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Wahlumfrage Nationalratswahl 2013: Antworten der Grünen Alternative

Aktive Arbeits… am Mi., 10.09.2014 - 20:52
  1. Sind Sie dafür, dass bei der Notstandshilfe - die eine Versicherungsleistung ist, in die die Anspruchsberechtigten selbst eingezahlt haben - weiterhin das Partnereinkommen angerechnet werden soll?

    Grundsätzlich sind die Grünen der Ansicht, dass Leistungsansprüche jeweils individuell zu betrachten sind. Die Grünen treten zumindest für eine deutliche Erhöhung - also zumindest für eine Verdoppelung - der so genannten Freigrenzen ein. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

  2. Österreich hat zwar den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) mit dem Recht auf Arbeit ratifiziert. Sind Sie dafür, dass Österreich endlich jenes Zusatzprotokoll unterzeichnet, das die darin enthaltenen Rechte einer Beschwerde bei der UNO zugänglich macht?

    Die Grünen treten für einen Ausbau der BürgerInnenrechte und damit auch für eine gerichtliche Möglichkeit, die Republik zur Einhaltung in internationalen Verträgen übernommener Verpflichtungen zu zwingen.

    Ein gesetzlich verankertes "Recht auf Arbeit" unterstützen wir nicht, da es historisch ausschließlich Beispiele gibt, in denen das "Recht auf Arbeit" in eine Arbeitspflicht uminterpretiert wurde.

  3. Österreich ist eines der letzten Staaten in Europa, der noch keinen gesetzlichen Mindestlohn entsprechend dem WSK-Pakt hat. Sind Sie dafür einen solchen einzuführen und wenn ja, in welcher Höhe?

    Die Grünen fordern seit Jahren - unter anderem mit eigenen Gesetzesanträgen - die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns, der 14 Mal ausbezahlt werden muss und eine Anpassung über den Tariflohnindex vorsieht. Dieser gesetzliche Mindestlohn kann nicht die Tarifautonomie der Gewerkschaften unterminieren, sondern dient als Untergrenze. Über die Höhe eines "gerechten Arbeits-Mindesteinkommens" gibt es eine intensive wissenschaftliche Debatte, die wir bei der Formulierung unserer Anträge berücksichtigen. Ein gesetzlicher Mindestlohn muss im Jahr 2013 zumindest € 8,50 brutto in der Stunde betragen. Das sind ca. € 1500,- im Monat bei Vollzeiterwerbstätigkeit.

  4. Österreich hat noch keine umfassende und einklagbare Gesetze gegen Alterdiskriminierung. Sind Sie dafür solche einzuführen, und zwar in welcher Form?

    Selbstkritische Anmerkung: Eigentlich wollten wir ausdrücken, dass die Antidiskriminierungsgesetze bei Arbeitslosen überhaupt nicht greifen, also für uns de facto nicht existent sind, weil diesen der/die Einzelne einfordern muß, was sich ja auf die Arbeitssuche nicht gerade positiv auswirken wird. Es fällt auch Diskriminierung wegen Langzeitsarbeitslosigkeit oder wegen nicht passender "Lebensläufe" nicht unter den gesetzlichen Diskriminierungsschutz.

    Eigentlich hat Österreich bereits gewisse gesetzliche Ansätze des Schutzes vor Altersdiskriminierung geschaffen. Diese müssen ausgebaut und für alle Lebensbereiche gültig gemacht werden.

    Die Grünen streben eine einheitliche Rechtslage für alle Formen der Diskriminierung mit umfassenden Schutzangeboten und Verfahrenszugängen.

  5. Besonders im universitären Bereich und bei der Nachwuchsförderung gibt es noch immer viele Altersdiskriminierende Regelungen. So ist zum Beispiel das Studienabschlußstipendium nur für Menschen unter 40 Jahre zugänglich. Wollen Sie diese Altersdiskriminierungen beseitigen, wenn ja, wie?

    Lebensbegleitendes Lernen ist von hoher Bedeutung. Es ist daher geradezu anachronistisch, Menschen mit 40 Jahren eine zusätzliche Hürde vor die Füße zu werfen.

    Das österreichische Stipendienwesen ist völlig unzureichend und bedarf einer weitgehenden Überarbeitung. Das Modell der Grünen Grundsicherung sieht eigene berufliche Auszeiten für Ausbildung und Qualifikation vor, die sozialrechtlich abgesichert sind.

  6. Mit der Förderung der Lehre und mit dem Fachkräftestipendium hat Österreich zwar einiges an Qualifizierungsmöglichkeiten für nieder und mittel qualifizierte Arbeit suchende Menschen geschaffen, aber keine für höher qualifizierte. Es gibt auch noch keine Möglichkeit für Arbeit suchende Menschen mittlere Bildungsabschlüsse (Gymnasium, HTL) nachzuholen. Wollen Sie das ändern, wenn ja, in welcher Form?

    siehe dazu Antwort auf Frage 5

  7. Invaliditätspension: Ab 1.1.2014 wird die befristete Invaliditätspension abgeschafft und Invalide „dürfen“ sich nach einer schnellen Zwangsrehab (kein Recht auf freie Arztwahl!) oder AMS-Umschulung am „Arbeitsmarkt“ unter Drohung des AMS-Sanktionenregimes anbieten. Bei der „Gesundheitsstraße“ wird oberflächlich diagnostiziert und invalide Menschen werden oft einfach gesund geschrieben. In Deutschland und Großbritannien hat dieses neoliberale Aktivierungs- und Arbeitszwangregime zu ersten Todesopfern geführt. Finden Sie das in Ordnung? Was wollen Sie ändern?

    In dieser Frage verstecken sich zwei, die zu vermischen unsachlich ist. Tatsache ist, dass kranke Menschen über das AMS bisher faktisch keinen Zugang zu medizinischen Leistungen hatten. Die Übertragung der medizinischen Rehabilitation von der Pensionsversicherung auf die Krankenversicherung ist daher wahrscheinlich ein Fortschritt (das wird sich erst zeigen müssen).

    Ebenso ist aber auch davon auszugehen, dass das AMS die ihm nunmehr übertragene Aufgabe der beruflichen Rehabilitation nicht in der notwendigen Qualität zu bewerkstelligen in der Lage sein wird.

    Die Grünen treten unter anderem für ein einheitliches, weisungsfreies, klientInnenorientiertes Betreuungsmodell für alle Betroffenen in Phasen der Genesung bzw. der Rehabilitation ein, damit die Rechte der Betroffenen gewahrt bzw. durchgesetzt werden können. Im Übrigen treten wir für die Öffnung der Rehabilitation für Menschen ohne Berufsschutz ein.

    All das kann aber nur erfolgreich sein, wenn die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (und zum Teil auch des ASVG) endlich auf die rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Standards des 21 Jahrhunderts gebracht werden.

  8. Mindestsicherung; Die Mindestsicherung bringt im Vergleich zu Hartz IV viele Verschlechterungen wie niedrigere Vermögensfreigrenzen, keine Möglichkeit geringfügig dazuzuverdienen, Satz von nur 75% für Paare (statt 90 wie in Deutschland), verschärftes Sanktionenregime durch Datenaustausch mit dem AMS usw. Finden Sie das in Ordnung? Wenn Ja: warum. Wenn Nein: Was wollen Sie ändern. Wie wollen Sie Betroffene dabei einbeziehen?

    Die Mindestsicherung ist eine repressive Mini-Sicherung. Die Grünen zielen mit ihrem Modell der Grünen Grundsicherung auf eine Erhöhung des Richtsatzes sowie den Ausbau der Verfahrensrechte und der Leistungsansprüche der Betroffenen. BezieherInnen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Ansprüche auch vor Gerichten durchsetzen zu können (was derzeit allenfalls hinsichtlich der Leistungshöhe möglich ist).

    Das Grüne Modell sieht im Übrigen eine Zuverdienstregelung vor.

  9. In Österreich existiert noch kein Recht auf Existenzsicherung und auch kein Recht auf Teilhabe der (gesamt)gesellschaftlichen Produktivität (natürliche Ressourcen, Infrastruktur, Automatisation). Sind Sie für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommen? Wenn nein, warum und welche Alternativen wollen Sie bieten?

    Das Recht auf Existenzsicherung und umfassende Teilhabe fehlt tatsächlich in der österreichischen Rechtsordnung. Die Grünen haben im Zuge des gescheiterten Österreichkonvents entsprechende Vorschläge unterbreitet und treten auch weiterhin für eine Verankerung ein.

    Das Grüne Modell der lebenslangen und bedarfsorientierten Grundsicherung sieht ein umfassendes Recht auf Existenzsicherung sowie Teilhabe vor. Es beinhaltet etwa auch den Zugang zu Infrastruktur, zu sozialen Dienstleistungen etc.

    Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist zwar eine an sich sympathische Idee, bietet aber bisher keine realistischen Antworten auf Fragen wie etwa die negativen Auswirkungen auf die Lohnentwicklung. Da gibt es sehr viel zu klären.

    1. Unterstützen Sie die Europäische BürgerInneninititive für ein Bedingungsloses Grundeinkommen, mit dem die EU verpflichtet werden soll, erste Machbarkeitsstudien zu finanzieren? Wenn Ja: Wie. Wenn nein, warum nicht?

      siehe Antwort auf Frage 9

  10. Nach ILO-Übereinkommen sind VertreterInnen Arbeit suchender Menschen in die Entwicklung und Umsetzung der Beschäftigungspolitik einzubeziehen. In welcher Form wollen Sie dem nachkommen?

    Wie so oft ist bei der Beantwortung dieser Frage in Theorie und Praxis zu unterteilen. In der Theorie sind VertreterInnen der Arbeit suchenden Menschen in Österreich in den Gremien vertreten. Dass dies in der Praxis nicht so ist, braucht eigentlich nicht eigens ausgeführt werden.

    Auch wenn es dem österreichischen Korporatismus durchaus entspricht, z.B. eine Vertretung arbeitssuchender Menschen (die es eben theoretisch ja schon gibt) zu wählen und diese dann in die AMS-Strukturen zu integrieren, so ist dieser Weg genaugenommen wenig erfolgsversprechend. Es wird nicht viel ändern, wenn eine derartig gewählte VertreterIn regelmäßig gegen sonst einstimmig gefasste Beschlüsse stimmt.

    Die Grünen lehnen das nicht grundsätzlich ab, erhoffen sich aber von unserem Vorschlag der weisungsfreien Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft, die parteiisch Betroffene bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützt, weit mehr Wirkung.

  11. Sind Sie für die Einführung einer Arbeitslosenanwaltschaft? Wenn ja, welche Aufgaben und Kompetenzen soll diese haben?

    Die Grünen sind mit dieser Idee erstmals im Jahr 1996 an die Öffentlichkeit gegangen. Wir haben auch bereits konkrete Gesetzesinitiativen in den Nationalrat wie auch in mehrere Landtage eingebracht.

    Neben der weisungsfreien, parteilichen Information und Vertretung von Betroffenen in Verfahren treten wir für einen jährlichen Beobachtungsbericht sowie für die Möglichkeit, Verbandsklagen zu führen, ein.

  12. In Österreich gibt es nach wie vor keine Förderung von Arbeitsloseninitiativen. Wie wollen Sie Arbeitsloseninitiativen in ihrer Arbeit unterstützen?

    Tatsächlich schlagen auch wir eine Art Basisförderung für Arbeitsloseninitiativen nach Muster etwa der deutschen Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialgesetzbuch vor. Diese ist an Kriterien zu knüpfen. Die Finanzierung erfolgt über einen dienstgeberseitigen, zweckgewidmeten Zuschlag von z.B. 2 Cent pro Monat.

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