Woche) pro Monat im Einvernehmen mit dem Dienstgeber zu konsumieren. Wird über die Konsumation der Urlaubstage kein Einvernehmen erreicht, so wird zur Vermeidung eines Ersatzleistungsanspruches  die Urlaubskonsumation am Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart.</p> <p>Gemäß §7 Ziff 1 des Kollektivvertrages SWÖ gilt ein Durchrechnungszeitraum als vereinbart. Der Durchrechnungszeitraum endet mit dem letzten Arbeitstag bzw. erstreckt sich längstens bis zu einer Dauer von 8 Wochen.</p> <p>Die DienstnehmerIn erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Dienstverhältnis auch während der Befristung aufgrund eines in ihrer Person liegenden Umstandes jederzeit wieder beendet werden kann. Zu diesen Umständen zählen insbesondere:</p> <p>Das oben zitierte, dem Projektziel nicht förderliche Verhalten, Alkoholisierung am Arbeitsplatz; Arbeits- und Tätigkeitsverweigerung; unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz; unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes, Raufhandel, Beschimpfungen und Tätlichkeiten Beendigung des Arbeitsverhältnisses.</p> <p>Die DienstnehmerIn ist einverstanden, dass das Arbeitsverhältnis auch innerhalb der Befristung durch Kündigung aufgelöst werden kann, sofern die Kündigungsfristen laut diesem Vertrag eingehalten werden.</p> <p>Sollte das Arbeitsverhältnis über die Dauer der Befristung hinaus fortgesetzt werden, so gelten nachstehende Kündigungsfristen:</p> <p>Für den Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitnehmers:</p> <p>bis zum 2. Dienstjahr: 6 Wochen Frist<br /> vom 2. bis zum 5. Dienstjahr: 2 Monate Frist<br /> vom 5. bis zum 15. Dienstjahr: 3 Monate Frist<br /> vom 15. bis zum 25. Dienstjahr: 4 Monate Frist<br /> ab dem 25. Dienstjahr: 5 Monate Frist</p> <p>Nach § 20 Abs. 3 des Angestelltengesetzes wird vereinbart, dass die Kündigungsfrist auch am 15. oder am Letzten eines Kalendermonats enden kann.</p> <p>Für die DienstnehmerIn:</p> <p>Bei Lösung des Dienstverhältnisses durch die DienstnehmerIn ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, wobei der Kündigungstermin nur der Letzte eines Kalendermonats sein kann.</p> <p>Für beide Seiten wird vereinbart, dass Kündigungen nur schriftlich mitgeteilt werden können.</p> <p>III. DIENSTORT</p> <p>gegenüber anderen ArbeitskollegInnen etc.<br /> Des Weiteren gilt auch das vorsätzliche Missachten von Anweisungen des Vorgesetzten als Grund für die sofortige</p> <p>Die DienstnehmerIn kann auch zu Dienstleistungen an einem anderen Arbeitsplatz bzw. Arbeitsbereich herangezogen werden, sofern der Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsbereich in unmittelbarem Einflussverhältnis zur WBI Leoben GmbH steht. Der mögliche Einsatzbereich erstreckt sich grundsätzlich auf das Gebiet des politischen Bezirks Leoben.</p> <p>IV. ARBEITSZEIT</p> <p>Es gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, bzw. des Kollektivvertrages SWÖ.</p> <p>Die durchschnittliche wöchentliche Nettoarbeitszeit (ohne Pause) beträgt nach § 4 des KV 30 Stunden, wobei die tägliche Stundeneinteilung gemäß Dienstplan des jeweiligen Tätigkeitsbereiches erfolgt. Die Diensteinteilung erfolgt nach den Richtlinien des Kollektivvertrages SWÖ.</p> <p>Wird die Arbeitszeit nicht zur Gänze in dem gesetzlichen Ausmaß in Anspruch genommen, so erwächst hieraus kein Anspruch für die Zukunft.</p> <p>V. ÜBERSTUNDEN</p> <p>Die DienstnehmerIn ist verpflichtet rechtzeitig angeordnete Überstunden zu leisten.</p> <p>Die Anordnung ist rechtzeitig, wenn sie spätestens einen Tag vor der geforderten Leistung erfolgt.</p> <p>In außergewöhnlichen Fällen sind Überstunden auch ohne vorherige Anordnung zu leisten (insbesondere bei Lohnnotfällen).<br /> Die Abgeltung von Überstunden erfolgt unter der Berücksichtigung des § 7, Ziff. 1 des KV.</p> <p>VI. DIENSTVERHINDERUNG</p> <p>Falls die DienstnehmerIn erkrankt, einen Unfall erleidet oder aus anderen Gründen eine Dienstverhinderung vorliegt, muss der Arbeitgeber unverzüglich verständigt werden oder die Verständigung veranlasst werden.</p> <p>Über die Dienstverhinderung ist ab dem ersten Tag der Verhinderung eine ärztliche Bestätigung eines Vertragsarztes der vertraglichen Krankenkasse oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.</p> <p>Kommt die DienstnehmerIn dieser Verpflichtung nicht nach, verliert sie/er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt.</p> <p>VII. MELDEPFLICHT</p> <p>Für das Dienstverhältnis steuer- oder versicherungsrechtlich bedeutende, sowie für den Dienstbetrieb wichtige Ereignisse und Änderungen müssen dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden.</p> <p>VIII. URLAUB- UND PFLEGEFREISTELLUNG</p> <p>Es gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des § 16 des Kollektivvertrages SWÖ sowie des §16 UrlaubsG. Pflegefreistellung in der jeweils geltenden Fassung. Es gilt als vereinbart, dass der Urlaubsanspruch auf Basis des Kalenderjahres berechnet wird.</p> <p>IX. DIENSTFREISTELLUNG</p> <p>Der Arbeitnehmer behält gemäß § 8 Abs. 3 des Angestelltengesetzes und gemäß § 27 des KV den Anspruch auf das Entgelt, wenn er/sie, durch wichtige, seine/ihre Person betreffende Gründe, ohne sein/ihr Verschulden, während einer verhältnismäßig kurzen Zeit, an der Leistung seiner/ihrer Dienste verhindert wird.</p> <p>Die Gründe und die Dauer der Dienstfreistellung sind im § 27 des KV aufgelistet.</p> <p>X. ABFERTIGUNG</p> <p>Die Sicherung der Beiträge erfolgt im Sinne des BMVG über die VBV Mitarbeitervorsorgekasse. Die DienstnehmerIn erklärt sich ausdrücklich mit der Übermittlung der Gelder in die Mitarbeitervorsorgekasse einverstanden.</p> <p>Die DienstnehmerIn hat daher keinen Abfertigungsanspruch gegenüber der WBI Leoben GmbH sondern ausschließlich gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse.</p> <p>XI. SONDERZAHLUNGEN</p> <p>Die DienstnehmerIn erhält am 1. Juli bzw. am 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres je ein Bruttomonatsgehalt (Basis Normalarbeitszeit ohne Zulagen odgl) als Urlaubs- und Weihnachtsremuneration.</p> <p>Bei Eintritt während des Jahres gebührt der aliquote Teil.</p> <p>Der Anspruch auf den aliquoten Teil der Sonderzahlung besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis durch berechtigte fristlose Entlassung oder ohne Vorliegen eines wichtigen Austrittsgrundes gelöst wird (§ 26 und § 28 des Angestelltengesetzes).</p> <p>Wird das Arbeitsverhältnis nach Erhalt des Urlaubsgeldes für das gesamte Kalenderjahr gelöst, ist bei der Berechnung der anteiligen Weihnachtsremuneration das zu viel ausbezahlte Urlaubsgeld in Anrechnung zu bringen bzw. abzuziehen.</p> <p>XII. LEISTUNGSAUSSCHLUSS</p> <p>Für Dienstleistungen, die nicht zustanden gekommen sind, gebührt der DienstnehmerIn kein Entgelt, wenn Umstände gegeben sind, die auf Seiten des Dienstgebers liegen (Ausschluss des § 1155 ABGB - beispielsweise bei Elementarereignissen wie Sturmschäden, Brand, Baugebrechen udgl.).</p> <p>XIII. HAFTPFLICHT</p> <p>Es gelten die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes. Hat die DienstnehmerIn bei Erbringung ihrer Arbeitsleistung dem Arbeitgeber Schaden zugefügt, so ist nach dem zitierten Gesetz Ersatz zu leisten.</p> <p>Eine Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen gegen die DienstnehmerIn während des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist zulässig.</p> <p>In Abänderung des § 6 des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes wird vereinbart, dass auf einem minderen Grad des Versehens beruhende Schadenersatzansprüche oder Rückgriffsansprüche erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Jahren nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden können, gerichtlich geltend gemacht werden.</p> <p>XIV. GESCHENKANNAHMEVERBOT</p> <p>Geschenke dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitsgebers angenommen werden. Die unbefugte Geschenkannahme stellt einen Entlassungsgrund dar. Ausgenommen von  diesem Verbot sind kleine Gelegenheitsgeschenke (Blumen,  Genussmittel udgl. im Gegenwert bis max. € 10,-).</p> <p>Die DienstnehmerIn ist verpflichtet, jede Geschenkannahme dem Dienstgeber mitzuteilen.</p> <p>XV. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT</p> <p>Die DienstnehmerIn ist zur Verschwiegenheit hinsichtlich sämtlicher Angelegenheiten, die den Dienstgeber betreffen, gegenüber jedermann verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung bildet einen Entlassungsgrund. Auch nach Ende des Dienstverhältnisses dürfen dienstinterne Angelegenheiten nicht weitergegeben werden. Die DienstnehmerIn ist auch verpflichtet, das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu wahren.</p> <p>Dies bedeutet insbesonders, dass Daten, die auf Grund der berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nur aufgrund einer ausdrücklichen, auf Verlangen schriftlichen Anordnung des Vorgesetzten übermittelt werden dürfen.</p> <p>Der DienstnehmerIn ist es untersagt, unbefugten Personen oder nicht zuständigen Stellen Daten über Personen oder andere</p> <p>Belange mitzuteilen, oder ihnen nur die Kenntnis zu ermöglichen. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen sind strafbar. Auch diese Verpflichtungen bestehen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.</p> <p>XVI. NEBENBESCHÄFTIGUNG</p> <p>Jede Nebenbeschäftigung, wie beispielsweise so die Begründung eines anderen Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses, bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Davon ausgenommen sind lediglich Beschäftigungen, welche dem rein privaten Bereich zuzuordnen werden können.</p> <p>XVII. IRRTÜMLICHE AUSZAHLUNG</p> <p>Im Falle einer irrtümlich erfolgten Berechnung des Entgeltes, oder überhöhten Auszahlung, erklärt sich die DienstnehmerIn bereit, zu viel ausbezahlte Beträge zurückerstatten.</p> <p>Die DienstnehmerIn ist verpflichtet, jede Abrechnung und Auszahlung dem Grunde und der Höhe nach auf die Richtigkeit zu prüfen. Der Verbrauch eines Zuviel bezahlten Entgeltes im sogenannten „guten Glauben“ stellt keine Einschränkung der Rückzahlungsverpflichtung dar.</p> <p>XVIII. SONDERLEISTUNGEN</p> <p>Alle Leistungen oder Begünstigungen, die nicht in diesem Dienstvertrag oder im Angestelltengesetz festgesetzt sind, werden ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gewährt und können jederzeit widerrufen werden.</p> <p>Dies gilt auch für allenfalls gewährte Überstundenpauschalen Gezahlte Vorschüsse oder Darlehen. Diese sind bei Lösung des Dienstverhältnisses mit dem vollen Restbetrag fällig.</p> <p>XIX. VERFALL VON ANSPRÜCHEN</p> <p>Ansprüche jeglicher Art aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen 6 Monaten (laut Vorgabe des KV SWÖ) ab Fälligkeit bei sonstigem Verfall beim Arbeitgeber mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.</p> <hr /> <p>Ist versteckte Arbeitsvermittlung erlaubt s. Datenschutzvereinbarung:</p> <h3>Information zur Datenverarbeitung und Datenspeicherung</h3> <p>Mit der Unterschrift stimmen sie der Verarbeitung ihrer hier genannten Daten ab dem Zeitraum ihrer Beschäftigung zuzüglich einer Dauer von 7 Jahren zu.</p> <p>Die Daten dienen rein zur Sicherstellung der Auskunftspflichten gegenüber Behörden und Ämtern im Falle einer Prüfung durch den Auftraggeber sowie der Lohnverrechnung und Buchhaltung welche außerhalb des WBI Leoben<br /> durch die Steuerberatungskanzlei „Egger und Freidorfer“ getätigt wird.</p> <p>Die hier genannten Daten werden NICHT an Dritte weitergeleitet und werden nach Beendigung der Aufbewahrungszeit vollkommen gelöscht.</p> <p>Im Sinne unseres Auftrages für die Reintegration auf den ersten Arbeitsmarkt stimmt der /die UnterzeichnerIn der Weiterleitung von Namen und Telefonnummer, an potentielle zukünftige ArbeitgeberInnen während des Aufenthaltes im GBP und nach Beendigung des Projektes bis zu einem Zeitraum von 92 Tagen zu.</p> <p>Die, im Rahmen des Beschäftigungsprojektes erhobenen Daten aus persönlichen Gesprächen (Coaching) sowie die im Rahmen des Berichtswesens mit dem Auftraggeber erforderliche Datenübermittlung wird am 30.06. des auf das Beschäftigungsjahr in der WBI Leoben GmbH folgenden Kalenderjahres gelöscht.</p> <p>Sollten sie aus anderen Gründen eine Datenlöschung die innerhalb der gesetzlichen Fristen liegt wünschen, so können sie dies unter: <a href="mailto:office@wbi">office@wbi</a>-leoben.at beantragen. Sie erhalten innerhalb eines Monats eine Bestätigungsmail in der wir ihnen die von ihnen beantragte Datenlöschung zu sichern, sofern sie nicht gegen allgemein gültige Aufbewahrungsfristen und Vorgaben des Auftraggebers verstößt.</p> <p>Ihre während der Tätigkeit im GBP erstellten Lebensläufe und die laufenden Dokumentationen (zu der wir seitens des Auftraggebers verpflichtet sind) werden automatisch per 30.06. des Folgejahres in dem die Beschäftigung im GBP erfolgte vollzogen und bedürfen keiner gesonderten Aufforderung zur Datenlöschung.</p> <hr /> <p>Anmerkung Aktive Arbeitslose Österreich:</p> <p>Die sozialpädagogische Betreuung darf in einem Arbeitsverhältnis laut VwGH nur im engen Rahmen des Arbeitsverhältnisses statt finden, also rein auf die Arbeit im Betrieb bezogen sein. Eine Überwachung der Arbeitssuche ist nicht rechtens!</p> <p><a href="https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/2004-08-0148beschaeftigung.html">https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/gesetzestexte_urteile/verwaltungsgerichtshofurteile/2004-08-0148beschaeftigung.html</a></p> <p>Auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einem Arbeitsverhältnis an das AMS ist nicht rechtens. Das AMS hat laut § 31 AMSG KEINE Berechtigung Daten aus einem Arbeitsverhältnis zu speichern!</p> <p><a href="https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008905&FassungVom=2020-07-25&Artikel=&Paragraf=25&Anlage=&Uebergangsrecht=">https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008905&FassungVom=2020-07-25&Artikel=&Paragraf=25&Anlage=&Uebergangsrecht=</a></p> <p>Mensch darf jederzeit die Zustimmung zur Datenübermittlung widerrufen, wenn mensch eine Zustimmung zur Datenübermittlung gegeben hat. Ohne Zustimmung ist diese grundsätzlich rechtswidrig!</p> <p>Die Zustimmung zur Datenübermittlung darf nicht in einer Information zum Datenschutz versteckt sein, sondern muß klar abgegrenzt und erkennbar sein und bedarf einer extra Unterschrift! Also so wie das hier gemacht wird wohl rechtswidrig (bitte mir auch den Rest der DS Erklärung schicken)</p> <p>Daten aus persönlichen Gesprächen (Coachings) dürfen die ohne Zustimmung auch nicht verarbeiten! Würde ich nicht gestatten.</p> <p>Ebenso dürfen die keinen Lebenslauf an das AMS ohne Zustimmung übermitteln bzw. diesen erstellen. Ein Arbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis und keine AMS-Maßnahme</p> <p>Die Verschwiegenheitspflicht in einem Arbeitsverhältnis bezieht sich rein auf Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse. Die hie von WBI verwendete Formulierung ist natürlich völlig überschießend!</p> <p>Die Zustimmung für eine Nebenbeschäftigung ist nur dann erforderlich, wenn es sich um Tätigkeit bei einem Unternehmen handelt, das in Konkurrenz steht bzw. im gleichen Bereich tätig ist!</p> <p>Auch sonst gibts ein paar problematische Regelung wo wir noch im Löschnigg nachschauen müssen.</p> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/wbi_leoben.html" hreflang="de">WBI Leoben</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/sozialoekonomische_betriebe_soeb/index.html" hreflang="de">Sozialökonomische Betriebe (SÖB)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitsvertrag_und_datenschutzerklaerung_von_wbi_leoben_2020.html" data-a2a-title="Arbeitsvertrag und Datenschutzerklärung von WBI Leoben (2020)"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Farbeitsvertrag_und_datenschutzerklaerung_von_wbi_leoben_2020.html&title=Arbeitsvertrag%20und%20Datenschutzerkl%C3%A4rung%20von%20WBI%20Leoben%20%282020%29"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> Sat, 25 Jul 2020 22:05:54 +0000 Aktiver Admin 5433 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/arbeitsvertrag_und_datenschutzerklaerung_von_wbi_leoben_2020.html#comments Dubiose Jobangebote bei WBI Leoben (Sommer 2017) https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/dubiose_jobangebote_bei_wbi_leoben_sommer_2017.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Dubiose Jobangebote bei WBI Leoben (Sommer 2017)</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mo., 06.11.2017 - 15:50</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Ich bin 53 Jahre alt und seit sechs Monaten beschäftigungslos. Mein Arbeitslosenbezug geht noch sechs Monate. Ich hatte bis 31. Mai 2017 eine Beraterin beim AMS wo ich regelmäßig meine Termine hatte. Ab Juni bin ich einem anderen Berater zugeteilt. Vor einer Woche bekam ich ein Schreiben vom AMS, worin mir mitgeteilt wurde ich habe einen Termin beim Verein "WBI Leoben GmbH". Dies sei ein Kontrolltermin und ein Nichterscheinen hätte den Verlust des Arbeitslosenbezuges bis zu meinem nächsten Termin bei meinem Berater zur Folge.</p> <p>Ich bin beim WBI vorstellig geworden und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zu einer Arbeit in eine Gemeinde im Bezirk Leoben vermittelt werde. Dabei hatte ich 3 Arbeitsstellen zur Auswahl wobei die Arbeitsdauer für die Arbeitsstellen nur 2 Monate beträgt. 2x als Hilfsarbeiter zum Rasenmähen und 1x zum Ticket verkaufen und Aufsichtsperson im Museum Leoben. Ich habe mir eine Stelle zum Rasenmähen gewählt und bekam einen Vorstellungstermin bei der betreffenden Gemeinde, welchen ich heute wahrgenommen habe.</p> <p>Erst durch den Gemeindebediensteten habe ich mehr über diese Vorgehensweise und die Arbeitsvermittlung erfahren. So z.B., dass von dieser Maßnahme normalerweise nur Personen betroffen sind die weder Arbeitslosenbezug noch Notstandshilfe beziehen. Ich habe vom Gemeindebeamten wenigstens etwas mehr erfahren als mir vom WBI Leoben mitgeteilt wurde. Dabei habe ich erst erfahren, dass ich scheinbar in einer Maßnahme oder einem Projekt (wie immer das auch heißen mag) bin. Nach wie vor weiß ich aber nicht was ich verdienen würde.</p> <p>Die ganze Vorgehensweise dieser Arbeitsvermittlung erscheint mir sehr dubios,vor allem deshalb, da ich zwar eine Arbeitsstelle als Haustechniker,Hausmeister oder Schulwart suche wo die Grünpflege der Außenanlage ein Teil des Aufgabengebietes ist, aber nicht als Hilfsarbeiter der nur zum Rasenmähen und für Hilfstätigkeiten eingesetzt wird. Zudem kenne ich meinen neuen Berater beim AMS noch gar nicht und hatte noch kein persönliches Gespräch bei Ihm.</p> <p>Ich habe den Eindruck als wäre das eine "Zwangsvermittlung" ohne die Möglichkeit zu haben selbst entscheiden zu können ob man die Stelle annehmen möchte.</p> <p>Ich bin dann beim stöbern im Internet auf Ihre Seite gestossen und habe dabei mit entsetzen festgestellt, dass diese Arbeitsvermittlung tatsächlich sehr dubios ist. Vor allem die Arbeitsverträge seien schlechter als die von Arbeitsvermittlungsfirmen. Zum Teil gesetzeswidrig aber auf jeden Fall zum Nachteil des Arbeitnehmers.</p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/wbi_leoben.html" hreflang="de">WBI Leoben</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/aktion_gemeinde.html" hreflang="de">Aktion Gemeinde</a></div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetzige_beschaeftigungsprojekte_gbp/index.html" hreflang="de">Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/dubiose_jobangebote_bei_wbi_leoben_sommer_2017.html" data-a2a-title="Dubiose Jobangebote bei WBI Leoben (Sommer 2017)"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Ferfahrungsberichte%2Fzweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings%2Fdubiose_jobangebote_bei_wbi_leoben_sommer_2017.html&title=Dubiose%20Jobangebote%20bei%20WBI%20Leoben%20%28Sommer%202017%29"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/taxonomy/term/368" hreflang="de">AMS Leoben</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> Mon, 06 Nov 2017 14:50:44 +0000 Aktiver Admin 3067 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/dubiose_jobangebote_bei_wbi_leoben_sommer_2017.html#comments WBI Leoben: Rechtswidrige und unvorteilhafte Passagen des Arbeitsvertrages https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/arbeitsvertrag_rechtswidrig.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">WBI Leoben: Rechtswidrige und unvorteilhafte Passagen des Arbeitsvertrages</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_steiermark/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Steiermark" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Sa., 30.08.2014 - 17:16</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Folgende <strong>Auszüge</strong> aus dem Arbeitsvertrag stammen aus dem Jahr 2014. Ob die Arbeitsverträge von WBI noch immer so viel Unsinn enthalten, können wir nicht sagen. Wir bitten daher uns aktuelle Arbeitsverträge zur Überprüfung in Kopie oder als Scan (anonymisieren nciht vergessen!) zu schicken.</p> <p>Wer so einen mit schikanösen Bestimmungen gespickten Arbeitsvertrag entmündigt sich de facto selbst. Eine Selbstkündundigung bzw. Auflösung in der Probezeit sollte daher vom AMS aufgrund der Unzumutbarkeit dieses Arbeitsvertrages nicht mit einer Wartefrist/Sperre von 4 Wochen bestraft werden können.</p> <p>Wir empfehlen jedenfalls, sich solche Vertragsbestandteile nicht hinzunehmen!</p> <h3>Präambel</h3> <p>Die DienstnehmerIn verpflichtet sich, dem Projektzweck konform ihre Tätigkeit auszuüben. Die DienstnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass eine Arbeitsweise, die dem Projektziel offensichtlich entgegenwirkt, zu sofortigen Abbruch des Dienstverhältnisses auch innerhalb der Befristung führt.</p> <p><em>Anmerkung: Rechtswidrig. Zu unbestimmt formuliert. Darunter könnte auch ein gewerkschaftlicher Kampf um die eigenen Rechte fallen bzw. jede Form des Widerstands! Dient offenbar der Einschüchterung! Entlassungsgründe sind nämlich gesetzlich geregelt.</em></p> <h3>I. DIENSTVERWENDUNG UND ENTLOHNUNG</h3> <p>Allfällig gewährte Zulagen oder Überzahlungen werden auf freiwilliger Basis gegen jederzeitigen Widerruf gewährt.</p> <p><em>Zumindest unvorteilhaft.</em></p> <p>Die Dienstnehmerin ist bereit einer Änderung der Tätigkeit zuzustimmen. Aus der ausgeübten Tätigkeit kann kein Recht zur dauernd gleichen Verwendung abgeleitet werden.</p> <p><em>Rechtswidrig. Eine deutlich niederwertigere Tätigkeit, z.B. Versetzung von Bürodienst zur Gartenarbeit, bedarf der Zustimmung der Betroffenen!</em></p> <h3>II. DAUER DES ARBEITSVERHÄLTNISSES</h3> <p>Die DienstnehmerIn erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihr Dienstverhältnis auch während der Befristung aufgrund eines in ihrer Person liegenden Umstandes jederzeit wieder beendet werden kann. Zu diesen Umständen zählen insbesondere:</p> <p>Das oben zitierte, dem Projektziel nicht förderliche Verhalten, Alkoholisierung am Arbeitsplatz; Arbeits- und Tätigkeitsverweigerung; unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz; Unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes, Raufhandel, Beschimpfungen und Tätlichkeiten gegenüber anderen Arbeitskolleginnen etc.</p> <p>Desweiteren gilt auch das vorsätzliche Missachten von Anweisungen des Vorgesetzten als Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.</p> <p><em>Rechtswidrig: Verlassen des Arbeitsplatzes (z.B. um auf die Toilette zu gehen oder ein wichtiges Telefonat zu machen) und Missachten einzelner Anweisungen eines Vorgesetzen alleine sind nicht in jedem Fall ein Entlassungsgrund.</em></p> <h3>III. Dienstort</h3> <p>Die DienstnehmerIn kann auch zu Leistungen an einem anderen Arbeitsplatz bzw. Arbeitsbereich herangezogen werden, sofern der Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsbereich in unmittelbarem Einflussverhältnis zum Verein WBI steht.</p> <p><em>Zu unbestimmt. Auch nach einer Versetzung muss die zumutbare Wegzeit nach AlVG eingehalten werden!</em></p> <p>VI. Dienstverhinderung</p> <p>Über die Dienstverhinderung ist ab dem ersten Tag der Verhinderung eine ärztliche Bestätigung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen</p> <p><em>Rechtskonform, wegen des Zusammenhangs mit dem folgenden Absatz hier angeführt.</em></p> <p>Kommt die DienstnehmerIn dieser Verpflichtung nicht nach, verliert sie/er für die Dauer der Versäumnis den Anspruch auf Entgelt. Der Dienstgeber hat das Recht, nach einer Dienstverhinderung von mehr als 14 Kalendertagen die DienstnehmerIn bei einem Vertrauensarzt des Dienstgebers vorzuladen.</p> <p><em>Rechtswidrig: Der Arbeitgeber darf weder die Form der Krankenbestätigung vorschreiben noch von welchem Arzt diese auszustellen ist.</em></p> <h3>XI. Sonderzahlungen</h3> <p>Der Anteil auf den aliquoten Anteil der Sonderzahlungen gebührt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis durch berechtigte fristlose Entlassung oder ohne Vorliegen eines wichtigen Austrittgrundes gelöst wird (§ 26 und § 28 des Angestelltengesetzes)</p> <p><em>Zumindest unvorteilhaft</em></p> <h3>XII. LEISTUNGSAUSSCHLUSS</h3> <p>Für Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, gebührt der DienstnehmerIn kein Entgelt, wenn Umstände gegeben sind, die auf Seiten des Dienstgebers liegen (Ausschluss des § 1155 ABGB – beispielsweise bei Elementarereignissen Sturmschäden, Brand, Baugebrechen udgl.)</p> <p><em>Rechtswidrig: Gesetzlich festgeschriebene Rechte wie das ABGB können nicht per Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden!</em></p> <h3>XIII. HAFTPFLICHT</h3> <p>In Abänderung des § 6 des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes wird vereinbart, dass auf einem minderen Grad des Versehens beruhende Schadensersatzansprüche oder Rückgriffsansprüche erlöschen, wenn sie nicht binnen 3 Jahre nach Ablauf des Tages, an dem sie erhoben werden können, geltend gemacht werden.</p> <p><em>Rechtswidrig</em>. <em>Laut</em> <em>Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes beträgt diese Frist 6 Monate und darf nicht durch einen arbeitsbertrag oder einen Kollektivvertrag zuungunsten der ArbeitnehmerIn verlängert werden!</em> <em>Hier geht es um die Geltendmachung von durch die ArbeitnehmerIn verursachte Schäden!</em></p> <h3>XIV. GESCHENKANNAHMEVERBOT</h3> <p>Geschenke dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers angenommen werden. Die unbefugte Geschenkannahme stellt einen Entlassungsgrund dar.</p> <p><em>Rechtswidrig. Geschenkannahme - insbesondere in kleinerem Ausmaß im Wert von bis zu 100 Euro sind sicher kein Entlassungsgrund!</em></p> <p>Ausgenommen von diesem Verbot sind kleine Gelegenheitsgeschenke (Blumen, Genussmittel udgl. Im Gegenwert bis max. Euro 10,-).</p> <p>Die DienstnehmerIn ist verpflichtet, jede Geschenkannahme dem Dienstgeber mitzuteilen.</p> <h3>XIV. GEHEIMHALTUNGSPFLICHTEN</h3> <p>Die DienstnehmerIn ist zur Verschwiegenheit hinsichtlich sämtlicher Angelegenheit, die den Dienstgeber betreffen, gegenüber jedermann verpflichtet. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung bietet einen Entlassungsgrund. Auch nach Ende des Dienstverhältnisses dürfen dienstinterne Angelegenheiten nicht weiter gegeben werden.</p> <p><em>Rechtswidrig. Verschwiegenheitspflichten umfassen nur Geschäftsgeheimnisse bzw. Dienstgeheimnisse. Diese extrem offene Formulierung dient offenbar der Einschüchterung, weil nicht einmal die Information bzw. Rechtberatung durch AK, Gewerkschaft oder Arbeitsloseninitiativen bei Problemen im Betrieb möglich wäre. Verletzt also die Informationsfreiheit nach Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention (Steht in verfassungsrang).</em></p> <h3>XV. NEBENBESCHÄFTIGUNG</h3> <p>Jede Nebenbeschäftigung, wie so beispielsweise so die Begründung eines anderen Dienstverhältnisses, eines Werkvertrages oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses, bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Davon ausgenommen sind lediglich Beschäftigungen, welche dem rein privaten Bereich zuzuordnen werden können.</p> <p><em>Zumindest unvorteilhaft wenn nicht gesetzeswidrig. Soferne durch Nebenbeschäftigungen die Arbeitstätigkeit im Betrieb nicht eingeschränkt wird oder in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht (z.B. gleiche Branche/Tätigkeit) darf der Arbeitgeber Nebenbeschäftigungen nicht verbieten.</em></p> <h3>XVI. IRRTÜMLICHE ZAHLUNG</h3> <p>Im Falle einer irrtümlich erfolgten Berechnung des Entgeltes, oder überhöhten Auszahlung, erklärt sich die DienstnehmerIn bereit, zu viel ausbezahlte Beträge zurück zu erstatten.</p> <p><em>Rechtswidrig: Wenn aufgrund geringer Höhe und sonstiger Umstände der Arbeitnehmer guten Glaubens annehmen konnte, dass der Betrag richtig ist, muss dieser nicht zurück gezahlt werden!</em></p> <p>Die DienstnehmerIn ist verpflichtet, jede Abrechnung und Auszahlung dem Grunde und der Höhe nach auf die Richtigkeit zu prüfen.</p> <h3>XVIII. VERFALL VON ANSPRÜCHEN</h3> <p>Ansprüche jeglicher Art aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen 3 Monaten ab Fälligkeit bei sonstigem Verfall beim Arbeitgeber mittels eingeschriebenen Brief geltend zu machen.</p> <p><em>Unvorteilhaft.</em></p> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/wbi_leoben.html" hreflang="de">WBI Leoben</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetzige_beschaeftigungsprojekte_gbp/index.html" hreflang="de">Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/arbeitsvertrag_rechtswidrig.html" data-a2a-title="WBI Leoben: Rechtswidrige und unvorteilhafte Passagen des Arbeitsvertrages"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Fwbi_leoben%2Farbeitsvertrag_rechtswidrig.html&title=WBI%20Leoben%3A%20Rechtswidrige%20und%20unvorteilhafte%20Passagen%20des%20Arbeitsvertrages"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/taxonomy/term/368" hreflang="de">AMS Leoben</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/sittenwidrige_klauseln_im_arbeitsvertrag.html" hreflang="de">sittenwidrige Klauseln im Arbeitsvertrag</a></div> </div> </div> Sat, 30 Aug 2014 15:16:19 +0000 Aktive Arbeitslose Steiermark 637 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/arbeitsvertrag_rechtswidrig.html#comments Über WBI Leoben https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/index.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Über WBI Leoben</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_steiermark/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Steiermark" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 20.08.2014 - 17:27</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>WBI - Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiative des Bezirks Leoben</p> <p>Bei WBI Leoben handelt es sich um eingemeinnütziges Beschäftigungsprojekt (GBP) der unter anderm im Rahmen der <a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/aktion_gemeinde_steiermark/index.html" rel="noreferrer"><strong>Aktion Gemeinde</strong></a> Arbeitslose in Gemeinden arbeiten läßt. Unserer Meinung nach handelt es sich dabei um Personalüberlassung, weshalb nicht bloß die niedrige, unserer Meinung nach sittenwidrige, Pauschalentlohnung nach BAGS-Transistarbeitskräfteregelung zu zahlen ist, sondern nach dem regulären Gehaltsschema der Gemeinde! Wird nur ein Lohn nach Transitarbeitskräfteregelung angeboten, dürfte der Arbeitsvertrag also sittenwidrig und daher unzumutbar sein!</p> <h3>Erfahrungsberichte:</h3> <ul> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/erfahrungsbericht01.html">Noch einmal davon gekommen ... </a>(Frühjahr 2013)</li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/arbeitsvertrag_rechtswidrig.html">Rechtswidrige und unvorteilhafte Bestimmungen im Arbeitsvertrag</a></li> </ul> <p>Homepage:</p> <ul> <li><a href="http://www.wbi-leoben.at/" rel="noreferrer">http://www.wbi-leoben.at</a></li> </ul> <h3>Medienberichte</h3> <ul> <li>Schülerbetreuer mehr und mehr gefragt (24.7.2014)<br /> <a href="http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/leoben/4175287/Schulerbetreuer-mehr-und-mehr-gefragt" rel="noreferrer">http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/leoben/4175287/Schulerbetreuer-mehr-und-mehr-gefragt</a></li> <li>Schülerbetreuer: Kurs soll den Bedarf decken (3.1.2014)<br /> <a href="http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/leoben/4115326/Schulerbetreuer_Kurs-soll-den-Bedarf-decken" rel="noreferrer">http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/leoben/4115326/Schulerbetreuer_Kurs-soll-den-Bedarf-decken</a></li> <li>Ab morgen gibt`s einen Sozialmarkt in Leoben (10.5.2010)<br /> <a href="http://leoben-prompt.thinkcreative.at/leoben_prompt_archiv/leoben-prompt_2010/files/10aeb90483056e8f365b8e8a8ed0e00c-2761.html" rel="noreferrer">http://leoben-prompt.thinkcreative.at/leoben_prompt_archiv/leoben-prompt_2010/files/10aeb90483056e8f365b8e8a8ed0e00c-2761.html</a></li> </ul> <h3>WBI GmbH</h3> <p>Angaben ohne Gewähr (vor allem auf Vollständigkeit). Stand: 21.8.2015</p> <p>Waasenstraße 1 8700 Leoben</p> <p>WKO Firmen ABS Eintrag:<br /> <a href="https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?&FirmaID=6d72e29e-2dfd-4634-b124-f07d899a1b42" rel="noreferrer">https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?&FirmaID=6d72e29e-2dfd-4634-b124-f07d899a1b42</a></p> <p>Firmenbuchauszug: <a href="http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/295AFB06F790" rel="noreferrer">http://firmenbuchauszug.at/Firmenbuchinformation/295AFB06F790</a></p> <p>Mitarbeiter: 2</p> <p>Geschäftsführer: Winterer Wolfgang</p> <ul> <li>Zertifizierter Ausbildner<br /> <a href="http://systemcert.at/personenzertifizierung/ausbildungsstellen/16-verein-wirtschafts-und-beschaeftigungsinitiative-leoben.html" rel="noreferrer">http://systemcert.at/personenzertifizierung/ausbildungsstellen/16-verein-wirtschafts-und-beschaeftigungsinitiative-leoben.html</a></li> <li>Seit 28.6.2006 Geschäftsführer der Lebenshilfe Leoben gemeinnützige Betriebs GmbH</li> <li>Lions Club Leoben: Clubmeister<br /> <a href="https://leoben.lions.at/de/lions-club-leoben/vorstand.html" rel="noreferrer">https://leoben.lions.at/de/lions-club-leoben/vorstand.html</a></li> </ul> <p>Gesellschafter: Verein "Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiative Leoben " eingetragener Verein Anteil: 100%</p> <h3>Verein "Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiative Leoben"</h3> <h4>Vorstand</h4> <ul> <li>Obmann: Kurt Wallner (SPÖ) <ul> <li>Bürgermeister der Stadt Leoben seit 6.2.2014</li> <li>Städtebund: Landesvorsitzender Landesgruppe Steuermark</li> <li>Nationalratsabgeordneter der SPÖ 05.11.1990 – 28.10.1999</li> <li>Wikipedia Eintrag: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Wallner" rel="noreferrer">https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Wallner</a></li> <li>Homepage: <a href="http://www.kurtwallner.at/" rel="noreferrer">http://www.kurtwallner.at</a></li> </ul> </li> <li>Obmann Stellvertreter: Abl Mario (SPÖ), MBA in Public Management <ul> <li>Seit 2009 Bürgermeister (SPÖ) von Trofaiach</li> <li>Vorsitzender der AKV - Arbeitsgemeinschaft kommunaler Versorgungsunternehmen Steiermark<br /> <a href="http://akv-steiermark.at/main/vorstand.htm" rel="noreferrer">http://akv-steiermark.at/main/vorstand.htm</a></li> <li>Städtebund: Mitglied des Hauptausschusses der Landesgruppe Steuermark</li> <li>2005 bis 2009 war Sozial-Stadtrat in Trofaiach</li> <li>1999 bis 2008 Dienstrechtsreferent der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten der Landesgruppe Steiermark</li> <li>1993 bis 1999 Sekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Rechtsberatung und Organisation</li> </ul> </li> <li>Schriftführer: Angerer Mario (ÖVP) <ul> <li>Bürgermeister Gemeinde Kalwang</li> <li>Homepage: <a href="http://www.mario-angerer.com/" rel="noreferrer">http://www.mario-angerer.com</a></li> </ul> </li> <li>Schriftführer Stellvertreter: Dobnigg Karl (SPÖ) <ul> <li>Bürgermeister von Kammern</li> <li>Freigestellter Betriebsratsvorsitzender der Angestellten der VOEST ALPINE STAHL DONAWITZ GesmbH seit 2000</li> <li>War 20 Jahre in Lehrlingsausbildung tätig</li> <li>Parlamentsabgeordneter der SPÖ von 1999 bis 2003<br /> <a href="http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_08175/index.shtml" rel="noreferrer">http://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_08175/index.shtml</a></li> <li>Homepage: <a href="http://www.karldobnigg.at/" rel="noreferrer">http://www.karldobnigg.at</a></li> </ul> </li> <li>Kassier: Schrabacher Hans (SPÖ) <ul> <li>Bürgermeister von Schoberpass</li> </ul> </li> <li>Kassier: Marak Johann (SPÖ) <ul> <li>Bürgermeister von Niklasdorf</li> </ul> </li> </ul> <h4>Beteiligungen des Vereins WBI:</h4> <ul> <li>36% an Regionalmanagement Obersteiermark Ost GmbH<br /> <a href="http://www.firmenabc.at/regionalmanagement-obersteiermark-ost-gmbh_KUlE" rel="noreferrer">http://www.firmenabc.at/regionalmanagement-obersteiermark-ost-gmbh_KUlE</a></li> </ul> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/wbi_leoben.html" hreflang="de">WBI Leoben</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetzige_beschaeftigungsprojekte_gbp/index.html" hreflang="de">Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/index.html" data-a2a-title="Über WBI Leoben"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Fwbi_leoben%2Findex.html&title=%C3%9Cber%20WBI%20Leoben"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-personen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Personen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/wallner_kurt.html" hreflang="de">Wallner Kurt</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/abl_mario.html" hreflang="de">Abl Mario</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/angerer_mario.html" hreflang="de">Angerer Mario</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/dobnigg_karl.html" hreflang="de">Dobnigg Karl</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/schrabacher_hans.html" hreflang="de">Schrabacher Hans</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/marak_johann.html" hreflang="de">Marak Johann</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/winterer_wolfgang.html" hreflang="de">Winterer Wolfgang</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/spoe_leoben.html" hreflang="de">SPÖ Leoben</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/spoe_steiermark.html" hreflang="de">SPÖ Steiermark</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/oevp_steiermark.html" hreflang="de">ÖVP Steiermark</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/lebenshilfe_leoben.html" hreflang="de">Lebenshilfe Leoben</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/lionsclub_leoben.html" hreflang="de">Lionsclub Leoben</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/regionalmanagement_obersteiermark_ost_gmbh.html" hreflang="de">Regionalmanagement Obersteiermark Ost GmbH</a></div> </div> </div> Wed, 20 Aug 2014 15:27:08 +0000 Aktive Arbeitslose Steiermark 639 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/index.html#comments WBI Leoben: Noch einmal davon gekommen ... https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/erfahrungsbericht01.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">WBI Leoben: Noch einmal davon gekommen ...</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktive_arbeitslose_steiermark/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" content="Aktive Arbeitslose Steiermark" xml:lang="">Aktive Arbeits…</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 20.08.2014 - 17:21</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Nach einem Betreuerwechsel und zwei Paragraph §49 Terminen, die aus meiner Sicht unrechtmäßig ausgesprochen wurden, wurde mir bei dem Betreuungstermin vom 8. April 2013 mit meiner neuen AMS Betreuerin eine befristete Anstellung beim WBI Leoben schmackhaft gemacht. Vor allem wurde betont, dass gegebenenfalls sogar eine Tätigkeit im Umfeld meiner ursprünglichen Ausbildung als Kulturwissenschaftler gefunden werden könnte. Jedenfalls sollte es eine Bürotätigkeit sein.</p> <p>In meiner Betreuungsvereinbarung vom 8. April steht dazu leider nicht so eindeutig bzgl. Büro:</p> <p><em>Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise:</em></p> <p><em>Durch ein befristetes Dienstverhältnis über den Verein WBI bei einer Gemeinde oder einem gemeindenahen Betrieb (z.B. Museumsdepot) soll Ihre psychische Belastbarkeit* geprüft werden und eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen. </em></p> <p>(*Zur psychischen Disposition ist zu sagen, dass ich mithilfe der Aktiven Arbeitslosen alle Anstrengungen einer aus meiner Sicht Bevormundung durch das AMS abstellen konnte und in meiner aktuellen Betreuungsvereinbarung vom 1. Juli 2013 sind keine Hinweise zur psychischen Disposition mehr zu finden.)</p> <p>Am 24. April 2013 musste ich einen Termin beim WBI wahrnehmen. Im Schreiben vom AMS hieß es ausdrücklich, dass es sich um einen Kontrolltermin handle – bei Nichterscheinen erfolgt Bezugssperre.</p> <p>Das WBI-Büro befindet sich in Leoben im Stadtteil Waasen in unmittelbarer Nähe weiterer sozialökonomischer Betriebe u. dem AMS. Irgendwie hat man den Eindruck, dass neben einigen wenigen Geschäften und auch einigen leerstehenden Geschäftsräumlichkeiten, das ganze Viertel von AMS und seinen sozialökonomischen Ablegern dominiert wird. Filialen bekannter Einzelhandelsketten sind in den letzten Jahren keine mehr angesiedelt worden. Teilweise macht das Stadtviertel daher einen trostlosen Eindruck.</p> <p>Vor dem WBI-Büro standen mehrere Frauen, einige davon waren Migrantinnen, die rauchten. Ich betrat den verglasten Eingangsbereich. Obwohl ich bei einer Bürotür klopfte und mich vorstellte, ließ man mich warten. Ich setzte mich im beengten Eingangsbereich auf eine Couch. Nachdem ich einige Minuten gewartet hatte, bemerkte ich, dass neuankommende Klienten betreut wurden und entschloss mich daher, es erneut zu versuchen. Ich betrat noch einmal das Büro in dem zwei Damen saßen, die mir daraufhin den Weg durch ihr Büro in ein dahinter liegendes Zimmer zeigten. Durch die verwinkelte Anordnung der Räume war das nicht sofort erkennbar. Dort traf ich dann auf die für mich zuständige Dame.</p> <p>Das Gespräch führte ich mit Frau A. Sie widersprach Frau M., meiner Betreuerin vom AMS Leoben, und sagte mir, dass es kaum Möglichkeiten gebe im Büro zu arbeiten. Ihr Argument war vor allem der strenge Datenschutz in den Gemeinden.</p> <p>Frau A. wollte mich sofort im Sommer (Fuhrpark, Gartenarbeit) in eine Gemeinde vermitteln. Danach ging sie mit mir eine Art Eignungsbogen durch, auf dem sie alle Antworten notierte. Als wir zum Punkt, Gesundheit Allergien kamen, gab ich eine Gräserallergie und andere Allergien an. Daraufhin stellte sie fest, dass es mit dem Rasenmähen im Sommer nichts werden würde.</p> <p>Frau A. fragte mich auch, ob ich mir vorstellen könne in meiner Heimatgemeinde in Niklasdorf zu arbeiten. Ihr habe die Erfahrung gezeigt, dass die WBI Beschäftigten nicht gerne in Ihrer Heimatgemeinde arbeiten wollen. Wir kamen überein, dass die Niklasdorf nächste Gemeinde, nämlich Proleb, jene Gemeinde sei, ab der sie für mich suchen wolle.</p> <p>Bei Tätigkeit wurde die Formulierung bevorzugt Bürotätigkeit eingetragen.</p> <p>Bei einem Blick auf den Tisch habe ich auf einer Liste mir bekannte Namen gelesen. Es muss sich um bereits in Arbeit befindliche WBI Klienten handeln. Einen dieser Männer habe ich erst kurz davor gesehen, wie er für ein Event der Stadtgemeinde Plakate angebracht hat. Dieser Mann gehört ohne ihn herabsetzen zu wollen, ganz eindeutig zur absoluten Unterschicht – hat sicher keinen Lehrabschluss und möglicherweise sogar einen kriminellen Hintergrund - von Leoben und ist mir aus meiner Jugendzeit in Donawitz bekannt. Hier scheint, das zuzutreffen, was ich über diese Form von Arbeit auf kritischen Seiten im Internet gelesen habe. Dass mit solchen Maßnahmen ursprünglich ehemalige Strafgefangene rehabilitiert wurden und werden.</p> <p>Ohne mich ganz abgrenzen zu wollen, stelle ich mir die Frage, welchen Nutzen eine Arbeit für mich hat, wenn – sie so unpassend, nicht fordernd und in so einem Umfeld stattfindet, dass ich sie meinem künftigen Arbeitgeber eher verschweigen sollte? Dass WBI Beschäftigte sich scheuen in der eigenen Gemeinde tätig zu werden, weil sie sich schämen!</p> <p>Über den Zeitraum meiner Beschäftigung wurde dann nicht genauer gesprochen. Den Unterlagen habe ich entnommen, dass es sich um 2 Monate handeln würde. Soweit ich mich erinnern kann, habe ich hier die Auskunft bekommen, dass es auch länger sein könnte.</p> <p>Ich bin zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt worden, dass eine Vermittlung möglicherweise nur auf freiwilliger Basis geschehen könne. Dass ich möglicherweise das Recht habe, abzulehnen und nicht unterschreiben müsse. Außerdem ist die Betreuungsvereinbarung mit der Angabe von Daten verquickt, deren Richtigkeit man bestätigen muss. Nachdem ich die Einladung als Kontrolltermin erhalten habe und zudem zwei Kontrolltermine mit Androhung der Entzugssperre diesen Ereignissen vorausgingen, war ich derart eingeschüchtert, dass ich die Betreuungsvereinbarung des WBI einfach unterschrieben habe.</p> <p>Bei meinem letzten Betreuungstermin am 1. Juli 2013 habe ich bei meiner AMS Betreuerin erwähnt, dass eine Büroanstellung über das WBI nicht möglich sei. Meine Betreuerin hat mir versichert, dass man sich jedes Angebot anschauen müsse. Zurzeit habe man genügend Klienten, die die Anforderung der Gemeinden abdecken.</p> <p>Siehe auch:</p> <ul> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/arbeitsvertrag_rechtswidrig.html">Rechtswidrige und unvorteilhafte Passagen des Arbeitsvertrages</a></li> </ul> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/wbi_leoben.html" hreflang="de">WBI Leoben</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetzige_beschaeftigungsprojekte_gbp/index.html" hreflang="de">Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/erfahrungsbericht01.html" data-a2a-title="WBI Leoben: Noch einmal davon gekommen ..."><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Fwbi_leoben%2Ferfahrungsbericht01.html&title=WBI%20Leoben%3A%20Noch%20einmal%20davon%20gekommen%20..."></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-betreuende-behoerde field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Betreuende Behörde</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/taxonomy/term/368" hreflang="de">AMS Leoben</a></div> </div> </div> Wed, 20 Aug 2014 15:21:37 +0000 Aktive Arbeitslose Steiermark 638 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/wbi_leoben/erfahrungsbericht01.html#comments Aktion Gemeinde - Zwangsarbeit auf steirisch https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/aktion_gemeinde_steiermark/index.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Aktion Gemeinde - Zwangsarbeit auf steirisch</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 03.06.2009 - 15:03</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><p>Mit besonderem Eifer bei der Einführung von Zwangsarbeit für Langzeitserwerbsarbeitslose zeigte sich die Stiermark unter Landeshauptmannstellvertreter Franz Voves: Im Rahmen von "Aktion Gemeinde" wurden Langzeitsarbeitslose dazu verdonnert 3 Monate lang für die Heimatgemeinde Zwangsarbeit zu verrichten. Diese wird beschönigend "gemeinnützige Arbeit" genannt.</p> <p>Die Forderung nach zwangsweiser "gemeinnütziger Arbeit" für Langzeitarbeitslose stammt ursprünglich von der FPÖ. In den 80er und Anfrang der 90er Jahre wurden derartige FPÖ-Forderungen von der SPÖ stets brüsk als faschistoid ("ordentliche Beschäftigungspolitik") zurück gewiesen. Nun war es eben diese SPÖ, die diese Zwangsarbeit, kaum via grosser Koalition an der Macht, selbst einführte.</p> <p>Besonders in kleineren Gemeinde bedeutet diese Zwangsarbeit kann eine öffentliche Blossstellung bedeuten, weil sich diese Zwangseinsätze nicht verbergen lassen und oft unter der eigenen Qualifikation angesiedelt sind.</p> <p>Bezahlt werden die zwangsweise Beschäftigten vermutlich nach dem miesen BABE-KV, der Transitarbeitskräfte zu Menschen zwieter Klasses degradiert:</p> <ul> <li>Keine Anrechnung der Qualifikation oder Vordienstzeiten - selbst hochqualifizierte AkademikerInnen können so vom AMS zu niedrigsten HilfsarbeiterInnen degradiert werden!</li> <li>Keine Einstufung nach Art der Verwendung</li> <li>Keine Gehaltsvorrückungen auch bei wiederholter Zuweisung zur Zwangsarbeit</li> </ul> <p>In der Steiermark sind folgende "gemeinnützige Beschäftigungsträger" für die Umsetzung dieser menschenrechtswidrigen Arbeitszwangsprogrammes verantwortlich:</p> <ul> <li>Verein Erfa - Erfahrung für alle</li> <li>BIG - Beschäftigungsinitiaitven der Gemeinden im Raum Mur und Mürzzuschlag</li> <li>WBI - Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen in Leoben</li> <li>BEST - Beschäftigungsgesellschaft in Voitsberg und</li> <li>GEGKO - Gemeinnützige Beschäftigungsprojekt - Gemeinde Kooperationen in allen anderen Bezirken.</li> </ul> <p>Da die Arbeit suchenden laut unzureichend gekannzeichneten Propagandaartikel in "Die Woche" vom 1.7.2009 (es geht der Auftraggeber nicht hervor: SPÖ oder Land Steiermark?) zufolge offenbar auf Anordnung der Gemeinde auch im Verwaltungsdienst arbeiten, dürfte es sich bei den Arbeitsverträgen mit den "gemeinnützigen Beschäftigungsinitiativen" um Umgehungsverträge handeln.</p> <p>Die SPÖ bzw. das Land wirbt bei den Gemeinde für die Zwangsarbeiter mit dem Argument, daß diese den Gemeinden nichts kosten würden und vom AMS bezahlt würden. De facto handelt es sich um Leiharbeit / Personalüberlassung. LeiharbeiterInnen sind aber in den Beschäftigerbetrieben nach den jeweiligen Branchen-Kollektivverträgen zu bezahlen, also nach dem Kollektivvertrag für Gemeindebedienstete.</p> <p>Betroffene wenden sich daher bitte an Aktive Arbeitslose mit den jeweiligen Arbeitsverträgen.</p> <p>Die notleidenden Gemeinden hoffen so durch Gratisarbeit auf Kosten der Versicherungs- und SteuerzahlerInnen reguläre Arbeitsverhältnisse zu umgehen. Längerfristig könnten so durchaus reguläre Arbeitsverhältnisse durch AMS-ZwangsarbeiterInnen ersetzt werden. Es bleibt daher unverständlich, warum die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten keinen Protest einlegt gegen dieses flächendeckende Zwangsarbeitsprogramm.</p> <p>Erster Bericht über "Aktion Gemeinde" mit dem alten Bekannte Othmar Pfeifer von Erfa ist auf dem <strong>Blog "son of sons"</strong> zu finden.</p> <h4>Weitere Informationen</h4> <ul> <li><strong>Blog "son of sons"</strong>: <a href="http://sonofsons.wordpress.com/2009/05/20/" rel="noreferrer">"Aktion Gemeinde" und "alte Bekannte"</a> (externer Link) <ul> <li>Antwort: Herbert Buchinger, AMS Österreich</li> </ul> </li> <li>Propagandaartikel der in "Woche" vom 1.7.2009, rechtswidrigerweise geht aus der bezahlten Anzeige hervor, wer diese geschaltet hat (<a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/download/Aktion_Gemeinde_die_woche_20090701.PDF" rel="noreferrer">Scan als PDF-Dokument</a>)</li> <li><a href="http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/11120521/5408/" rel="noreferrer">Propagandaartikel am "Sozialserver Land Steiermark" </a></li> <li><a href="http://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/graz/1966296/index.do" rel="noreferrer">Bericht der Kleinen Zeitung vom 15.5.2009</a></li> <li><a href="http://korso.at/content/view/3899/98/" rel="noreferrer">Artikel in Korso</a> Ausgabe Juni 2009</li> <li><a href="http://www.ams.at/stmk/ueber_ams/14169_21266.html" rel="noreferrer">Propagandaartikel AMS Steiermark, 15.5.2009</a></li> <li><a href="http://www.stmk.spoe.at/steiermark/aktuelles/archiv/gemeinnutziges-beschaftigungsprojekt-aktion-gemeinde" rel="noreferrer">Propagandaartikel des Landes Steiermark </a><a href="http://www.stmk.spoe.at/steiermark/aktuelles/archiv/gemeinnutziges-beschaftigungsprojekt-aktion-gemeinde" rel="noreferrer">, 14.5.2009</a></li> </ul> <p><em><strong>Allgemein:</strong></em></p> <ul> <li><a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/magazin/20090706_babe-kv_arbeitnehmer_zweiter_klasse.html" rel="noreferrer">BABE-KV: Arbeit Suchende als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse?</a> (Presseaussendung, 6.7.2009))</li> <li><a href="http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/transitarbeitsplaetze.html" rel="noreferrer">Rechtshilfe: Transitarbeitsplätze</a></li> </ul> </div> <div class="field field--name-field-berichtsgegenstand field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Erfahrungsbericht Kategorie</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/ams/zweiter_arbeitsmarkt_soeb_soebue_gbp_arbeitstrainings/index.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt (SÖB, SÖBÜ, GBP, Arbeitstrainings)</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenanbieter field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenanbieter</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/erfa_erfahrungs_fuer_alle.html" hreflang="de">ErfA - Erfahrungs für Alle</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/big_beschaeftigunsinitiativen_des_ehemaligen_bezirks_bruckmur.html" hreflang="de">BIG - Beschäftigunsinitiativen des ehemaligen Bezirks Bruck/Mur</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/wbi_leoben.html" hreflang="de">WBI Leoben</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/best_gemeinnuetzige_beschaeftigungsgesmbh.html" hreflang="de">BEST gemeinnützige Beschäftigungsges.m.b.H.</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenanbieter/gegko_gemeinnuetziges_beschaeftigungsprojekt_gemeindekooperation.html" hreflang="de">GEGKO - Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt Gemeindekooperation</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-bezeichnung-der-massnahme field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Bezeichnung der Maßnahme</div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahme/aktion_gemeinde.html" hreflang="de">Aktion Gemeinde</a></div> </div> <div class="field field--name-field-massnahmenart field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Maßnahmenart</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetziger_personalueberlasser_soebue/index.html" hreflang="de">Gemeinnütziger Personalüberlasser (SÖBÜ)</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/massnahmenart/gemeinnuetzige_beschaeftigungsprojekte_gbp/index.html" hreflang="de">Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)</a></div> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/arbeitslosigkeit/ams-berichte/zwangsarbeit/aktion_gemeinde_steiermark/index.html" data-a2a-title="Aktion Gemeinde - Zwangsarbeit auf steirisch"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Farbeitslosigkeit%2Fams-berichte%2Fzwangsarbeit%2Faktion_gemeinde_steiermark%2Findex.html&title=Aktion%20Gemeinde%20-%20Zwangsarbeit%20auf%20steirisch"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/steiermark.html" hreflang="de">Steiermark</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/zweiter_arbeitsmarkt.html" hreflang="de">Zweiter Arbeitsmarkt</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/umgehung_von_arbeitsverhaeltnissen_durch_arbeitstrainings.html" hreflang="de">Umgehung von Arbeitsverhältnissen durch Arbeitstrainings</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/sittenwidrige_transitarbeitskraefteregelung.html" hreflang="de">sittenwidrige Transitarbeitskräfteregelung</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-rechtsfragen-und-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Rechtsfragen und Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/umgehung_bezahlung_des_ueberlasserlohns_nach_arbeitskraefteueberlassungsgesetz_durch_pauschallohn_nach.html" hreflang="de">Umgehung Bezahlung des Überlasserlohns nach Arbeitskräfteüberlassungsgesetz durch Pauschallohn nach Transitarbeitskräftereglung</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/erfahrungsberichte/rechtsfragen_themen/sittenwidrige_pauschalentlohnung_durch_bagsbage_transitarbeitskraefteregelung.html" hreflang="de">Sittenwidrige Pauschalentlohnung durch BAGS/BAGE-Transitarbeitskräfteregelung</a></div> </div> </div> Wed, 03 Jun 2009 13:03:16 +0000 Aktiver Admin 702 at https://www.aktive-arbeitslose.at