Gerichtliche Sachverständige - Gutachter https://www.aktive-arbeitslose.at/ de Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage an Sektionsleiter Dr. Walter Pöltner (Sozialministerium) betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension) https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_antwort.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage an Sektionsleiter Dr. Walter Pöltner (Sozialministerium) betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension)</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Mi., 15.04.2015 - 21:32</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><ul> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html">Anfrage vom 24.3.2015</a></li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_nachfrage.html">Nachfrage durch "Athrosehackler" zur Antwort des Sozialministeriums</a> (Juli 2015)</li> </ul> <p>Bundesministerium für Arbeit; soziales und Konsumentenschutz<br /> Stubenring 1, 1010 Wien<br /> DVR: 0017001<br /> AUSKUNFT Mag.a Marguerite Bettelheim<br /> Tel: (01) 711 00 DW 6353<br /> Fax: +43 (1) 7158256<br /> <span class="spamspan"><span class="u">Marguerite.Bettelheim</span><img class="spamspan-image" alt="at" src="https://www.aktive-arbeitslose.at/modules/spamspan/image.gif" /><span class="d">sozialministerium.at</span><span class="e"><!--rel="noreferrer"--></span></span></p> <p>GZ: BMASK-21104/0038-II/A/2/2015</p> <p>Wien, 12.6.2015</p> <p>Sehr geehrter Herr Magister, sehr geehrte Damen und Herren!</p> <p>Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 24.03.2015 und dürfen dazu – auch unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Pensionsversicherungsanstalt - Folgendes ausführen:</p> <p>Wie Sie zutreffend schreiben, wurden mit dem In-Kraft-Treten des SozialrechtsÄnderungsgesetzes 2012 (SRÄG 2012) die befristeten Invaliditätspensionen für Menschen ab dem Jahrgang 1964 und jünger „abgeschafft“. Für vor dem 01.01.1964 geborene Personen ändert sich durch die neuen Regelungen, die ab 01.01.2014 in Kraft getreten sind, aber grundsätzlich nichts. Sowohl bei vorübergehender als auch bei dauernder Invalidität wird - bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen - eine befristete/unbefristete Invaliditätspension gewährt. Für Personen, die ab dem 01.01.1964 geboren sind, gibt es ab 01.01.2014 keine befristeten Invaliditätspensionen mehr. Anstelle dieser wird Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld ausbezahlt. Diese Geldleistungen können von Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation begleitet werden.</p> <p>Ist jemand vorübergehend invalid, das heißt so schwer krank, dass er in einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten keine Tätigkeit ausüben kann, dann erhält er Rehabilitationsgeld (grundsätzlich in der Höhe des Krankengeldes) von der Gebietskrankenkasse und medizinische Rehabilitation von der Pensionsversicherung. Bei den Krankenkassen sind Casemanager eingesetzt, die die Leistungsbezieher im Genesungsprozess unterstützen und begleiten. Nach einer Bedarfserhebung wird ein individueller Versorgungsplan erstellt. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sich die Versicherten regelmäßigen Begutachtungen im Kompetenzzentrum Begutachtung unterziehen. Längstens nach einem Jahr ab Zuerkennung des Rehabilitationsgeldes oder der letzten Begutachtung erfolgt eine Überprüfung des weiteren Vorliegens der vorübergehenden Invalidität.</p> <p>Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann (Berufsunfähigkeit bei Berufschutz), bekommt eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld vom Arbeitsmarktservice.</p> <p>Eine Invaliditätspension wird nur mehr bei dauernder Invalidität, bei der eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht erwartet werden kann, zuerkannt. Das heißt diese Pensionsart erhalten nur Menschen, die vollständig erwerbsunfähig sind oder denen eine berufliche bzw. medizinische Rehabilitation nicht zumutbar ist.</p> <p>Wir verkennen auch nicht, dass damit Umstellungen für die betroffenen Versicherten einhergehen, ersuchen Sie aber die nachstehenden Ausführungen mitzuberücksichtigen:</p> <p>Sowohl das BMASK und als auch die PVA sind bestrebt, dass die medizinischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Gewährung einer Pensionsleistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit in möglichst umfassender und eingehender Weise durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird die Sachlage laufend evaluiert und es werden im Rahmen von Arbeitsgruppen Optimierungsvorschläge diskutiert. Erst kürzlich haben die maßgeblichen Stellen im Rahmen der im BMASK eingerichteten Steuerungsgruppe IP-Neu vereinbart, für die nächste Sitzung mit der Begutachtung betraute Mediziner zu laden und deren Berichte sowie etwaige Verbesserungsvorschläge in die weitere Diskussion miteinfließen zu lassen.</p> <p>Wir verweisen auf § 307g Abs. 4 ASVG, wonach eine Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung einzurichten ist, die zu einer Verbesserung und Vereinheitlichung im Bereich der Pensionsbegutachtung beitragen soll.</p> <p>Die mit 01.01.2014 in Kraft getretenen Regelungen zu IP-Neu wurden auch bereits durch Novellen nachjustiert. Darüber hinaus wird die Sach- und Rechtslage in Arbeitsgruppen laufend evaluiert.</p> <p>Zu den aufgeworfenen Fragen und Problemstellungen darf vorweg klar gestellt werden, dass es sich im Bereich von Pensionsleistungen um Leistungssachen handelt. Über diese haben die Versicherungsträger als Selbstverwaltungskörper unter allenfalls nachprüfender Kontrolle der Gerichte zu entscheiden. Dem BMASK ist es verwehrt, auf diese Entscheidungen in Leistungssachen der Pensionsversicherung einen Einfluss zu nehmen, z.B. die Entscheidungen der Versicherungsträger abzuändern oder zu korrigieren.</p> <p>Die Bescheide der PVA sehen als Rechtsmittel die Klage an das jeweils zuständige Arbeitsund Sozialgericht vor. Allerdings ist das AVG auf Leistungssachen nur eingeschränkt anwendbar (vgl. § 360b ASVG). Somit ist die Bezugnahme auf jene Bestimmungen im AVG, die gerade keine Anwendung im Leistungsrecht finden, nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus wurde offensichtlich auch übersehen, dass die Gerichte auf Grund der sukzessiven Kompetenz über Klage des Versicherten im Umfang des Klagebegehrens ein eigenes, selbständiges Verfahren durchzuführen haben. Da Änderungen im Gesundheitszustand des Versicherten wie auch allfällige Gesetzesänderungen bis zum Schluss der Verhandlung in erster Instanz zu berücksichtigen sind, kann es diesbezüglich zu abweichenden Ergebnissen kommen.</p> <p>Ihr Anliegen, dass jeder Versicherte mit seiner Erwerbsarbeit zugleich ein Einkommen erzielen können sollte, welches eine hinreichende Existenzsicherung ermöglicht, ist für uns verständlich, allerdings darf hier keine Lösung allein im Bereich der Pensionsversicherung gesucht werden. Dieses Anliegen, allein auf den Bereich der Pensionsversicherung bezogen, steht damit im Widerspruch, als eine Einbeziehung in die Sozialversicherung vor allem in die Pensionsversicherung bereits mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze statt findet (Wert 2015: € 405,98). Das pensionsrechtliche Existenzminimum für in Österreich lebende Pensionisten beträgt derzeit € 872,31 (Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage im Jahr 2015). Darüber hinaus müssen nach der derzeitigen Rechtslage auch gesundheitlich eingeschränkte Personen mit ihrem Leistungsbegehren abgewiesen werden, wenn sie keinen Berufschutz innehaben und am allgemeinen Arbeitsmarkt noch eine Tätigkeit ausüben können. Diesbezüglich wird vom Gesetzgeber auf ein Einkommen in der jeweiligen Lohnhälfte abgestellt, wodurch die betroffenen Versicherten regelmäßig kein Einkommen in Richtsatzhöhe erzielen können.</p> <p>Allerdings darf hier auch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hingewiesen werden, die in die Zuständigkeit der Länder fällt. Bei der BMS wird auf das Haushaltseinkommen abgestellt. Wir können hierzu aber nur sagen, dass im Einzelfall eine Abklärung mit der zuständigen Magistratsabteilung in Wien bzw. mit den zuständigen Landesbehörden erfolgen sollte.</p> <p>Die Bescheide der Pensionsversicherungsträger enthalten deutlich den Spruch in kurzer und prägnanter Form, eine hinreichende Begründung, die maßgebende Rechtsgrundlage sowie die sonstigen formellen Erfordernisse eines Bescheides. Im Hinblick auf die neuen Invaliditätspensionsregelungen wird dem Versicherten daher im Spruch des Bescheides bekannt gegeben, ob</p> <ul> <li>die dauerhafte Invalidität abgelehnt oder anerkannt wird;</li> <li>vorübergehende Invalidität im Ausmaß von mindestens 6 Monaten vorliegt oder nicht vorliegt;</li> <li>Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation besteht oder nicht besteht;</li> <li>Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar sind oder nicht;</li> <li>Anspruch auf Rehabilitationsgeld gegeben ist.</li> </ul> <p>Auch die Begründung gibt Aufschluss darüber, ob die Feststellung nach dem gesetzlichen<br /> Regulativ des Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionsrechts vorgenommen und welcher Berufsschutz berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wird die maßgebliche Diagnose und allenfalls werden auch weitere Nebendiagnosen aus dem ärztlichen Gutachten angeführt. Zugleich wird dem Versicherten auch die rechtliche Beurteilung im Bezug auf den weiteren Verbleib im bisherigen Beruf, allenfalls eine Verweisungstätigkeit oder die vorübergehende oder dauerhafte Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des bisherigen Berufes bekannt gegeben. Je nach dem Begutachtungsergebnis wird auch auf die medizinischen wie auch die beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation Bezug genommen. Zudem erhält der Versicherte Informationsblätter über das zuständige Case Management bzw. einen allfälligen Anspruch auf Umschulungsgeld, die Klagebelehrung wie auch einschlägige Broschüren über seine Ansprüche. Der Vorwurf, dass keine ausreichende Begründung gegeben wäre, muss daher vollinhaltlich zurück gewiesen werden.</p> <p>Die Akteneinsicht in medizinische Unterlagen wird jedenfalls auf Verlangen der Versicherten<br /> ausnahmslos gewährt.</p> <p>Die vorgesehenen Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind weit auszulegen:<br /> Würde nämlich für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bereits die Unterbringung in einer eigenen Einrichtung bzw. Vertragseinrichtung der Pensionsversicherungsanstalt mit einer regelmäßigen Dauer von vier bis sechs Wochen genügen, so läge keinesfalls Invalidität im Ausmaß von mindestens sechs Monaten vor. Daher müssen die medizinischen Maßnahmen weit ausgelegt werden, wie diese auch hauptsächlich vom Krankenversicherungsträger erbracht, koordiniert und überwacht werden.</p> <ul> <li>Befindet sich ein Versicherter bereits in ärztlicher Heil- bzw. Krankenbehandlungen oder ist eine solche einzuleiten bzw. zu optimieren, so wird seine Mitwirkungspflicht im Bezug auf den Anspruch auf Rehabilitationsgeld vom Ergebnis der Therapiemaßnahmen abhängig sein. Er muss die vorgesehene Therapie entsprechend einleiten bzw. gehörig fortsetzen;</li> <li>bei bestimmten psychischen Erkrankungen und Krankheiten, die (vorerst) durch keine ärztliche Heil- oder Krankenbehandlung beeinflussbar sind – wie zB Tumorbehandlungen – wird nur der Krankheitsverlauf abzuwarten sein, sodass hier kein Verhalten gesetzt werden darf, welches der Gesundung abträglich ist bzw. deren Erfolg vereiteln kann;</li> <li>wie auch funktionelle Defizite überhaupt nicht behebbar sein können, so dass z.B. bei plötzlichem Verlust der Sehkraft dem Versicherten eine entsprechende Gewöhnungsphase zur Neuorientierung eingeräumt werden muss.</li> </ul> <p>Die angeführten medizinischen Maßnahmen legen somit eine engmaschige und intensive Mitwirkungspflichten der Versicherten vor allem gegenüber dem zuständigen Case Management ihres Krankenversicherungsträgers fest und können bei Nichteinhaltung bzw. Vereitelung zum totalen Anspruchsverlust führen (vgl. <a href="https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ASVG&Gesetzesnummer=&VonParagraf=143a" rel="noreferrer">§ 143a Abs. 5</a> bzw. <a href="https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ASVG&Gesetzesnummer=&VonParagraf=99" rel="noreferrer">§ 99 Abs. 3 lit b sublit bb</a> ASVG). Würde dagegen das Rehabilitationsgeld als eine Pensionsleistung „neu“ ausgelegt, so wären jene Personen stark benachteiligt, die tatsächlich bei dauerhafter Invalidität eine Pensionsleistung „alt“ erhalten (im Regelfall geringere Leistungshöhe und kein Erwerb weiterer Versicherungszeiten, etc.). Ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers war es, dem Grundsatz Rehabilitation vor Pension zum Durchbruch zu verhelfen.</p> <p>Dem Vorwurf einer Zwangsrehabilitation oder Zwangsmedikation ist jedenfalls zu widersprechen; Betroffene, die durch gesundheitliche Einschränkungen vorübergehend invalide sind, müssten a priori ein Interesse daran haben, durch medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eine Besserung ihres Gesundheitszustandes zu erfahren, um damit die Möglichkeit zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu bekommen, was sicherlich dem Selbstwert und den ökonomischen Bedingungen förderlich ist. Jene, die – aus welchem Grund auch immer – weder zu einer verbesserten ärztlichen Heilbehandlung noch zur Absolvierung medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen bereit sind, werden in keinem Moment dazu gezwungen, müssen jedoch im Interesse der Versichertengemeinschaft in Kauf nehmen, dass ihre offensichtliche Verweigerung von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Gesundheitszustandes mit einhergehender Beibehaltung des Zustandes der Arbeitsunfähigkeit nicht auf Kosten der Versichertengemeinschaft erfolgen kann. Durch das SRÄG 2012 soll gerade mit dem Anspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen bei vorliegender vorübergehender Invalidität dazu beigetragen werden, durch eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Reintegration in den Arbeitsprozess zu ermöglichen. Es wird sorgfältig geprüft, ob die Mitwirkung an der Verbesserung des Gesundheitszustandes bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zumutbar und zweckmäßig ist.</p> <p>Die Verletzung von allfälligen Mitwirkungspflichten werden seitens der PVA sehr genau – meist durch psychiatrische Gutachten – geprüft, bevor Entscheidungen hinsichtlich der Einstellung von Geldleistungen erfolgen.</p> <p>Wird allerdings mangelnde Mitwirkung festgestellt, so verliert der Versicherte den Anspruch auf die für dieses Risiko vorgesehene Leistung aus der Sozialversicherung (vgl. <a href="https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110628_OGH0002_010OBS00058_11V0000_000" rel="noreferrer">OGH zu 10 ObS 58/11v)</a> zur Schadensminderungspflicht im Bezug auf Interessen eines Sozialversicherungsträgers).</p> <p>Darüber hinaus möchten wir Ihnen versichern, dass die Arbeit und die damit verbundenen Bemühungen des Herrn Sozialministers darauf ausgerichtet sind, die unbestritten schwierige Situation von gesundheitlich eingeschränkten Menschen durch die Erarbeitung von zielgerichteten Maßnahmen zu verbessern.</p> <p>Als eine solche Maßnahme stellt sich das auf Fragen von Arbeit und Gesundheit spezialisierte Informations-, Beratungs- und Unterstützungsprogramm „fit2work“ dar: Fit2work“ ist ein kostenloses Beratungsangebot für Personen, deren Arbeitsplatz aufgrund von gesundheitlichen Problemen gefährdet ist, oder die nach längeren Krankenständen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben. Im Rahmen von „fit2work“ gibt es auch die Möglichkeit, durch Case Manager bei der Problemlösung begleitet und auf passende Angebote verwiesen zu werden. Dabei wird zuerst gemeinsam der Beratungsbedarf abgeklärt und ein Maßnahmenplan erstellt. „Fit2work“ unterstützt und begleitet dann bei der Umsetzung dieses Planes und kann somit neue Perspektiven aufzeigen.</p> <p>Die Teilnahme an „fit2work“ ist freiwillig. Alle Informationen werden absolut vertraulich behandelt. Bei einer einzigen Stelle erhält man fachkundige Beratung und einen Überblick über alle möglichen Förderungen und Maßnahmen.</p> <p>Das Beratungsangebot umfasst u.a. Leistungen wie:</p> <ul> <li>Erfassen der aktuellen beruflichen und gesundheitlichen Situation</li> <li>Arbeitsmedizinische Abklärung</li> <li>Entwicklung beruflicher Perspektiven</li> <li>Information über Förderungen und Kostenträger</li> <li>Hilfe beim Kontakt mit den zuständigen Institutionen</li> </ul> <p>Nähere Informationen finden sich auf der Homepage <a href="http://www.fit2work.at" rel="noreferrer">www.fit2work.at</a>, diese enthält auch Angaben über den nächstgelegenen Standort (Kontakt, Öffnungszeiten, Terminvereinbarung).</p> <p>Zusätzlich steht seit Frühjahr 2013 das Programm "Reife Leistung" des Arbeitsmarktservice zur Verfügung. Eingliederungsbeihilfen werden verstärkt für ältere Arbeitslose und gesundheitlich eingeschränkte Menschen eingesetzt. Außerdem werden Angebote des zweiten Arbeitsmarktes ausgebaut und an zielgruppenspezifische Bedürfnisse älterer Arbeitskräfte angepasst, um diesen nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten. Nähere Informationen dazu können bei der zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des AMS bezogen werden.</p> <p>Auch das Sozialministeriumservice kann als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung im Bereich der beruflichen Integration Zuschüsse in Zusammenhang mit dem Antritt oder der Ausübung einer Tätigkeit – beispielsweise Zuschüsse zu Lohnkosten abhängig von der Anlasssituation in Form einer Entgeltbeihilfe oder in Form einer Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe – gewähren.</p> <p>Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben und verbleiben</p> <p>Mit freundlichen Grüßen</p> <p>Für den Bundesminister: Dr. Reinhard Sommer</p> <p>Elektronisch gefertigt.</p> </div> <div class="field field--name-field-brief-adressat field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Brief Adressat</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/adressatinnen/hundstorfer_rudolf_sozialminister.html" hreflang="de">Hundstorfer Rudolf - Sozialminister</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/adressatinnen/poeltner_walter.html" hreflang="de">Pöltner Walter</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-datum field--type-datetime field--label-above"> <div class="field__label">Brief abgesendet</div> <div class="field__item"><time datetime="2015-03-24T12:00:00Z" class="datetime">Di., 24.03.2015 - 12:00</time> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_antwort.html" data-a2a-title="Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage an Sektionsleiter Dr. Walter Pöltner (Sozialministerium) betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension)"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Fbriefverkehr%2F20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_antwort.html&title=Antwort%20des%20Sozialministeriums%20auf%20eine%20Anfrage%20an%20Sektionsleiter%20Dr.%20Walter%20P%C3%B6ltner%20%28Sozialministerium%29%20betreffend%20systematischer%20Verfahrensm%C3%A4ngel%20bei%20der%20PVA%20%28Invalidit%C3%A4tspension%29"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-datum-ende field--type-datetime field--label-above"> <div class="field__label">Antwort</div> <div class="field__item"><time datetime="2015-06-01T12:00:00Z" class="datetime">Mo., 01.06.2015 - 12:00</time> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/invaliditaetspension.html" hreflang="de">Invaliditätspension</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/begruendungspflicht.html" hreflang="de">Begründungspflicht</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/gerichtliche_sachverstaendige_gutachter.html" hreflang="de">Gerichtliche Sachverständige - Gutachter</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/bmask_bundesministerium_fuer_soziales_arbeit_und_konsumentenschutz.html" hreflang="de">BMASK - Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz</a></div> </div> </div> Wed, 15 Apr 2015 19:32:50 +0000 Aktiver Admin 476 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_antwort.html#comments Anfrage an Sektionsleiter Dr. Walter Pöltner (Sozialministerium) betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension) https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Anfrage an Sektionsleiter Dr. Walter Pöltner (Sozialministerium) betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension)</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Di., 24.03.2015 - 13:37</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><ul> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_antwort.html">Antwort des Sozialministerum vom 12.6.2015</a></li> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_nachfrage.html">Nachfrage durch Athrosehackler zur Antwort des Sozialministeriums</a> (Juli 2015)</li> </ul> <p>Wien, 24.3.2015</p> <p>Sehr geehrter Herr Dr. Walter Pöltner,</p> <p class="text-align-justify">seit der Abschaffung der befristeten Invaliditätspension wenden sich zunehmend schwer kranke Menschen an uns, denen die Invaliditätspension verweigert wurde und/oder die eine Rehabilitation machen sollen, obwohl dadurch keine für Existenz sichernde Erwerbsarbeit ausreichende Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.</p> <p class="text-align-justify">Dabei fällt uns auf, dass vermutlich ALLE Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) grundsätzlich das geltende Recht verletzen, weil diese keine ausreichende Begründung enthalten. Zumeist werden nur schlagwortartig ohne jede weitere Begründung die von den ärztlichen Gutachten der PVA zugestandenen Diagnosen aufzählt. Auch ansonsten enthalten diese „Bescheide“ nur allgemeine Textbausteine.</p> <p class="text-align-justify">Der Verwaltungsgerichtshof hat eine umfangreiche Rechtsprechung zur Begründung von Bescheiden entwickelt:</p> <p class="text-align-justify">§ 60 AVG erfordert daher in einem ersten Schritt die Darstellung jenes (in einem gem. § 39 Abs. 2 AVG amtswegig geführten Ermittlungsverfahren erhobenen) Sachverhalts, welchen die Behörde ihrer rechtlichen Beurteilung zugrunde legt (so auch VwGH 20.10.2004, 2001/08/0020), in einem zweiten Schritt die Angabe jener Gründe, welche sie im Falle des Vorliegens widerstreitender Beweisergebnisse nach § 45 Abs. 2 AVG dazu bewogen hat, gerade jenen Sachverhalt festzustellen, und in einem dritten Schritt die Darstellung der rechtlichen Erwägungen, deren Ergebnis zum Spruch des Bescheides geführt hat (VwGH 27.6.1995, 92/07/0184; 26.6.1996, 96/07/0052; 13.9.2001, 97/12/0184). Dabei ist zu beachten, dass die Begründung eines Bescheides die Bekanntgabe jenes konkreten Sachverhaltes, der die Beurteilung der Rechtsfrage ermöglicht, sowie der Erwägungen verlangt, auf Grund derer die Behörde zur Überzeugung gelangt, dass ein bestimmter Sachverhalt vorliegt und dass damit der Tatbestand einer bestimmten Rechtsnorm verwirklicht ist (VwGH 19.5.1994, 90/07/0121; 29.8.1995, 94/05/0196; vgl. etwa auch VwGH 13.2.1991, 90/03/0112; 16.10.2001, 99/09/0260; 20.10.2004, 2001/08/0020).</p> <p class="text-align-justify">Allgemein lässt sich somit festhalten, dass der Begründungspflicht durch bloß pauschale oder abstrakte (vgl. auch Hauer, ÖGZ 1971, 435) bzw. „inhaltsleere“ (vgl. VwGH 7.9.1990, 90/18/0038) oder „leerformelartige“ (vgl. VwGH 25.2.2004, 2003/12/0027) Feststellungen oder Behauptungen nicht Genüge getan wird (vgl. etwa auch VwGH 19. 3. 1985, 84/07/0126; 26.11.2003, 2001/20/0457). Im Übrigen ist es allerdings der Behörde überlassen, ob sie sich in der Begründung ihrer Bescheide in gleich gelagerten Fällen der gleichen („standardisierten“) oder einer verschiedenen Wortwahl bedient (VwGH 22.2.1985, 85/18/0014; 28.9.1988, 88/02/0139; 28.10.1991, 91/19/0240)."</p> <p class="text-align-justify">Durch die inhaltsleeren Bescheide wird auch der Bekämpfung beim Arbeits- und Sozialgericht erschwert. Die den Bescheiden zugrunde liegenden ärztlichen Gutachten der PVA werden nämlich den Betroffenen auch nicht gleich mit dem Bescheid über mittelt. Eine Akteinsicht wird von der PVA oft verweigert. Stattdessen dürfen die Betroffenen bis zu zwei Monate warten, bis vom Chefarzt ausgewählte „ärztliche Gutachten“ ohne allfällige dazu gehörende Messergebnisse oder Protokolle von Untersuchungen erhalten.</p> <ul> <li class="text-align-justify">Wie kann es sein, dass Jahr für Jahr Tausende Bescheide der PVA entgegen der Gesetzeslage und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ohne jede stichhaltige Begründung erlassen werden?</li> <li class="text-align-justify">Wieso werden Akteinsichten verweigert?</li> <li class="text-align-justify">Wieso dauert die Zusendung der Gutachten so lange?</li> <li class="text-align-justify">Wer ist dafür verantwortlich?</li> <li class="text-align-justify">Aufgrund welcher Dienstanweisungen und/oder Richtlinien erfolgt die Bescheiderstellung bei der PVA in Bezug auf organisatorische Abläufe und in Bezug auf inhaltliche Gestaltung? Wir bitten um Übermittlung dieser Texte.</li> <li class="text-align-justify">Gibt es eine Qualitätssicherung?</li> <li class="text-align-justify">Wenn ja nach welchen Richtlinien?</li> <li class="text-align-justify">Wie oft werden stichprobenartige Kontrollen gemacht?</li> <li class="text-align-justify">Wie lauten die Ergebnisse?</li> <li class="text-align-justify">Welche Möglichkeiten gibt es, gegen dieses systematische Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze vorzugehen?</li> <li class="text-align-justify">Wie sollen da die Betroffenen aufgrund der fehlenden Informationen eine Klage vorbereiten oder Alternativen dazu suchen?</li> <li class="text-align-justify">Warum unternimmt das Sozialministerium offenbar nichts gegen diese eklatanten Missstände?</li> </ul> <p class="text-align-justify">Besonders krass sind diese textbausteinartigen Pseudobescheide in jenen Fällen, wo die PVA zwar eine Invaliditätspension verweigert, aber ein Rehabilitationsgeld zuspricht. In den sogenannten Bescheiden der PVA wird nicht im Geringsten weiter ausgeführt was für eine Rehablilitation gemacht werden soll, womit diese begründet wird, was das Ziel der Rehabilitation ist und warum diese Erfolg versprechend sein soll.</p> <p class="text-align-justify">Den betroffenen Menschen wird das grundlegende Recht auf Parteiengehör verweigert, weil sie ja erst mit dem Bescheid von der irgendwann und irgendwo geplanten Rehabilitation erfahren. Damit werden nicht nur Grundsätze eines ordentlichen Rechtsstaates verletzt, sondern durch diese Entmündigung besteht massiv die Gefahr, dass die PVA Bürokratie eine unpassende Wahl trifft und somit nicht nur den Behandlungserfolg und die Gesundheit der Betroffenen gefährdet, sondern auch noch Versicherungs- und Steuergelder veruntreut.</p> <p class="text-align-justify">Die von der PVA zur Rehabilitation vorgesehen Menschen erhalten dann erst später eine „Einladung“ zu einer Rehabilitation, die ebenfalls in der Regel keine weiteren Informationen über die geplante Rehabilitation enthält.</p> <p class="text-align-justify">Mitunter ist dann sogar die Dreimonatsfrist für eine Klage gegen den „Bescheid“ der PVA vorbei und es gibt keine Möglichkeit der Klage gegen dem der „Einladung“ zugrunde liegenden „Bescheid“ mehr!</p> <p class="text-align-justify">Da den Menschen im Falle der Verweigerung dieser "Einladung" die Existenz durch Entzug des Rehabilitationsgeldes unter den Füßen weg gezogen wird, handelt es sich dabei aufgrund der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Betroffenen Menschen de facto um Zwangsbehandlung.</p> <p class="text-align-justify">Wir weisen darauf hin, dass derartige Zwangsrehabilitationen klar menschenrechtswidrig sind, weil sie unter anderem gegen Artikel 26 UN-Behindertenkonvention (Recht auf Freiwilligkeit der Rehabilitation) und gegen Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention (Recht auf Schutz der körperlichen und psychischen Integrität) verstoßen. Besonders problematisch sind psychiatrische Behandlungen mit Zwangsmedikamentation weil sie gegen die UN-Folterkonvention verstoßen und zu massiven Körperverletzungen führen können.</p> <ul> <li class="text-align-justify">Wie können Sie diese zutiefst Menschen verachtende Vorgangsweise der PVA gewähren lassen?</li> <li class="text-align-justify">Wie wollen Sie den Behandlungserfolg und letztlich den wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Einsatz der Mittel sicher stellen, wenn die PVA Bürokratie über die Betroffenen hinweg agiert und ein Klima der Angst erzeugt?</li> <li class="text-align-justify">Wieso werden wissenschaftliche Erkenntnisse missachtet, denen zufolge die freie, informierte Wahl und volle Einbeziehung der Betroffenen die besten Qualitätssicherung darstellen? Schließlich haben die Betroffenen selbst in die Sozialversicherung eingezahlt sowie Steuern gezahlt und sind daher auch die wirklichen AuftraggeberInnen bzw. ArbeitgeberInnen!</li> <li class="text-align-justify">Ist Ihnen die ILO Empfehlung 202 über den sozialen Basisschutz unbekannt, derzufolge von der Planung bis zur Evaluation Betroffenenselbstorganisationen einzubinden sind? Insbesondere weisen wir hin auf den Ergänzungsvorschlag des UNO Hochkommissars für Menschenrechte mit dem Titel „Promotion of and respect for rights and dignity: a briefing note“<a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html#sdfootnote1sym">1</a>.</li> </ul> <p class="text-align-justify">Es werden nicht nur die direkten Opfer geschädigt, sondern auch die daran nicht immer wirklich freiwillig daran mitwirkenden MitarbeiterInnen der PVA und der zwangsweise verordneten Behandlungen beauftragten Gesundheitseinrichtungen.</p> <p class="text-align-justify">Durch diese eher einer Diktatur als einer Demokratie gemäße Vorgangsweise der PVA kann die Gesundheit der „Rechtsunterworfenen“ massiv geschädigt werden, sodass im schlimmsten Fall sogar von Körperverletzung gesprochen werden kann. So gelten beispielsweise heikle Rückenoperationen als zumutbar, bei denen eine Fehlerrate von 20 % besteht!</p> <p class="text-align-justify">Diese Gesundheitsschäden können mitunter nicht mehr wieder gut gemacht werden.</p> <ul> <li class="text-align-justify">Wer übernimmt die Verantwortung für die zahlreichen Menschen zugefügten Schäden?</li> <li class="text-align-justify">Wer leistet Schadensersatz?</li> <li class="text-align-justify">Wie wird dieser berechnet?</li> </ul> <p class="text-align-justify">In einer Demokratie hat der Staat dafür zu sorgen, dass alle Teile seiner Verwaltung die Menschenrechte der in seinem Staatsgebiet lebenden Menschen in ihrer Gesamtheit achtet. Wann kommt das Sozialministerium hier endlich seinen Pflichten nach?</p> <p>Mit freundlichen Grüßen</p> <p>Ing. Mag. Martin Mair</p> <p>Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“</p> <p><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html#sdfootnote1anc">1</a><a href="http://www.ohchr.org/Documents/Issues/EPoverty/briefSPILO_Recommendation101.pdf">http://www.ohchr.org/Documents/Issues/EPoverty/briefSPILO_Recommendation101.pdf</a></p> </div> <div class="field field--name-field-brief-adressat field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Brief Adressat</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/adressatinnen/hundstorfer_rudolf_sozialminister.html" hreflang="de">Hundstorfer Rudolf - Sozialminister</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/adressatinnen/poeltner_walter.html" hreflang="de">Pöltner Walter</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-datum field--type-datetime field--label-above"> <div class="field__label">Brief abgesendet</div> <div class="field__item"><time datetime="2015-03-24T12:00:00Z" class="datetime">Di., 24.03.2015 - 12:00</time> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html" data-a2a-title="Anfrage an Sektionsleiter Dr. Walter Pöltner (Sozialministerium) betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA (Invaliditätspension)"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Fbriefverkehr%2F20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html&title=Anfrage%20an%20Sektionsleiter%20Dr.%20Walter%20P%C3%B6ltner%20%28Sozialministerium%29%20betreffend%20systematischer%20Verfahrensm%C3%A4ngel%20bei%20der%20PVA%20%28Invalidit%C3%A4tspension%29"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-datum-ende field--type-datetime field--label-above"> <div class="field__label">Antwort</div> <div class="field__item"><time datetime="2015-06-12T12:00:00Z" class="datetime">Fr., 12.06.2015 - 12:00</time> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/invaliditaetspension.html" hreflang="de">Invaliditätspension</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/begruendungspflicht.html" hreflang="de">Begründungspflicht</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/invaliditaetspensionsverfahren.html" hreflang="de">Invaliditätspensionsverfahren</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/gerichtliche_sachverstaendige_gutachter.html" hreflang="de">Gerichtliche Sachverständige - Gutachter</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/zwangsrehabilitation.html" hreflang="de">Zwangsrehabilitation</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-personen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Personen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/poeltner_walter.html" hreflang="de">Pöltner Walter</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/personen/hundstorfer_rudolf.html" hreflang="de">Hundstorfer Rudolf</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/bmask_bundesministerium_fuer_soziales_arbeit_und_konsumentenschutz.html" hreflang="de">BMASK - Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/pva_pensionsverischerungsanstalt.html" hreflang="de">PVA - Pensionsverischerungsanstalt</a></div> </div> </div> Tue, 24 Mar 2015 12:37:22 +0000 Aktiver Admin 90 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html#comments Nachfrage zur Antwort des Sozialministeriums zur Anfrage betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_nachfrage.html <span class="field field--name-title field--type-string field--label-hidden">Nachfrage zur Antwort des Sozialministeriums zur Anfrage betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA</span> <span class="field field--name-uid field--type-entity-reference field--label-hidden"><span lang="" about="https://www.aktive-arbeitslose.at/benutzer/aktiver_admin/index.html" typeof="schema:Person" property="schema:name" datatype="" xml:lang="">Aktiver Admin</span></span> <span class="field field--name-created field--type-created field--label-hidden">Di., 24.03.2015 - 12:38</span> <div class="clearfix text-formatted field field--name-body field--type-text-with-summary field--label-hidden field__item"><ul> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide.html">Anfrage an Sektionsleiter Dr. Walter Pöltner (Sozialministerium) betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA</a> (Invaliditätspension) <ul> <li><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_antwort.html">Antwort des Soziaministeriums</a> <ul> <li>Nachfrage zur Antwort des Sozialministeriums an Aktive Arbeitslose <ul> <li><a href="http://www.aktive-arbeitslose.at/node/948/" rel="noreferrer">Antwort des Sozialministeriums auf die Nachfrage</a></li> </ul> </li> </ul> </li> </ul> </li> </ul> <p><!-- InstanceBeginEditable name="Seiteninhalt" --></p> <p>Sehr geehrter Herr Dr. Sommer,</p> <p>ich beziehe mich auf Ihr o.a.<a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_antwort.html"> Schreiben vom 12.6.2015</a>, das ich im Internet gelesen habe. Ich möchte Ihnen dazu mitteilen, daß ich Ihrer Ausführung zu den Bescheiden der PVA: „Der Vorwurf, dass keine ausreichende Begründung gegeben wäre, muss daher vollinhaltlich zurück gewiesen werden“ in den mir bekannten Fällen nicht zustimmen kann.</p> <p>Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf §360b ASVG, der einige Bestimmung des AVG ausschließt. Nicht davon betroffen ist allerdings §60 AVG, „In der Begründung sind die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage klar und übersichtlich zusammenzufassen.“</p> <p>Eine Verletzung dieser Bestimmung greift auch in verfassungsmäßig gewährleistete Rechte ein (VfSlg. 17336, B99/02):</p> <p>„Ein willkürliches Verhalten der Behörde, das in die Verfassungssphäre eingreift, liegt ua. in einer gehäuften Verkennung der Rechtslage, aber auch im Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden Punkt oder dem Unterlassen eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens überhaupt, insbesondere in Verbindung mit einem Ignorieren des Parteivorbringens und einem leichtfertigen Abgehen vom Inhalt der Akten oder dem Außerachtlassen des konkreten Sachverhaltes (zB VfSlg. 8808/1980, 10.338/1985, 11.213/1987), aber auch dann, wenn die Behörde es unterlassen hat, in einem entscheidenden Punkt Gründe und Gegengründe einander gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen.“</p> <p>Dies gilt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch dann, wenn gegensätzliche Gutachten und Befunde vorliegen (zB VwGH 99/12/0303 mwN)</p> <p>Ich lege zu Ihrer Kenntnis einen Bescheid bei, in dem gegen diese Grundsätze offensichtlich verstoßen wurde. Der gegenständliche Pensionsantrag stützte sich insbesondere auf die Vorlage des Entlassungsberichtes einer von der PVA selbst bestellten Rehabilitationsanstalt, der mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom und Verdacht auf posttraumatische Verbitterungsstörung feststellt und darlegt:„Die psychosoziale und körperliche Belastbarkeit ist zum Entlassungszeitpunkt stark eingeschränkt“ und „Ein Wiedereinstieg ins Berufsleben ist aufgrund der gesundheitlichen Situation derzeit nicht möglich.“</p> <p>Trotzdem folgt die PVA einer Meinung („subdepressiver bis dysphorischer Verstimmungszustand“), die auf einer mehrere Monate VOR diesem Aufenthalt erfolgten Untersuchung basiert und daher die zwischenzeitig (auch durch die Verfahrensbelastung) eingetretene Verschlechterung des Zustandes nicht berücksichtigte.</p> <p>Der Bescheid der PVA enthält keinerlei Eingehen auf das Parteivorbringen und keinerlei Begründung für die Mißachtung des Ergebnisses der von ihr selbst veranlaßten Rehabilitationsversuche. Dies wird stillschweigend übergangen. Zu den anderen Gesichtspunkten („geringe“! Aufbrauchserscheinungen usw.) verhielt sich die PVA ähnlich, wie Sie dem Akt im Einzelnen entnehmen können.</p> <p>Es ist für mich nicht nachvollziehbar, jemanden zuerst selbst zu einer Rehabilitationsmaßnahme zu schicken und dann deren Ergebnisse nicht anzuerkennen. Es zerstört auch das Vertrauen in Sinnhaftigkeit und Wertigkeit von Rehabilitations-maßnahmen, wenn der Inhalt ihrer ärztlichen Entlassungsberichte von den Sozialversicherungsträgern selbst derart geringgeschätzt wird.</p> <p>Aber auch, wenn man die Angelegenheit auf formale Verfahrensvorgänge reduziert, sollten Sie auf Grund dieser Informationen die These „Der Vorwurf, dass keine ausreichende Begründung gegeben wäre, muss daher vollinhaltlich zurück gewiesen werden“ gegenüber den betroffenen Beitragszahlern revidieren und als Aufsichtsbehörde Abhilfe schaffen.</p> <p>Es grüßt</p> <p>"Arthrosehackler"</p> <p><em>Als Antwort kam bisher eine Mitteilung einer Maga Bettelheim, daß mein Schreiben der PVA zur Stellungnahme weitergereicht wurde. Ich werde da mal nachhaken, daß mich die Meinung des aufsichtspflichtigen Ministeriums interessiert. Sollte etwas Greifbares herauskommen, werde ich berichten.</em></p> </div> <div class="field field--name-field-brief-adressat field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Brief Adressat</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/adressatinnen/poeltner_walter.html" hreflang="de">Pöltner Walter</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/adressatinnen/hundstorfer_rudolf_sozialminister.html" hreflang="de">Hundstorfer Rudolf - Sozialminister</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-datum field--type-datetime field--label-above"> <div class="field__label">Brief abgesendet</div> <div class="field__item"><time datetime="2015-11-24T12:00:00Z" class="datetime">Di., 24.11.2015 - 12:00</time> </div> </div> <span class="a2a_kit a2a_kit_size_32 addtoany_list" data-a2a-url="https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_nachfrage.html" data-a2a-title="Nachfrage zur Antwort des Sozialministeriums zur Anfrage betreffend systematischer Verfahrensmängel bei der PVA"><a class="a2a_dd addtoany_share" href="https://www.addtoany.com/share#url=https%3A%2F%2Fwww.aktive-arbeitslose.at%2Fbriefverkehr%2F20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_nachfrage.html&title=Nachfrage%20zur%20Antwort%20des%20Sozialministeriums%20zur%20Anfrage%20betreffend%20systematischer%20Verfahrensm%C3%A4ngel%20bei%20der%20PVA"></a><a class="a2a_button_facebook"></a><a class="a2a_button_twitter"></a><a class="a2a_button_email"></a></span> <div class="field field--name-field-datum-ende field--type-datetime field--label-above"> <div class="field__label">Antwort</div> <div class="field__item"><time datetime="2016-01-07T12:00:00Z" class="datetime">Do., 07.01.2016 - 12:00</time> </div> </div> <div class="field field--name-field-ortsbezug field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Ortsbezug</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/ortsbezug/oesterreich.html" hreflang="de">Österreich</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-themen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Themen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/invaliditaetspension.html" hreflang="de">Invaliditätspension</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/gerichtliche_sachverstaendige_gutachter.html" hreflang="de">Gerichtliche Sachverständige - Gutachter</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/begruendungspflicht.html" hreflang="de">Begründungspflicht</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/themen/invaliditaetspensionsverfahren.html" hreflang="de">Invaliditätspensionsverfahren</a></div> </div> </div> <div class="field field--name-field-organisationen field--type-entity-reference field--label-above"> <div class="field__label">Organisationen</div> <div class="field__items"> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/bmask_bundesministerium_fuer_soziales_arbeit_und_konsumentenschutz.html" hreflang="de">BMASK - Bundesministerium für Soziales, Arbeit und Konsumentenschutz</a></div> <div class="field__item"><a href="https://www.aktive-arbeitslose.at/schlagworte/organisationen/pva_pensionsverischerungsanstalt.html" hreflang="de">PVA - Pensionsverischerungsanstalt</a></div> </div> </div> Tue, 24 Mar 2015 11:38:13 +0000 Aktiver Admin 88 at https://www.aktive-arbeitslose.at https://www.aktive-arbeitslose.at/briefverkehr/20150324_invaliditaetspension_sozialministerium_pva_verfahrensmaengel_bescheide_nachfrage.html#comments