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Referat auf momentum14: Von der Notwendigkeit einer Arbeitslosenanwaltschaft

Karin Rausch am So., 19.10.2014 - 12:28

„Ich habe auf momentum14 "Emanzipation und Soziale Sicherheit" zum Thema "Auf dem Weg zur Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft" referiert.“

Der Gedanke einer unabhängigen „Arbeitslosenanwaltschaft“ ist nicht neu und wird Ende der 90iger Jahre das erste Mal auf der 3. Armutskonferenz artikuliert. Nachfolgende Arbeitsgruppen und Entschließungsanträge bringen das Thema nicht nachhaltig in Gang. Eine Studie der AK OÖ aus dem Jahr 2007 ist die einzige empirische Quelle, die Faktoren aufzeigt, warum so eine Arbeitslosen- und Sozialanwaltschaft überhaupt von Nöten wäre. Ein Antrag der Grünen aus 2008 zählt zwar die Aufgaben einer Arbeitslosenanwaltschaft auf, definiert diese aber als ein vom Parlament gewähltes Amt und hat nichts mehr mit der ursprünglich geforderten Idee der Selbstvertretung gemein. Er ist auch das letzte große Aufleuchten, danach wird es wieder finster, denn angedachte Gespräche zwischen den Landesregierungspartnern in Wien 2010 verlaufen sprichwörtlich im Sande.

Inzwischen ist die Zahl der Erwerbsarbeitslosen stetig gestiegen. Der individuelle Druck auf Arbeitslose ist ebenfalls gestiegen und dennoch gibt es keine adäquate Interessensvertretung wie bei PensionistInnen, StudentInnen oder SchülerInnen.

Und weil es ArbeitnehmerInnen-Interessensvertretungen und Arbeitsmarktservice gibt, die ohnehin genau wissen was gut für die betroffenen Personen ist, werden die Betroffenen und auch die Betroffenenselbstorganisationen in Entscheidungsprozesse nicht eingebunden.

Was die ExpertInnen allerdings aufgrund der Nichteinbindung von Betroffenen und deren Organisationen nicht wissen, ist, dass Faktoren eintreten, die von Ökonomen in Rechenbeispielen bislang unberücksichtigt blieben, sogar zu einem vermehrten Kostenaufwand führen.

Zum einen leidet die Qualität der Beratung darunter. Der Berater wird von den Vorgaben der Führung getrieben. Statt von den Bedürfnissen der Menschen im Einzelfall auszugehen und die Betroffenen zu beraten, wird er genötigt, unpassende Maßnahmen aufzudrücken und im Falle des Widerstandes Bezugsperren zu verhängen. Er hat selbst Informationsdefizite und Zeitmangel und kann daher seiner Informations- und Betreuungspflicht nicht nachkommen.

Zum anderen bringt das Menschen, die ohnehin genug mit ihrer Existenz und ihrem Selbstwertgefühl zu kämpfen haben in ausweglose Situationen, in denen sie sich nicht mehr selbst zu helfen wissen.

Sich gegen einen ganzen Apparat wehren zu müssen, nicht alle rechtlichen Mittel, Fristen und Anlaufstellen zu kennen, kann sehr bald zu mächtigen Problemen führen, die allerdings nicht sein müssten. Würde endlich eine unabhängige, weisungsfreie Anlaufstelle geschaffen werden, die einem betroffenen Menschen nicht nur Rechtsauskunft sondern auch rechtlichen Beistand gewährleistet, könnten die Arbeitslosen, die ja selbst in die Versicherung eingezahlt haben, sich auf die Dinge konzentrieren, die für den Erhalt ihrer Existenz wirklich notwendig sind.

Einen Prozess zu starten, der die bestehende Ungleichheit der Machtverhältnisse ausgleicht und minimiert empfände ich persönlich als wertvollen ersten Schritt zur Emanzipierung einer bislang entmündigten Gruppe.

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